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In allen anerkannten Ausbildungsberufen des dualen Systems nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO) finden am Ende der Ausbildungszeit Abschlussprüfungen statt (vgl. Stöhr 2017). Sie dienen dem Nachweis der erreichten beruflichen Handlungsfähigkeit (vgl. Frank 2005; Hewlett/Kahl-Andresen 2014), indem festgestellt wird, ob der/die Prüfungsteilnehmende die für den Berufsabschluss und die qualifizierte Ausübung des erlernten Berufes erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat (§ 38 BBiG/§ 32 HwO). Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann sie bis zu zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 BBiG/§ 31 Abs. 1 HwO). Die folgenden Ergebnisse zu den Abschlussprüfungen der Auszubildenden und den sogenannten Externenprüfungen sowie den Zulassungen zur Kammerprüfung aufgrund einer schulischen Berufsausbildung basieren auf Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (kurz: Berufsbildungsstatistik).

Abschlussprüfungen der Auszubildenden (Berufsbildungsstatistik)

Die Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31. Dezember) erfasst mit dem Teildatensatz zu den Auszubildenden in dualer Berufsausbildung nach BBiG bzw. HwO (Satzart 1) jährlich für alle Ausbildungsverträge Monat und Jahr der abgelegten Abschlussprüfungen. Im Handwerk wird der Begriff Gesellenprüfungen verwendet. Die Daten können seit der Umstellung auf eine Einzeldatenerfassung sowohl bezogen auf die Anzahl der Prüfungsteilnahmen als auch bezogen auf die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen ausgewertet werden.

Mit der Zahl der Prüfungsteilnahmen werden alle im Kalenderjahr durchgeführten Abschlussprüfungen gezählt (Erstprüfungen und Wiederholungsprüfungen, jedoch keine Teilprüfungen). In den Berichtsjahren 2007 bis einschließlich 2009 wurde je Ausbildungsvertrag maximal eine Wiederholungsprüfung (die letzte) erhoben, erst seit dem Berichtsjahr 2010 werden je Ausbildungsvertrag alle Prüfungsmöglichkeiten erfasst (erste Abschlussprüfung, erste und zweite Wiederholungsprüfung). Zwischen 2007 und 2009 ist die Zahl der Prüfungsteilnahmen deshalb untererfasst.

Mit der Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen werden alle Ausbildungsverträge des Berichtsjahres mit Prüfungsteilnahme(n) gezählt. Es kann angenommen werden, dass nur in sehr seltenen Fällen eine Person innerhalb eines Berichtsjahres im Rahmen von 2 verschiedenen Ausbildungsverträgen an einer Abschlussprüfung teilnimmt und somit die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen gezählt wird. Exakter lässt sich die Teilnehmerzahl nicht ermitteln, da keine Verlaufsstatistik vorliegt, die es erlaubt, Daten aus verschiedenen Ausbildungsverträgen der gleichen Person zu verknüpfen.

Der Unterschied zwischen der Zahl der Prüfungsteilnahmen und der Prüfungsteilnehmer/-innen resultiert daraus, dass Personen je Berichtsjahr auch an mehr als einer Abschlussprüfung im gleichen Ausbildungsvertrag teilnehmen können. Z. B. wird eine Person mit Abschlussprüfung und einer Wiederholungsprüfung für die Prüfungsteilnahmen zweimal gezählt, für die Teilnehmer/-innen nur einmal.

Neben der Prüfungsteilnahme erhebt die Berufsbildungsstatistik auch den Prüfungserfolg (in der Differenzierung: bestanden, nicht bestanden, endgültig nicht bestanden) sowie für die erste Prüfungsteilnahme die Art der Zulassung (in der Differenzierung: vorzeitig, fristgemäß, nach Verlängerung114). Für Details zu Unterschieden der Erfassung der Prüfungsteilnahmen und des Prüfungserfolges der Aggregatdatenerhebung bis zum Berichtsjahr 2006 und der Einzeldatenerfassung ab 2007 siehe: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_daten.pdf

Abschlussprüfungen der Auszubildenden und Prüfungserfolg im Zeitvergleich

Tabelle A5.7-1 zeigt die Entwicklung der Prüfungsteilnahmen und Prüfungsteilnehmer/-innen an Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung sowie Indikatoren des Prüfungserfolges seit dem Jahr 1993.115 Aufgrund erheblicher Änderungen in der Datenerhebung sind die Werte vor und nach 2007 nicht uneingeschränkt vergleichbar. Außerdem erschweren weitere Besonderheiten in einzelnen Jahren den Zeitvergleich (vgl. Fußnoten unter Tabelle A5.7-1). Für die meisten der betrachteten Jahre war ein Rückgang der Zahl der Prüfungsteilnahmen (Personen, die an mehr als einer Abschlussprüfung teilnahmen, wurden mehrfach gezählt) zu beobachten. Der starke Rückgang zwischen 2006 und 2008 ist auch darauf zurückzuführen, dass erst seit 2008 ausschließlich Abschlussprüfungen der Auszubildenden enthalten sind (zuvor auch Externenprüfungen inklusive Prüfungszulassung aufgrund einer schulischen Berufsausbildung und im Handwerk zudem Umschulungsprüfungen). Der im Jahr 2010 erfolgte Anstieg der Prüfungsteilnahmen ist teilweise durch eine veränderte Erfassung beeinflusst (2008 und 2009 wurden je Teilnehmer/-in maximal eine Wiederholungsprüfung erfasst, erst seit 2010 werden wieder alle Prüfungsteilnahmen erhoben). Allerdings stieg in diesem Jahr auch die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen deutlich an. Seit dem Berichtsjahr 2011 ging die Anzahl der Prüfungsteilnahmen und auch die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen kontinuierlich zurück.

Prüfungserfolg/Erfolgsquoten

Auf Basis der Berufsbildungsstatistik können für die Abschlussprüfungen 2 Erfolgsquoten berechnet werden: jeweils bezogen auf das Berichtsjahr

Mit der früheren Aggregatdatenerhebung bis zum Berichtsjahr 2006 konnte EQ II nur näherungsweise ermittelt werden, die Berechnung auf Basis der Einzeldaten wird deshalb mit dem Zusatz „neu“ gekennzeichnet. Prüfungsteilnehmer/-innen wurden bis 2006 als Differenz aus Anzahl der Prüfungsteilnahmen abzüglich der Wiederholungsprüfungen grob geschätzt. Da nicht bei allen Prüfungsteilnehmern die Wiederholungsprüfung im gleichen Jahr wie die Abschlussprüfung erfolgte, war die Zahl der Teilnehmer/-innen tendenziell unter- und die Erfolgsquote überschätzt.

Es liegt keine Verlaufsstatistik vor: Der Prüfungserfolg kann nicht mit Bezug zu allen in einem bestimmten Jahr begonnenen Ausbildungsverhältnissen ausgewertet werden. Die Berufsbildungsstatistik erfasst den Prüfungserfolg nur für die Prüfungsteilnehmer/-innen und nur mit Bezug zum jeweiligen Ausbildungsvertrag. Personen, die an Prüfungen gar nicht teilnehmen, sind in der Statistik somit nicht enthalten. Ob jemand bei Nichtbestehen einer Prüfung die Berufsausbildung noch in einem anderen Ausbildungsverhältnis erfolgreich abschließt, wird ebenfalls nicht erhoben. Die Berufsbildungsstatistik ist zwar eine (ausbildungsvertragsbezogene) Einzeldatenerhebung, allerdings können Daten einer/eines Auszubildenden aus verschiedenen Ausbildungsverträgen sowie aus verschiedenen Berichtsjahren nicht miteinander verknüpft werden.

Im Folgenden wird die Erfolgsquote mit Bezug zu allen Teilnehmerinnen/Teilnehmern betrachtet (EQ IIneu). EQ II fällt immer höher aus als EQ I (sofern manche Personen nicht im ersten Versuch bestehen und noch an Wiederholungsprüfungen teilnehmen). Im folgenden Text wird nur EQ II erläutert, EQ I wird jedoch ergänzend in den Tabellen ausgewiesen. Neben der Erfolgsquote wird auch der Anteil der Wiederholungsprüfungen an allen Prüfungsteilnahmen eines Berichtsjahres ausgewiesen und erläutert.

Tabelle A5.7-1: Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung, Teilnahmen, Teilnehmer und Prüfungserfolg 1993 bis 2017, Deutschland

Tabelle A5.7-1 enthält 2 Erfolgsquoten, die erste ist bezogen auf alle Prüfungsteilnahmen (EQ I) und fällt bei Vorliegen von Wiederholungsprüfungen geringer aus als die zweite Erfolgsquote, die sich auf alle Prüfungsteilnehmer/-innen bezieht (EQ II). Der Anteil der Wiederholungsprüfungen fiel bis 2006 etwas höher aus und erreichte bis 2006 9% bis 11% der Prüfungsteilnahmen, seit 2008 schwankt er zwischen ca. 6% und 7%. Ob der Anteil der Wiederholungsprüfungen bei den Auszubildenden seit 2008 zurückgegangen ist oder inwieweit dieser Anteil vor 2007 aufgrund des Einbezugs der Externenprüfungen (und Umschulungsprüfungen im Handwerk) höher ausfiel, kann nicht geprüft werden; entsprechend ist auch unsicher, ob der Anteil erfolgreicher Prüfungen an allen Prüfungsteilnahmen (EQ I) bei den Auszubildenden gestiegen ist oder ob die EQ I vor 2006 aufgrund des Einbezugs weiterer Prüfungen geringer ausfiel.116 Die vor 2007 höheren Anteile erfolgreicher Prüfungsteilnehmer/-innen an allen Prüfungsteilnehmern (EQ II) sind allerdings zumindest teilweise dadurch bedingt, dass die bis 2006 erforderliche gröbere Schätzung der Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen diese Erfolgsquote (EQ II) überschätzte. Seit 2008 schwankten die Erfolgsquoten in nur sehr geringem Maße. Im Berichtsjahr 2017 erfolgten knapp 435.042 Abschlussprüfungen der Auszubildenden des dualen Systems, die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen lag bei 423.339, von denen 392.685 bzw. 92,8% die Prüfung bestanden haben. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der Prüfungserfolg bzw. -misserfolg nur erfasst wird, wenn Auszubildende überhaupt an einer Abschlussprüfung teilnehmen. Wenn sich jemand nicht zur Prüfung anmeldet, wird kein Prüfungserfolg bzw. -misserfolg erhoben.

Im Folgenden werden Befunde zu den Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung des Berichtsjahres 2017 in verschiedenen Differenzierungen betrachtet. Zunächst wird ein knapper Überblick über die Teilnahme sowie den Prüfungserfolg an ersten Abschlussprüfungen und Wiederholungsprüfungen gegeben. Danach werden verschiedene Personenmerkmale (der Prüfungsteilnehmer/-innen) betrachtet und Ergebnisse differenziert nach Bundesländern, Zuständigkeitsbereichen und Ausbildungsberufen dargestellt.

Prüfungsteilnahme und Prüfungserfolg 2017 – Erst- und Wiederholungsprüfungen

Zur Abschlussprüfung werden Auszubildende zugelassen, die die reguläre bzw. vertraglich festgelegte Ausbildungszeit zurückgelegt haben („fristgemäße Zulassung“; § 43 Abs. 1 BBiG/§ 36 Abs. 1 HwO). Wird die Ausbildungszeit verlängert, um das Ausbildungsziel zu erreichen (§ 8 Abs. 2 BBiG/§ 27b Abs. 2 HwO), erfolgt auch die Zulassung zur Abschlussprüfung entsprechend später. Die Zulassung kann aber auch vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit erfolgen, wenn die Leistungen der Auszubildenden besonders gut sind („vorzeitige Zulassung“; § 45 Abs. 1 BBiG/§ 37 Abs. 1 HwO).

Von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an einer ersten Abschlussprüfung im Berichtsjahr 2017 wurde für gut 90% eine fristgemäße Prüfungsteilnahme gemeldet Tabelle A5.7-2. Fristgemäß bezieht sich hierbei nicht auf die in der Ausbildungsordnung genannte Ausbildungsdauer, sondern auf die im Ausbildungsvertrag festgelegte Dauer. Prüfungsteilnahme nach Verlängerung wurde für nur 1,7% der Prüfungsteilnehmer/-innen gemeldet; da nicht sicher ist, was mit dieser Merkmalsausprägung bei der Prüfungsteilnahme erfasst wird,117 werden im Folgenden ausschließlich die Anteile vorzeitiger Prüfungszulassungen betrachtet. 8% aller Teilnahmen an der ersten Abschlussprüfung wurden mit einer Verkürzung gemäß § 45 (1) BBiG gemeldet. Dieser Anteil variiert deutlich nach Bundesländern (z. B. Berlin: 17,3%, Hessen: 15,5%, Bayern: 5,1%, Mecklenburg-Vorpommern: 3,5%) sowie in geringerem Maße auch nach Zuständigkeitsbereichen (Industrie und Handel: 10,3%, Handwerk: 2,3%, Hauswirtschaft: 0,7%).

Tabelle A5.7-3 differenziert die Prüfungsteilnahmen und den Prüfungserfolg nach den verschiedenen Prüfungsversuchen. Es handelt sich nicht um alle Prüfungen eines Jahrgangs mit der ersten Abschlussprüfung im Jahr 2017, sondern um alle Prüfungsteilnahmen im Berichtsjahr 2017. D. h., einige Personen mit Wiederholungsprüfung hatten den ersten Prüfungsversuch vor 2017. Einige Personen mit nicht bestandener Prüfung werden einen weiteren Prüfungsversuch erst nach 2017 haben. Es zeigt sich deutlich, dass die Erfolgsquote mit zunehmendem Prüfungsversuch (erste und zweite Wiederholungsprüfung) immer geringer ausfällt. Im Durchschnitt lag die Erfolgsquote (EQ IIneu) beim ersten Prüfungsversuch 2017 bei 92,1%. Für alle, die in einem ersten Versuch durchfielen und 2017 an einer ersten Wiederholungsprüfung teilnahmen, betrug die Erfolgsquote nur noch 67,9%.118 Im dritten Prüfungsversuch lag die Erfolgsquote 2017 bei nur noch 52,6%. Insgesamt bestanden im Jahr 2017 30.654 Prüfungsteilnehmer/-innen die Prüfung nicht. Die überwiegende Mehrheit hatte hierbei jedoch noch nicht den letzten Prüfungsversuch genutzt. Wer im zweiten Wiederholungstermin die Prüfung nicht bestanden hat, hat keine weitere Wiederholungsmöglichkeit; im Berichtsjahr 2017 waren dies von allen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern nur 2.181.

Der Anteil derjenigen, die bereits im ersten Prüfungsversuch erfolgreich waren, unterschied sich deutlich nach Bundesländern (Baden-Württemberg: 95,4%, Brandenburg: 86,8%) und auch nach Zuständigkeitsbereichen (Industrie und Handel: 93,8%, Handwerk: 87,9%).

Tabelle A5.7-2: Erste Teilnahme an Abschlussprüfungen der Auszubildenden des dualen Systems 2017 und Art der Zulassung zur Prüfung nach Bundesländern und nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland1, 2

Tabelle A5.7-3: Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung und Prüfungserfolg 2017 nach Prüfungsversuch sowie Bundesländern und Zuständigkeitsbereichen1

Erfolgsquoten nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit

Wie unterscheidet sich der Prüfungserfolg zwischen Männern und Frauen, zwischen deutschen und ausländischen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern bzw. nach Schulabschluss? Tabelle A5.7-4 stellt hierzu die absoluten Zahlen dar, die Erfolgsquoten sind in Tabelle A5.7-5 enthalten.

Im Berichtsjahr 2017 zeigt sich für Männer (92,3% der Teilnehmer) und Frauen (93,4% der Teilnehmerinnen) eine ähnlich hohe Prüfungserfolgsquote (EQ IIneu), wobei die Männer diese erst mit einem etwas höheren Anteil an Wiederholungsprüfungen erreichten. Ähnlich fiel dies in den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen aus, wobei in den Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes und der Landwirtschaft die Unterschiede zwischen Männern und Frauen etwas höher ausfielen. In den Berufen des öffentlichen Dienstes lag die Erfolgsquote der Frauen um 3,6 Prozentpunkte höher, in den freien Berufen um 3,8 Prozentpunkte niedriger.

Deutlicher unterschieden sich die Erfolgsquoten zwischen Prüfungsteilnehmern mit und ohne deutschem Pass. Von allen deutschen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern bestanden 2017 93,3% die Abschlussprüfung, von den Ausländern waren es lediglich 84,8%. 12,6% der Prüfungsteilnahmen der ausländischen Auszubildenden waren dabei Wiederholungsprüfungen. In den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft fielen die Unterschiede in den Erfolgsquoten zwischen Deutschen und Ausländern besonders hoch aus (11 Prozentpunkte); in der Hauswirtschaft waren die Unterschiede gering (1,8 Prozentpunkte); allerdings bei einer insgesamt sehr geringen Anzahl ausländischer Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern in diesen beiden Zuständigkeitsbereichen. Die unterschiedlichen Erfolgsquoten von deutschen und ausländischen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern resultieren zum Teil aus unterschiedlichen Schulabschlüssen. Bei den ausländischen Prüfungsteilnehmern fiel der Anteil derjenigen mit Hauptschulabschluss deutlich höher und derjenigen mit Studienberechtigung deutlich geringer aus. Differenziert man weiter als in Tabelle A5.7-5 dargestellt, so zeigt sich, dass bei allen Schulabschlussarten die Erfolgsquote der ausländischen Prüfungsteilnehmer/-innen geringer ausfiel. Allerdings fielen die Unterschiede zwischen Deutschen und Ausländern umso geringer aus, je höher der Schulabschluss war.

Tabelle A5.7-4: Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung 2017 nach Personenmerkmalen (Auszubildende) und Zuständigkeitsbereichen, Deutschland (absolut)1

Tabelle A5.7-5: Erfolgsquoten bei Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung 2017 nach Personenmerkmalen (Auszubildende) und Zuständigkeitsbereichen, Deutschland (in %)1

Erfolgsquoten nach allgemeinbildendem Schulabschluss

Die Erfolgsquoten unterschieden sich deutlich nach dem höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer: Bei denjenigen mit maximal Hauptschulabschluss lag die Erfolgsquote (EQ IIneu) 2017 bei 84,8%, bei denjenigen mit Realschulabschluss (oder vergleichbarem Abschluss) fiel die Quote um knapp 10 Prozentpunkte höher aus (94,4%) und bei Studienberechtigten lag sie bei 97,8%. Die höheren Erfolgsquoten wurden auch bei deutlich geringerem Anteil an Wiederholungsprüfungen erreicht. Die Unterschiede nach dem allgemeinbildenden Schulabschluss finden sich in ähnlicher Weise in allen Zuständigkeitsbereichen. Auffällig abweichende Quoten zeigen sich fast ausschließlich in Fällen mit sehr geringer Anzahl an Prüfungsteilnehmern (z. B. ohne Hauptschulabschluss im öffentlichen Dienst: 15 Teilnehmer/-innen, 100% EQ IIneu), bei denen größere Schwankungen der Anteilswerte üblich sind.

Erfolgsquoten nach Ländern, Zuständigkeitsbereichen und Ausbildungsberufen

Betrachtet man die Erfolgsquote insgesamt (nicht differenziert nach Prüfungsversuchen), so variiert die Erfolgsquote (EQ IIneu) im Vergleich der Bundesländer zwischen 95,6% in Baden-Württemberg und 87,8% in Brandenburg Tabelle A5.7-6. Mit Ausnahme des Saarlandes lag in den westdeutschen Ländern diese Erfolgsquote im Jahr 2017 bei knapp 92% bis 95%. In den meisten ostdeutschen Ländern wurde trotz des höheren Anteils an Wiederholungsprüfungen eine geringere Erfolgsquote erreicht. Sie lag mit Ausnahme von Thüringen und Sachsen unterhalb von 90%. In den meisten ostdeutschen Ländern lag der Anteil der Wiederholungsprüfungen (ebenso mit Ausnahme von Thüringen und Sachsen) bei 10% und mehr. In fast allen westdeutschen Ländern lag der Anteil der Wiederholungsprüfungen 2017 (zum Teil deutlich) unter 8% (Ausnahme Saarland: 8,9%), in Baden-Württemberg waren nur 3,2% der Prüfungsteilnahmen Wiederholungsprüfungen.

Im Vergleich der Zuständigkeitsbereiche variiert die Erfolgsquote (EQ IIneu) zwischen 95,1% in den Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes und 89,9% im Handwerk. Auch hierbei zeigt sich, dass die höheren Erfolgsquoten bei einem geringeren Anteil an Wiederholungsprüfungen erzielt wurden.

Differenziert man nach den einzelnen dualen Ausbildungsberufen (hier werden nur Berufe mit mindestens 300 Prüfungsteilnehmer/-innen im Jahr 2017 betrachtet) Tabelle A5.7-7, so schwankt die Erfolgsquote (EQ IIneu) erheblich. Sie reichte von 68,2% im Beruf Hochbaufacharbeiter/-in bis hin zu 99,5% bei den Medienkaufleuten für Digital und Print. Hierbei ergeben sich ähnliche Muster, wie auch bei der Analyse von vorzeitigen Vertragslösungen (vgl. Kapitel A5.6); also niedrige Erfolgsquoten dort, wo auch die Lösungsquoten ungünstiger ausfielen. Davon abweichend zeigen sich nur wenige Ausnahmen, wie z. B. bei den Berufen Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe (EQ IIneu: 74,8%; LQneu: 12,8%) und Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste (EQ IIneu: 82,8%; LQneu: 4,7) mit relativ niedrigen Erfolgsquoten, aber auch niedrigen Lösungsquoten; oder auch Ausnahmen mit sehr hohen Erfolgsquoten und dennoch überdurchschnittlichen Lösungsquoten (z. B. Personaldienstleistungskaufleute mit EQ IIneu: 98,7%; LQneu: 29,8%).

Tabelle A5.7-6: Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung und Prüfungserfolg 2017 nach Bundesländern und Zuständigkeitsbereichen1

Tabelle A5.7-7: Duale Ausbildungsberufe mit den niedrigsten und höchsten Erfolgsquoten (EQ IIneu) in %, Bundesgebiet 20171, 2

Vergleich von Vertragslösungsrisiko und Prüfungserfolg der Auszubildenden

Nicht nur in Bezug auf die einzelnen Ausbildungsberufe fallen die deskriptiven Befunde zum Prüfungserfolg ähnlich aus wie die zu vorzeitigen Vertragslösungen: Im Durchschnitt gab es geringe Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Für ausländische Auszubildende und für Auszubildende mit geringeren Schulabschlüssen fielen beide Indikatoren ungünstiger aus; wobei die Unterschiede zwischen denjenigen mit Realschulabschluss und denjenigen mit Studienberechtigung hinsichtlich des Prüfungserfolgs geringer waren als hinsichtlich der Lösungsquote. In den meisten ostdeutschen Ländern war die Lösungsquote höher, die Prüfungserfolgsquote hingegen geringer. Auffällig war Hamburg mit einer überdurchschnittlich hohen Lösungsquote, aber auch einer hohen Prüfungserfolgsquote. Lediglich hinsichtlich der Entwicklungen im Zeitverlauf unterscheiden sich die Befunde zu diesen beiden Erfolgsindikatoren der dualen Berufsausbildung. Wie auch bei den Ergebnissen zu vorzeitigen Vertragslösungen ist zu beachten, dass solche beschreibenden Befunde nicht kausal interpretiert werden können.

Externe Prüfungsteilnahmen und Zulassung aufgrund einer schulischen Berufsausbildung

Neben der Abschlussprüfung nach einer dualen Berufsausbildung mit Ausbildungsvertrag im dualen System bietet das BBiG (bzw. die HwO) weitere Möglichkeiten der Zulassung zur Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle. Zum einen kann eine Zulassung aufgrund von Berufserfahrung (oder einem anderen Nachweis über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit) erfolgen; hiermit können auch informell erworbene Kompetenzen anerkannt werden. Zum anderen können Absolventen und Absolventinnen einer schulischen Berufsausbildung, die einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf entspricht, zur Kammerprüfung zugelassen werden. Insbesondere um Jugendliche, die in Zeiten eines Ausbildungsstellenmangels auf schulische Berufsausbildungsgänge ausgewichen sind, nicht zu benachteiligen, wurde mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2005 diese Zulassungsart neu geregelt.119 Beide Fälle der Zulassung zur Kammerprüfung werden im Rahmen der Berufsbildungsstatistik unter „Externenprüfungen“ gefasst; üblicherweise wird jedoch mit dem Begriff Externenprüfung seit der Revision des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2005 nur die Prüfungszulassung aufgrund von Berufserfahrung bezeichnet.

„Externenprüfungen“ und Zulassung zur Abschlussprüfung aufgrund von Berufserfahrung

Die Berufsbildungsstatistik erfasst auch in dualen Ausbildungsberufen abgelegte Abschlussprüfungen von Personen, die nicht aufgrund des Absolvierens der dualen Berufsausbildung, sondern aus anderen Gründen zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Diese sogenannten Externenprüfungen und Zulassungen aufgrund von Berufserfahrung werden nicht mit dem Auszubildendendatensatz (Satzart 1), sondern mit dem Datensatz zu den sonstigen Prüfungen (Satzart 2 der Berufsbildungsstatistik) erhoben. Hierbei werden ausschließlich Prüfungsteilnahmen gezählt.120 Die Erfassung erfolgt differenziert nach der Art der Zulassung. Es werden entsprechend der Differenzierung im Berufsbildungsgesetz unterschieden:

a) Zulassung von Absolventen und Absolventinnen eines Bildungsgangs in einer berufsbildenden Schule § 43 (2) BBiG: „Zur Abschlussprüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Ein Bildungsgang entspricht der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er 1. nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist, 2. systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und zeitlichen Gliederung, durchgeführt wird und 3. durch Lernortkooperation einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet.“

b) Zulassung aufgrund von Berufserfahrung § 45 BBiG (2) und (3) „Zulassung in besonderen Fällen“:
„(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.“
„(3) Soldaten oder Soldatinnen auf Zeit und ehemalige Soldaten oder Soldatinnen sind nach Absatz 2 Satz 3 zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass der Bewerber oder die Bewerberin berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.“

Achtung: Hier weicht die Begriffsverwendung im Rahmen der Berufsbildungsstatistik von der ansonsten üblichen Begriffsverwendung ab! Üblicherweise werden nur die Zulassungen aufgrund von Berufserfahrung als Externenprüfung bezeichnet. Im Rahmen der Berufsbildungsstatistik werden die beiden Fälle (a und b) jedoch nicht begrifflich unterschieden, sondern unter der Bezeichnung Externenprüfungen gefasst. Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen für beide Zulassungsarten weiterhin der Begriff Externenprüfungen verwendet.

Tabelle A5.7-8 weist die Teilnahmen an Externenprüfungen im Berichtsjahr 2017 insgesamt sowie differenziert nach Zuständigkeitsbereichen aus; wobei auch die Zulassungen aufgrund von schulischer Berufsausbildung enthalten sind (im Folgenden beides zusammengefasst kurz: Externenprüfungen). Wie in den Vorjahren war die Anzahl der Teilnahmen an Externenprüfungen (einschließlich Wiederholungsprüfungen) auch im Berichtsjahr 2017 rückläufig.121 Mit 26.490 durchgeführten Externenprüfungen unterschritt die Zahl der Teilnahmen das Vorjahresniveau um knapp 1.161 Fälle bzw. 4,2%. Hinter dem Rückgang im Jahr 2017 stehen sowohl weniger Teilnahmen von Absolventinnen und Absolventen vollzeitschulischer Bildungsgänge als auch weniger Teilnahmen von Personen mit Berufserfahrung. Im längerfristigen Zeitvergleich sind insbesondere Zulassungen aufgrund einer schulischen Berufsausbildung nach einem starken Anstieg wieder deutlich zurückgegangen (2006: 4.641; 2009: 10.314; 2017: 4.446).122 Auch die Zahl der Prüfungszulassungen aufgrund von Berufserfahrung ging längerfristig leicht zurück (2006: 24.618; 2009: 24.924; 2017: 22.044)123.

Tabelle A5.7-8: Teilnahmen an Externenprüfungen und Prüfungserfolg 2017 nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland1, 2

Da die Erfolgsquoten – insbesondere bei den Zulassungen aufgrund einer abgeschlossenen schulischen Berufsausbildung – gestiegen sind, ging die Zahl der Absolventen/Absolventinnen von Externenprüfungen in geringem Maße zurück (-585 bzw. -2,7%).

Der Anteil der Externenprüfungen an allen im Jahr 2017 erfolgten Abschlussprüfungen in den dualen Ausbildungsberufen124 betrug 5,7% und lag somit geringfügig unterhalb des Vorjahreswertes (5,9%) und nur leicht über dem Wert aus dem Jahr 1993125 (5,0%). Eine stärkere Nutzung, die insbesondere für die Zulassung aufgrund von Berufserfahrung angestrebt worden war, wurde somit nicht erzielt (vgl. Frank 2005). Zwischen den einzelnen Zuständigkeitsbereichen variierten die Anteilswerte der Externenprüfung allerdings erheblich. Mit Abstand die größte Bedeutung für den Erwerb eines Berufsabschlusses kommt der Externenprüfung im Bereich Hauswirtschaft zu. Hier belief sich der Anteil der Teilnahmen externer Prüfungskandidaten und -kandidatinnen an allen durchgeführten Abschlussprüfungen im Berichtsjahr 2017 auf 46,7%. Dagegen fiel die Externenprüfung im Bereich des Handwerks und der freien Berufe mit 1,1% bzw. 1,3% sehr niedrig aus. Zwischen diesen beiden Extremen lagen die übrigen Bereiche mit Anteilen von 4,6% in den Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes, 7,3% im Zuständigkeitsbereich Industrie und Handel und 9,8% in den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft.

Ferner verdeutlicht Tabelle A5.7-8, dass die beiden Formen der Zulassung zur Externenprüfung eine unterschiedliche Rolle spielen. Ähnlich wie in den Vorjahren erfolgte bei der überwiegenden Mehrheit der externen Prüfungsfälle (83,2%) die Zulassung aufgrund der gesetzlich geforderten Mindestdauer einschlägiger berufspraktischer Erfahrung, in den übrigen Fällen (16,8%) absolvierten die Prüfungskandidaten und -kandidatinnen einen einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellten schulischen Bildungsgang. In den einzelnen Zuständigkeitsbereichen kommt den beiden Zulassungsformen allerdings unterschiedliche Bedeutung zu. In den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft, von Industrie und Handel sowie des öffentlichen Dienstes dominierte die Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung. Im Handwerk, in der Hauswirtschaft sowie in den freien Berufen hatten die beiden Zulassungsformen ähnliche Gewichte, bei den ersten beiden mit jeweils einem leichten Überhang der Berufserfahrung als Zulassungsart.

21.300 extern zugelassene Prüfungsteilnehmer/-innen haben im Jahr 2017 die Prüfung bestanden und somit auf diesem Wege einen qualifizierten Berufsabschluss erworben. Die Erfolgsquote (EQ I: Anteil bestandener Prüfungen an allen durchgeführten Prüfungen)126 fiel mit 80,4% etwas höher aus als im Vorjahr (79,1%), was insbesondere auf die Zulassung aufgrund einer schulischen Berufsausbildung zurückzuführen ist. Bei den Prüfungsteilnehmern/-teilnehmerinnen mit dieser Zulassungsart betrug die Erfolgsquote 83,9% (2016: 79,8%), bei denen mit einer Zulassung aufgrund von Berufserfahrung fiel sie mit 79,7% geringer aus (2016: 79,5%). Die höchsten Erfolgsquoten zeigten sich 2017 erneut in den Berufen der Landwirtschaft (95,1%) und der Hauswirtschaft (91,0%). Auch im Handwerk fiel die Erfolgsquote mit 88,2% überdurchschnittlich aus. In den Ausbildungsberufen des Bereichs Industrie und Handel (78,5%) lag die Erfolgsquote erneut unter dem Durchschnitt, noch deutlicher in denen der freien Berufe (71,9%). Bei den freien Berufen gilt dies nur für die Zulassungsart aufgrund einer schulischen Berufsausbildung (61%) und nicht für die Zulassung aufgrund von Berufsausbildung (82,9%).

(Alexandra Uhly)

  • 114

    Da sich „fristgemäß“ auf die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungsdauer bezieht und nicht auf die nach Ausbildungsordnung vorgesehene Dauer, ist unklar, warum bei der Variablen Prüfungszulassung (bzgl. des ersten Prüfungsversuchs) die Ausprägung „nach Verlängerung“ enthalten ist. Eine Klärung im Arbeitskreis Berufsbildungsstatistik steht noch aus.

  • 115

    Für die Entwicklung zwischen 2000 und 2007 vgl. BIBB-Datenreport 2015, Kapitel A4.8; für eine umfassende, jahresbezogene Darstellung seit 1993 vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.

  • 116

    Für Externenprüfungen konnte z. B. bis 2006 der Anteil der Wiederholungsprüfungen nicht gesondert ermittelt werden.

  • 117

    Möglicherweise sind dies fristgemäße Teilnahmen bei verlängerten Ausbildungsverträgen; es kann allerdings auch nicht ausgeschlossen werden, dass teilweise fälschlicherweise die Zulassungsart nicht mit Bezug zu den Erstprüfungen (wie im Rahmen der Berufsbildungsstatistik eigentlich vorgesehen), sondern hinsichtlich der im gleichen Berichtsjahr auch erfolgten Wiederholungsprüfungen gemeldet wurde. Eine Klärung im Arbeitskreis Berufsbildungsstatistik steht noch aus.

  • 118

    Zum Prüfungserfolg bei der ersten Wiederholungsprüfung differenziert nach Schulabschluss, Zuständigkeitsbereichen und Ausbildungsberufen siehe Ebbinghaus 2014.

  • 119

    Zur Neuregelung der Zulassung zur Kammerprüfung aufgrund einer Berufsausbildung im Kontext eines Ausbildungsplatzmangels siehe Lehmpfuhl/Müller-Tamke 2012 und Bundesministerium für Bildung und Forschung 2016.

  • 120

    Zur Teilnahme an Vorbereitungskursen siehe Schreiber/Gutschow 2013.

  • 121

    Vgl. hierzu BIBB-Datenreport 2018, Kapitel A4.8 sowie Vorjahre.

  • 122

    Daten zu den Externenprüfungen (inklusive der Zulassungen aufgrund einer abgeschlossenen schulischen Berufsausbildung) liegen für das Berichtsjahr 2007 nicht vor; für 2008 wurden die Daten nicht differenziert nach dem Zulassungsgrund erfasst.

  • 123

    Für eine Darstellung der Entwicklung der Teilnahmen an Externenprüfungen zwischen 1993 und 2006 vgl. BIBB-Datenreport 2009, Kapitel A5.5.

  • 124

    Abschlussprüfungen der Auszubildenden und Externenprüfungen (inklusive Prüfungszulassung aufgrund einer schulischen Berufsausbildung).

  • 125

    Erstes Berichtsjahr, zu dem die Externenprüfungen im Rahmen der Berufsbildungsstatistik gesondert erfasst wurden.

  • 126

    Für die Externenprüfungen (inklusive Prüfungszulassung aufgrund einer schulischen Berufsausbildung) kann keine Erfolgsquote bezogen auf alle Prüfungsteilnehmer/-innen (EQ II) berechnet werden.