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Zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA), die ein flächendeckendes Netz von örtlichen Arbeitsagenturen unterhält, zählen im Bereich der Berufsausbildung die Beratung Jugendlicher und junger Erwachsener bei der Berufswahl, die Vermittlung von Berufsausbildungsstellen und die finanzielle Förderung der Berufsausbildung. Die Ausbildungsvermittlung der BA richtet sich ausschließlich auf die duale Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO). Betriebe können ihre zu besetzenden Ausbildungsstellen bei der BA melden, und Jugendliche, die eine duale Ausbildung anstreben, können sich mit einem entsprechenden Vermittlungswunsch an die BA wenden. Die Inanspruchnahme der Vermittlungsdienste der BA ist sowohl für die Betriebe als auch für die Jugendlichen freiwillig. Über die gemeldeten Ausbildungsstellen und die gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/-innen führt die BA jeweils von März bis September eine monatliche Statistik. Ein Gesamtergebnis für das jeweilige Vermittlungs- bzw. Berichtsjahr (1. Oktober des Vorjahres bis 30.  September) liegt erst mit der September-Statistik vor.15 Die Daten der Ausbildungsmarktstatistik der BA werden – neben der im Rahmen der BIBB-Erhebung zum 30. September ermittelten Zahlen der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (vgl. Kapitel A1.2) – zur Berechnung der Ausbildungsmarktbilanz, also des Verhältnisses von Gesamtangebot zu Gesamtnachfrage nach Ausbildungsstellen in einem Ausbildungsjahr, herangezogen (vgl. Kapitel A1.1).

Seit dem Jahr 2005 sind die Träger der Grundsicherung (BA und kommunale Träger) für die Ausbildungsvermittlung der Jugendlichen zuständig, die im Sinne des Sozialgesetzbuchs II hilfebedürftig sind. Diese Jugendlichen werden seitdem nicht mehr von den Arbeitsagenturen, sondern von den sogenannten Jobcentern betreut. Dabei sind 2 Arten von Jobcentern zu unterscheiden: Weit überwiegend handelt es sich um Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung der BA und des kommunalen Trägers (JC gE), seltener um Jobcenter in alleiniger Verantwortung eines zugelassenen kommunalen Trägers (JC zkT). Die Jobcenter führen jeweils eigene Statistiken über das Vermittlungsgeschehen, allerdings erfassen die JC zkT die Daten anders als die JC gE sowie die Arbeitsagenturen, und die Verfahren sind nicht kompatibel. Erst seit dem Vermittlungsjahr 2009 ist es möglich, die Daten aller bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/-innen zu einer Gesamtstatistik zusammenzuführen,16 wobei es in geringem Umfang zu Doppelzählungen kommt.17 In den statistischen Angaben zu den gemeldeten Ausbildungsstellen sind dagegen nach wie vor nur die Daten der Arbeitsagenturen und JC  gE enthalten, die der JC zkT können nicht berücksichtigt werden. Nach Einschätzung der BA gibt es jedoch nur wenige Ausbildungsstellen, die ausschließlich bei den JC  zkT und nicht auch gleichzeitig bei den örtlichen Arbeitsagenturen zur Vermittlung gemeldet sind (Bundesagentur für Arbeit 2015c). 

Gemeldete Berufsausbildungsstellen und gemeldete Ausbildungsstellenbewerber/-innen

Als gemeldete Berufsausbildungsstellen zählen die bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern registrierten und im Berichtsjahr zu besetzenden Ausbildungsstellen für Ausbildungsberufe nach BBiG/HwO, für die Vermittlungsaufträge erteilt wurden und deren Begutachtung durch die nach dem BBiG zuständige Stelle positiv ausgefallen ist (Bundesagentur für Arbeit 2015i). Neben betrieblichen Ausbildungsstellen werden auch Ausbildungsplätze in außerbetrieblichen Einrichtungen sowie in Berufsbildungswerken und sonstigen Einrichtungen, die Ausbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung (§ 117 Sozialgesetzbuch III) durchführen, berücksichtigt.

Bei den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen um Berufsausbildungsstellen handelt es sich um die bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern registrierten Personen, die im Berichtsjahr die individuelle Vermittlung in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildungsstelle in Ausbildungsberufen nach BBiG/HwO wünschten und deren Eignung für eine solche Ausbildung geklärt bzw. deren Voraussetzung dafür gegeben war. Hierzu zählen auch Personen, die eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk oder in einer sonstigen Einrichtung, die Ausbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung durchführt, aufnehmen wollten.

Zu den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen werden auch solche Jugendlichen gerechnet, die zunächst eine Vermittlung in eine Berufsausbildung durch die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter wünschten, sich aber im Laufe des Berichtsjahres im Zuge ihres individuellen Berufswahlprozesses für andere Alternativen – wie z. B. Schulbildung, Studium oder Erwerbstätigkeit – entschieden haben (Bundesagentur für Arbeit 2015b).

Gemeldete Ausbildungsstellen

Im Berichtsjahr 2015 waren insgesamt 520.010 Ausbildungsstellen bei den Arbeitsagenturen und JC gE zur Vermittlung registriert. Die Anzahl der gemeldeten Stellen nahm damit gegenüber dem vorherigen Berichtsjahr um 8.397 bzw. 1,6 % zu  Tabelle A1.3-1. In den alten Ländern betrug die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen 435.178 und fiel damit um 8.337 bzw. 2,0 % höher aus als im Vorjahr. In den neuen Ländern gab es 84.594 registrierte Stellenangebote, dies bewegte sich mit einem Plus von nur 39 Stellen bzw. weniger als 0,1 % in etwa auf dem Vorjahresniveau.

Bei den gemeldeten Ausbildungsstellen handelte es sich weit überwiegend um betriebliche Stellen.18 Die Zahl der außerbetrieblichen Ausbildungsplätze lag 2015 bei insgesamt 31.594, was einem Anteil von 6,1 % an allen registrierten Stellen entsprach.19 Gegenüber dem vorherigen Berichtsjahr stieg die Zahl der außerbetrieblichen Stellen um 3,7 % an. In den alten Ländern wurden 24.541 außerbetriebliche Plätze gemeldet und damit 10,9 % mehr als im Vorjahr. In den neuen Ländern war mit 7.053 außerbetrieblichen Stellen ein Rückgang um 15,4 % festzustellen. Dennoch lag der Anteil der angebotenen außerbetrieblichen Ausbildungsplätze in den neuen Ländern 2015 immer noch höher als in den alten Ländern (8,3 % vs. 5,6 %).

Der mit Abstand größte Anteil der gemeldeten Ausbil­dungsstellen entfiel 2015 mit 293.943 Stellen bzw. 56,5 % auf den Ausbildungsbereich Industrie und Handel, die Stellenzahl erhöhte sich hier um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr. Im Handwerksbereich wurden 121.680 Ausbildungsstellen (23,4 %) zur Vermittlung angeboten und damit 1,6 % mehr als im Jahr zuvor. Aus dem Bereich der freien Berufe stammten 36.087 Stellenangebote (6,9 %), hier war eine Zunahme um 3,0 % zu verzeichnen. Im öffentlichen Dienst gab es 12.702 Stellenangebote (2,4 %) und damit 8,4 % mehr als im vorherigen Berichtsjahr. Für den Bereich der Landwirtschaft waren 6.462 Ausbildungsstellen gemeldet (1,2 %), was fast genau dem Vorjahresangebot entsprach. Zu berücksichtigen ist, dass für annähernd 10 % der Stellenangebote keine Angabe zum Ausbildungsbereich vorlag.

Tabelle A1.3-1: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete Berufsausbildungsstellen in den Berichtsjahren 2015 und 20141

Gemeldete Ausbildungsstellenbewerber/-innen

Im Berichtsjahr 2015 waren insgesamt 549.098 Jugend­liche als Ausbildungsstellenbewerber/-innen bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldet. Die Bewerberzahl verringerte sich damit um 1,8 % gegenüber dem Vorjahr. In den alten Ländern betrug die Zahl der gemeldeten Bewerber/-innen 456.591, dies bedeutet einen Rückgang um 2,1 % gegenüber dem Jahr zuvor. In den neuen Ländern war mit 89.260 Bewerbern und Bewerberinnen eine Abnahme um 1,0 % zu verzeichnen.

Merkmale der Ausbildungsstellenbewerber/-innen

Die Merkmalsstruktur der Bewerber/-innen veränderte sich im Berichtsjahr 2015 gegenüber dem vorangegangenen Jahr nicht nennenswert Tabelle A1.3-2. Der Anteil junger Männer unter den Bewerbern und Bewerberinnen lag 2015 mit 57,5 % wiederum deutlich höher als der Anteil junger Frauen (42,5 %) Was die schulische Vorbildung anbetrifft, hatten die Bewerber/-innen am häufigsten einen Realschulabschluss, und zwar zu einem Anteil von 41,8 %. Einen Hauptschulabschluss besaßen 27,0 % der Bewerber/-innen, nur 1,5 % hatten keinen Hauptschulabschluss erreicht. 26,0 % der Bewerber/-innen verfügten über eine Studienberechtigung (Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife). Der Anteil Studienberechtigter fiel in den alten Ländern deutlich höher aus als in den neuen Ländern (26,8 % vs. 21,0 %).

Nur etwas mehr als die Hälfte der gemeldeten Bewerber/ -innen (51,5 %) hatte ausschließlich eine allgemeinbildende Schule besucht. 41,7 % waren noch auf einer berufsbildenden Schule gewesen, und 4,5 % kamen von einer Hochschule oder Akademie. In den alten Ländern lag der Anteil der Bewerber/-innen, die zuletzt eine berufsbildende Schule besucht hatten, mehr als doppelt so hoch wie in den neuen Ländern (46,0 % vs. 21,0 %). In den neuen Ländern kamen die Bewerber/-innen dagegen wesentlich häufiger von der allgemeinbildenden Schule als in den alten Ländern (71,6 % vs. 47,6 %). Diese Unterschiede lassen sich vor allem darauf zurückführen, dass im Vergleich zu den neuen Ländern der Übergangsbereich in den alten Ländern erheblich stärker ausgebaut ist und insbesondere teilqualifizierende Bildungsgänge an beruflichen Schulen sehr verbreitet sind (BIBB-Datenreport 2014, Kapitel A6).

86,6 % der Ausbildungsstellenbewerber/-innen waren im Berichtsjahr 2015 deutsche Staatsangehörige, und 13,3 % hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit.20 In den alten Ländern fiel der Anteil der Bewerber/-innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wesentlich höher aus als in den neuen Ländern (14,1 % vs. 5,9 %). Von den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen hatten insgesamt 36,4 % noch nicht die Volljährigkeit erreicht, 57,6 % befanden sich im Alter von 18 bis 24 Jahren, und 6,1 % waren bereits 25 Jahre oder älter. In den neuen Ländern gab es einen höheren Anteil 25-jähriger oder älterer Bewerber/-innen als in den alten Ländern (8,6 % vs. 5,4 %).

Tabelle A1.3-2: Geschlecht, Schulabschluss, besuchte Schule, Staatsangehörigkeit und Alter der bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen der Berichtsjahre 2015 und 2014

Verbleib der Ausbildungsstellenbewerber/-innen

Bis zum Abschluss des Berichtsjahres am 30. September 2015 mündeten 266.824 bzw. 48,6 % der Bewerber/-innen in eine Berufsausbildung ein. Der weit überwiegende Teil von ihnen erhielt eine ungeförderte Ausbildungsstelle (240.933 bzw. 90,3 %) und nur ein relativ kleiner Teil einen geförderten Ausbildungsplatz (25.891 bzw. 9,7 %). 167.828 bzw. 30,6 % der Bewerber/-innen entschieden sich für eine Alternative zu einer Berufsausbildung. 93.734 bzw. 17,1 % der Bewerber/-innen meldeten sich nicht mehr bei den Arbeitsagenturen oder Jobcentern zurück und verzichteten somit auf eine weitere Unterstützung bei der Ausbildungssuche, ihr Verbleib war daher nicht bekannt. Die übrigen 20.712 bzw. 3,8 % der Bewerber/-innen galten am Ende des Berichtsjahres 2015 offiziell als unversorgt, sie waren weder in eine Berufsausbildung noch in eine Alternative eingemündet.

Die 167.828 Bewerber/-innen mit einem alternativen Verbleib befanden sich am Ende des Berichtsjahres 2015 zu einem großen Teil in einer Schulbildung (43,0 %) Tabelle A1.3-3. Relativ viele alternativ verbliebene Bewerber/-innen hatten auch eine Erwerbstätigkeit aufgenommen (18,8 %) oder waren in eine berufsvorbereitende Maßnahme (einschließlich Reha) eingemündet (8,0 %). 8,1 % verblieben in ihrer bisherigen Berufsausbildung, obwohl sie eigentlich in eine andere Ausbildung wechseln wollten. 6,8 % hatten ein Studium begonnen, und 5,8 % leisteten einen Freiwilligendienst. Alle anderen Verbleibsarten (berufsvorbereitendes Jahr, Berufsgrundbildungsjahr, Praktikum, Einstiegsqualifizierung, Bundeswehr) spielten bei den alternativ verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen mit Anteilen von jeweils weniger als 3,0 % nur eine geringe Rolle.

Von den 167.828 in einer Alternative verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen verzichteten 107.749 bzw. 64,2 % auf weitere Vermittlungsbemühungen, die übrigen 60.079 Bewerber/-innen (35,8 %) hielten ihren Wunsch nach Vermittlung in eine Berufsausbildung aufrecht. Besonders häufig wurde nach der Einmündung in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme die Suche nach einer Ausbildungsstelle nicht aufgegeben: 74,6 % (9.658) der betreffenden Bewerber/-innen wollten weiterhin in Berufsausbildung vermittelt werden, nur 25,4 % (3.286) verzichteten hierauf. Auch bei einem Verbleib in einer bestehenden geförderten Berufsausbildung, einem Praktikum oder einer Einstiegsqualifizierung blieb sehr häufig der Wunsch nach weiterer Vermittlung in Berufsausbildung bestehen. Anders war dies bei einer Einmündung in Schulbildung: 74,8 % (59.936) der betreffenden Bewerber/-innen wünschten keine Fortführung der Ausbildungsvermittlung. Wurde alternativ in ein Studium eingemündet, so verzichteten sogar 86,4 % (9.906) der betreffenden Bewerber/-innen auf weitere Vermittlungsbemühungen.

Insgesamt war am Ende des Berichtsjahres 2015 für 468.307 bzw. 85,3 % der Ausbildungsstellenbewerber/ -innen der Vermittlungsauftrag abgeschlossen. Dies betraf zum einen die Bewerber/-innen, die im Berichtsjahr 2015 in eine Berufsausbildung vermittelt werden konnten (266.824 bzw. 48,6 %), und zum anderen die in einer Alternative verbliebenen Bewerber/-innen, die keine Vermittlung mehr wünschten (107.749 bzw. 19,6 %). Aber auch für die unbekannt verbliebenen Bewerber/ -innen (93.734 bzw. 17,1 %) galt der Vermittlungsauftrag als beendet. Nach Abschluss des Berichtsjahres fortgesetzt wurden die Vermittlungsbemühungen zum einen für die offiziell unversorgten Bewerber/-innen (20.712 bzw. 3,8 %), zum anderen für die alternativ verbliebenen Bewerber/-innen, die weiterhin in eine Berufsausbildung vermittelt werden wollten (60.079 bzw. 10,9 %). Für insgesamt 80.791 bzw. 14,7 % der Bewerber/-innen lief der Vermittlungsauftrag somit über das Berichtsjahr 2015 hinaus noch weiter, sie werden daher als unvermittelte Bewerber/-innen bezeichnet.

Im Berichtsjahr 2015 blieb der Anteil der Bewerber/ -innen, die insgesamt in eine Berufsausbildung eingemündet waren, mit 48,6 % im Vergleich zum Vorjahr (48,5 %) nahezu unverändert Tabelle A1.3-4. Bei Betrachtung der Gesamtentwicklung ab dem Berichtsjahr 2009 (Bundesagentur für Arbeit 2015c) ist festzustellen, dass sich die Einmündungsquote bereits seit 2013 wieder unter 50 % bewegt. In den Jahren 2011 und 2012 hatte sie etwas über 50 % gelegen und damit deutlich höher als 2009 mit nur 46,2 %. In den alten Ländern wurde im Berichtsjahr 2015 mit 47,9 % ein minimal höherer Anteil der Bewerber/-innen in Berufsausbildung vermittelt als im vorherigen Jahr (47,7 %). In den neuen Ländern, in denen die Einmündungsquote in Berufsausbildung in den letzten Jahren immer deutlich günstiger als in den alten Ländern ausgefallen war, erreichte sie im Berichtsjahr 2015 mit 52,7 % nicht mehr ganz das Vorjahresniveau (53,0 %). Auch in den Jahren zuvor war hier der Anteil der einmündenden Bewerber/-innen, der 2010 noch 56,1 % betragen hatte, schon gesunken.

Der Anteil der alternativ verbliebenen Bewerber/-innen, die keinen weiteren Vermittlungswunsch hatten und für die daher der Vermittlungsauftrag abgeschlossen war, lag in den Berichtsjahren 2009 bis 2015 insgesamt relativ konstant bei rund einem Fünftel; in den neuen Ländern war er allerdings immer etwas niedriger. Der Anteil der unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen schwankte im betreffenden Zeitraum ebenfalls nur wenig, und zwar insgesamt zwischen rund 16 % und 18 %, fiel jedoch in den neuen Ländern meist deutlich höher aus als in den alten Ländern.

Der Anteil der unvermittelten Bewerber/-innen, der im Berichtsjahr 2015 insgesamt 14,7 % betrug, variierte zwischen 13,2 % im Jahr 2011 und 15,8 % im Jahr 2009. Dabei nahm allerdings der Anteil der unversorgten Bewerber/-innen, also derjenigen, die unvermittelt und ohne einen alternativen Verbleib waren, in den letzten Jahren zu, von 2,1 % im Jahr 2011 auf 3,8 % im Jahr 2015. Im Vergleich zu den neuen Ländern lag der Gesamtanteil der unvermittelten Bewerber/-innen in den alten Ländern immer höher: 2015 betrug er 15,5 %, in den neuen Ländern dagegen nur 11,2 %, allerdings war in den alten Ländern immer ein niedrigerer Anteil an unversorgten Bewerbern und Bewerberinnen zu verzeichnen als in den neuen Ländern.

Tabelle A1.3-3: Verbleib der im Berichtsjahr 20151 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen zum 30. September 20151

Tabelle A1.3-4: Verbleib der in den Berichtsjahren 2009 bis 20151 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen jeweils zum 30. September

Merkmale der unvermittelten Ausbildungsstellenbewerber/-innen

Von den insgesamt 80.791 unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen des Berichtsjahres 2015 waren 58,6 % junge Männer und 41,3 % junge Frauen  Tabelle A1.3-5. Dies stimmte in etwa mit der entsprechenden Verteilung aller gemeldeten Bewerber/-innen (57,5 % bzw. 42,5 %) überein. Nur wenige unvermittelte Bewerber/-innen hatten keinen Hauptschulabschluss erreicht (1,7 %). 28,8 % verfügten über einen Hauptschulabschluss, 40,2 % über einen Realschulabschluss und 26,5 % über eine Studienberechtigung. Die unvermittelten Bewerber/-innen wiesen damit insgesamt kaum niedrigere Schulabschlüsse auf als die Gesamtgruppe der gemeldeten Bewerber/-innen. Allerdings fällt auf, dass mit 51,9 % relativ viele der unvermittelten Bewerber/ -innen zuletzt eine berufliche Schule besucht hatten, dagegen mit 40,8 % verhältnismäßig wenige ausschließlich eine allgemeinbildende Schule. In der Gruppe aller gemeldeten Bewerber/-innen war dies umgekehrt, für 41,7 % bildete eine berufliche Schule und für 51,5 % eine allgemeinbildende Schule die zuletzt besuchte Schulform.

Eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten 15,1 % der unvermittelten Bewerber/-innen. Damit lag die Ausländerquote bei ihnen etwas höher als in der Gesamtgruppe der gemeldeten Bewerber/-innen (13,3 %). Von den unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen waren 70,1 % bereits volljährig, und 39,1 % befanden sich schon im Alter von 20 und mehr Jahren. Auch in der Altersstruktur gab es somit Unterschiede gegenüber allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen, von denen nur 63,7 % die Volljährigkeit und 34,6 % ein Alter von mindestens 20 Jahren erreicht hatten. Verglichen mit dem vorherigen Berichtsjahr waren 2015 hinsichtlich der Merkmalsstruktur der unvermittelten Bewerber/ -innen insgesamt keine nennenswerten Veränderungen zu verzeichnen.

Ausbildungsstellenbewerber/-innen, die die Schule vor dem Berichtsjahr 2015 verlassen haben

Von den insgesamt 549.098 im Berichtsjahr 2015 ge­meldeten Bewerbern und Bewerberinnen waren 230.850 bzw. 42,0 % bereits vor dem Berichtszeitraum (Oktober 2014 bis September 2015) von der allgemeinbildenden oder beruflichen Schule abgegangen. Von ihnen hatten 40,9 % die Schule im Vorjahr verlassen und 59,1 % noch früher Tabelle A1.3-6. Verglichen mit dem Berichtsjahr 2014 verminderte sich die Zahl der Bewerber/ -innen mit Schulabgang in früheren Jahren insgesamt um 1,8 %. Der relative Anteil an allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen nahm damit im Berichtsjahr 2015 aber um lediglich 0,1 Prozentpunkte ab.

Im Berichtsjahr 2015 fiel der Anteil der Bewerber/-innen, die die Schule bereits in vorherigen Jahren beendet hatten, an allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen in den alten Ländern mit 40,8 % deutlich niedriger aus als in den neuen Ländern mit 47,4 %. Die Bewerber/-innen mit Schulabgang vor dem Berichtsjahr hatten in den alten Ländern mit 42,4 % erheblich häufiger die Schule erst vor einem Jahr verlassen als in den neuen Ländern mit 35,5 %. In den neuen Ländern lag ihr Schulabgang dagegen wesentlich öfter (64,5 %) schon 2 Jahre oder länger zurück als in den alten Ländern (57,6 %). Bei einem Vergleich mit dem Berichtsjahr 2014 ist festzustellen, dass 2015 in den alten Ländern die Zahl der Bewerber/-innen aus früheren Schulentlassjahrgängen um 2,1 % zurückging und in den neuen Ländern sogar um 4,5 %. In den alten Ländern reduzierte sich dabei die Zahl der Bewerber/-innen mit Schulbeendigung vor einem Jahr ähnlich stark wie die derjenigen mit noch früherem Schulabgang. In den neuen Ländern nahm dagegen ausschließlich die Zahl der Bewerber/-innen, die bereits vor mindestens 2 Jahren die Schule verlassen hatten, deutlich ab.

Im Berichtsjahr 2015 waren von den Bewerbern und Bewerberinnen aus früheren Schulentlassjahrgängen insgesamt 56,9 % junge Männer und 43,1 % junge Frauen. Die Verteilung nach Geschlecht unterschied sich nur wenig von den Bewerbern und Bewerberinnen, die die Schule im aktuellen Berichtsjahr beendet hatten (57,9 % vs. 42,1 %) Tabelle A1.3-7. Anders als in den alten Ländern zeigt sich in den neuen Ländern allerdings, dass der Frauenanteil bei den Bewerbern und Bewerberinnen mit Schulabgang in früheren Jahren mit 44,2 % merklich höher lag als bei denjenigen mit Schulabgang im Berichtsjahr (41,3 %)  Tabellen A1.3-8 und A1.3-9.

Tabelle A1.3-5: Unvermittelte Bewerber/-innen nach Geschlecht, Schulabschluss, besuchter Schule, Staatsangehörigkeit und Alter in den Berichtsjahren 2015 und 20141

Tabelle A1.3-6: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete Bewerber/-innen, die die Schule bereits vor dem Berichtsjahr verlassen haben, in den Berichtsjahren 2015 und 2014

Gemeldete Ausbildungsstellenbewerber/-innen, die die Schule vor dem Berichtsjahr verlassen haben

In der Ausbildungsmarktstatistik der BA werden die Bewerber/-innen um Berufsausbildungsstellen nach dem Schulabgangsjahr differenziert. Es werden folgende Gruppen unterschieden:

  • Bewerber/-innen mit Schulabgang im Berichtsjahr,
  • Bewerber/-innen mit Schulabgang im Vorjahr,
  • Bewerber/-innen mit Schulabgang in früheren Jahren.

 

Das Schulabgangsjahr bezieht sich dabei nicht nur auf die allgemeinbildende Schule, sondern es werden auch im Anschluss an die allgemeinbildende Schule besuchte berufliche Schulen berücksichtigt. Für das Schulabgangsjahr zählt also die zuletzt beendete allgemeinbildende oder berufliche Schule.

Bei den Bewerbern und Bewerberinnen mit Schulabgang vor dem Berichtsjahr handelt es sich somit um Personen, die im Laufe des aktuellen Berichtszeitraums keine Schule mehr besuchten, sondern an einer berufsvorbereitenden Maßnahme der BA teilnahmen, eine Einstiegsqualifizierung oder ein sonstiges Betriebspraktikum absolvierten, einen gemeinnützigen bzw. sozialen Dienst leisteten, einen Ausbildungswechsel anstrebten, einer Erwerbstätigkeit nachgingen oder aus privaten Gründen bzw. wegen erfolgloser Arbeits- bzw. Ausbildungssuche zu Hause blieben. Sie sind in der Vergangenheit häufig als „Altbewerber/-innen“ bezeichnet worden, obwohl unbekannt ist, ob sie sich in den Vorjahren tatsächlich einmal um eine Ausbildungsstelle beworben haben oder nicht. In dieser Bewerbergruppe dürfte sich daher ein mehr oder weniger großer Anteil von Jugendlichen befinden, die vor dem aktuellen Berichtsjahr überhaupt noch keine Berufsausbildung angestrebt und sich daher früher auch noch nie beworben haben. Umgekehrt werden nach dieser Definition aber auch Jugendliche, die nach erfolglosen Bewerbungen um eine Berufsausbildungsstelle z. B. teilqualifizierende schulische Bildungsgänge absolvierten, als aktuelle Schulabgänger/-innen eingestuft und nicht als Altbewerber/-innen.

Inzwischen enthält die BA-Statistik auch Angaben über die Bewerber/-innen, die nicht nur im aktuellen Berichtsjahr, sondern bereits auch in einem früheren Berichtsjahr mit Unterstützung einer Arbeitsagentur oder eines Jobcenters eine Ausbildungsstelle gesucht haben (vgl. Gehricke/Kahler/Kohlmann 2010). Für das Berichtsjahr 2015 wurden die Zahlen der aktuellen Bewerber/-innen ausgewiesen, die auch in mindestens einem der vorangegangenen 5  Berichtsjahre bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter als Bewerber/-innen gemeldet waren, sowie derjenigen, die vor 1 oder 2 Jahren bereits einmal registriert waren (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2015b). Aus diesen Angaben geht allerdings nicht genau hervor, wann die betreffenden Jugendlichen erstmals gemeldete Bewerber/-innen waren.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung geht bei der Definition der Personengruppe der Altbewerber/-innen dagegen von tatsächlich erfolgten Bewerbungen um eine Ausbildungsstelle aus. Im Rahmen von Stichprobenerhebungen, wie der regelmäßig durchgeführten BA/BIBB-Bewerberbefragung, werden als Altbewerber/-innen diejenigen Personen betrachtet, die sich bereits einmal für einen früheren Ausbildungsbeginn als im jeweils aktuellen Ausbildungsjahr um eine Ausbildungsstelle beworben haben (vgl. Kapitel A3.1.2). Erfasst wird dabei das Jahr, für welches sich die Jugendlichen erstmals um eine Ausbildungsstelle bemühten. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Jahr sie von der Schule abgegangen sind und ob sie früher schon einmal bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter als Bewerber/-in gemeldet waren. Diese Definition hat den Vorteil, dass sie Aufschluss über die Gesamtdauer der bisherigen Such- und Bewerbungsprozesse der Jugendlichen gibt.

Insgesamt verfügten die Bewerber/-innen aus früheren Schulentlassjahren im Vergleich zu denjenigen mit aktuellem Schulabgang deutlich seltener über einen mittleren Schulabschluss (35,3 % vs. 46,9 %) oder die (Fach-)Hochschulreife (19,2 % vs. 31,1 %), dagegen wiesen sie wesentlich häufiger einen Hauptschulabschluss auf (35,1 % vs. 21,2 %) oder hatten keinen Hauptschulabschluss erreicht (2,5 % vs. 0,7 %)  Tabelle A1.3-7. Besonders oft besaßen Bewerber/-innen, die die Schule bereits vor 2 oder mehr Jahren beendet hatten, maximal einen Hauptschulabschluss (43,5 %). Dabei ist zu berücksichtigen, dass für insgesamt 7,8 % der Bewerber/-innen aus vorangegangenen Schulabgangsjahren der Schulabschluss nicht bekannt war, während für diejenigen, die im aktuellen Berichtsjahr die Schule beendet hatten, nahezu vollständige Angaben hierzu vorlagen. Bewerber/-innen aus früheren Schulentlassjahren wiesen sowohl in den alten Ländern als auch in den neuen Ländern wesentlich häufiger maximal einen Hauptschulabschluss auf (alte Länder: 37,5 %, neue Länder: 40,4 %) als diejenigen mit aktuellem Schulabgang (alte Länder: 22,2 %, neue Länder: 20,9 %)  Tabellen A1.3-8 und A1.3-9.

Auch hinsichtlich des Verbleibs der Bewerber/-innen gab es 2015 erhebliche Unterschiede, je nachdem, wie lange der letzte Schulbesuch zurücklag: So befanden sich insgesamt 38,5 % der Bewerber/-innen, die bereits in früheren Jahren die Schule verlassen hatten, am Ende des Berichtsjahres in einer ungeförderten Berufsausbildung, von denjenigen mit einem Schulabgang im aktuellen Jahr waren es dagegen 49,3 %  Tabelle A1.3-7. Lag das Schulende erst ein Jahr zurück, so kam ein Verbleib in ungeförderter Berufsausbildung mit 50,6 % allerdings sogar etwas häufiger vor als bei einem Schulabgang im aktuellen Berichtsjahr. Wurde die Schule jedoch schon vor 2 oder mehr Jahren beendet, ging der Anteil der in ungeförderter Ausbildung verbliebenen Bewerber/-innen stark zurück auf 30,2 %. Die Bewerber/-innen aus früheren Schulentlassjahrgängen erhielten sehr häufig einen geförderten Ausbildungsplatz: 12,4 % von ihnen befanden sich am Ende des Berichtsjahres 2015 in einer solchen Ausbildung, gegenüber nur 2,0 % derjenigen mit aktuellem Schulabgang. Damit kam ein Verbleib der Bewerber/-innen in einer (geförderten oder ungeförderten) Berufsausbildung bei Schulbeendigung bereits in früheren Jahren mit 51,0 % insgesamt ebenso oft vor wie bei Schulabgang im aktuellen Jahr (51,3 %). Am besten schnitten dabei die Bewerber/-innen ab, die die Schule vor einem Jahr verlassen hatten, 61,1 % von ihnen befanden sich am Ende des Berichtsjahres in (geförderter oder ungeförderter) Berufsausbildung. Dagegen war ein solcher Verbleib bei denjenigen mit einem 2 oder mehr Jahre zurückliegenden Schulabgang mit 43,9 % weit seltener.

Zwischen alten und neuen Ländern waren im Hinblick auf den Verbleib der Bewerber/-innen relativ starke Abweichungen zu verzeichnen: In den alten Ländern befanden sich am Ende des Berichtsjahres 2015 insgesamt 51,4 % der Bewerber/-innen mit Schulabgang bereits in früheren Jahren in einer (geförderten oder ungeförderten) Berufsausbildung, bei denjenigen aus dem aktuellen Schulentlassjahrgang fiel der Anteil mit 49,8 % etwas niedriger aus. In den neuen Ländern, in denen die Vermittlungsquote in Berufsausbildung im Vergleich zu den alten Ländern insgesamt höher lag, war dies anders: Bewerber/-innen, die die Schule schon in vorherigen Berichtsjahren beendet hatten, verblieben mit 49,9 % viel seltener in Berufsausbildung als diejenigen mit Schulabgang im aktuellen Jahr mit 60,5 % Tabellen A1.3-8 und A1.3-9.

Insgesamt lagen den Arbeitsagenturen und Jobcentern von den Bewerbern und Bewerberinnen, die die Schule bereits in früheren Jahren verlassen hatten, mit 31,9 % wesentlich häufiger keine Informationen zum Verbleib vor als von denjenigen mit aktuellem Schulabgang (12,4 %). Der Anteil der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen betrug 24,6 %, wenn die Schule vor einem Jahr beendet worden war. Lag der Schulabgang schon 2 Jahre oder länger zurück, stieg dieser Anteil sogar auf 37,1 % an. Dies deutet darauf hin, dass die Neigung der Bewerber/-innen, sich nicht mehr bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern zurückzumelden, mit der Dauer der (erfolglosen) Ausbildungsplatzsuche erheblich zunimmt.

An dieser Stelle soll auch kurz auf die Ergebnisse eingegangen werden, die die BA-Ausbildungsmarktstatistik zusätzlich über die Bewerber/-innen ausweist, die nicht nur im aktuellen Berichtsjahr, sondern bereits auch in einem früheren Berichtsjahr mit Unterstützung einer Arbeitsagentur oder eines Jobcenters eine Ausbildungsstelle gesucht hatten. Von den insgesamt 549.098 Bewerbern und Bewerberinnen des Berichtsjahres 2015 waren demnach 185.060 auch in mindestens einem der letzten 5 Berichtsjahre als Ausbildungsstellenbewerber/-innen registriert gewesen, dies entsprach einem Anteil von 33,7 %.21 In den alten und neuen Ländern wichen die entsprechenden relativen Anteile mit 33,9 % und 33,6 % kaum voneinander ab. Insgesamt 170.804 bzw. 31,1 % der Bewerber/ -innen waren bereits in einem der beiden vorangegangenen Berichtsjahre bei der BA gemeldet gewesen. Der Anteil fiel in den alten Ländern mit 31,5 % etwas höher aus als in den neuen Ländern mit 29,9 %.

Tabelle A1.3-7: Geschlecht, Schulabschluss und Verbleib der im Berichtsjahr 2015 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen nach Schulabgangsjahr – Bundesgebiet1

Tabelle A1.3-8: Geschlecht, Schulabschluss und Verbleib der im Berichtsjahr 2015 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen nach Schulabgangsjahr – alte Länder1

Tabelle A1.3-9: Geschlecht, Schulabschluss und Verbleib der im Berichtsjahr 2015 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen nach Schulabgangsjahr – neue Länder1

Unbesetzte Berufsausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/-innen am Ende des Berichtsjahres

In die Bilanz des Ausbildungsstellenmarktes gehen auf der Angebotsseite die am Ende des Berichtsjahres (zum Stichtag 30. September) bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern als unbesetzt registrierten Ausbildungsstellen ein und auf der Nachfrageseite die zu diesem Zeitpunkt noch unvermittelten Ausbildungsstellenbewerber/ -innen. Diesen Größen wird jeweils die Zahl der vom 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge hinzugerechnet und so das Gesamtangebot an Ausbildungsstellen bzw. die Gesamtnachfrage nach Ausbildungsstellen ermittelt (vgl. Kapitel A1.1). 

Unbesetzte Berufsausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/-innen zum 30. September

Als unbesetzte Berufsausbildungsstellen zählen alle bei den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern zur Vermittlung im Berichtsjahr gemeldeten Ausbildungsstellen, die nicht zurückgenommen wurden und die am Stichtag 30.  September noch nicht besetzt waren (Bundesagentur für Arbeit 2015i). Einbezogen werden dabei auch unbesetzte Berufsausbildungsstellen in Berufsbildungswerken und sonstigen Einrichtungen, die Ausbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung durchführen; diese Stellen dürften allerdings zahlenmäßig kaum ins Gewicht fallen.

Bei den unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen um Berufsausbildungsstellen handelt es sich um die bei den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern im Berichtsjahr gemeldeten Bewerber/-innen, die am Stichtag 30.  September entweder offiziell unversorgt waren (d. h. weder in eine Berufsausbildung noch in eine Alternative gemündet waren) oder die in einer Alternative verblieben waren, aber weiterhin in eine Berufsausbildung vermittelt werden wollten. Für beide Gruppen lief der Vermittlungsauftrag auch nach Ende des Berichtsjahres weiter. 

Am 30. September 2015 waren von den insgesamt 520.010 im Berichtsjahr zur Vermittlung gemeldeten Ausbildungsstellen 40.960 Stellen unbesetzt geblieben, mit 7,9 % war dies ein etwas höherer Anteil als im Vorjahr (7,3 %)  Tabelle A1.3-10. In den alten Ländern fiel der relative Anteil unbesetzter Ausbildungsstellen 2015 mit 7,7 % niedriger aus als in den neuen Ländern mit 8,8 %. Allerdings gab es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern: Die höchsten Anteile unbesetzter Stellen waren in Mecklenburg-Vorpommern (12,5 %), Bayern und Brandenburg (jeweils 11,1 %) zu verzeichnen, die niedrigsten Anteile dagegen in Nordrhein-Westfalen (5,6 %), Sachsen-Anhalt (6,0 %), Berlin und Niedersachsen (jeweils 6,2 %).

Von den insgesamt 549.098 im Berichtsjahr 2015 gemeldeten Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen waren 80.791 Bewerber/-innen am 30. September noch unvermittelt, d. h., für sie liefen die Vermittlungsbemühungen weiter. Der Anteil unvermittelter Bewerber/ -innen fiel mit 14,7 % minimal höher aus als im Vorjahr (14,5 %). In den alten Ländern blieben Bewerber/-innen mit 15,5 % deutlich häufiger unvermittelt als in den neuen Ländern mit 11,2 %. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern waren jedoch wiederum beträchtlich: Der mit Abstand höchste Anteil unvermittelter Bewerber/-innen war in Hamburg mit 24,5 % festzustellen,22 gefolgt von Schleswig-Holstein (19,0 %) und Niedersachsen (18,5 %), während Thüringen (8,8 %), Bayern (9,2 %) und Sachsen-Anhalt (9,6 %) die niedrigsten Anteile aufwiesen.

Werden die unbesetzten Ausbildungsstellen in Relation zu den noch unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen gesetzt, so lässt sich erkennen, ob zumindest rein rechnerisch eine Versorgung der unvermittelten Bewerber/-innen möglich gewesen wäre. Im Berichtsjahr 2015 war dies nicht der Fall, vielmehr gab es insgesamt ein deutliches Defizit an Stellenangeboten: Das Zahlenverhältnis betrug lediglich 0,51, was bedeutet, dass nur jeweils 1 unbesetzte Ausbildungsstelle auf 2 unvermittelte Bewerber/-innen entfiel. Damit hat sich die Relation gegenüber dem Vorjahr (0,46) kaum verbessert. In den alten Ländern war das Verhältnis von unbesetzten Ausbildungsstellen zu unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen im Berichtsjahr 2015 mit 0,47 deutlich ungünstiger als in den neuen Ländern mit 0,75. Erhebliche Abweichungen traten wiederum zwischen den einzelnen Bundesländern auf: Die günstigsten Relationen zeigten sich in Bayern (1,42), Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen (jeweils 1,34), hier gab es rechnerisch mindestens eine unbesetzte Ausbildungsstelle für jeden unvermittelten Bewerber bzw. jede unvermittelte Bewerberin. Am ungünstigsten war die Relation in Nordrhein-Westfalen (0,26), Niedersachsen (0,30) und Berlin (0,32), wo einer unbesetzten Stelle 3 bis 4 unvermittelte Bewerber/-innen gegenüberstanden.

Wird die längerfristige Entwicklung von 2009 bis 2015 betrachtet, so ist festzustellen, dass sich der Anteil unbesetzter Ausbildungsplätze an allen gemeldeten Stellen in diesem Zeitraum insgesamt mehr als verdoppelt hat, und zwar von 3,6 % auf 7,9 %  Tabelle A1.3-11. In den neuen Ländern nahm der Anteil unbesetzter Stellen deutlich stärker zu (von 2,8 % auf 8,8 %) als in den alten Ländern (von 3,8 % auf 7,7 %). Der Anteil unvermittelter Bewerber/-innen an allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen veränderte sich insgesamt vergleichsweise wenig: Von 15,8 % im Berichtsjahr 2009 sank er 2011 auf 13,2 % und lag 2015 bei 14,7 %. In den neuen Ländern fiel der betreffende Anteil jeweils wesentlich niedriger aus als in den alten Ländern. Das Verhältnis von unbesetzten Ausbildungsstellen zu unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen verbesserte sich von 2009 bis 2015 insgesamt deutlich. Die Relation stieg von 0,19 auf 0,51, wobei sie sich in den neuen Ländern noch erheblich stärker erhöhte als in den alten Ländern.

Tabelle A1.3-10: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete unbesetzte Ausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/-innen in den Berichtsjahren 2015 und 2014 nach Ländern1

Tabelle A1.3-11: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete unbesetzte Ausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/-innen in den Berichtsjahren 2009 bis 2015 nach Ländern1

Gemeldete Berufsausbildungsstellen in Relation zum Stellenangebot insgesamt sowie gemeldete Bewerber/-innen in Relation zu den Ausbildungsinteressierten insgesamt

Zuletzt soll noch kurz darauf eingegangen werden, inwieweit die Daten der BA-Ausbildungsmarktstatistik Aufschluss über das Gesamtgeschehen auf dem Ausbildungsmarkt geben. Wie eingangs bereits betont, ist die Inanspruchnahme der Vermittlungsdienste der BA sowohl für die Betriebe als auch für die Jugendlichen freiwillig. Dies bedeutet, dass es sich bei den gemeldeten Ausbildungsstellen nicht um alle zu besetzenden Plätze für eine duale Berufsausbildung handelt. So sind die Stellenangebote von Betrieben, die ihre Ausbildungsplätze ohne Einschaltung der BA besetzen wollten, nicht registriert. Die außerbetrieblichen Ausbildungsstellen, die zur Verfügung standen, dürften dagegen in der BA-Statistik vollständig erfasst sein. Auch der Personenkreis der gemeldeten Bewerber/-innen umfasst keineswegs alle an einer dualen Berufsausbildung interessierten Jugendlichen: All diejenigen, die die Vermittlungsdienste der BA nicht genutzt haben, sind auch nicht als Ausbildungsstellenbewerber/-innen registriert worden. Gleiches gilt für diejenigen, die zwar die Unterstützung der BA in Anspruch nehmen wollten, aber nach Einschätzung der BA noch nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine Berufsausbildung erfüllten.

In der Ausbildungsmarktbilanz zum Stichtag 30. September wird das Gesamtangebot an Ausbildungsstellen berechnet, indem zu der vom BIBB ermittelten Gesamtzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen laut BA-Statistik addiert wird (vgl. Kapitel A1.1). Das Gesamtangebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen wird entsprechend errechnet, d. h., hier geht dann ausschließlich die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge für betriebliche Ausbildungsverhältnisse ein. Werden dem auf diese Weise gebildeten Gesamtstellenangebot die bei der BA registrierten Ausbildungsplätze gegenübergestellt, so zeigt sich Folgendes: Der ermittelte Anteil registrierter Ausbildungsstellen lag im Berichtsjahr 2015 bei 92,3 % des Gesamtangebots, bezogen auf die betrieblichen Stellen waren es 89,8 % Tabelle A1.3-12. Wird die Entwicklung seit 2009 betrachtet, so ist für die vergangenen Jahre eine kontinuierliche Zunahme des Anteils gemeldeter Ausbildungsstellen am Gesamtstellenangebot festzustellen. Dies entspricht dem bekannten Zusammenhang, dass der Einschaltungsgrad der BA durch die Betriebe immer ansteigt, wenn – so wie in den letzten Jahren – aufgrund einer sinkenden Nachfrage die Besetzung der betrieblichen Ausbildungsstellen schwieriger wird (Bundesagentur für Arbeit 2015b). Dennoch erscheint der sich rechnerisch ergebende Einschaltungsgrad von inzwischen rund 90 % ungewöhnlich hoch.

In den neuen Ländern war der rechnerische Anteil der bei der BA registrierten Stellen am Gesamtstellenangebot in den letzten Jahren immer wesentlich höher als in den alten Ländern, wobei auffällt, dass er ab 2011 sogar jeweils deutlich mehr als 100 % betrug. Dies bedeutet, dass in den neuen Ländern in den betreffenden Berichtsjahren mehr Plätze bei der BA zur Vermittlung gemeldet waren, als zum Stichtag 30. September statistisch als besetzt bzw. unbesetzt erfasst wurden (durch die BIBB-Erhebung neu abgeschlossener Ausbildungsverträge bzw. die BA-Ausbildungsmarktstatistik). Erklären lässt sich dies nur damit, dass wohl für einen zunehmenden Teil der zur Vermittlung angebotenen, aber unbesetzt gebliebenen betrieblichen Ausbildungsstellen der Vermittlungswunsch nicht über den Stichtag hinaus aufrechterhalten wurde, denn in diesem Fall wären die Plätze auch als unbesetzt in der BA-Statistik registriert worden. Es ist also von einem gestiegenen Anteil gemeldeter Ausbildungsstellen auszugehen, die von den Betrieben nicht besetzt werden konnten, aber dennoch statistisch nicht als unbesetzte Plätze erfasst wurden. Dass sich dies in den neuen Ländern so deutlich zeigt, könnte mit den bereits seit Längerem bestehenden erheblichen Problemen ostdeutscher Betriebe bei der Besetzung ihrer Ausbildungsplätze zusammenhängen (Mohr/Troltsch/Gerhards 2014; Troltsch 2015).

Die Gesamtzahl der institutionell erfassten ausbildungsinteressierten Personen wird ermittelt, indem zu der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge die Zahl der bei der BA gemeldeten, nicht in eine Berufsausbildung eingemündeten Bewerber/-innen23 hinzugerechnet wird (vgl. Kapitel A1.1). Werden dem so gebildeten Personenkreis der Ausbildungsinteressierten die bei der BA registrierten Ausbildungsstellenbewerber/ -innen gegenübergestellt, ist festzustellen, dass im Berichtsjahr 2015 mit 68,3 % bei Weitem nicht alle an dualer Berufsausbildung interessierten Jugendlichen die Vermittlungsdienste der BA in Anspruch genommen haben. Bei Betrachtung der Entwicklung in den vergangenen Jahren zeigt sich, dass der betreffende Anteil ab 2009 fast kontinuierlich zunahm. Dies verwundert, da bei einer verbesserten Angebotslage auf dem Ausbildungsmarkt eigentlich immer von einem Rückgang des Einschaltungsgrades der BA durch die ausbildungsinteressierten Jugendlichen ausgegangen wird (Bundesanstalt für Arbeit 2015b). Bemerkenswert ist dabei auch, dass der Anteil der bei der BA registrierten Ausbildungsstellenbewerber/-innen an allen Ausbildungsinteressierten in den neuen Ländern jeweils erheblich höher lag als in den alten Ländern. Ein Grund hierfür könnte in den zunehmenden und in Ostdeutschland besonders ausgeprägten Passungsproblemen auf dem Ausbildungsmarkt liegen. Für die Jugendlichen ist es wahrscheinlich trotz günstigerer Marktverhältnisse immer schwieriger geworden, eine ihren Vorstellungen entsprechende Ausbildungsstelle zu finden, weshalb sie verstärkt die Vermittlungsdienste der BA in Anspruch genommen haben.

Tabelle A1.3-12: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete Ausbildungsstellen sowie gemeldete Bewerber/-innen in den Berichtsjahren 2009 bis 20151 – absolut und in Relation (...)

Zusammenfassung

Im Berichtsjahr 2015 wurden über die Arbeitsagenturen und Jobcenter 520.010 Ausbildungsstellen zur Vermittlung angeboten, und 549.098 Jugendliche waren als Ausbildungsstellenbewerber/-innen registriert. Während sich die Zahl der gemeldeten Stellen damit gegenüber dem vorangegangenen Berichtsjahr leicht erhöhte, ging die Bewerberzahl etwas zurück.

Weniger als die Hälfte der Bewerber/-innen (49 %) mündete im Berichtsjahr 2015 in eine Berufsausbildung ein. Ein Fünftel verblieb in einer Alternative und wünschte zunächst keine weiteren Vermittlungsbemühungen mehr. Weitere 11 % der Bewerber/-innen waren am Ende des Berichtsjahres ebenfalls in einer Alternative, allerdings hielten sie ihren Wunsch nach Vermittlung in eine Berufsausbildung weiterhin aufrecht. Knapp 4 % der Bewerber/ -innen befanden sich weder in einer Berufsausbildung noch in einer Alternative, sie galten daher offiziell als unversorgt. Von immerhin 17 % der Bewerber/-innen lagen keine Angaben zum Verbleib vor, sie hatten sich bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern nicht mehr zurückgemeldet, weshalb die Vermittlungsbemühungen für sie eingestellt wurden.

Der Anteil der Bewerber/-innen, die die Schule vor dem aktuellen Berichtsjahr verlassen hatten, blieb 2015 mit 42 % auf dem Vorjahresniveau. In den neuen Ländern fiel der Anteil mit 47 % deutlich höher aus als in den alten Ländern mit 41 %. Sehr ungünstig stellte sich wiederum die Lage der Bewerber/-innen dar, die die Schule bereits vor mindestens 2 Jahren beendet hatten, von ihnen befanden sich zum Ende des Berichtsjahres 2015 lediglich 44 % in einer Berufsausbildung. Ihr Verbleib war zudem besonders oft unbekannt (37 %), d. h., sie brachen überdurchschnittlich oft den Kontakt zur Arbeitsagentur oder zum Jobcenter ab und verzichteten so auf eine weitere institutionelle Unterstützung.

Am Ende des Berichtsjahres 2015 waren insgesamt 80.791 bzw. 15 % der gemeldeten Bewerber/-innen unvermittelt, d. h., für sie liefen die Bemühungen um Vermittlung in eine Ausbildungsstelle weiter. Ihnen standen insgesamt 40.960 noch unbesetzte Ausbildungsstellen gegenüber, dies waren 8 % aller gemeldeten Stellen. Selbst rein rechnerisch reichten die unbesetzten Plätze zur Versorgung der unvermittelten Bewerber/ -innen somit bei Weitem nicht aus, denn auf jeweils 2 unvermittelte Bewerber/-innen entfiel nur 1 unbesetzte Ausbildungsstelle. Hinsichtlich des Verhältnisses von unbesetzten Stellen zu unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen gab es allerdings beträchtliche regionale Unterschiede.

Werden die bei der BA gemeldeten Ausbildungsstellen dem im Rahmen der Ausbildungsmarktbilanz ermittelten Gesamtstellenangebot gegenübergestellt, so deutet das Ergebnis allerdings darauf hin, dass der Anteil der nicht besetzten betrieblichen Ausbildungsstellen in der BA-Statistik untererfasst ist, und zwar besonders ausgeprägt in den neuen Ländern. Gestützt wird diese Annahme durch die Ergebnisse des BIBB-Qualifizierungspanels, nach welchem im Jahr 2014 der Anteil unbesetzter Ausbildungsstellen am betrieblichen Gesamtstellenangebot in Westdeutschland 25 % betrug und in Ostdeutschland sogar 41 % (Troltsch 2015).

(Ursula Beicht)

 

  • 15

    Die in der September-Statistik enthaltenen Angaben bilden im Folgenden immer die Datengrundlage.

  • 16

    Von 2005 bis 2008 konnten die Daten der bei den JC zkT gemeldeten Bewerber/-innen datentechnisch bedingt in der Ausbildungsmarktstatistik nicht berücksichtigt werden. 

  • 17

    Doppelerfassungen entstehen beispielsweise, wenn Ausbildungsstellenbewerber/-innen, die ursprünglich mit ihrem Vermittlungswunsch bei einer Arbeitsagentur gemeldet waren, im Laufe des Vermittlungsjahres hilfebedürftig im Sinne von Sozialgesetzbuch II geworden sind und die Ausbildungsvermittlung dann von einem JC zkT übernommen worden ist. Im Berichtsjahr 2015 gab es insgesamt 4.562 solcher Doppelzählungen (Bundesagentur für Arbeit 2015c). 

  • 18

    Als betriebliche Berufsausbildungsstellen zählen in der BA-Ausbildungsmarktstatistik gemeldete Ausbildungsstellen abzüglich der Ausbildungsplätze in außerbetrieblichen Einrichtungen und abzüglich der Ausbildungsplätze für Rehabilitanden (Bundesagentur für Arbeit 2015b). 

  • 19

    Die BA weist allerdings in ihrer Ausbildungsmarktstatistik darauf hin, dass die Zahl der außerbetrieblichen Berufsausbildungsstellen in den Berichtsjahren 2014 und 2015 aufgrund eines technischen Problems überhöht war (Bundesagentur für Arbeit 2015b). 

  • 20

    Im Berichtsjahr 2015 stammten insgesamt 15.897 Bewerber/-innen aus Asylzugangsländern, d. h. aus Ländern, aus denen aktuell viele Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutete dies eine Zunahme um 1.646 Bewerber/-innen bzw. 11,6 %. 

  • 21

    Für die Anfang 2012 in ausschließlich kommunale Trägerschaft übergegangenen Jobcenter konnte die Zahl der Bewerber/-innen aus vorherigen Berichtsjahren von der BA nicht ermittelt werden (Bundesagentur für Arbeit 2015b). 

  • 22

    Dieser sehr hohe Anteil unvermittelter Bewerber/-innen hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass in Hamburg ein integriertes Beratungs- und Vermittlungskonzept für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen umgesetzt wurde (Jugendberufsagentur nach dem Hamburger Modell), wobei der Verbleib jedes einzelnen Jugendlichen genau verfolgt und erfasst wird. 

  • 23

    Hierbei werden auch die unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen berücksichtigt, von denen allerdings – wie aus den BA/BIBB-Bewerberbefragungen bekannt ist – jeweils ein kleiner Teil in Berufsausbildung eingemündet ist (vgl. Kapitel A3.1). Insofern hat diese Berechnung Unschärfen.