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(Vertrags-)Lösungsquote (LQneu)

Systematische Indikatorenbeschreibung

Name

(Vertrags-)Lösungsquote auf Basis der Einzeldatenerfassung (LQneu)
[ab dem Berichtsjahr 2009]

Kernaussage (am Beispiel des Berichtsjahres 2009)

Im Berichtsjahr 2009 beträgt der Anteil der begonnenen Ausbildungsverträge, die vorzeitig gelöst werden, 22,1 %.

Hinweis: Vorzeitige Vertragslösungen sind nicht gleichzusetzen mit Ausbildungsabbrüchen! (Viele Personen, die ihren Vertrag lösen, schließen anschließend wieder einen neuen Vertrag ab und scheiden folglich nicht gänzlich aus der dualen Ausbildung aus.)

Aktualität

Der Indikator liegt mit ca. einem Jahr Zeitverzug vor.

Bedeutung für die berufliche Bildung

  • Indikator zum Erfolg im dualen System
  • Vergleichbarkeit im Zeitverlauf, zwischen Berufen, Berufsgruppierungen, Regionen, zwischen Personengruppen und allen anderen Erfassungsmerkmalen der Berufsbildungsstatistik

Anmerkung zum Begriff "Erfolg":
Grundsätzlich besteht Konsens darüber, dass Vertragslösungen möglichst gering ausfallen sollten. In einem gewissen Maße sind sie allerdings unvermeidbar, zudem können sie durchaus sinnvoll sein und müssen nicht notwendigerweise mit einem Konflikt bzw. einer Benachteiligung einhergehen (eine vorzeitige Vertragslösung kann bei nicht optimaler Passung von Auszubildendem und Ausbildungsplatz, die nicht immer vor Vertragsbeginn feststellbar ist, für beide Seiten sinnvoll sein; Vertragslösungen können zudem auch aufgrund eines Wechsels von einem öffentlich finanzierten zu einem betrieblich finanzierten Ausbildungsverhältnis auftreten und durchaus als Erfolg gewertet werden).

Bezugsgrößen

Berechnungsweise seit Berichtsjahr 2009, zuvor siehe Indikator (Vertrags-)Lösungsquote auf Basis der Aggregatdatenerfassung (bis Berichtsjahr 2008) - Abschnitt 9.2.2:
Teilquoten jeweils mit
Zähler:
Vorzeitig gelöste Verträge im aktuellen Berichtsjahr nach dem "Beginnjahr" differenziert
(Daten aus dem aktuellen Berichtsjahr (t))

Nenner:
Ausbildungsverträge mit Beginn im jeweiligen Jahr (t bis t-3)
(Daten aus dem jeweiligen Berichtsjahr)

Anmerkung zur Bezugsgröße:
Ausbildungsverträge können in jedem Ausbildungsjahr (erstes, zweites, drittes oder viertes Ausbildungsjahr) vorzeitig gelöst werden, dennoch ist es nicht sinnvoll, die Zahl der Lösungen demzufolge in Relation zur Bestandszahl an Auszubildenden zu setzen. Denn die meisten Lösungen erfolgen frühzeitig. Im Gesamtbestand sind daher nur noch diejenigen Auszubildenden der Vorjahre enthalten, die eine geringe Lösungswahrscheinlichkeit haben. Deshalb würde die Berechnung der Lösungsquote auf Basis von Bestandszahlen, den Anteil der gelösten Ausbildungsverträge unterschätzen.

Berechnungsformel

Lösungsquote nach dem "neuen Schichtenmodell" (Quotensummenverfahren) seit 2009:
Da man die "Beginner" erst ab dem Berichtsjahr 2007 ermitteln kann, können zum Berichtsjahr 2009 nur maximal drei Teilquoten berechnet werden. Ab dem Berichtsjahr 2010 werden vier Teilquoten berechnet. Mehr als vier Teilquoten werden aus methodischen und pragmatischen Überlegungen auch künftig nicht unterschieden.

2009

 

LQ: Lösungsquote; Jahr0: aktuelles Berichtsjahr; Jahr-1: Vorjahr; Jahr-2: Vorvorjahr, Ausnahme: im Zähler werden für die dritte Teilquote alle Lösungen mit Vertragsbeginn im Vorvorjahr oder früher einbezogen (nicht nur die mit Beginn im Jahr-2).

 

Ab 2010

 

LQ: Lösungsquote; Jahr0: aktuelles Berichtsjahr; Jahr-1: Vorjahr; Jahr-2: Vorvorjahr; Jahr-3: Vorvorvorjahr, Ausnahme: im Zähler werden für die vierte Teilquote alle Lösungen mit Vertragsbeginn im Vorvorvorjahr oder früher einbezogen (nicht nur die mit Beginn im Jahr-3).

 

Die im aktuellen Berichtsjahr gelösten Verträge werden in Relation zu den begonnenen Ausbildungsverträgen des jeweiligen Beginnjahres gesetzt.

Hinweis: Infolge der Revision der Berufsbildungsstatistik, die 2007 in Kraft trat, konnte die Berechnung des Indikators seit dem Berichtsjahr 2009 verbessert werden. Statt der Hilfsgröße "Summe aus Neuabschlüssen und Lösungen in der Probezeit" für die Anzahl der begonnenen Ausbildungsverträge kann die auf Basis der Einzeldaten ermittelte Zahl der im jeweiligen Kalenderjahr begonnenen Ausbildungsverträge herangezogen werden. Außerdem werden die Lösungen des aktuellen Berichtsjahres nicht mehr nach Ausbildungsjahren, sondern nach dem "Beginnjahr" des Vertrages differenziert.

Wichtig: Teilweise muss bei der Berechnung der Lösungsquote für einzelne Ausbildungsberufe (zum Beispiel aufgrund zu geringer Neuabschlusszahlen oder eingeschränkter Datenverfügbarkeit) auf alternative Berechnungsformeln zurückgegriffen werden (siehe hierzu Erläuterungen unter URL:
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_daten.pdf).

Mögliche Differenzierungen

  • Einzelberufe oder Berufsgruppierungen;
    Einschränkung: In den ersten Jahren nach der Neuordnung von Ausbildungsberufen lassen sich die Lösungsquoten nur für die Zusammenfassung von jeweiligen Nachfolger- und Vorgängerberufen berechnen; außerdem kann die Lösungsquote nur für die Zusammenfassung von Fachrichtungen eines Berufs und nicht für einzelne Fachrichtungen berechnet werden (siehe hierzu Erläuterungen unter URL: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_daten.pdf).
  • Region; derzeit Bundesländer
  • Grundsätzlich sind Differenzierungen nach allen Merkmalen der Berufsbildungsstatistik und jeweiligen Kombinationen möglich (siehe § 88 Berufsbildungsgesetz) (zum Beispiel nach Geschlecht, allgemeinbildendem Schulabschluss, Staatsangehörigkeit usw.). Allerdings ergeben sich Verzerrungen, wenn fehlende Angaben zu den Merkmalen im Zeitverlauf schwanken.

Datenquelle

Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Stichtag/Betrachtungszeitraum

Zähler:
im Kalenderjahr (bis spätestens 31.12.) gelöste Ausbildungsverträge

Nenner:
im aktuellen und früheren Kalenderjahren begonnene Ausbildungsverträge

Da im jeweils aktuellen Berichtsjahr unbekannt ist, wie viele der begonnenen Ausbildungsverträge in den folgenden Jahren noch gelöst werden, werden stellvertretend diejenigen herangezogen, die in früheren Jahren den Ausbildungsvertrag begonnen hatten und deren Vertrag im aktuellen Berichtsjahr gelöst wurde. Somit kann die Lösungsquote nur als eine näherungsweise Berechnung des Anteils der vorzeitigen Lösungen der im aktuellen Berichtsjahr begonnenen Verträge interpretiert werden.

Hinweise zur Güte des Indikators

Der Indikator liefert eine gute näherungsweise Berechnung des Anteils der Ausbildungsverträge eines "Beginnjahrgangs", die vorzeitig gelöst werden. Zu beachten ist, dass Verzerrungen insbesondere dann resultieren können:

a) wenn sich das Vertragslösungsgeschehen zwischen den einzelnen "Beginnjahrgängen" stark unterscheidet;

b) wenn die Meldungen zur Berufsbildungsstatistik hinsichtlich der Merkmale Ausbildungsberuf (inklusive Fachrichtung), Jahr des Vertragsbeginns, Jahr der Vertragslösung nicht valide oder reliabel sind;

c) bei sehr kleinen Ausbildungsberufen;

d) wenn Berufe nach einer Modernisierung neue Berufsbezeichnungen und/oder Berufsschlüssel erhalten, unter denen sie gemeldet werden (Problem: Neuabschluss im Vorgängerberuf gemeldet, Vertragslösung später im Nachfolgerberuf gemeldet);

e) bei Lösungsquoten differenziert nach weiteren Variablen: wenn fehlende Werte zu diesen Variablen über die Jahre schwanken.

Zu a) Veränderungen von Jahr zu Jahr werden i. d. R. überschaubar sein. Deutlichere Veränderungen ergeben sich eher im Verlauf größerer Zeiträume. Dennoch können bei einzelnen Berufen auch innerhalb weniger Jahre Sprünge auftreten.

Zu b) In den ersten beiden Jahren nach der Revision der Berufsbildungsstatistik (Berichtsjahre 2007 und 2008) gab es größere Meldeprobleme hinsichtlich der Vertragslösungen. Für die Jahre 2007 und 2008 wurden keine Lösungsquoten berechnet. Die Meldeprobleme betreffen die Berechnung der Lösungsquote ab 2009 jedoch nicht mehr. Problematisch bleibt allerdings weiterhin, dass Berufe in manchen Jahren nach Fachrichtungen und in anderen ohne Fachrichtung gemeldet werden. Deshalb können Lösungsquoten nicht für die einzelnen Fachrichtungen von Berufen berechnet werden.

Zu c) In solchen Fällen berechnet das BIBB die Lösungsquoten nach einer anderen Berechnungsweise, nämlich eine "einfache Lösungsquote" als Quotient aus den Lösungen des aktuellen Berichtsjahres und den Neuabschlüssen des aktuellen Berichtsjahres multipliziert mit 100.

Zu d) In diesem Fall kann die Lösungsquote in den ersten Jahren nach der Modernisierung nur für die Zusammenfassung aus Beruf und Vorgängerberuf berechnet werden.

Grundsätzlich sind die Meldungen zur Berufsbildungsstatistik aufgrund weitreichender Neuerungen vor und ab 2007 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar. Zudem wurde die Berechnung des Indikators modifiziert, da auf Basis der in 2007 eingeführten Einzeldaten Verbesserungen möglich wurden. Hinsichtlich der Ausbildungsverträge des dualen Systems insgesamt ist (mit Ausnahme der Jahre 2007 und 2008) die Vergleichbarkeit der Lösungsdaten weitgehend gegeben. Bei einzelnen Berufen können jedoch im Vergleich der Jahre 2006 und 2009 Sprünge aufgrund des Meldeverhaltens sowie der veränderten Berechnungsweise der Lösungsquote auftreten. Für das Berichtsjahr 2009 ist ein Vergleich der Lösungsquoten der einzelnen Ausbildungsberufe und Berufsgruppen nach früherer und neuer Berechnungsweise im "Online-Datensystem DAZUBI" eingestellt (URL: https://www.bibb.de/de/1868.php).

Zu e) Beispielsweise wurde im Berichtsjahr 2008 ein vergleichsweise hoher Anteil der begonnenen Verträge ohne allgemeinbildenden Schulabschluss gemeldet (bzw. mit der Kategorie "im Ausland erworbener Abschluss, der nicht zuzuordnen ist"). Dies ist seit 2009 nur noch bei sehr wenigen Verträgen der Fall. Berechnet man die Lösungsquote gemäß Schichtenmodell differenziert nach Schulabschlüssen so können aus folgendem Grund Verzerrungen resultieren: die Lösungen werden aus dem aktuellen Berichtsjahr verwendet, die seit 2009 nahezu alle differenziert nach Schulabschluss erfasst sind; bei den begonnenen Verträgen 2008 aus dem Berichtsjahr 2008 fehlt jedoch häufiger diese Angabe. Es wird dann für die entsprechende Teilquote durch eine zu geringe Anzahl an begonnener Ausbildungsverträge dividiert; eine Teilquote ist somit überschätzt.
Hochrechnungen zeigen allerdings bzgl. des Beispiels des allgemeinbildenden Schulabschlusses, dass diese Verzerrung nur gering ausfällt (ca. 0,1-Prozentpunkte). Mittelfristig sollten auch hinsichtlich der seit 2007 neu eingeführten Merkmale der Berufsbildungsstatistik keine fehlenden Angaben mehr auftreten, sodass dieses Problem der Verzerrung (bei nach weiteren Merkmalen differenzierten) Lösungsquoten nicht mehr bestehen wird.

Sonstige Interpretationshinweise (Häufig gestellte Fragen)

Der Indikator gibt nicht die Quote der Ausbildungsabbrüche im dualen System an, denn ein Großteil der Personen mit gelöstem Ausbildungsvertrag schließt erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System ab und scheidet folglich nicht gänzlich aus der dualen Ausbildung aus.
Nicht erhoben wird, welche Vertragsseite den Vertrag gelöst hat und aus welchen Gründen. Diese sind vielfältig (zum Beispiel Betriebsschließung, Ausbildungsbetriebswechsel, Wechsel von einem überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnis in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis, Berufswechsel, Wechsel in ein Hochschulstudium, gänzlicher Ausbildungsabbruch).

Hinweis zur Interpretation:
Da im jeweils aktuellen Berichtsjahr unbekannt ist, wie viele der begonnenen Ausbildungsverträge in den folgenden Jahren noch gelöst werden, werden stellvertretend für diese diejenigen herangezogen, die in früheren Jahren den Ausbildungsvertrag begonnen hatten und deren Vertrag im aktuellen Berichtsjahr gelöst wurde. Somit kann die Lösungsquote nur als eine näherungsweise Berechnung des Anteils der vorzeitigen Lösungen der im aktuellen Berichtsjahr begonnenen Verträge interpretiert werden.

Wie ist eine Vertragslösungsquote von 22,1 % im Berichtsjahr 2009 zu interpretieren?
Näherungsweise 22 % der begonnenen Ausbildungsverträge des Berichtsjahres 2009 werden vor dem vereinbarten Vertragsende gelöst (wurden in 2009 gelöst oder werden voraussichtlich in den kommenden Jahren noch gelöst werden).

Warum wird als Bezugsgröße nicht die Bestandszahl verwendet?
Da die Ausbildungsverträge in jedem Ausbildungsjahr (erstes, zweites, drittes oder viertes Ausbildungsjahr) vorzeitig gelöst werden können, sollte man dann nicht die Zahl der Lösungen in Relation zur Bestandszahl an Auszubildenden setzen?
Da die meisten Lösungen sehr früh erfolgen, sind im Bestand aus den Vorjahren nur noch diejenigen Auszubildenden enthalten, die eine geringe Lösungswahrscheinlichkeit haben. Eine Lösungsquote, die auf Basis der Bestandszahlen berechnet wird, unterschätzt den Anteil der gelösten Ausbildungsverträge. Deshalb erscheint es sinnvoll, die Lösungsquote auf Basis der begonnenen Ausbildungsverträge zu ermitteln. Wichtig ist dabei allerdings, dass man die Lösungen jeweils auf die begonnenen Ausbildungsverträge des entsprechenden "Beginnjahrgangs" setzt. Also zum Beispiel die Verträge, die in 2009 gelöst wurden, je nach "Beginnjahr" in Relation setzt zu den Verträgen, die 2009, 2008 ... usw. begonnen hatten.

Warum wird bei der Berechnungsformel das Schichtenmodell (ein Teilquotensummenverfahren) angewandt?
Will man den Anteil an begonnenen Ausbildungsverträgen ermitteln, die vorzeitig gelöst werden, kann man das für den aktuellen Jahrgang ex ante nicht genau berechnen. Denn einige Verträge wurden zwar noch nicht vorzeitig gelöst, werden dies jedoch vor dem vereinbarten Ende des Vertrags noch.
Stellvertretend für die Verträge, die in 2009 begonnen hatten, bis zum 31.12.2009 noch nicht gelöst wurden, aber in 2010 noch gelöst werden, kann man die Verträge heranziehen, die in 2008 begannen und in 2009 gelöst wurden. Für die in 2009 begonnenen Ausbildungsverträge, die in 2011 noch gelöst werden, kann man analog diejenigen, die in 2007 begannen und in 2009 gelöst wurden, verwenden. Eigentlich könnte man analog fortfahren, für diejenigen, die in 2009 begannen und 2012 noch gelöst werden, ... Insgesamt wird somit die Lösungsquote des aktuellen "Beginnjahrgangs" nur näherungsweise ermittelt.
Da man die "Beginner" erst ab dem Berichtsjahr 2007 ermitteln kann, können zum Berichtsjahr 2009 nur maximal drei Teilquoten berechnet werden. Ab dem Berichtsjahr 2010 werden vier Teilquoten berechnet. Mehr als vier Teilquoten werden aus methodischen und pragmatischen Überlegungen auch künftig nicht unterschieden.

Warum wird die Vertragslösungsquote nicht für die einzelnen Fachrichtungen von Ausbildungsberufen berechnet und warum nur für Berufe zusammengefasst mit ihren Vorgängern?
Wenn die Lösung eines Vertrags unter einem anderen Beruf (einer anderen Ausbildungsordnung) oder einer anderen Fachrichtungsangabe gemeldet wird als der Vertragsbeginn, führt die Berechnung nach dem Quotensummen-Verfahren zu Artefakten, da auf Datenmeldungen aus mehreren Jahren zurückgegriffen wird.

Dieses Phänomen kann insbesondere in zwei Fällen auftreten:

  • bei Neuordnungen von Ausbildungsberufen (Ausbildungsverträge werden teilweise in einem Jahr noch unter dem Vorgängerberuf und im folgenden Jahr bereits unter dem Nachfolgerberuf (bei Neuordnungen) gemeldet);
  •  wenn in einem Jahr die Meldung ohne Fachrichtungsangabe und im anderen Jahr mit Fachrichtungsangabe erfolgt.

Darstellung auf Basis der Veröffentlichung von
Dionisius, Regina; Lissek, Nicole; Schier, Friedel [Hrsg.]:
Beteiligung an beruflicher Bildung - Indikatoren und Quoten im Überblick. - Bonn, 2012
(Wissenschaftliche Diskussionspapiere / Bundesinstitut für Berufsbildung ; 133)

Aktualisierung: Juni 2022

Literaturhinweise

UHLY, ALEXANDRA; GERICKE, NAOMI: Vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen. In: BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2011. Bonn, 2011. S. 179-187; URL: https://datenreport.bibb.de/html/dr2011.html [letzter Zugriff: 01.07.2011]

Hinweis: Seit Ausgabe 2011 neue Berechnungsweise, die auf Basis der Einzeldaten der Berufsbildungsstatistik möglich wurde; in den Jahren zuvor: frühere Berechnungsweise, die auf Basis der Aggregatdaten konzipiert wurde.

UHLY, ALEXANDRA: Vorzeitige Vertragslösungen und Ausbildungsverlauf in der dualen Berufsausbildung - Bonn, 2015 (Wissenschaftliche Diskussionspapiere / Bundesinstitut für Berufsbildung ; 157)