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Das Thema der vorzeitigen Vertragslösungen in der dualen Berufsausbildung wird bereits seit dem starken Anstieg der Lösungsquoten im Verlauf der 1980er-Jahre diskutiert. Seit Jahren ist immer wieder eine große mediale Präsenz zu beobachten und es erschienen zahlreiche Studien und Sonderauswertungen (insbesondere von Vertragsdaten der zuständigen Stellen, siehe dazu Uhly 2015). Auch für die Schweiz wurden mehrere Analysen veröffentlicht (Stalder/Schmid 2016; Schmid/Neumann/Kriesi 2016; Häfeli/Neuenschwander/Schumann 2015). Die Reduktion von Vertragslösungen bzw. die Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen in der dualen Berufsausbildung stehen weiterhin auf der bildungspolitischen Agenda (vgl. Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 bis 2018) und erhalten insbesondere auch vor dem Hintergrund eines befürchteten Fachkräftemangels große Aufmerksamkeit.

Sowohl die vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen (vorzeitige Vertragslösungen) als auch das Nichtbestehen der Abschlussprüfung kann zu einem gänzlichen Ausbildungsabbruch, also einem Ende des Ausbildungsverhältnisses ohne Berufsabschluss, führen. Dieses Kapitel hat vorzeitige Lösungen von Ausbildungsverträgen zum Gegenstand und basiert auf Daten der Berufsbildungsstatistik (vgl. Kapitel A5.1). Analysen zum Prüfungserfolg findet man in Kapitel A5.7. Zum Ausbildungsverlauf der Ausbildungsanfängerkohorte 2008 siehe BIBB-Datenreport 2015, Kapitel A4.7 und Uhly 2015.

Vorzeitige Vertragslösungen in der dualen Berufsausbildung erfolgen i. d. R. durch Aufhebungsvertrag oder durch Kündigung. Nicht jede Vertragslösung bedeutet zugleich einen gänzlichen Abbruch der dualen Berufsausbildung. Der Verbleib nach der Vertragslösung wird mit der Berufsbildungsstatistik nicht erhoben. Hierzu liegt allerdings eine Vielzahl an unterschiedlichen Studien vor, die zu weitgehend übereinstimmenden Befunden kommen. Etwa die Hälfte aller Personen mit vorzeitiger Vertragslösung schließt erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System ab (vgl. Uhly 2015 und 2013b)96. In diesen Fällen handelt es sich also um Vertragswechsel innerhalb des Systems der dualen Berufsausbildung (mit und ohne Berufswechsel). Je nach weiterem Verlauf nach der vorzeitigen Vertragslösung sind die Folgen für die Auszubildenden unterschiedlich einzuschätzen, nicht immer stellen sie ein Scheitern dar (vgl. Lettau 201797). Die hier dargestellten Befunde betreffen immer Vertragslösungen insgesamt und nicht Ausbildungsabbrüche im Speziellen.

Auch mit der Einzeldatenerhebung der Berufsbildungsstatistik werden vollständige Verläufe innerhalb der dualen Berufsausbildung nur für diejenigen erfasst, die keinen Ausbildungsvertragswechsel mit vorheriger Vertragslösung aufweisen, keinen Anschlussvertrag abschließen, keine Mehrfachausbildung innerhalb des dualen Systems absolvieren und die zudem auch nicht ohne Teilnahme an der Abschlussprüfung ausscheiden. Deshalb lassen sich Ausbildungsabbrüche im hier verwendeten Wortsinne (Austritte aus der dualen Berufsausbildung ohne Abschluss) auf Basis der Berufsbildungsstatistik nicht identifizieren.

Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge (kurz: Vertragslösungen)

Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge sind definiert als vor Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag genannten Ausbildungszeit gelöste Ausbildungsverträge.

Eine Form der vorzeitigen Lösung eines Berufsausbildungsverhältnisses stellt die Kündigung von Ausbildungsverträgen dar. Sie wird in § 22 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt; demnach kann ein Ausbildungsverhältnis während der Probezeit (maximal 4 Monate) von beiden Seiten jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen nur noch seitens der Auszubildenden möglich, und zwar aus den beiden Gründen „Ausbildung in einer anderen Berufstätigkeit“ oder „Aufgabe der Berufsausbildung“. Will der Ausbildungsbetrieb den Vertrag nach der Probezeit kündigen, muss dieser – in Anbetracht der besonderen Bedeutung des Ausbildungsverhältnisses für die berufliche Entwicklung – einen „wichtigen Grund“ angeben.

Weitere Fälle vorzeitiger Vertragslösung sind: der Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen; das Schließen eines gerichtlichen Vergleichs, der eine Aufhebung zum Gegenstand hat; die Anfechtung des Ausbildungsvertrags, z. B. wegen Irrtums oder wegen Täuschung nach §§ 119 ff. BGB; der Tod des Auszubildenden (nicht der Tod des Ausbildenden, da dann in der Regel dessen Rechtsnachfolger Ausbilder wird); die tatsächliche Beendigung wegen Fernbleibens von der Ausbildung oder wegen unterlassener Ausbildung.

Da die Berufsbildungsstatistik nur Daten zu Verträgen bzw. Ausbildungsverhältnissen erhebt, die tatsächlich angetreten wurden, werden Vertragslösungen, die vor Antritt der Ausbildung erfolgen, nicht erfasst.

Die Berufsbildungsstatistik erhebt vorzeitige Vertragslösungen ab dem Berichtsjahr 1977 differenziert für die einzelnen Ausbildungsberufe (zunächst nur für Industrie und Handel sowie Handwerk, ab 1978 für alle Zuständigkeitsbereiche). Im Laufe der Zeit wurden die Meldungen schon im Rahmen der Aggregatdatenerhebung weiter ausdifferenziert (nach Geschlecht und Berichtsjahren). Seit der Umstellung auf eine vertragsbezogene Einzeldatenerfassung können die Lösungsdaten prinzipiell nach allen erhobenen Merkmalen differenziert werden. Wobei aufgrund von Meldeproblemen (noch) nicht alle Differenzierungen vorgenommen werden bzw. ermittelte Quoten verzerrt sein können (vgl. Uhly 2018c).

Der Verbleib nach der Vertragslösung wird nicht erhoben: Monatsgenaue Ausbildungsverläufe innerhalb des dualen Systems (vertraglich vereinbarter Beginn und vereinbartes Ende des Vertrages, Vertragslösung, Prüfungsteilnahme und -ergebnis) werden nur bis zum Ende des jeweiligen Ausbildungsverhältnisses erfasst. Die Daten aus den verschiedenen Ausbildungsverträgen einer Person bzw. die Daten zu einem Ausbildungsvertrag aus den verschiedenen Berichtsjahren können nicht miteinander verknüpft werden. Es liegen somit keine vollständigen Verlaufsdaten vor; Vertragslösungen ohne bzw. mit gänzlichem Ausbildungsabbruch im dualen System können nicht differenziert werden (vgl. Kapitel A5.1, Uhly 2015).

Die Gründe für Vertragslösungen werden im Rahmen der Berufsbildungsstatistik nicht (mehr) erhoben (vgl. Uhly 2015, S. 25 und BIBB-Datenreport 2014, Kapitel A4.7).

Vertragslösung ≠ Abbruch: Nicht jede vorzeitige Vertragslösung stellt einen Abbruch der Ausbildung dar und nicht jeder Abbruch geht mit einer Vertragslösung einher. Beide Begriffe haben eine gemeinsame Schnittmenge, sind jedoch nicht deckungsgleich (vgl. Uhly 2015 und 2013b).

Vorzeitige Vertragslösungen 2017 nach Zeitpunkt der Lösung

Im Berichtsjahr 2017 wurden bundesweit 145.998 Ausbildungsverträge vor Ablauf der im Ausbildungsvertrag genannten Ausbildungszeit gelöst Tabelle A5.6-1. Betrachtet man den Zeitraum zwischen Beginn der Ausbildungsverträge und der vorzeitigen Lösung, so zeigt sich, dass – wie auch in den Vorjahren – ca. zwei Drittel der gelösten Ausbildungsverträge innerhalb des ersten Jahres nach Beginn des Ausbildungsvertrages fielen. 33,6% aller Vertragslösungen erfolgten noch während der Probezeit98 und 32,8% nach der Probezeit, aber noch innerhalb der ersten 12 Monate nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses. Auch in das zweite Jahr nach Vertragsbeginn fiel mit 23,6% noch ein großer Anteil der Lösungen; bei 10% der Lösungen lag der Vertragsbeginn weiter als 24 Monate zurück. Der Anteil der Vertragslösungen, die innerhalb der Probezeit erfolgten, lag seit 1993 bei ca. 25%. Seit 2006 stieg dieser Anteil bis 2011 nahezu stetig auf mehr als ein Drittel an. Seit 2005 wurde die maximale Dauer der Probezeit mit dem Berufsbildungsreformgesetz von bis zu 3 auf bis zu 4 Monate ausgeweitet, was an sich schon zu einem Anstieg des Anteils der Vertragslösungen, die in die Probezeit fallen, führen kann. Betrachtet man die Verteilung der Vertragslösung auf die Ausbildungsjahre (Ausbildungsstadien)99, so wird jedoch deutlich, dass der Anteil der „frühen“ Vertragslösungen, die insgesamt im ersten Ausbildungsjahr erfolgen, seit 2005 zunimmt (vgl. Uhly 2015) und dass hier nicht nur ein Effekt der Ausweitung der Probezeit vorliegt.

Tabelle A5.6-1: Vorzeitige Vertragslösungen nach Zuständigkeitsbereichen und Zeitpunkt der Vertragslösung (absolut und in %3), Bundesgebiet 20171, 2

In den Ausbildungsberufen des Zuständigkeitsbereichs der freien Berufe fanden vorzeitige Vertragslösungen mit 38,2% aller Vertragslösungen etwas häufiger in der Probezeit statt. In den Ausbildungsberufen der Hauswirtschaft traten nur 19,0% aller Vertragslösungen in die Probezeit und in vergleichsweise starkem Maße erfolgten sie zu späteren Zeitpunkten der Ausbildung; 20% der Lösungen erfolgten in diesen Berufen später als 2 Jahre nach Beginn des Ausbildungsvertrages. Auch von den insgesamt relativ wenigen Vertragslösungen in den Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes fielen gut 17% erst im dritten Jahr nach Ausbildungsbeginn und später an. Ansonsten zeigt sich jedoch insgesamt eine ähnliche Verteilung der Vertragslösungen über die Zeit nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses im Vergleich der Zuständigkeitsbereiche.

Die Vertragslösungsquote der dualen Berufsausbildung, die als Näherungswert für den Anteil der gelösten Ausbildungsverträge an begonnenen Ausbildungsverträgen interpretiert werden kann, betrug im Berichtsjahr 2017 insgesamt 25,7% (LQneu)100; während der Probezeit betrug die Lösungsquote 8,6%, nach der Probezeit 17,1% Tabelle A5.6-2. Die Lösungsquote ist keine Abbruchquote, denn ein Großteil der Auszubildenden mit vorzeitiger Vertragslösung schließt erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System ab. Die Vertragslösungsquote kann deshalb nicht mit der Studienabbruchquote verglichen werden, die nur vollständige Austritte aus dem Hochschulstudium erfasst und Hochschul- sowie Studienfachwechsel nicht mit einbezieht101 (vgl. BIBB-Datenreport 2015, Kapitel A4.7). Da in der Berufsbildungsstatistik keine Verläufe erfasst werden, sind gänzliche Abbrüche einer dualen Berufsausbildung nicht identifizierbar.

Vertragslösungsquote (kurz: Lösungsquote) – „Schichtenmodell“, neue Berechnungsweise

Die Lösungsquote nach dem Schichtenmodell wird entsprechend folgender Formel berechnet:

Wie ist diese Formel zu verstehen?

Sie kann als Näherungswert für den Anteil der im Berichtsjahr (BJ) begonnenen Ausbildungsverträge, die im Laufe der Ausbildung vorzeitig gelöst werden, interpretiert werden.

Betrachtet man zunächst die erste Teilquote, so enthält diese für das BJ 2015 nur einen Teil der Verträge, die 2016 begonnen und vorzeitig gelöst wurden. Der Anteil gelöster Verträge wird sich noch erhöhen, da einige der 2016 begonnenen Verträge noch 2017 und später gelöst werden. Da mit Datenstand BJ 2016 noch unbekannt ist, wie viele der Verträge künftig noch gelöst werden, kann man stellvertretend Vergangenheitswerte heranziehen. Die 2015 oder früher begonnenen Verträge, die 2015 gelöst wurden, können als stellvertretende Größen für die 2015 begonnenen Verträge, die in den kommenden Jahren gelöst werden, betrachtet werden. Die 2015 (2014) begonnenen Verträge, die 2016 gelöst wurden, stellvertretend für die 2016 begonnenen Verträge, die in 2017 (2018) gelöst werden usw. Die Differenzierung wird aus pragmatischen Gründen auf 4 Teilquoten begrenzt.

LQneu und LQalt

Das Quotensummenverfahren wurde auch schon vor der Revision der Berufsbildungsstatistik angewandt (LQalt), allerdings konnten hierbei für einzelne Bestandteile nur Näherungswerte verwendet werden. Bei LQneu wird im Vergleich zu LQalt eine verbesserte Berechnungsweise angewandt, sie kann jedoch erst ab dem Berichtsjahr 2010 (ab 2009 mit 3 Teilquoten) berechnet werden.

Zu weiteren Details zur Lösungsquotenberechnung siehe https://www.bibb.de/de/4705.php und https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_daten.pdf.

Zur Abgrenzung gegenüber weiteren Größen und Indikatoren zum Thema (Befunde aus Studien, grobe Kalkulation der Ausbildungsabbruchquote auf Basis der Berufsbildungsstatistik, Ausbildungsabbruchs-Indikator von Eurostat) siehe Uhly 2015.

Tabelle A5.6-2: Vertragslösungsquote in % der begonnenen Ausbildungsverträge, Bundesgebiet 1993 bis 2017

Vertragslösungsquote – Entwicklungen im Zeitverlauf

Vor dem Hintergrund der Risiken eines Fachkräftemangels infolge der demografischen Entwicklung und der gestiegenen Studienanfängerquoten erhält die Quote der vorzeitigen Vertragslösungen in der dualen Berufsausbildung zunehmend Aufmerksamkeit. Für 2016 ergab sich im Bundesdurchschnitt erstmals seit Anfang der 1990er-Jahre ein Wert leicht oberhalb des üblichen Schwankungsbereichs (20% bis 25%) Tabelle A5.6-2. Ein weiterer Anstieg ist nicht erfolgt. Mit 25,7% ist die Lösungsquote im Berichtsjahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Für Ostdeutschland zeigte sich ein geringfügiger Rückgang.

Im Zeitverlauf schwankte die Lösungsquote seit den 1990er-Jahren bundesweit deutlich im Zusammenhang mit der Lage am Ausbildungsmarkt (vgl. BIBB-Datenreport 2014, Kapitel A4.7 und Uhly 2015). Je günstiger die Angebots-Nachfrage-Relation aus Sicht der Ausbildungsstellennachfragenden war, desto höher fiel die Lösungsquote aus. Ein eher von der Ausbildungsmarktlage unabhängiger, starker Anstieg der Quote war für die 1980er-Jahre zu verzeichnen. Zur Entwicklung der Lösungsquote im Zeitverlauf vgl. BIBB-Datenreport 2018 sowie Uhly 2015, S. 39f.

Lösungsquoten nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Auszubildenden

Im Gesamtdurchschnitt des dualen Systems zeigt sich für das Berichtsjahr 2017 eine geringfügig höhere Lösungsquote für Frauen (26,0%; Männer: 25,6%) Tabelle A5.6-3. Während der Probezeit lag die Lösungsquote der Frauen bei 9,6% und damit 1,6 Prozentpunkte über der Quote der Männer. Nach der Probezeit fiel die Lösungsquote der Frauen mit 16,4% um 1,2 Prozentpunkte geringer aus als die der Männer Tabelle A5.6-4.

Relativ hohe Lösungsquoten der Frauen ergaben sich im Durchschnitt in den Ausbildungsberufen des Handwerks (38,8%) sowie der Landwirtschaft (29,1%) Tabelle A5.6-3. In den Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes, der Hauswirtschaft und in geringerem Maße auch in denen der freien Berufe fielen die Lösungsquoten der Frauen (4,6%, 26,0% bzw. 27,3%) niedriger aus als die der Männer (8,2%, 39,3% bzw. 31,5%). Auffallend ist, dass die Lösungsquoten der Frauen in jenen Zuständigkeitsbereichen höher ausfielen, in denen Frauen unterrepräsentiert waren. Umgekehrt fielen die Lösungsquoten der Männer in den Zuständigkeitsbereichen vergleichsweise hoch aus, in denen der Männeranteil an den Auszubildenden geringer war. Zum Frauenanteil in den Zuständigkeitsbereichen vgl. Kapitel A5.2.

Deutliche Unterschiede in den Lösungsquoten zeigen sich auch bei den Verträgen der Auszubildenden mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit. Von den Ausbildungsverträgen der ausländischen Auszubildenden wurden im Durchschnitt 34,0% vorzeitig gelöst, von den Ausbildungsverträgen der Auszubildenden mit deutschem Pass nur 24,9% Tabelle A5.6-3. Diese Relation zeigt sich auch bei den Lösungen innerhalb und nach der Probezeit Tabelle A5.6-4. Ausländische Auszubildende hatten mit Ausnahme der Hauswirtschaft in allen Zuständigkeitsbereichen höhere Lösungsquoten als deutsche Auszubildende Tabelle A5.6-3. Teilweise sind die Unterschiede in den Lösungsquoten zwischen deutschen und ausländischen Auszubildenden auch auf Unterschiede hinsichtlich des höchsten allgemeinbildenden Schulabschlusses zurückzuführen.

Tabelle A5.6-3: Vertragslösungsquoten (LQneu in %) nach Personenmerkmalen und Zuständigkeitsbereichen, Bundesgebiet 20171, 2

Tabelle A5.6-4: Vertragslösungsquoten (LQneu in %) während und nach der Probezeit nach Personenmerkmalen sowie Zuständigkeitsbereichen, Bundesgebiet 20171

Lösungsquoten nach allgemeinbildendem Schulabschluss

Bei der Betrachtung der Lösungsquoten nach dem zuvor erworbenen allgemeinbildenden Schulabschluss (vgl. Kapitel A5.5.1) zeigt sich deutlich, dass die Lösungsquote umso höher ausfiel, je niedriger der allgemeinbildende Schulabschluss der Auszubildenden war Tabelle A5.6-3. So wiesen Auszubildende ohne Hauptschulabschluss mit 38,1% eine deutlich höhere Lösungsquote auf als Studienberechtigte (15,2%). Bei den Verträgen der Auszubildenden mit Hauptschulabschluss ergab sich für das Berichtsjahr 2017 eine Lösungsquote von 37,9%. Die Verträge von Auszubildenden mit Realschulabschluss wurden zu 23,6% vorzeitig gelöst. Diese Rangfolge der Abschlussgruppen zeigt sich ähnlich in allen Zuständigkeitsbereichen. In den Ausbildungsberufen des Handwerks und der freien Berufe fielen allerdings die Lösungsquoten der Studienberechtigten mit über 20% vergleichsweise hoch aus. In den Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes betrug die Lösungsquote derer ohne Hauptschulabschluss 0,0%, allerdings bei sehr kleiner Anzahl begonnener Ausbildungsverträge der Auszubildenden mit dieser Vorbildung (29 Neuabschlüsse in 2017) und jährlich stark schwankender Lösungsquote dieser Personengruppe.

Die Relationen von Lösungsquoten während und nach der Probezeit fielen über alle Schulabschlüsse hinweg ähnlich aus Tabelle A5.6-4. Allerdings war der Anteil der Vertragslösungsquote nach der Probezeit an der Gesamtlösungsquote der jeweiligen Vorbildungsgruppe umso höher, je niedriger der allgemeinbildende Schulabschluss war.

Vertragslösungsquoten nach Ländern, Zuständigkeitsbereichen und Ausbildungsberufen

Die Lösungsquoten unterschieden sich deutlich zwischen den Ländern. Sie reichten von durchschnittlich ca. 23% in Baden-Württemberg und Bayern bis ca. 33% in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern Tabelle A5.6-5. Insgesamt fielen die Lösungsquoten in Ostdeutschland eher höher aus102; allerdings waren sie auch in Hamburg (29,1%), in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und im Saarland (mit jeweils ca. 28%) vergleichsweise hoch.

Ebenso deutlich variierten die Lösungsquoten zwischen den Zuständigkeitsbereichen Tabelle A5.6-5. In den Berufen des Handwerks zeigte sich mit 34,0% im Bundesdurchschnitt die höchste Lösungsquote, gefolgt von den freien Berufen (27,6%) und den Berufen der Hauswirtschaft (27,4%). Eine sehr niedrige durchschnittliche Lösungsquote von nur 5,9% ergab sich lediglich im Durchschnitt für die Berufe des Zuständigkeitsbereichs öffentlicher Dienst. Im Zuständigkeitsbereich Industrie und Handel fiel sie mit 22,4% leicht unterdurchschnittlich aus.

Differenziert man die Quote nach Lösungen während und nach der Probezeit, so fällt auf, dass bei dem Zuständigkeitsbereich freie Berufe die Lösungsquote während der Probezeit und in den Berufen der Hauswirtschaft die Quote nach der Probezeit in Relation zur Gesamtquote im Zuständigkeitsbereich relativ hoch ausfiel Tabelle A5.6-4.

Die Lösungsquoten variierten noch deutlicher zwischen den einzelnen dualen Ausbildungsberufen Tabelle A5.6-6. Betrachtet man die 20 Berufe103 mit den jeweils höchsten und niedrigsten Lösungsquoten, reichten die Lösungsquoten von unter 5% bis über 50%. Es zeigen sich weitgehend übereinstimmende Ergebnisse gegenüber den Vorjahren. Unter den Berufen mit sehr hohen Lösungsquoten von ca. 40% bis ca. 50% waren vor allem die Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes (z. B. Restaurantfachleute, Koch/Köchin, Fachkraft im Gastgewerbe, Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie104), Dienstleistungsberufe aus den Tätigkeitsbereichen Transport, Körperpflege sowie Reinigung105 (z. B. Berufskraftfahrer/-in, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice, Kosmetiker/-in, Friseur/-in, Gebäudereiniger/-in); außerdem wiesen einige Bauberufe (Gerüstbauer/-in, Bauten- und Objektbeschichter/-in, Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin, Dachdecker/-in) und Lebensmittelberufe des Handwerks (Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk, Fleischer/-in, Bäcker/-in106) sehr hohe Lösungsquoten auf. Auch wenn im Durchschnitt im Handwerk die Lösungsquote höher ausfällt, findet man sehr hohe Lösungsquoten nicht in besonderer Weise in Handwerksberufen; allerdings gibt es kaum größere Handwerksberufe mit sehr niedrigen Lösungsquoten (siehe hierzu auch Uhly 2015 und BIBB-Datenreport 2016, Kapitel A4.7). Niedrige Lösungsquoten von (z. T. deutlich) unter 9% wiesen neben den Ausbildungsberufen des Zuständigkeitsbereichs öffentlicher Dienst (z. B. Verwaltungsfachangestellte/-r, Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste, Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen, Sozialversicherungsfachangestellte/-r und Justizfachangestellte/-r) vor allem kaufmännische Dienstleistungsberufe (z. B. Bankkaufmann/-kauffrau, Industriekaufmann/-kauffrau), aber auch technische Produktionsberufe und Laborberufe der Industrie auf (z. B. Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik, Chemikant/-in und Chemielaborant/-in, Werkstoffprüfer/-in, Industriemechaniker/-in und Mechatroniker/-in).

Tabelle A5.6-5: Vertragslösungsquoten in % der begonnenen Ausbildungsverträge (LQneu) nach Zuständigkeitsbereichen und Ländern 20171, 2

Tabelle A5.6-6: Ausbildungsberufe mit den höchsten und niedrigsten Vertragslösungsquoten in %, Bundesgebiet 20171, 2

Ursachen von Vertragslösungen und Maßnahmen zu ihrer Verringerung

Die hier dargestellten deskriptiven Ergebnisse dürfen nicht kausal interpretiert werden. Wenn die Lösungsquoten beispielsweise bei Jugendlichen mit Hauptschulabschluss oder in Berufen des Handwerks im Durchschnitt sehr hoch ausfallen, dann bedeutet dies nicht, dass der Hauptschulabschluss oder das Handwerk an sich die Ursache für das höhere Lösungsrisiko sind. Die Ursachen für Vertragslösungen sind vielfältig und komplex (vgl. Uhly 2015). Jugendliche mit Hauptschulabschluss findet man beispielsweise eher in Berufen mit instabileren Ausbildungsverhältnissen, außerdem weniger wahrscheinlich in ihrem Wunschberuf, was auch zu einem höheren Lösungsrisiko führt. Im Handwerk findet man deutlich höhere Anteile an Auszubildenden mit geringeren Schulabschlüssen als im Bereich Industrie und Handel; zudem liegen hier eher kleinbetriebliche Strukturen vor. Beides erhöht das Lösungsrisiko (vgl. Rohrbach-Schmidt/Uhly 2015).

Werden Auszubildende oder Ausbildungsbetriebe direkt nach den Gründen für vorzeitige Vertragslösungen befragt, kommen die verschiedenen Studien zu weitgehend übereinstimmenden Befunden. Je nachdem, ob (ehemalige) Auszubildende oder Ausbildungsbetriebe befragt werden, werden als Gründe für die Vertragslösungen bzw. Vertragslösungsüberlegungen eher die betrieblichen Ausbildungsbedingungen oder die Ausbildungsleistungen der Jugendlichen genannt. Werden Betriebe bzw. Ausbilder/-innen befragt, werden vor allem Gründe genannt, die in der Verantwortung der Jugendlichen liegen, wie eine mangelhafte Berufsorientierung bzw. Berufswahl, eine mangelnde Leistungsbereitschaft (Fehlzeiten, unzureichende Identifikation mit dem Betrieb, mangelndes Durchhaltevermögen) sowie Leistungsfähigkeit (unzureichende Leistung im Betrieb, Überforderung) der Auszubildenden. Werden Jugendliche bzw. (ehemalige) Auszubildende befragt, nennen diese überwiegend betriebliche Gründe, wie Kommunikationsprobleme bzw. Konflikte mit Ausbildern und Ausbilderinnen und Vorgesetzten, eine mangelhafte Ausbildungsqualität (Beschäftigung statt Ausbildung, mangelnde Vermittlung von Ausbildungsinhalten); außerdem nennen sie Arbeitsbedingungen wie unbezahlte Überstunden, ungünstige Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen. Berufsbezogene Gründe werden vor allem von denjenigen genannt, die angaben, dass sie ihren Wunschberuf nicht realisieren konnten oder andere Vorstellungen vom Beruf hatten (vgl. Uhly 2015). Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die direkte Frage nach Gründen noch keine Ursachenanalyse darstellt und – wie die Befunde zeigen – die Gefahr nachträglicher Rechtfertigungen sowie wechselseitiger Schuldzuschreibungen besteht (vgl. Uhly 2015).

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung erhält der Zusammenhang zwischen Ausbildungsvergütung und Vertragslösungsquote stärkere Aufmerksamkeit in der öffentlichen Diskussion. Allerdings mangelt es an umfassenden Forschungsdatensätzen, die auch entsprechende Kausalanalysen zulassen. Die Berufsbildungsstatistik erfasst weder die Gründe für Vertragslösungen noch die Ausbildungsvergütung; deshalb kann auch kein statistischer Zusammenhang zwischen Ausbildungsvergütung und vorzeitigen Vertragslösungen alleine auf Basis der Berufsbildungsstatistik geprüft werden. Kropp u. a. (2014, S. 21) stellen für das Vertragslösungsgeschehen in Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2014 fest107, dass neben dem Effekt des Schulabschlusses auch ein statistisch signifikanter Zusammenhang vorzeitiger Vertragslösungen mit der (durchschnittlichen tariflich vereinbarten) Vergütung besteht. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass auch dieser statistische Zusammenhang nicht kausal interpretiert werden darf. Es ist anzunehmen, dass weitere Größen, wie die Ausbildungsqualität, die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen etc.108, mit der Vergütung korrelieren und ihrerseits Einfluss auf die Vertragslösungsquote nehmen. Der gemessene Effekt wird dann fälschlicherweise (in kausalem Sinne) der tariflichen Ausbildungsvergütung zugeschrieben. Zudem zeigen verschiedene Erhebungen, dass für die Ausbildungsplatzwahl Vergütungsaspekte nicht die wichtigste Rolle spielen. Z. B. zeigt eine von Verdi in Auftrag gegebene Auszubildenden-Befragung: „Gesucht wird idealer Weise ein Ausbildungsplatz, der eine berufliche Laufbahn eröffnet, in der sich die Befragten verwirklichen können. ... Erst an zweiter und dritter Stelle folgen die Kriterien ,Aufstiegs- und Karrierechancen‘ sowie ,gute Bezahlung‘.“ (Verdi 2018, S. 4). „Ungerechte Bezahlung“ wird in dieser Befragung auch selten als Grund „für wahrgenommene Ungerechtigkeiten im Betrieb“ genannt (7% der 505 Befragten, Verdi 2018, S. 16); deutlich häufiger wird das Arbeitsklima genannt (13%). Auch eine Analyse auf Basis der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2016 von Eberhard/Ulrich (2017) zeigt, dass bei den Wünschen an den Ausbildungsbetrieb die Vergütung zwar eine gewisse Bedeutung hat, aber das Betriebsklima, sichere Arbeitsplätze und gute Übernahmechancen eine deutlich größere Rolle spielen (siehe auch BIBB-Datenreport 2017, Kapitel A8.1.3). Dies sind auch genau die Aspekte, die bei Befragungen zu den Gründen für Vertragslösungen von den Auszubildenden am häufigsten genannt werden (vgl. Uhly 2015). Zudem ist es plausibel anzunehmen, dass bei angetretenen Ausbildungsverhältnissen (nur solche Ausbildungsverhältnisse werden von der Berufsbildungsstatistik erfasst) die Ausbildungsvergütung bekannt war und dann nicht der wichtigste Grund im Falle einer Vertragslösung sein wird. Auch bei der BIBB-Vertragslösungsstudie aus dem Jahr 2002 zu den Gründen für Vertragslösungen und dem Verbleib der Auszubildenden mit gelöstem Vertrag spielten „Berufliche Perspektiven und Einkommenserwartungen … insgesamt eine eher untergeordnete Rolle“ (Schöngen 2003, S. 9).109 Alles in allem kann angenommen werden, dass die Ausbildungsvergütung eine gewisse Rolle auch bei Vertragslösungen spielt, aber wohl eher keine dominierende (vgl. auch Uhly 2013a).

Insgesamt ist trotz einer gewissen Öffnung hin zu Fragen der Ausbildungsqualität und der Attraktivität der Berufe die Problemwahrnehmung noch sehr stark auf die Auszubildenden fokussiert. Vertragslösungen werden überwiegend als ein Phänomen des Scheiterns von Auszubildenden betrachtet (zum Forschungsstand siehe Uhly 2015 und Rohrbach-Schmidt/Uhly 2015). Neuere Analysen zeigen hingegen, dass neben dem Schulabschluss der Auszubildenden auch betriebliche und berufliche Merkmale einen signifikanten Effekt auf das Vertragslösungsrisiko haben: Analysen auf Basis eines erweiterten Kohortendatensatzes der Berufsbildungsstatistik110 haben die Bedeutung von Ausbildungsmarktsegmenten deutlich gemacht und sprechen für einen systematischen von den Merkmalen der Auszubildenden unabhängigen Einfluss der betrieblichen Ausbildungsbedingungen, des Ausbildungsmodells und der Attraktivität des Ausbildungsberufs auf die Vertragslösungswahrscheinlichkeit (Rohrbach-Schmidt/Uhly 2015). Auch eine multivariate Analyse des betrieblichen Vertragslösungsgeschehens auf Basis des BIBB-Qualifizierungspanels zeigt, dass das Vertragslösungsrisiko bei stark investitionsorientierter betrieblicher Berufsausbildung geringer ausfällt (vgl. Rohrbach-Schmidt/Uhly 2016). Ebenso deuten die Befunde des Schweizer Projekts STABIL111 darauf, dass die Ausbildungsqualität eine wichtige Rolle hinsichtlich der Vermeidung von Lehrvertragsauflösungen spielt (Negrini u. a. 2015, S. 95).

Eine Verbesserung der Berufsorientierung und die Begleitung der Jugendlichen beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung112, Präventionsmaßnahmen der Berufsberatung oder an Berufsschulen113 sowie ausbildungsbegleitende Hilfen nach Sozialgesetzbuch (§ 75 SGB III) sind sinnvolle Maßnahmen, die Jugendliche auf ihrem Weg zum Berufsabschluss unterstützen können. Allerdings reichen Maßnahmen zur Senkung von Vertragslösungen in der dualen Berufsausbildung, die allein bei den Auszubildenden ansetzen, nicht aus. Auf Basis der Analysen der Berufsbildungsstatistik alleine kann man zwar keine erforderlichen Maßnahmen eindeutig ableiten. Die Befunde auf Basis der Statistik sowie der vorliegenden Studien machen jedoch deutlich, dass erfolgreiche Maßnahmen auch bei der Attraktivität der Ausbildung sowie der Ausbildungsqualität der Betriebe und insbesondere dem Umgang mit Konflikten ansetzen sollten (vgl. hierzu auch Uhly 2015). Das Instrument der assistierten Ausbildung bietet den Vorteil, dass es sowohl für Auszubildende als auch für Ausbildungsbetriebe Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der dualen Berufsausbildung bietet. Seit dem 1. Mai 2015 ist es im Sozialgesetzbuch verankert (§ 130 SGB III).

(Alexandra Uhly)

  • 96

    Neuere Längsschnittanalysen auf Basis von Individualdaten für die zweijährige Schweizer duale Berufsausbildung kommen ebenfalls zu diesem Ergebnis (vgl. Schmid/Neumann/Kriesi 2016, S. 16). Für einzelne Kantone der Schweiz wurden deutlich höhere Quoten berichtet (vgl. Kriesi u. a. 2016, S. 6).

  • 97

    Grundsätzlich kann man zur Analyse von Ausbildungsverläufen im dualen System auch den Längsschnittdatensatz des National Education Panel Survey (NEPS) verwenden. Aufgrund der Fallzahlen können allerdings keine weitergehenden beruflichen und regionalen Differenzierungen vorgenommen werden. Zudem ist zu beachten, dass der Zeitpunkt der Ausbildung der analysierten Startkohorte 6 „Erwachsene“ des NEPS in unterschiedlichen Jahren lag, sodass hier mehrere Ausbildungsjahrgänge zusammengefasst sind.

  • 98

    Nach § 20 BBiG muss die Probezeit mindestens einen Monat betragen; sie kann bis zu 4 Monate dauern. Für die Berichtsjahre 2007 bis 2015 wurde die Probezeit im Rahmen der Berufsbildungsstatistik grundsätzlich mit 4 Monaten kalkuliert, seit dem Berichtsjahr 2016 wird sie erhoben. Dabei zeigte sich, dass im Berichtsjahr 2017 68,6% der Ausbildungsverträge mit einer Probezeit von 4 Monaten neu abgeschlossen wurden, weitere 26,3% mit 3, nur 0,6% mit 2, 3,8% mit einem Monat und 0,6% mit null Monaten Probezeit. Letzteres ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.

  • 99

    Es wurde nicht unterschieden nach der Dauer seit Vertragsbeginn, sondern danach, in welchem Ausbildungsstadium (erstes, zweites, … Ausbildungsjahr) die Vertragslösung erfolgt. Bis 2006 wurden Vertragslösungen nur nach den Ausbildungsjahren differenziert erhoben; Monat und Jahr von Vertragsbeginn und Vertragslösung waren nicht erfasst.

  • 100

    Für die Schweiz wurden 2016 durch das schweizerische Bundesamt für Statistik erstmals nationale Ergebnisse zu Lehrvertragsauflösungen veröffentlicht (Schmid/Neumann/Kriesi 2016, S. 8ff.). Die vertragsbezogene Lösungsquote (LVA-Quote) – vergleichbar der deutschen Lösungsquote, allerdings ex post auf Basis von Verlaufsdaten ermittelt – wurde zunächst lediglich für die zweijährigen Ausbildungsberufe veröffentlicht. Mittlerweile wurde auch für die gesamte Eintrittskohorte eine LVA-Quote veröffentlicht, sie betrug bis einschließlich 2017 für die duale Berufsausbildung 25,3% (Bundesamt für Statistik 2018a).

  • 101

    Fach- und Hochschulwechsel, die zu einem Abschluss führen, werden nicht als Studienabbruch erfasst.

  • 102

    Hierbei ist allerdings zu beachten, dass in Ostdeutschland der Anteil der öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnisse höher ausfiel und Vertragslösungen auch bei einem Wechsel von solchen Ausbildungsplätzen in ein betrieblich finanziertes Berufsausbildungsverhältnis auftreten können; solche Vertragswechsel können als Erfolge betrachtet werden.

  • 103

    Einbezogen wurden staatlich anerkannte Ausbildungsberufe des dualen Systems mit mindestens 300 begonnenen Verträgen im Jahr 2017.

  • 104

    Der Ausbildungsberuf Hotelfachfrau/Hotelfachmann liegt mit einer Lösungsquote von 39,5% (Platz 24) knapp außerhalb der Liste der 20 Berufe mit der höchsten Lösungsquote. Bei den Hotelkaufleuten fällt die Lösungsquote mit 27% nur leicht überdurchschnittlich aus.

  • 105

    Zur Unterscheidung von primären und sekundären Dienstleistungsberufen sowie Fertigungsberufen siehe Kapitel A5.4.

  • 106

    Bäcker/-in ist mit einer Lösungsquote von 39,9% auf Platz 21.

  • 107

    Auf Basis von Daten zu den begonnenen Ausbildungsverhältnissen der Jahre 2008 und 2011 der IHK Halle-Dessau, die um weitere Variablen ergänzt wurden; u. a. Ausbildungsvergütungsdaten teilweise aus der Datenbank Ausbildungsvergütungen des BIBB (sowie Beicht 2018), teilweise geschätzt.

  • 108

    Variablen, die im Analysedatensatz nicht enthalten waren, sodass deren Effekte nicht kontrolliert werden konnten.

  • 109

    Nach der Ausbildungsvergütung als Vertragslösungsgrund wurde nicht explizit gefragt.

  • 110

    Leider enthalten die Daten der Berufsbildungsstatistik nahezu keine betrieblichen Merkmale, sodass deren Einfluss nicht unmittelbar geprüft werden kann. Bei der Analyse von Rohrbach-Schmidt/Uhly (2015) wurde der Kohortendatensatz erweitert, indem Betriebs- und Berufsmerkmale – wie die Betriebsgröße oder die Nettokosten der Ausbildung – als Durchschnittsgrößen in den Ausbildungsberufen (auf Basis der BIBB-Erhebung der Kosten und des Nutzens der betrieblichen Ausbildung 2007 ermittelt) und Variablen zur Ausbildungsmarktlage aufgenommen wurden.

  • 111

    Das Projekt „Stabile Lehrverträge – die Rolle des Ausbildungsbetriebs“ (STABIL) basiert auf einer Querschnittserhebung bei 335 Ausbildungsbetrieben, die die beiden Berufe Koch/Köchin und Maler/Malerin ausbilden. Berufsbildner/-innen und Auszubildende wurden befragt. Der Zusammenhang zwischen Ausbildungsqualität und vorzeitigen Vertragslösungen wurde auf Basis einer Clusteranalyse untersucht (vgl. Negrini u. a. 2015, S. 87 f. und S. 93 f.).

  • 112

    Siehe hierzu die Themenseite des Bundesinstituts für Berufsbildung „Übergänge in Ausbildung“, URL: https://www.bibb.de/de/44.php

  • 113

    Vgl. beispielsweise das Projekt Praelab, URL: http://www.praelab-hdba.de/ oder das hessische Programm QuABB, URL: https://www.quabb-hessen.de/ausbildungsabbrueche-vermeiden.html (QuABB sieht auch Beratungsleistungen für Betriebe, Lehrer und Eltern vor). Siehe hierzu auch das Schweizer Pilotprojekt „gemeinsam zum Erfolg“ (Laupper 2017).