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Im Übergangsbereich können Jugendliche, denen die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme einer Berufsausbildung fehlen oder die aus anderen Gründen keinen Ausbildungsplatz finden, ihre individuellen Kompetenzen zur Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung verbessern (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2008; Konsortium Bildungsberichterstattung 2006). Allerdings führen diese Bildungsgänge nicht zu einem qualifizierten Berufsabschluss. Seit Anfang der 1990er-Jahre hatten sich die Übergangsprozesse in eine Ausbildung deutlich erschwert (Beicht 2009; Ulrich 2008). Zum einen war dabei problematisch, dass eine zunehmende Zahl von Schulabgängerinnen und Schulabgängern nicht unmittelbar, sondern erst nach Absolvierung von Maßnahmen des Übergangsbereichs eine Ausbildung aufnehmen konnte. Zudem war kritisch, dass für einen Großteil der Jugendlichen nicht eine mangelnde Ausbildungsreife der Grund für den Umweg über den Übergangsbereich war, sondern dass der Übergangsbereich hier teilweise die Funktion übernommen hatte, die Wartezeit erfolgloser Ausbildungsplatzbewerber/-innen zu überbrücken (Beicht 2009; Braun/Müller 2009; Baethge/Solga/Wieck 2007). Somit kam es von Anfang der 1990er- bis Mitte der 2000er-Jahre zu einer beträchtlichen Ausweitung des Übergangsbereichs. Die Bedeutung und Wirksamkeit der Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen für die Jugendlichen wurden kontrovers diskutiert und fielen für die einzelnen Personengruppen unterschiedlich aus. Die BIBB-Übergangsstudie 2011 zeigt, dass sich jedoch durchaus günstige Bildungswege im Anschluss an die Teilnahme nachweisen lassen, insbesondere wenn die Maßnahmen zu einem höherwertigen Schulabschluss führen (Beicht/Eberhard 2013).

In den letzten Jahren ist die Zahl der Neuzugänge in den Übergangsbereich zunächst deutlich zurückgegangen. So sank die Anzahl der Anfänger/-innen von 2005 bis 2014 insbesondere aufgrund der günstigeren Ausbildungsmarktlage und der demografischen Entwicklung um 36,3 % (vgl. Statistisches Bundesamt 2016). Im Jahr 2015 kehrte sich dieser Trend jedoch um, und die Zahl der Anfänger/-innen stieg wieder um 5,4 % an. Dieser Anstieg ist vermutlich vor allem auf eine gestiegene Zahl an Geflüchteten (vgl. Kapitel C) zurückzuführen, die für ihre Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse in Programme des Übergangsbereichs einmündeten. Abgesehen von der zunehmenden Anzahl an Geflüchteten mündeten aber auch im Jahr 2015 immer noch viele – zu einem bedeutenden Anteil gut vorgebildete – Jugendliche in Maßnahmen des Übergangsbereichs ein.

Die Basis für die folgende Analyse der vorherigen Berufsvorbereitung und beruflichen Grundbildung bilden die Daten zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen der Berufsbildungsstatistik (vgl. Kapitel A5.1). Seit 2007 wird in der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder erfasst, ob die Auszubildenden im dualen System zuvor eine berufsvorbereitende Qualifizierung und/oder berufliche Grundbildung abgeschlossen haben und um welche Art der Maßnahme(n) es sich handelt. Veröffentlicht wurden die Daten erst für das Jahr 2008, da die Einführung der revidierten Berufsbildungsstatistik anfänglich noch von Meldeproblemen begleitet wurde. Wenngleich sich die Datenlage gebessert hat, kann eine weiterhin bestehende Untererfassung der Angaben zur vorherigen Teilnahme an Maßnahmen des Übergangsbereichs nicht ausgeschlossen werden. Die im Folgenden dargestellten Ergebnisse sind vor diesem Hintergrund auch für das Berichtsjahr 2015 noch mit entsprechender Vorsicht und eher als Untergrenzen zu interpretieren.

Berufsbildungsstatistik: Erfassung der berufsvorbereitenden Qualifizierung oder beruflichen Grundbildung seit 2007

 Im Jahr 2007 wurde die Berufsbildungsstatistik neu kon­zipiert und auf eine vertragsbezogene Einzeldatenerfassung mit erweitertem Merkmalskatalog umgestellt. Seither werden 3 Vorbildungsarten getrennt voneinander erfasst: der höchste allgemeinbildende Schulabschluss (vgl. Kapitel A5.5.1), eine vorausgegangene berufsvorbereitende Qualifizierung oder berufliche Grundbildung sowie Angaben zu einer vorherigen Berufsausbildung (vgl. Kapitel A5.3). Auf diese Weise kann die Vorbildung für alle Auszubildenden mit Neuabschluss jeweils vollständig ausgewiesen werden.

Als berufsvorbereitende Qualifizierung und berufliche Grundbildung werden nur abgeschlossene berufsvorbereitende und grundbildende Qualifizierungen von mindestens 6 Monaten Dauer erfasst. Unterschieden werden:

 

  • Betriebliche Qualifizierungsmaßnahme (Einstiegsqualifizierung, Einstiegsqualifizierungsjahr [EQJ], Qualifizierungsbaustein, Betriebspraktikum)
  • Berufsvorbereitungsmaßnahme98
  • Schulisches Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
  • Schulisches Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) (damit ist nicht das BGJ in kooperativer Form [Teilzeit] gemeint)
  • Berufsfachschule ohne vollqualifizierenden Berufsabschluss.

 

Mehrfachnennungen sind möglich. Verlaufsdaten, die die Übergangsprozesse bis zum Einmünden in eine Ausbildungsstelle abbilden, liegen jedoch nicht vor, da die jeweiligen Zeitpunkte, zu denen die Qualifizierungen absolviert wurden, nicht mit erhoben werden.

Generell sind die neu eingeführten Merkmale der Berufsbildungsstatistik in den ersten Jahren noch mit Vorsicht zu interpretieren, da u. a. nicht ausgeschlossen werden kann, dass unter der Ausprägung „liegt nicht vor“ auch fehlende Angaben gemeldet wurden. Analysen auf Basis der BIBB-Übergangsstudie 2011 (vgl. BIBB-Datenreport 2013, Kapitel A3.3) sowie der Schulabgängerstatistik der statistischen Ämter geben Hinweise darauf, dass das Merkmal „berufsvorbereitende Qualifizierung und berufliche Grundbildung“ unterfasst ist.

Für Zeitreihen des früheren Merkmals „schulische Vorbildung“ bis 2006 und dessen Erfassung siehe BIBB-Daten­report 2009, Kapitel A5.4.

Auszubildende mit vorheriger Teilnahme an Berufsvorbereitung und beruflicher Grundbildung

Insgesamt wurde im Berichtsjahr 2015 von den 516.639 Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag für 47.775 Auszubildende eine Teilnahme an einer Maßnahme des Übergangsbereichs gemeldet Tabelle A5.5.2-1. Nach einem anhaltenden Rückgang des Anteils an Anfängern/Anfängerinnen im Übergangsbereich in den letzten Jahren kam es damit zwischen 2014 (8,6 %) und 2015 (9,2 %) zu einem Anstieg. 

Tabelle A5.5.2-1: Vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung nach Zuständigkeitsbereichen, Bundesgebiet 20151

Unterschiede nach Zuständigkeitsbereichen

In den einzelnen Zuständigkeitsbereichen sind die Anteile berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung zum Teil stark unterschiedlich ausgeprägt. Außerdem erfolgte der insgesamt zu beobachtende Anstieg des Anteils berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung nicht in allen Bereichen gleichermaßen, im Handwerk kam es beispielsweise zu einem Rückgang auf nunmehr 15,8 % (2014: 17,4 %; zu allen Vorjahreswerten siehe BIBB-Datenreport 2015, Tabelle A4.6.2-1). Ein Rückgang zeigte sich auch bei den freien Berufen. Hier fiel der Anteil von 8,7 % auf 7,5 % der Auszubildenden, die derartige Maßnahmen durchliefen.

In allen anderen Zuständigkeitsbereichen kam es hingegen zu Anteilsanstiegen. So lag der Anteil der Personen, die zuvor die beschriebenen Maßnahmen des Übergangsbereichs durchlaufen hatten, im größten Bereich – Industrie und Handel – im Berichtsjahr 2015 bei 6,2 % und damit recht deutlich über dem Vorjahresanteil (2014: 4,3 %). Der Bereich Hauswirtschaft hat mit 51,5 % weiterhin den höchsten – im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleichgebliebenen – Anteil gemeldet Tabelle A5.5.2-1 (2014: 51,1 %). Der hohe Anteilswert im Bereich Hauswirtschaft liegt u. a. darin begründet, dass sehr viele Auszubildende in diesem Bereich höchstens über einen Hauptschulabschluss verfügen (vgl. Kapitel A5.5.1). Im Bereich Landwirtschaft haben im Jahr 2015 18,7 % der Jugendlichen mit Neuabschluss im Vorfeld an einer berufsvorbereitenden Maßnahme bzw. beruflichen Grundbildung teilgenommen (2014: 17,5 %). Den geringsten Anteilswert aller Zuständigkeitsbereiche hat der öffentliche Dienst. Lediglich 1,9 % der Jugendlichen mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag 2015 durchliefen zuvor eine berufsvorbereitende Maßnahme bzw. berufliche Grundbildung.99

Regionale Unterschiede

Zum Teil deutliche Unterschiede beim Anteil der vorausgegangenen Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung ergaben sich auch im Rahmen einer regionalen Differenzierung nach den einzelnen Bundesländern Tabelle A5.5.2-2: So liegt der Anteil in Thüringen (5,1 %) und Hessen (5,6 %) bei rd. 5 %. In Niedersachsen (14,3), Sachsen (14,0 %) und Baden-Württemberg (12,9 %) hingegen werden Werte deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 9,2 % erreicht.

Bei einem Vergleich der Entwicklung in Ost- und Westdeutschland zeigt sich, dass sich die Anteile für die Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung zwischen 2010 und 2014 zunehmend angenähert haben. 2015 ist die Entwicklung eine andere. Während der Anteil in Ostdeutschland 2015 mit 8,8 % auf dem Vorjahresniveau verharrte, stieg der Anteil in Westdeutschland von 8,6 % auf nunmehr 9,3 %  Tabelle A5.5.2-3. Noch vor wenigen Jahren wiesen die östlichen Bundesländer deutlich höhere Anteile auf (2010: 13,1 %). Dies stand im Zusammenhang mit der übrigen Förderlandschaft. Aufgrund des starken Lehrstellenmangels im östlichen Bundesgebiet waren dort in der Vergangenheit stärker als im Westen außerbetriebliche Stellen eingerichtet worden. Außerdem waren überwiegend öffentlich finanzierte Stellen an bestimmte Fördervoraussetzungen geknüpft (Eberhard/Ulrich 2010), die u. a. vorlagen, wenn die Auszubildenden zuvor an einer berufsvorbereitenden Maßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer teilgenommen hatten. Somit ging ein hoher Anteil öffentlich finanzierter Stellen mit einem hohen Anteil von Meldungen Auszubildender mit berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung einher.

Tabelle A5.5.2-2: Vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung nach Bundesländern 2015

Tabelle A5.5.2-3: Vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, Berichtsjahre 2010 bis 2015

Die beschriebenen Gegebenheiten führten dazu, dass der Anteil öffentlich finanzierter Ausbildungsstellen unter den Neuabschlüssen 2010 in den östlichen Bundesländern (19,4 %) deutlich größer war als im Westen (5,2 %). Allerdings sank der Anteil der öffentlich finanzierten Stellen im Osten bis zum Berichtsjahr 2015 auf 8,1 %, im Westen ging der Anteil in diesem Zeitraum auf 3,2 % zurück, der Bundesdurchschnitt liegt bei 3,9 %. Dieser Rückgang beim Anteil öffentlich finanzierter Neuabschlüsse ist darauf zurückzuführen, dass im Osten die Förderung von Ausbildungsplätzen für marktbenachteiligte Jugendliche in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgefahren wurde (vgl. BIBB-Datenreport 2012, Kapitel A4.2.2).

Unterschiede nach höchstem allgemein­bildenden Schulabschluss

Eine differenziertere Betrachtung der Teilnahmeanteile an berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung nach dem allgemeinbildenden Schulabschluss scheint insbesondere im Hinblick auf die häufig beklagte mangelnde Ausbildungsreife (vgl. Ulrich 2008) und dementsprechend notwendige Nachqualifikation als sinnvoll. Schulabschlüsse stellen zwar keine formellen Zugangsvoraussetzungen für eine Berufsausbildung nach BBiG/HwO dar, dennoch hat sich gezeigt, dass insbesondere den Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit Hauptschulabschluss oder ohne Abschluss der Übergang in eine Ausbildung deutlich seltener unmittelbar nach Beendigung der allgemeinbildenden Schule gelingt (vgl. Reißig/Gaupp/Lex 2008).

Vor diesem Hintergrund erscheinen die deutlichen Unterschiede bei der Betrachtung der Anteile berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung differenziert nach dem allgemeinbildenden Schulabschluss wenig überraschend Tabelle A5.5.2-4. So hatte knapp ein Viertel der Auszubildenden ohne Hauptschulabschluss (22,7 %) mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag 2015 zuvor eine Maßnahme im Übergangsbereich durchlaufen, bei denjenigen mit Hauptschulabschluss waren es noch 14,5 %. Die Anteilswerte sinken, je höher der allgemeinbildende Schulabschluss der Auszubildenden ist. Unter den Jugendlichen mit Realschulabschluss hatten nur noch 8,1 % zuvor eine berufsvorbereitende oder berufsgrundbildende Maßnahme besucht. Bei den Studienberechtigten waren es noch 4,6 %. Verglichen mit dem Vorjahr gingen die Anteile bei den Auszubildenden ohne (-0,6 Prozentpunkte) und mit Hauptschulabschluss (-0,4 Prozentpunkte) leicht zurück, bei denjenigen mit Realschulabschluss kam es zu einem leichten Anstieg (+0,7 Prozentpunkte), und bei den Studienberechtigten ergab sich ein Anstieg von 2,3 Prozentpunkten (vgl. BIBB-Datenreport 2016, Tabelle A4.6.2-4).

Auszubildende ohne Hauptschulabschluss nahmen am häufigsten an Berufsvorbereitungsmaßnahmen (12,3 %) teil. Anders verhält es sich in der Gruppe der Auszubildenden mit Hauptschulabschluss. Hier gab es keine Einzelmaßnahmen mit derartig überdurchschnittlichen Anteilswerten. Die Auszubildenden mit Realschulabschluss hatten am häufigsten eine Berufsfachschule ohne vollqualifizierenden Abschluss absolviert (4,3 %). Bei denjenigen mit Studienberechtigung waren die Maßnahmenanteile insgesamt sehr niedrig. Lediglich der Besuch einer Berufsfachschule ohne vollqualifizierenden Berufsabschluss wurde bei einem nennenswerten Anteil der Studienberechtigten (3,6 %) gemeldet.

Tabelle A5.5.2-4: Auszubildende mit Neuabschluss und vorheriger Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung nach höchstem allgemeinbildenden Schulabschluss, Berichtsjahr 2015

Tabelle A5.5.2-5: Vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung nach Personengruppen, Bundesgebiet 2015

Auszubildende nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit

Bei einer geschlechtsspezifisch differenzierten Betrachtung der Anteile vorheriger berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung unter den Neuabschlüssen zeigen sich ebenfalls unterschiedlich starke Ausprägungen Tabelle A5.5.2-5. Jeder zehnte männliche Auszubildende (10,3 %) mit Neuabschluss 2015 hatte zuvor eine Maßnahme durchlaufen, wohingegen dieser Wert bei den Frauen mit 7,6 % deutlich niedriger lag. In beiden Geschlechtergruppen waren die Anteile im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (Männer 2014: 9,8 %; Frauen 2014: 6,9 %).

Eher geringe Unterschiede ergeben sich beim Blick auf die Staatsangehörigkeit (deutsch/ausländisch)101 und eine vorausgegangene Teilnahme an Maßnahmen des Übergangsbereichs Tabelle A5.5.2-5. So hatten von den Auszubildenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit 10,5 % zuvor berufsvorbereitende bzw. grundbildende Maßnahmen absolviert, unter den deutschen Auszubildenden waren es 9,1 %. Hier waren die Anteilswerte im Vergleich zum Vorjahr bei den Auszubildenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit leicht zurückgegangen (2014: 10,7 %) und bei den deutschen Auszubildenden leicht angestiegen (2014: 8,5 %).

(Stephan Kroll)

  • 98

    Berufsvorbereitungsmaßnahmen, die mindestens 6 Monate dauern und keiner der anderen genannten Kategorien zuzuordnen sind. 

  • 99

    Für den Zuständigkeitsbereich öffentlicher Dienst war ein sehr starker Rückgang der Zahl der Neuabschlüsse, die mit der Vorbildung „betriebliche Qualifizierungsmaßnahme“ gemeldet wurden, für das Berichtsjahr 2013 zu beobachten. Dies betraf insbesondere den Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/-r. Vermutlich handelte es sich hierbei um einen Meldefehler der Vorjahre (2007 bis 2012); nach Auskunft der zuständigen Stelle lag diese Vorbildung auch in den Vorjahren bei nur wenigen Neuabschlüssen vor. Auch 2014 und 2015 gab es nur wenige Meldungen für diese Maßnahme.

  • 100

    Die Förderungsfähigkeit aufgrund der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme mit mindestens 6-monatiger Dauer wurde mit der Aufhebung des § 242 SGB III zum 1. April 2012 ebenfalls aufgehoben. Seit dem 1. April 2012 ist die außerbetriebliche Ausbildung für sozial Benachteiligte bzw. Lernbeeinträchtigte geregelt durch § 74 Absatz 1 Ziffer 2 SGB III, § 76 SGB III und § 78 SGB III. Zu den Finanzierungsarten der Berufsausbildung siehe die Erläuterungen unter www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dazubi_daten.pdf

  • 101

    In der Berufsbildungsstatistik wird die Staatsangehörigkeit der Auszubildenden erfasst, ein möglicher Migrationshintergrund kann jedoch nicht ausgewiesen werden. Als ausländische Auszubildende werden alle Auszubildenden ohne deutschen Pass gezählt. Jugendliche, die sowohl über eine deutsche als auch eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, werden nicht als ausländische Auszubildende erfasst.