BP:
 

Das Statistische Bundesamt hat auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung und des Ausländerzentralregisters berechnet, dass zum 31.12.2018 rund 1,78 Mio. Schutzsuchende217 in Deutschland lebten (vgl. Statistisches Bundesamt 2019b). Dieser Anstieg resultiert in erster Linie aus den beiden zugangsstarken Jahren 2015 und 2016, wie anhand der Entwicklung der gestellten Asylanträge, die das BAMF regelmäßig veröffentlicht, zu sehen ist. Die Zahl der gestellten Asylerstanträge ist 2019 das dritte Mal in Folge gesunken und betrug zum Jahresende 142.509, rund 12% weniger im Vergleich zum Vorjahr (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2020). Wenngleich das BAMF einen Rückgang in der Zuwanderung von Geflüchteten konstatiert, bleiben die bildungspolitischen Herausforderungen der Integration junger Geflüchteter in Ausbildung und Arbeit als zentraler Bestandteil der Integrationsarbeit bestehen. Für die Messung der bildungspolitischen Zielerreichung, Geflüchtete in die Berufsbildung und Erwerbstätigkeit zu integrieren, wurde das BIBB vom BMBF mit dem Aufbau einer Daten- und Informationsbasis für eine regelmäßige Berichterstattung zum Thema „Integration Geflüchteter in Ausbildung- und Arbeit“ (InGAA) beauftragt. Im Folgenden werden hierbei die Bereiche „Vorbereitung auf Ausbildung“ (Kapitel A12.2.1) und „Ausbildung“ (Kapitel 12.2.2) betrachtet. 

Insgesamt ist die Datenbasis zur Integration von Geflüchteten in berufliche Bildung relativ klein, da das Merkmal „Geflüchtet“ in vielen amtlichen Statistiken nicht erhoben wird. So lassen sich beispielsweise auf Grundlage der Daten der Berufsbildungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder lediglich Aussagen über Personen bestimmter Staatsangehörigkeiten (z. B. Personen mit Staatsangehörigkeit aus nichteuropäischen Asylzugangsländern) treffen, nicht jedoch über Geflüchtete (vgl. Kapitel A5). Eine deutliche Verbesserung der amtlichen Datenlage wurde durch die Einführung des Merkmals „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ in zentralen Statistiken der BA im Juli 2016 erreicht.218

Daten- und Informationsbasis „Integration Geflüchteter in Ausbildung und Arbeit“ (InGAA)

Im Auftrag des BMBF baut das BIBB eine Daten- und Informationsbasis für eine regelmäßige Berichterstattung zum Thema „Integration Geflüchteter in Ausbildung und Arbeit“ auf. Dabei werden die Bereiche „Vorbereitung auf Ausbildung“, „Ausbildung“ sowie „Qualifikation, Weiterqualifizierung und Arbeitsmarkt“ betrachtet. 

Für die Berichterstattung werden Daten aus amtlichen Statistiken, BIBB-Forschungsdaten sowie Forschungsdaten anderer Institutionen genutzt. Für den diesjährigen BIBB-Datenreport werden zunächst nur Daten verwendet, die eine Identifikation von Geflüchteten ermöglichen. Dies sind vor allem die BA-Förderstatistik und die BA-Ausbildungsmarktstatistik, sowie Daten der IAB-BAMF-SOEP-Geflüchtetenbefragung und der BA/BIBB-Fluchtmigrationsstudie 2018.

  • 217

    Als Schutzsuchende definiert das Statistische Bundesamt Ausländer, die sich in einem offenen Asylverfahren befinden oder bereits einen Schutzstatus erhalten haben, sowie Ausländer, die sich nach Ablehnung im Asylverfahren in Deutschland aufhalten (vgl. Statistisches Bundesamt 2019b).

  • 218

    Die BA weist darauf hin, dass die Abgrenzung der „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ in der BA-Statistik nicht notwendigerweise anderen Definitionen von „Flüchtlingen“ (z. B. juristischen Abgrenzungen) entspricht: „Für den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus der Bezug zum Arbeitsmarkt ausschlaggebend. ,Personen im Kontext von Fluchtmigration‘ umfassen Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht (§§ 22-26, Aufenthaltsgesetz) und einer Duldung. […] Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs (§§ 29 ff. AufenthG) zu geflüchteten Menschen nach Deutschland migrieren, zählen im statistischen Sinne nicht zu ‚Personen im Kontext von Fluchtmigration‘, sondern zu ‚Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus‘. Ebenso zählen Personen, die zwar aus Fluchtgründen nach Deutschland eingereist sind, inzwischen aber eine Niederlassungserlaubnis erworben haben, im statistischen Sinne nicht mehr zu ‚Personen im Kontext von Fluchtmigration‘“ (Bundesagentur für Arbeit 2017c). Unklar ist zudem, wie lange die registrierten „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ bereits in Deutschland leben (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2016). Im vorliegenden Text werden die Begriffe „Personen im Kontext von Fluchtmigration“, „Personen mit Fluchthintergrund“, „Flüchtlinge“ und „Geflüchtete“ synonym verwendet.