Neue Fortbildungsverordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Fort- und Weiterbildung sowie lebenslanges Lernen werden durch neue gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Entwicklungen, insbesondere durch die Digitalisierung der Arbeitswelt, für die persönliche, ökonomische und gesellschaftliche Entwicklung sowie für die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit immer wichtiger. Neuen Kompetenzanforderungen gilt es, mit attraktiven neuen Fortbildungsangeboten zu begegnen. Etliche im Jahr 2017 vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) durchgeführte oder begonnene Neuordnungsverfahren greifen die Modernisierungserfordernisse der Praxis auf und setzen diese um. Für weitere Fortbildungsberufe werden die Voraussetzungen und Erfordernisse einer künftigen praxisgerechten Gestaltung untersucht.
2017 wurden im BIBB folgende Fortbildungsordnungen mit den Sachverständigen der Spitzenorganisationen der Sozialpartner- und Wirtschaftsorganisationen erarbeitet/modernisiert:
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Übersetzer und Geprüfte Übersetzerin (Verordnung trat am 01.01.2018 in Kraft),
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Energiewirtschaft und Geprüfte Fachwirtin für Energiewirtschaft (Verordnung trat am 01.10.2017 in Kraft).
Die modernisierte Fortbildungsordnung zum/zur Geprüften Übersetzer/-in greift digitale Kompetenzanforderungen für Übersetzungsdienstleistungen und die besondere Bedeutung von Projektarbeit im Kundenauftrag durch verschiedene Neuerungen auf. Anforderungen, die heute an Übersetzerinnen und Übersetzer gestellt werden, betreffen insbesondere die computerunterstützte Übersetzung, Recherche und Terminologieverwaltung sowie Medienkompetenzen bei der kritischen Bewertung von Informationsquellen. Computer Aided Translation, virtuelle Datenbanken, Social-Media-Plattformen zum Austausch von Übersetzungslösungen sind Schlagworte für dahinterstehende digitale Entwicklungen der letzten Jahre.
Die modernisierte Fortbildungsordnung zum/zur Geprüften Energiefachwirt/-in erfolgt vor dem Hintergrund der Energiewende für eine sichere, umweltverträgliche und wirtschaftlich erfolgreiche Zukunftsgestaltung. Fachkräfte in einer veränderten Energiewirtschaft müssen künftig Aufgaben rund um erneuerbare Energien, Strommarkt, Energieeffizienz, Netzmanagement und fortschreitende Digitalisierung der Abläufe kompetent und kundenorientiert handhaben können.
Neben den bereits modernisierten Fortbildungsordnungen sind folgende weitere in Arbeit bzw. in Vorbereitung:
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach dem BBiG,
- Novellierung Medien-Fortbildungsverordnung,
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin Veranstaltungstechnik,
- Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung),
- Verordnung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Restaurator im Handwerk und Geprüfte Restauratorin im Handwerk.
Im Bereich der Aufstiegsfortbildung werden im BIBB darüber hinaus aktuell folgende Entwicklungsprojekte durchgeführt:
- Vorbereitung der Neuordnung der Aufstiegsfortbildung im Bereich Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltsfachangestellte,
- Fortbildungsbedarf für mögliche Fachkarrieren neben dem/der Geprüften Industriemeister/Geprüften Industriemeisterin FR Metall,
- Bedarf an fremdsprachiger Kompetenz im Bereich von Fortbildung.
Zeugniserläuterungen für Fortbildungsverordnungen des Bundes
Während für Ausbildungsberufe gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) seit 2008 Zeugniserläuterungen erstellt werden, ist dies für Fortbildungsordnungen erst seit 2011 der Fall.
Das BIBB wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beauftragt, die bereits bestehenden Zeugniserläuterungen für 19 Fortbildungsordnungen an ein vom Verordnungsgeber vorgegebenes Muster anzupassen sowie für 87 ältere Fortbildungsordnungen, für die noch keine Zeugniserläuterungen vorlagen, solche (soweit wie möglich) zu erarbeiten.
Insgesamt wurden für alle 106 Fortbildungsverordnungen nach BBiG, die sich im Zuständigkeitsbereich des BMBF befinden, Entwürfe für Zeugniserläuterungen entwickelt und dem Auftraggeber zur weiteren Nutzung übergeben. Für etwa ein Drittel (33) aller Fortbildungsverordnungen lag allerdings bis zum Zeitpunkt der Übergabe noch keine abschließende DQR-Zuordnung vor, sodass diese noch nicht veröffentlichungsreif waren.
Nach aktuellem Stand liegen offiziell 51 Zeugniserläuterungen von Aufstiegsfortbildungen nach § 53 BBiG in der Zuständigkeit des BMBF vor, vom Geprüften Abwassermeister/ von der Geprüften Abwassermeisterin bis zum Geprüften Zweirad-Servicetechniker/zur Geprüften Zweirad-Servicetechnikerin.
Zeugniserläuterungen lösen im Fortbildungsbereich die bisherige Praxis der Fortbildungsprofilbeschreibungen ab. Sie dokumentieren in kurzer Form die im Rahmen der beruflichen Fortbildung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen und skizzieren damit das Berufsprofil des jeweiligen Fortbildungsberufs. Darüber hinaus geben die Zeugniserläuterungen Hinweise zu den beruflichen Tätigkeitsfeldern, zur Bezeichnung und zum Status der ausstellenden Stelle, zum Niveau des Abschlusses (DQR und ISCED-Stufe), zum Zugang zur nächsthöheren Qualifikationsebene sowie zu den Wegen zur Erlangung des Zeugnisses. Außerdem enthalten sie zusätzliche Informationen in Bezug auf Berufspraxis, Bildungsangebote und Anerkennungen (z. B. Ausbildereignungsverordnung-AEVO).
(Ulrich Blötz, Herbert Tutschner, Gunther Spillner)