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In der öffentlichen Diskussion um die Arbeitsmarktintegration von Migranten und Migrantinnen, im Folgenden auch als Zugezogene bezeichnet, liegt der bisherige Fokus oftmals auf der Frage, wie schnell sich diese ganz allgemein in den deutschen Arbeitsmarkt und das Bildungssystem integrieren (vgl. Liebau/Salikutluk 2016; Eberhard/Schuß 2021; Kosyakova u. a. 2021). Eine Betrachtung, in welche Berufe und Wirtschaftsbereiche sich die Migranten/Migrantinnen und Geflüchteten nach Zuzug einordnen, kann jedoch ebenso wichtige Implikationen für den deutschen Arbeitsmarkt aufzeigen. So hilft dies bspw. dabei nachzuvollziehen, inwiefern vor Einwanderung erworbene Qualifikationen und Arbeitsmarkterfahrungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt verwertbar sind.

Die bisherige Forschung betont, dass die Verwertbarkeit von im Ausland erworbenem Humankapital und von vor Zuzug gesammelter Berufserfahrung vor allem von den Sprachkenntnissen (vgl. Chiswick/Miller 2009), dem Qualifikationsniveau und den Möglichkeiten zur Anerkennung der Bildungsabschlüsse (Kapitel C3.2 und C3.4) abhängt. Wichtige Einflussfaktoren sind darüber hinaus die im Herkunftsland getroffene Berufswahl und damit einhergehend die Spezifität des erworbenen Humankapitals.

Der in diesem Beitrag vorgenommene Vergleich der vor und nach Einwanderung ausgeübten Tätigkeiten soll Rückschlüsse auf die Verwertbarkeit von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Arbeitsmarkterfahrungen geben. Hierzu werden sowohl Migranten und Migrantinnen ohne Fluchthintergrund als auch Geflüchtete betrachtet. Dabei wird untersucht, inwiefern die Übereinstimmung der vor und nach Zuzug ausgeübten Tätigkeiten sich nach Geschlecht, Qualifikation und rechtlichem Zuzugsweg unterscheidet. Außerdem wird betrachtet, wie das vor Einwanderung erworbene Humankapitel mit der Notwendigkeit, in Deutschland in den Erwerb weiterer Bildungsabschlüsse investieren zu müssen, zusammenhängt.