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Von der Bevölkerung in Deutschland haben rund 21,2 Mio. Menschen (26%) einen Migrationshintergrund (vgl. Statistisches Bundesamt 2020). Mehrheitlich stammen Menschen mit Migrationshintergrund aus einem anderen europäischen Land, d. h. sie sind aus einem anderen europäischen Land zugewandert bzw. Nachkommen von Zugewanderten aus einem anderen europäischen Land (65%). Von den Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen hat laut Mikrozensus rund jeder Dritte in Deutschland einen Migrationshintergrund (2019: 15 bis unter 20 Jahre: 35%; 20 bis unter 25 Jahre 33%; vgl. Statistisches Bundesamt 2020). Die große Mehrheit der 15- bis 25-Jährigen mit Migrationshintergrund (63%) ist in Deutschland geboren und aufgewachsen (vgl. Statistisches Bundesamt 2020). In der Mehrheit der Haushalte mit Migrationshintergrund wird überwiegend Deutsch gesprochen (62%) (vgl. Statistisches Bundesamt 2020). Wenngleich die Zuwanderung von Schutzsuchenden nach Deutschland weiterhin rückläufig ist, bleibt die Integration junger Geflüchteter in eine Berufsausbildung sowie im Anschluss in eine qualifizierte Erwerbsarbeit – gerade im Lichte der pandemiebedingten Herausforderungen – eine wichtige bildungspolitische Aufgabe (Kapitel A12.2).

Für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe sind daher neben Spracherwerb und Allgemeinbildung, die berufliche Qualifizierung und Erwerbsarbeit zentrale Voraussetzungen. Am Ende der allgemeinbildenden Schulzeit stehen jungen Menschen unterschiedliche Bildungswege offen; in dieser Übergangszeit erfolgen wichtige Weichenstellungen für den weiteren Bildungsweg und das Erwerbsleben. Unabhängig von Migrationshintergrund, Zuwanderungsstatus, Generationenzugehörigkeit und sozialer und regionaler Herkunft ist die Integration aller jungen Menschen in berufliche und hochschulische Ausbildung eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Junge Menschen mit Migrationshintergrund – seien sie in Deutschland geboren oder als Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene selbst zugewandert – sind eine sehr heterogene Gruppe. Sie alle haben ihre ganz eigenen familiären Migrationsgründe und Migrationsgeschichten, verfügen über höchst individuelle Bildungsvoraussetzungen und unterscheiden sich in ihrer regionalen bzw. sozialen Herkunft sowie ihren Lebenslagen. Ausgehend von ihren Potenzialen gilt es für eine vollqualifizierende Ausbildung ihre Bildungs- und Berufspläne, ihre schulischen Vorkenntnisse und vorhandene beruflichen Erfahrungen sowie ihren Bedarf an vorberuflichen Bildungsmaßnahmen zu berücksichtigen (vgl. Beicht/Walden 2018; Esser/Granato/Neises 2017). „So kann eine noch durchgängigere Beratung und Betreuung von Ausbildungsinteressierten bzw. eine strukturell sichergestellte ‚Ausbildungsvorbereitung aus einer Hand‘ eine große Stütze sein“, gerade für neuzugewanderte junge Menschen, so eine Empfehlung aus dem Forschungsbereich des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR-Forschungsbereich 2020, S. 43). Dies gilt in besonderem Maße angesichts der mit der Coronapandemie für den Ausbildungsstellenmarkt (Kapitel A1.1) und die berufliche Ausbildung insgesamt verbundenen Herausforderungen, um – im Sinne des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung – auch in der beruflichen Bildung eine gelingende Integration und Teilhabe erfolgreich realisieren zu können (vgl. Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 2021; Kapitel A8.1.1). Hierfür ist eine kontinuierliche Weiterführung berufsorientierender, berufsvorbereitender und ausbildungsbegleitender Angebote (Kapitel A4.1), auf die gerade junge Menschen mit einem Migrationshintergrund bzw. einem Fluchtmigrationshintergrund angewiesen sind (Kapitel A12.2), erforderlich (vgl. Fernández 2020).

Die folgenden Abschnitte stellen zentrale Aspekte der Integration Jugendlicher mit Migrationshintergrund in berufliche Ausbildung (Kapitel A12.1) sowie der Integration junger Geflüchteter in Ausbildungsvorbereitung und berufliche Ausbildung dar (Kapitel A12.2).