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Im Berichtsjahr 2018 hatten nach der Ausbildungsmarktstatistik der BA 17% der gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/-innen eine ausländische Staatsangehörigkeit (vgl. Kapitel A1.3). 7% davon waren Drittstaatenangehörige und wurden aufgrund ihres Aufenthaltstitels als Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund eingestuft (vgl. Kapitel A12.2.2). Der Anteil der Bewerber/-innen mit einem Migrationshintergrund wird bisher nicht in der BA-Statistik ausgewiesen. Zwar zählen alle Bewerber/-innen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, zum Personenkreis der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund. Dieser Personenkreis ist insgesamt aber noch wesentlich umfangreicher, da hierzu auch alle Bewerber/-innen mit deutscher Staatsangehörigkeit gerechnet werden, deren Eltern oder Großeltern nach Deutschland zugewandert sind. Im Rahmen der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2018, die nur Personen ohne Kontext Fluchtmigration umfasst, kann anhand der Angaben der Bewerber/-innen zu ihrem Geburtsland, ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer Muttersprache festgestellt werden, ob ein Migrationshintergrund vorliegt. Auf diese Weise kann der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter den Bewerbern und Bewerberinnen ohne Kontext Fluchtmigration ermittelt werden. Für die im Rahmen der BA/BIBB-Fluchtmigrationsstudie 2018 befragten Bewerber/-innen muss der Migrationshintergrund nicht ermittelt werden, da es sich bei allen Befragten um Migrantinnen bzw. Migranten handelt.

Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund

Im Rahmen der BA/BIBB-Fluchtmigrationsstudie  2018 besitzen definitionsgemäß alle Bewerber/-innen einen Migrationshintergrund, da es sich ausschließlich um Bewerber/-innen im Kontext Fluchtmigration handelt. Zu beachten ist, dass im Rahmen der BA/BIBB-Fluchtmigrationsstudie nur Bewerber/-innen im Kontext Fluchtmigration einbezogen wurden, die bereits einen Antrag auf Asyl gestellt hatten. Die Ausbildungsmarktstatistik der BA zählt zu Personen im Kontext Fluchtmigration auch Bewerber/-innen, die noch keinen Antrag auf Asyl gestellt haben.

Für Personen ohne Kontext Fluchtmigration, die im Rahmen der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2018 befragt wurden, wird der Migrationshintergrund indirekt definiert: Bewerber/-innen, die in Deutschland geboren wurden, ausschließlich über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen und ausschließlich Deutsch als Muttersprache erlernt haben, gelten als Deutsche ohne Migrationshintergrund; bei allen anderen wird ein Migrationshintergrund angenommen. Mit dieser Definition lässt sich allerdings ein Migrationshintergrund für einen zunehmenden Teil der Bewerber/-innen nicht mehr erkennen. Dies trifft auf in Deutschland geborene Bewerber/-innen mit alleiniger deutscher Staatsangehörigkeit und alleiniger deutscher Muttersprache zu, deren Eltern oder Großeltern zugewandert sind. Hier wären zur Identifikation des Migrationshintergrunds Informationen über die Eltern der Jugendlichen erforderlich. Angaben zu den Eltern dürfen in der BA/BIBB-Bewerberbefragung jedoch aus Datenschutzgründen nicht erhoben werden.

Auswertungen der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2018 und der BA/BIBB-Fluchtmigrationsstudie 2018 zeigen, dass im Berichtsjahr 2018 30% der Bewerber/-innen einen Migrationshintergrund, aber keinen Fluchthintergrund aufwiesen.164 Bei weiteren rund 6% handelte es sich um Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund. Damit fiel mit insgesamt 36% der Migrantenanteil unter den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen 2018 mehr als doppelt so hoch aus wie der Anteil der Bewerber/-innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. In den vergangenen Jahren stieg der Anteil der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund beträchtlich an. Während er 2004 nur 20% betrug, lag er 2016 bei 29% Schaubild A8.1.1-1. Von 2016 auf 2018 ist er nochmals deutlich angestiegen. Zurückzuführen ist die jüngste Entwicklung auch auf die steigenden Anteile der Geflüchteten unter den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen (vgl. Kapitel A12.2).

Schaubild A8.1.1-1: Anteile der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund an allen Bewerbern und Bewerberinnen von 2004 bis 2018 (in %)1

Im Berichtsjahr 2018 war der Frauenanteil in der Gruppe der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund, aber ohne Fluchthintergrund, mit 41% fast ebenso hoch wie in der Gruppe der Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund (40%) Tabelle A8.1.1-1. Aufgrund der demografischen Struktur der Geflüchteten fiel bei den Bewerbern und Bewerberinnen mit Fluchthintergrund der Anteil der Frauen (15%) erheblich geringer aus. Deutliche Unterschiede zwischen den 3 Gruppen gab es in der Altersstruktur: Während 91% der geflüchteten Bewerber/-innen volljährig waren, traf dies auf 64% der Migranten und Migrantinnen ohne Fluchthintergrund und nur auf 55% der Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund zu. Vor allem war der Anteil der Personen im Alter von 21 Jahren oder älter in der Gruppe der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund (63%) erheblich höher als in den beiden Vergleichsgruppen (Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund: 17%, Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund, aber ohne Fluchthintergrund: 22%). Trotz des höheren Alters der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund lag ihr Altbewerberanteil mit 20% unter dem Anteil der Altbewerber/-innen in der Gruppe der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund und ohne Fluchthintergrund (26%) und der Gruppe der Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund (23%). Während bei den Bewerbern und Bewerberinnen mit Migrations-, aber ohne Fluchthintergrund das im Vergleich zu Bewerbern und Bewerberinnen ohne Migrationshintergrund höhere Alter mit ihrem höheren Altbewerberanteil korrespondiert und auf ihre schwierigeren Übergangswege hindeutet (vgl. Beicht 2016; Beicht 2015; Beicht/Walden 2018; Beicht/Walden 2014), kann das höhere Alter bei Geflüchteten nicht auf längere Übergangsprozesse zurückgeführt werden. Vielmehr bildet sich hier die demografische Struktur der Geflüchteten ab.

Tabelle A8.1.1-1: Merkmale der Bewerber/-innen nach Migrations- und Fluchthintergrund des Berichtsjahrs 2018

Was die Schulabschlüsse betrifft, so konnten Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund erheblich seltener einen Abschluss vorweisen als migrantische Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund (3%) und Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund (3%). Dieses Ergebnis muss allerdings mit Vorsicht interpretiert werden, da die Kategorie lediglich auf fehlende deutsche Abschlüsse verweist. Ein Großteil der geflüchteten Bewerber/-innen, die dieser Kategorie zugeordnet wurden, besitzen ausländische Abschlüsse, die entweder in Deutschland nicht anerkannt wurden, sich noch im Anerkennungsverfahren befinden oder deren Anerkennung noch nicht beantragt wurde. So besaßen geflüchtete Bewerber/-innen seltener einen Hauptschul- (26%) oder mittleren Abschluss (16%) oder eine Studienberechtigung (11%).165

Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund, aber ohne Fluchthintergrund verfügten häufiger als diejenigen ohne Migrationshintergrund über einen Hauptschulabschluss (30% vs. 23%) und seltener über einen mittleren Schulabschluss (43% vs. 50%). Der Anteil derjenigen mit einer Studienberechtigung unterschied sich in den Bewerbergruppen mit und ohne Migrationshintergrund mit 23% bzw. 24% allerdings kaum.

Am Jahresende 2018 befand sich fast die Hälfte (48%) der Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund in einer betrieblichen Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO), jeweils weitere 5% in einer außerbetrieblichen oder vollzeitschulischen Berufsausbildung nach BBiG/HwO oder in einer Ausbildung im Schulberufssystem166 oder einer sonstigen Berufsausbildung außerhalb von BBiG/HwO Tabelle A8.1.1-2. 5% der Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund studierten an einer Universität, (Fach-)Hochschule oder Berufsakademie. Damit waren 63% der nicht migrantischen Bewerber/-innen in einer vollqualifizierenden Ausbildung einschließlich Studium verblieben. Sowohl bei migrantischen Bewerbern und Bewerberinnen ohne Fluchthintergrund (44%) als auch mit Fluchthintergrund (41%) traf dies auf deutlich weniger Personen zu. Beide Gruppen befanden sich vor allem deutlich seltener in einer betrieblichen Ausbildung nach BBiG/HwO, wobei geflüchtete Bewerber/-innen zum Befragungszeitpunkt etwas häufiger in einer betrieblichen Berufsausbildung waren als migrantische Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund (34% vs. 32%).

Tabelle A8.1.1-2: Verbleib der Bewerber/-innen nach Migrations- und Fluchthintergrund des Berichtsjahrs 2018 zum Jahresende 2018

Am Jahresende 2018 besuchten mit jeweils 5% sowohl geflüchtete Bewerber/-innen als auch Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund etwas seltener eine allgemeinbildende Schule als migrantische Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund (8%). Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund verblieben seltener in teilqualifizierenden beruflichen Schulen167, absolvierten aber häufiger eine betriebliche Einstiegsqualifizierung als die beiden übrigen Gruppen. Immerhin 12% der Bewerber/-innen mit Fluchthintergrund durchliefen zum Befragungszeitpunkt einen Deutsch- oder Integrationskurs oder nahmen an speziellen Programmen für Geflüchtete teil (z. B. „Perspektiven für Flüchtlinge“). Im Vergleich zu Bewerbern und Bewerberinnen ohne Migrationshintergrund (6%) waren mehr als doppelt so viele migrantische Bewerber/-innen ohne Fluchthintergrund (13%) als auch mit Fluchthintergrund (15%) sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder jobbten. Von Arbeitslosigkeit waren Bewerber/-innen mit Migrations-, aber ohne Fluchthintergrund besonders häufig betroffen. Während 12% arbeitslos waren, lag der entsprechende Anteil bei den Bewerbern und Bewerberinnen mit Fluchthintergrund bei 9% und bei den Bewerbern und Bewerberinnen ohne Migrationshintergrund bei 7%.

  • 164

    Für 2 Befragte konnte aufgrund fehlender Angaben nicht geklärt werden, ob ein Migrationshintergrund vorlag oder nicht. Diese nicht zuordenbaren Fälle wurden aus den weiteren Auswertungen zu den Bewerbern und Bewerberinnen mit und ohne Migrationshintergrund ausgeschlossen.

  • 165

    Hierbei handelt es sich ausschließlich um in Deutschland anerkannte Abschlüsse. Ausländische Abschlüsse, die sich noch im Anerkennungsverfahren befinden oder deren Anerkennung noch nicht beantragt wurde, sind der Kategorie „(noch) kein (anerkannter) Abschluss“ zugeordnet.

  • 166

    Hierunter wird die Berufsausbildung außerhalb von BBiG/HwO, d. h. nach sonstigen bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, verstanden.

  • 167

    Auch der Besuch beruflicher Schulen, in der die Hochschulzugangsberechtigung erworben werden konnte, wie z. B. Fachoberschule oder höhere Handelsschule, ist hierunter berücksichtigt worden.