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Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass Ausbilder/-innen im dualen System neben den beruflichen auch über die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen müssen, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte benötigt werden. Darüber hinaus ist die persönliche Eignung erforderlich. Die in den Betrieben für die Ausbildung verantwortlichen Personen müssen diese fachliche und persönliche Eignung nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Von den Betrieben wird das Ausbildungspersonal dann den zuständigen Stellen gemeldet. Die Mehrheit der registrierten Ausbilder/-innen bildet nebenberuflich aus. Nur eine Minderheit ist ausschließlich für die Ausbildung zuständig. Mit dem Internetportal www.foraus.de bietet das BIBB Ausbildern und Ausbilderinnen eine Informations- und Kommunikationsplattform zur Unterstützung der täglichen Ausbildungspraxis an.

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Geltungsbereich (§ 1)148

Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.

Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (§ 2)

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  3. Ausbildung durchführen und
  4. Ausbildung abschließen.

Prüfung (§ 4)

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern innerhalb von 180 Minuten zu bearbeiten. Der praktische Teil der Prüfung ist in zwei Teile aufgeteilt, bestehend aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt maximal 30 Minuten. Hierfür wählt der/die Prüfungsteilnehmer/-in eine berufstypische Ausbildungssituation aus.

Historie

Die AEVO wurde 1972 erlassen und 1999 erstmals novelliert. Für den Zeitraum vom 01. August 2003 bis zum 31. Juli 2009 wurde sie ausgesetzt und nach einer zweiten Novellierung 2009 wieder eingesetzt.

Ausbildereignungsprüfungen

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 91.284 Ausbildereignungsprüfungen in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft durchgeführt.149 65,1 % der Prüfungsteilnehmer waren Männer, der Frauenanteil lag bei 34,9 %. 85.269 Personen haben die Prüfung bestanden, was einer Erfolgsquote von 93,4 % entspricht. In den neuen Ländern gab es 14.865 bestandene Prüfungen Tabelle A4.10.4-1. Der Frauenanteil bei den erfolgreich absolvierten AEVO-Prüfungen lag bei 35,4 % (neue Länder: 37,5 %; alte Länder: 34,9 %). Es zeigt sich, dass 2012 die Zahl der Prüfungen erneut angestiegen ist.150

Insgesamt 47.295 der registrierten Ausbilder/-innen hatten ihre fachliche Eignung nicht durch eine Prüfung nach AEVO nachweisen müssen; 37.242 dieser von der Eignungsprüfung befreiten Personen entfielen auf den Ausbildungsbereich Industrie und Handel.

Meisterprüfungen

Insgesamt 40.473 Personen haben 2012 an Meisterprüfungen in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft teilgenommen. Davon waren 84,7 % Männer und 15,3 % Frauen. 36.777 der Teilnehmenden haben die Prüfung bestanden. Die Erfolgsquote lag damit bei 90,9 % Tabelle A4.10.4-2. Im Bereich Hauswirtschaft lag der Anteil der Frauen bei den bestandenen Meisterprüfungen mit 97,8 % erneut mit großem Abstand am höchsten. Danach folgten die Bereiche Landwirtschaft mit 23,9 % und Handwerk mit 19,3 %. 7,1 % der erfolgreichen Prüfungsabsolventinnen gab es im öffentlichen Dienst, 6,4 % waren es in Industrie und Handel.

Tabelle A4.10.4-1: Bestandene Ausbildereignungsprüfungen 2010, 2011 und 2012 nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder

Tabelle A4.10.4-2: Bestandene Meisterprüfungen 2010, 2011 und 2012 nach Ausbildungsbereichen und Geschlecht

Zahl der bei den zuständigen Stellen registrierten Ausbilder/-innen

Insgesamt 671.985 Ausbilder/-innen waren 2012 in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst, freie Berufe und Hauswirtschaft in Deutschland registriert. In den alten Ländern waren es 577.389 (85,9 %), in den neuen Ländern betrug die Zahl 94.596 (14,1 %). Im Bereich Industrie und Handel waren 43,3 % der Ausbilder/-innen tätig, 36,0 % arbeiteten im Handwerk und weitere 13,7 % in den freien Berufen. Im Bereich Landwirtschaft lag der Anteil bei 3,5 %, im öffentlichen Dienst waren es 3,1 % und in der Hauswirtschaft 0,5 %. Gegenüber dem Vorjahr hat die Gesamtzahl der gemeldeten Ausbilder/-innen um 6.477 zugenommen Tabelle A4.10.4-3.

Der Anteil der gemeldeten Ausbilderinnen lag 2012 im gesamten Bundesgebiet bei 24,2 %. In den neuen Ländern war er mit 33,4 % erneut deutlich höher als in den alten Ländern (22,7 %) Tabelle A4.10.4-4.

Die größte Altersgruppe stellten die über 50-Jährigen (41,0 %), gefolgt von den 40- bis 49-Jährigen (36,9 %) und den 30- bis 39-Jährigen (17,3 %). Lediglich 4,8 % der Ausbilder/-innen waren jünger als 30 Jahre  Tabelle A4.10.4-5.

(Thomas Neuhaus, Michael Härtel)

Tabelle A4.10.4-3: Zahl der Ausbilder/ -innen 2010, 2011 und 2012 nach Ausbildungsbereichen, alte und neue Länder

Tabelle A4.10.4-4: Zahl der Ausbilder/ -innen 2010, 2011 und 2012 nach Geschlecht, alte und neue Länder

Tabelle A4.10.4-5: Alter des Ausbildungspersonals 2010, 2011 und 2012 nach Geschlecht