(Vertrags-)Lösungsquote (LQalt)
Systematische Indikatorenbeschreibung
- Name
- Kernaussage
- Aktualität
- Bedeutung für die beruflichen Bildung
- Bezugsgrößen
- Berechnungsformel
- Mögliche Differenzierungen
- Datenquellen
- Stichtag/Betrachtungszeitraum
- Hinweise zur Güte des Indikators
- Sonstige Interpretationshinweise / (Häufig gestellte Fragen)
- Literaturhinweise
Name
(Vertrags-)Lösungsquote auf Basis der Aggregatdatenerfassung (LQalt)
[bis Berichtsjahr 2006]
Kernaussage (am Beispiel des Berichtsjahres 2009)
Im Berichtsjahr 2009 beträgt der Anteil der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, die vorzeitig gelöst werden, 22,6 %.
Hinweis: Vorzeitige Vertragslösungen sind nicht gleichzusetzen mit Ausbildungsabbrüchen! (Viele Personen, die ihren Vertrag lösen, schließen anschließend wieder einen neuen Vertrag ab und scheiden folglich nicht gänzlich aus der dualen Ausbildung aus.)
Hinweis: Die Aggregatdatenerfassung erfolgte bis 2006; die Berechnungsweise der Vertragslösungsquote, wie sie für die Aggregatdaten entwickelt wurde, wird aus Vergleichsgründen auch noch für spätere Berichtsjahre berechnet.
Aktualität
Der Indikator liegt mit ca. einem Jahr Zeitverzug vor.
Bedeutung für die berufliche Bildung
- Indikator zum Erfolg im dualen System
- Vergleichbarkeit im Zeitverlauf, zwischen Berufen, Berufsgruppierungen und Regionen
Anmerkung zum Begriff "Erfolg":
Grundsätzlich besteht Konsens darüber, dass Vertragslösungen möglichst gering ausfallen sollten. In einem gewissen Maße sind sie allerdings unvermeidbar, zudem können sie durchaus sinnvoll sein und müssen nicht notwendigerweise mit einem Konflikt bzw. einer Benachteiligung einhergehen (Eine vorzeitige Vertragslösung kann bei nicht optimaler Passung von Auszubildendem und Ausbildungsplatz, die nicht immer vor Vertragsbeginn feststellbar ist, für beide Seiten sinnvoll sein; Vertragslösungen können zudem auch auftreten aufgrund eines Wechsels von einem öffentlich finanzierten in ein betrieblich finanziertes Ausbildungsverhältnis, usw.). Die Gründe werden in der Berufsbildungsstatistik nicht erfasst.
Hinweis: Die auf den Datenblättern des Online-Datensystems DAZUBI veröffentlichten Lösungsquoten sind derzeit noch nach dieser Berechnungsweise ermittelt; mittelfristig wird jedoch nur noch die neue Berechnungsweise der Lösungsquote angewendet (vgl. Indikator (Vertrags-)Lösungsquote auf Basis der Einzeldatenerfassung (ab Berichtsjahr 2009) - Abschnitt 9.2.1).
Bezugsgrößen
Frühere Berechnungsweise (auf Basis der Aggregatdatenerhebung entwickelt):
Teilquoten jeweils mit:
Zähler:
vorzeitig gelöste Vertragslösungen im aktuellen Berichtsjahr differenziert nach Ausbildungsjahr (Daten aus dem aktuellen Berichtsjahr)
Nenner:
im aktuellen und früheren Kalenderjahren begonnene Ausbildungsverträge (Daten stammen aus dem jeweiligen Berichtsjahr)
Im Rahmen der Aggregatdatenerfassung wird als Näherungswert für die "Zahl der begonnenen Ausbildungsverträge mit Beginn im jeweiligen Berichtsjahr" die Summe aus Neuabschlüssen und Lösungen in der Probezeit verwendet.
Hintergrund: In der Berufsbildungsstatistik werden als Neuabschlüsse nur die Ausbildungsverträge berücksichtigt, die bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres nicht gelöst wurden. Verträge, die innerhalb des Kalenderjahres abgeschlossen und wieder gelöst wurden, sind nicht enthalten und müssen deshalb bei der Berechnung der Quote im Nenner neben den Neuabschlüssen auch berücksichtigt werden. Als Näherungswert hierfür werden die in der Probezeit gelösten Verträge herangezogen. Denn die meisten Verträge werden im August/September abgeschlossen, sodass Probezeitlösungen i. d. R. in das gleiche Kalenderjahr wie der Vertragsabschluss fallen.
Anmerkung: Ausbildungsverträge können in jedem Ausbildungsjahr (erstes, zweites, drittes oder viertes Ausbildungsjahr) vorzeitig gelöst werden, dennoch ist es nicht sinnvoll, die Zahl der Lösungen in Relation zur Bestandszahl an Auszubildenden zu setzen. Denn die meisten Lösungen erfolgen früh. Im Gesamtbestand sind demzufolge nur noch diejenigen Auszubildenden der Vorjahre enthalten, die eine geringe Lösungswahrscheinlichkeit haben. Deshalb würde die Berechnung der Lösungsquote auf Basis von Bestandszahlen den Anteil der gelösten Ausbildungsverträge unterschätzen.
Berechnungsformel
Lösungsquote nach dem "früheren Schichtenmodell" (Quotensummen-Verfahren) bis 2008 (Aggregatdatenerfassung bis 2006, aber auch in 2008 konnte die Neuberechnung noch nicht erfolgen):
LQ: Lösungsquote; AJ: Ausbildungsjahr; t: aktuelles Berichtsjahr; t-1: Vorjahr; t-2: Vorvorjahr; t-3: Vorvorvorjahr;
NeuabKorrt: Neuabschlüsset + Lösungen in der Probezeitt
Die im aktuellen Berichtsjahr gelösten Verträge werden jeweils in Relation zu den begonnenen Ausbildungsverträgen gesetzt. Da mit der Aggregatdatenerfassung nicht erhoben wurde, in welchem Jahr der gelöste Vertrag begonnen wurde, wird das Ausbildungsjahr als Hilfsgröße verwendet. Beim Schichtenmodell werden die Lösungen im ersten, zweiten, dritten oder vierten Ausbildungsjahr jeweils auf die begonnenen Verträge des aktuellen Berichtsjahres, des Vorjahres, des Vorvorjahres und des Vorvorvorjahres bezogen. Dabei wird davon ausgegangen, dass diejenigen, die im aktuellen Berichtsjahr unter "Lösung im ersten Ausbildungsjahr" gemeldet werden, den Vertragsbeginn im aktuellen Kalenderjahr hatten und bei denjenigen, die unter "Lösung im zweiten Ausbildungsjahr" gemeldet wurden, der Vertragsbeginn im Vorjahr stattfand usw.
Hinweis: Infolge der Revision der Berufsbildungsstatistik, die 2007 in Kraft trat, konnte die Berechnung des Indikators seit dem Berichtsjahr 2009 verbessert werden. Statt der Hilfsgröße "Summe aus Neuabschlüssen und Lösungen in der Probezeit" kann die auf Basis der Einzeldaten ermittelte Zahl der im jeweiligen Kalenderjahr begonnenen Ausbildungsverträge herangezogen werden. Außerdem werden die Lösungen des aktuellen Berichtsjahres nicht mehr nach Ausbildungsjahren, sondern nach dem "Beginnjahr" differenziert (siehe Indikator (Vertrags-)Lösungsquote auf Basis der Einzeldatenerfassung (ab Berichtsjahr 2009) - Abschnitt 9.2.1).
Wichtig: Teilweise muss bei der Berechnung der Lösungsquote für einzelne Ausbildungsberufe (z. B. aufgrund von zu geringer Neuabschlusszahlen oder eingeschränkter Datenverfügbarkeit) auf alternative Berechnungsformeln zurückgegriffen werden (siehe hierzu Erläuterungen unter URL:
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_daten.pdf).
Mögliche Differenzierungen
-
Einzelberufe oder Berufsgruppierungen
Einschränkung: In den ersten Jahren nach der Neuordnung von Ausbildungsberufen lassen sich die Lösungsquoten nur für die Zusammenfassung von jeweiligen Nachfolger- und Vorgängerberufen berechnen; außerdem kann die Lösungsquote grundsätzlich nur für die Zusammenfassung von Fachrichtungen eines Berufs und nicht für einzelne Fachrichtungen berechnet werden (siehe hierzu Erläuterungen unter URL:
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_daten.pdf). -
Region, Bundesländer
-
Keine Differenzierung nach Personenmerkmalen
Datenquelle
Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Stichtag/Betrachtungszeitraum
Zähler:
im Kalenderjahr (bis spätestens 31.12.) vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge
Nenner:
im aktuellen und früheren Kalenderjahren begonnene Ausbildungsverträge, näherungsweise berechnet aus Neuabschlüssen + Lösungen in der Probezeit des jeweiligen Berichtsjahres
Da im jeweils aktuellen Berichtsjahr unbekannt ist, wie viele der begonnenen Ausbildungsverträge in den folgenden Jahren noch gelöst werden, werden stellvertretend diejenigen herangezogen, die in früheren Jahren den Ausbildungsvertrag begonnen hatten und deren Vertrag im aktuellen Berichtsjahr gelöst wurde. Somit kann die Lösungsquote nur als eine näherungsweise Berechnung des Anteils der vorzeitigen Lösungen der im aktuellen Berichtsjahr begonnenen Verträge interpretiert werden.
Hinweise zur Güte des Indikators
Der Indikator liefert eine näherungsweise Berechnung des Anteils der Ausbildungsverträge eines "Beginnjahrgangs", die vorzeitig gelöst werden.
Zu beachten ist, dass Verzerrungen dabei insbesondere dann resultieren können, wenn:
a) die Lösungen nicht dem korrekten "Beginnjahr" zugeordnet werden;
b) die Zahl der begonnenen Ausbildungsverträge der einzelnen Jahre fehlerhaft ist;
c) sich das Vertragslösungsgeschehen zwischen den einzelnen "Beginnjahrgängen "stark unterscheidet;
d) die Meldungen zur Berufsbildungsstatistik hinsichtlich der Merkmale Ausbildungsberuf (inklusive Fachrichtung), Ausbildungsjahr zum Zeitpunkt der Lösung nicht valide oder reliabel sind;
e) die Ausbildungsberufe sehr klein sind;
f) Berufe nach einer Modernisierung neue Berufsbezeichnungen und/oder Berufsschlüssel erhalten, unter denen sie gemeldet werden (Problem: Neuabschluss im Vorgängerberuf gemeldet, Vertragslösung später im Nachfolgerberuf gemeldet).
Zu a) Im Rahmen der Aggregatdatenerhebung bis 2006 wurde das "Beginnjahr" nicht erhoben. Deshalb wurden die Lösungen nach Ausbildungsjahren (1., 2., 3. und 4. Ausbildungsjahr) differenziert. Es wurde angenommen, dass Lösungen im ersten Ausbildungsjahr den Ausbildungsbeginn auch im aktuellen Berichtsjahr hatten und Lösungen im 2. Ausbildungsjahr den Ausbildungsbeginn im Vorjahr hatten etc. Diese Annahmen treffen allerdings in vielen Fällen nicht zu. Bei der Quotierung wurden die Lösungen also einem falschen "Beginnjahrgang" zugeordnet. Diese Ungenauigkeit kann seit der Revision der Berufsbildungsstatistik vermieden werden, da mit der Einzeldatenerhebung auch das "Beginnjahr" erfasst wird und so die Vertragslösungen des Kalenderjahres exakt den dazugehörigen "Beginnjahren" zugeordnet werden können; siehe hierzu Indikator (Vertrags-)Lösungsquote auf Basis der Einzeldatenerfassung (ab Berichtsjahr 2009) - Abschnitt 9.2.1.
Zu b) Die Summe aus Neuabschlüssen und Lösungen in der Probezeit stellt allerdings einen guten Näherungswert für die Zahl der im Kalenderjahr begonnenen Ausbildungsverträge dar. Auch diese Ungenauigkeit kann seit der Revision der Berufsbildungsstatistik vermieden werden, da im Zuge der Einzeldatenerhebung auch das "Beginnjahr" erfasst wird; siehe hierzu Indikator (Vertrags-)Lösungsquote auf Basis der Einzeldatenerfassung (ab Berichtsjahr 2009) - Abschnitt 9.2.1.
Zu c) Veränderungen von Jahr zu Jahr werden i. d. R. überschaubar sein. Deutlichere Veränderungen ergeben sich eher im Verlauf größerer Zeiträume. Aber es können bei einzelnen Berufen auch innerhalb weniger Jahre Sprünge auftreten.
Zu e) In solchen Fällen berechnet das BIBB die Lösungsquoten nach einer anderen Berechnungsweise, nämlich "einfache Lösungsquoten" als Quotient aus den Lösungen des aktuellen Berichtsjahres und den Neuabschlüssen des aktuellen Berichtsjahres multipliziert mit 100.
Zu f) In diesem Fall kann die Lösungsquote in den ersten Jahren nach der Modernisierung nur für die Zusammenfassung aus Beruf und Vorgängerberuf berechnet werden.
- Grundsätzlich sind die Meldungen zur Berufsbildungsstatistik aufgrund weitreichender Neuerungen vor und ab 2007 nur eingeschränkt miteinander vergleichbar. Zudem wurde die Berechnung des Indikators modifiziert, da auf Basis der in 2007 eingeführten Einzeldaten Verbesserungen möglich wurden (siehe Indikator (Vertrags-)Lösungsquote auf Basis der Einzeldatenerfassung (ab Berichtsjahr 2009) - Abschnitt 9.2.1). Hinsichtlich der Ausbildungsverträge des dualen Systems insgesamt ist (mit Ausnahme der Berichtsjahre 2007 und 2008) die Vergleichbarkeit der Lösungsdaten und -quoten weitgehend gegeben. Bei einzelnen Berufen können jedoch im Vergleich der Jahre 2006 und 2009 Sprünge aufgrund des Meldeverhaltens sowie der veränderten Berechnungsweise der Lösungsquote auftreten. Für das Berichtsjahr 2009 ist ein Vergleich der Lösungsquoten der einzelnen Ausbildungsberufe und Berufsgruppen nach früherer und neuer Berechnungsweise eingestellt unter URL: https://www.bibb.de/de/1868.php
Sonstige Interpretationshinweise (Häufig gestellte Fragen)
Der Indikator gibt nicht die Quote der Ausbildungsabbrüche im dualen System an, denn ein Großteil der Personen mit vorzeitig gelöstem Ausbildungsvertrag schließt erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System ab und scheidet folglich nicht gänzlich aus der dualen Ausbildung aus.
Nicht erhoben wird, welche Vertragsseite den Vertrag gelöst hat und aus welchen Gründen. Diese sind vielfältig (z. B. Betriebsschließung, Ausbildungsbetriebswechsel, Wechsel von einem überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnis in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis, Berufswechsel, Wechsel in ein Hochschulstudium, gänzlicher Ausbildungsabbruch).
Da im jeweils aktuellen Berichtsjahr unbekannt ist, wie viele der begonnenen Ausbildungsverträge in den folgenden Jahren noch gelöst werden, werden stellvertretend diejenigen herangezogen, die in früheren Jahren den Ausbildungsvertrag begonnen hatten und deren Vertrag im aktuellen Berichtsjahr gelöst wurde. Somit kann die Lösungsquote nur als eine näherungsweise Berechnung des Anteils der vorzeitigen Lösungen der im aktuellen Berichtsjahr begonnenen Verträge interpretiert werden.
Wie ist eine Vertragslösungsquote von 22,6 % im Berichtsjahr 2009 zu interpretieren?
Näherungsweise 23 % der begonnenen Ausbildungsverträge des Berichtsjahres 2009 werden vor dem vereinbarten Vertragsende gelöst (wurden in 2009 gelöst oder werden voraussichtlich in den kommenden Jahren noch gelöst werden).
Warum wird als Bezugsgröße nicht die Bestandszahl verwendet?
Da die Ausbildungsverträge in jedem Ausbildungsjahr (erstes, zweites, drittes oder viertes Ausbildungsjahr) vorzeitig gelöst werden können, sollte man dann nicht die Zahl der Lösungen in Relation zur Bestandszahl an Auszubildenden setzen?
Da die meisten Lösungen sehr früh erfolgen, sind im Bestand aus den Vorjahren nur noch diejenigen Auszubildenden enthalten, die eine geringe Lösungswahrscheinlichkeit haben. Eine Lösungsquote, die auf Basis der Bestandszahlen berechnet wird, unterschätzt den Anteil der gelösten Ausbildungsverträge. Deshalb erscheint es sinnvoll, die Lösungsquote auf Basis der begonnenen Ausbildungsverträge zu ermitteln. Wichtig ist dabei allerdings, dass man die Lösungen jeweils auf die begonnenen Ausbildungsverträge des entsprechenden "Beginnjahrgangs" setzt. Also z. B. die Verträge, die in 2009 gelöst wurden, je nach "Beginnjahr" in Relation zu den Verträgen setzt, die 2009, 2008 ... begonnen hatten.
Warum wird bei der Berechnungsformel das Schichtenmodell (ein Quotensummenverfahren) angewandt?
Will man den Anteil an begonnenen Ausbildungsverträgen, die vorzeitig gelöst werden, ermitteln, kann man das für den aktuellen Jahrgang ex ante nicht genau berechnen. Denn einige Verträge wurden zwar noch nicht vorzeitig gelöst, werden dies jedoch noch vor Ende des Vertrags.
Warum wird die Vertragslösungsquote nicht für die einzelnen Fachrichtungen von Ausbildungsberufen berechnet und warum nur für Berufe mit ihren Vorgängern zusammengefasst?
Generell gilt, wenn die Lösung eines Vertrags unter einem anderen Beruf (einer anderen Ausbildungsordnung) oder einer anderen Fachrichtungsangabe gemeldet wird als der Vertragsbeginn, führt die Berechnung nach dem Quotensummen-Verfahren zu Artefakten, da auf Datenmeldungen aus mehreren Jahren zurückgegriffen wird.
Dieses Phänomen kann insbesondere in zwei Fällen auftreten:
- bei Neuordnungen von Ausbildungsberufen. Ausbildungsverträge werden teilweise in einem Jahr noch unter dem Vorgängerberuf und im folgenden Jahr bereits unter dem Nachfolgerberuf (bei Neuordnungen) gemeldet;
- wenn in einem Jahr die Meldung ohne Fachrichtungsangabe und im anderen Jahr mit Fachrichtungsangabe erfolgt.
Darstellung auf der Grundlage der Veröffentlichung von
Dionisius, Regina; Lissek, Nicole; Schier, Friedel [Hrsg.]:
Beteiligung an beruflicher Bildung - Indikatoren und Quoten im Überblick. - Bonn, 2012
(Wissenschaftliche Diskussionspapiere / Bundesinstitut für Berufsbildung ; 133)
Aktualisierung: Juni 2022
Literaturhinweise
HERGET, HERMANN: Vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen. In: BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2010. Bonn, 2010. S. 173-178
URL: https://datenreport.bibb.de/html/dr2010.html [letzter Zugriff: 01.07.2011]
Hinweis: Seit Ausgabe 2011 neue Berechnungsweise, die auf Basis der Einzeldaten der Berufsbildungsstatistik möglich wurde; in den Jahren zuvor: frühere Berechnungsweise, die auf Basis der Aggregatdaten konzipiert wurde.
UHLY, ALEXANDRA: Vorzeitige Vertragslösungen und Ausbildungsverlauf in der dualen Berufsausbildung - Bonn, 2015 (Wissenschaftliche Diskussionspapiere / Bundesinstitut für Berufsbildung ; 157)