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Die Integration von im Ausland qualifizierten Personen ist ein besonders wichtiges politisches Thema. Untersuchungen haben wiederholt gezeigt, dass Zugewanderte ein überdurchschnittlich hohes Risiko haben, in Positionen beschäftigt zu werden, die nicht ihren Qualifikationen und Fähigkeiten entsprechen. Typischerweise gehen diese Positionen mit Lohneinbußen und geringerer Arbeitszufriedenheit einher (siehe z. B. Chiswick/Miller 2009).

Bisher konzentrierte sich die Forschung auf die Frage, welche individuellen Merkmale von Zugewanderten (z. B. Unterschiede in den Sprachkenntnissen und -fähigkeiten und Unterschiede in der Qualität der im Ausland erworbenen Bildungsabschlüsse) das Risiko einer unpassenden Beschäftigung und die Lohnunterschiede zu nicht Zugewanderten erklären können. Dieser Beitrag untersucht dagegen die Bedeutung institutioneller Regelungen auf beruflicher Ebene für diese Ungleichheiten. Damit wird die Perspektive der Integration auf die Rahmenbedingungen des berufsfachlich strukturierten Arbeitsmarktes in Deutschland gelegt, in dem die Beschäftigung in bestimmten Berufen an spezifische berufliche oder akademische Zertifikate gebunden ist (vgl. Shavit/Müller 1998; Haupt 2012).

Erstens wird untersucht, ob im Ausland qualifizierte Erwerbstätige in Deutschland einen ähnlichen Zugang zu lizenzierten und stärker kredentialistisch geschlossenen Berufen haben als vergleichbare Erwerbstätige mit in Deutschland erworbenen Qualifikationen. Zweitens wird untersucht, ob die Lohnunterschiede zwischen beiden Gruppen in lizenzierten und stärker kredentialistisch geschlossenen Berufen geringer sind als in weniger geschlossenen Berufen.

Im Beitrag werden Erwerbstätige, die ihren beruflichen oder akademischen Abschluss in Deutschland erworben haben mit Erwerbstätigen verglichen, die ihre Qualifikation(en) im Ausland erworben haben. Die Auswertungen basieren auf gewichteten Daten der Erwerbstätigenbefragungen 2006, 2012 und 2018.

Berufliche Lizensierung und Kredentialismus

Berufliche Lizensierung (synonym Reglementierung)

Reglementierte Berufe (wie z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger/-in) sind Berufe, bei denen die Tätigkeiten (und häufig die Berufsbezeichnung) rechtlich geschützt sind und die Ausübung der Tätigkeit an das Vorliegen einer bestimmten Berufsqualifikation rechtlich gebunden ist https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/berufliche-anerkennung.php und Haupt 2016).

Kredentialismus

Kredentialistisch stark geschlossene Berufe (wie z. B. Friseur/-in, Augenoptiker/-in) sind Berufe, bei denen der Zugang zwar nicht zwingend rechtlich an bestimmte Berufsqualifikationen gebunden ist, die Bildungszertifikate dennoch ein wesentliches Selektionskriterium in der Rekrutierungspraxis darstellen (vgl. Haupt 2012; Weeden 2002).

BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragungen (ETB)

Die Erwerbstätigenbefragungen 2006, 2012 und 2018 sind Querschnittsbefragungen unter jeweils rd. 20.000 Kernerwerbstätigen in Deutschland. Grundgesamtheit sind Erwerbstätige ab 15 Jahren (ohne Auszubildende), die einer bezahlten Tätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche regelmäßig nachgehen. Die Daten wurden computergestützt telefonisch erhoben (CATI) und sind repräsentativ für diese Gruppe von Erwerbstätigen. Methodik und Befragungsinstrument der drei Erhebungswellen sind vergleichbar, sodass die Daten für Auswertungen gut gepoolt, d. h. zusammengefasst, werden können. Die Daten der einzelnen Erhebungen sind im Forschungsdatenzentrum des BIBB (BIBB-FDZ) veröffentlicht. Für methodische und publikationsbezogene Hinweise siehe die Projektwebseite https://www.bibb.de/de/2815.php sowie die FDZ-Seiten zu den Erhebungen https://www.bibb.de/de/62971.php.

Im gepoolten Datensatz liegen Informationen über insgesamt 1.317 Personen vor, die ihre Qualifikation(en) im Ausland erworben haben. Als Vergleichsgruppe dienen 51.100 Personen, die allein über in Deutschland erworbene Abschlüsse verfügen.372 In der Stichprobe der im Ausland qualifizierten Erwerbstätigen ist der Frauenanteil mit rd. 41 % leicht geringer als in der Vergleichsstichprobe (45 %) Tabelle C3.2-1.373 Sie haben ihre ausländischen Abschlüsse in unterschiedlichen Herkunftsregionen erworben: Personen mit Abschlüssen aus EU-Ländern, der Schweiz und Aussiedlerländern stellen mit rd. 59 % die mit Abstand größte Gruppe der ausländischen Fachkräfte in dieser Stichprobe dar. Gute 12 % haben ihren Abschluss in EU-Kandidatenländern erworben, weitere 12 % in anderen europäischen Ländern, rd. 9 % in asiatischen Ländern, 6 % in amerikanischen oder karibischen Ländern und nur etwa 2 % in afrikanischen Ländern.

Tabelle C3.2-1: Frauenanteile und Herkunftsregionen der Qualifikationen in den Vergleichsstichproben (in %)

Berufliche Schließungsmechanismen: Lizenzierung und Kredentialismus

Der Zugang zu vielen, insbesondere auch dual ausgebildeten Berufen in Deutschland setzt in der Regel zwar nicht formell, aber faktisch ein in Deutschland erworbenes oder anerkanntes Berufszertifikat voraus und ist damit für diejenigen „geschlossen“, die nicht über ein solches verfügen. Dieser sog. Kredentialismus stellt eine institutionalisierte Regulierung des Berufszugangs und damit eine Form „beruflicher Schließung“ dar (vgl. Weeden 2002). Eine weitere, besonders starke Form der beruflichen Schließung stellt die Reglementierung oder „Lizenzierung“ von Berufen dar. Der Zugang zu diesen lizenzierten (synonym: reglementierten) Berufen ist an eine staatliche Erlaubnis („Lizenz“) geknüpft. Die Ausübung dieser Berufe ohne Berufszulassung ist illegal (vgl. Haupt 2016). In Deutschland sind diejenigen Berufe lizenziert, die in Verbindung zu einem geschützten Gemeinschaftsgut stehen: Berufe im Gesundheitswesen (z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Ärztinnen und Ärzte), im Bildungswesen (Lehrer/-innen, Erzieher/-innen), im Staat (z. B. Richter/-innen, Steuerberater/-innen) und im Bereich Sicherheit und Ordnung (z. B. Militär, Polizei, Architektinnen und Architekten).

Personen mit ausländischen Abschlüssen müssen diese in Deutschland anerkennen lassen, um in einem reglementierten Beruf arbeiten zu können (vgl. Braun 2012). Auch der Zugang ausländischer Fachkräfte zu Berufen, die zwar nicht formell, aber faktisch ein Berufszertifikat voraussetzen (z. B. duale Berufe), kann erschwert sein, wenn Arbeitgebern keine verlässlichen Informationen über die Gleichwertigkeit ausländischer Qualifikationen mit deutschen Qualifikationen vorliegen. Bis zu den weitreichenden Änderungen des Anerkennungsgesetzes von 2012 (Kapitel C2.2 und C3.4; Bundesministerium für Bildung und Forschung 2017) war jedoch das Recht auf ein Anerkennungsverfahren auf EU-Bürger/-innen (inkl. Schweiz) und Spätaussiedler/-innen sowie die Feststellung einer Gleichwertigkeit von reglementierten Berufen beschränkt; eine Anerkennung von nicht reglementierten Berufen, z. B. duale Berufe, war nicht möglich. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass Erwerbstätige mit ausländischen Qualifikationen zumindest in der Vergangenheit seltener Zugang zu reglementierten oder kredentialistisch geschlossenen Berufen gefunden haben sollten als solche mit deutschen Qualifikationen. Dies wird im Folgenden anhand der Erwerbstätigenbefragungen 2006 bis 2018 untersucht; zu den Operationalisierungen siehe Erläuterung.

Operationalisierungen auf Basis der ETB 2006 bis 2018

In der ETB wird für jeden der bis zu fünf erfassten beruflichen Abschlüsse der Befragten erhoben, ob diese in Deutschland (Bundesland) oder im Ausland erworben wurden. Als im Ausland qualifiziert werden diejenigen kodiert, die (alle) berufliche(n) oder akademische(n) Abschlüsse im Ausland erworben haben.

Lizenzierung und Kredentialismus sind Berufsmerkmale und werden über die Angabe zur aktuellen beruflichen Tätigkeit in der ETB kodiert (KldB 2010). Die Liste der lizenzierten Berufe entstammt der Zusammenstellung von Haupt (2016). Gesundheits- und Erziehungsberufe machen den größten Anteil an der lizenzierten Beschäftigung aus (insgesamt und in beiden Teilstichproben der in Deutschland/im Ausland Qualifizierten). Deutlich mehr Frauen als Männer arbeiten in reglementierten Berufen (29,5 % gegenüber 10,7 % bei den in Deutschland qualifizierten Fachkräften und 21,5 % zu 10,6 % bei den im Ausland qualifizierten Fachkräften).

Kredentialismus als zweites Maß beruflicher Schließung orientiert sich an Haupt (2012). Es wird gemessen als kombiniertes Maß der jeweiligen Anteile von Berufsinhabern und Berufsinhaberinnen, die angeben, dass der Besitz eines Abschlusses eine Voraussetzung für ihre Tätigkeit ist, dass die derzeitige berufliche Tätigkeit ihrer Berufsausbildung entspricht oder damit zusammenhängt (im Gegensatz zu „hat nichts damit zu tun“) und dass sie viel oder ziemlich viel von den beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten, die sie in der Ausbildung erworben haben, in der derzeitigen Tätigkeit verwenden können. Der so gemessene Grad der beruflichen Schließung variiert von -3,0 (geringe Schließung) bis +1,69 (hohe Schließung) und ist am niedrigsten bei den Reinigungs- und Entsorgungsberufen (dreistelliger Code 541) und am höchsten bei den Human- und Zahnmedizinern und -medizinerinnen (814).

Der Bruttostundenlohn wurde auf Basis des (inflationsbereinigten) Bruttomonatslohns, geteilt durch Monatsstunden berechnet. Im Fall der Abgeltung der Überstunden durch Freizeitausgleich wurde die tatsächliche durch die vereinbarte Arbeitszeit ersetzt. Bei fehlenden Einkommensangaben wurden die imputierten Löhne verwendet.

Zugang zu lizenzierten und kredentialistisch geschlossenen Berufe: Personen mit in Deutschland und im Ausland erworbenen Qualifikationen im Vergleich

Tatsächlich zeigt sich anhand der ETB-Daten, dass im Ausland qualifizierte Beschäftigte in Deutschland seltener Zugang zu geschlossenen Berufen haben als in Deutschland qualifizierte Erwerbstätige: 15,1 % der Erwerbstätigen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen üben einen lizenzierten Beruf aus, während der Anteil bei Erwerbstätigen mit deutschen Qualifikationen bei 19,1 % liegt. Ebenso zeigt sich, dass Erwerbstätige mit ausländischen Abschlüssen durchschnittlich in weniger geschlossenen Berufen arbeiten als Erwerbstätige mit deutschen Qualifikationen: Der Durchschnittswert im Grad des Kredentialismus der von Erwerbstätigen mit ausländischen Qualifikationen ausgeübten Berufe liegt mit -0,205 deutlich unter dem Durchschnittswert von -0,001 für Erwerbstätige mit deutschen Qualifikationen. Dass im Ausland qualifizierte Personen seltener in lizenzierten Berufen und eher in weniger kredentialistisch geschlossenen Berufen arbeiten, bestätigt sich in multivariaten Analysen (vgl. Rohrbach-Schmidt 2020). Weiterführende Auswertungen zeigen auch, dass die Zugangschancen sich zwischen den Herkunftsregionen der Qualifikationen Tabelle C3.2-1 unterscheiden – die Unterschiede spiegeln dabei die unterschiedlichen Restriktionen in der bis 2012 gültigen Anerkennungsgesetzgebung wieder.374

Verdienstungleichheiten in lizenzierten und stärker kredentialistisch geschlossenen Berufen

Berufe, zu denen nur Personen mit bestimmten Abschlüssen oder Lizenzen Zugang haben, sind in der Regel mit höheren Löhnen verbunden (vgl. Weeden 2002; Haupt 2012, 2016). Dies zeigt sich auch gemäß der gepoolten ETB-Stichproben in einem multivariaten Regressionsmodell unter Kontrolle mehrerer relevanter Drittvariablen wie Berufserfahrung oder Sprachkenntnissen Tabelle C3.2-2: Erwerbstätige, die in lizenzierten Berufen arbeiten, verdienen demnach durchschnittlich rd. 12,7 % mehr als ansonsten vergleichbare Erwerbstätige, die in nicht lizenzierten Berufen arbeiten. Wie in anderen Studien zeigt sich bei Frauen mit einem Lohnzuwachs von rd. 15 % ein etwas größerer „Lizenzierungsvorteil“ als bei Männern (+9 %). Tabelle C3.2-2 zeigt auch, dass ansonsten vergleichbare Erwerbstätige, aber mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, durchschnittlich 7,4 % weniger verdienen (im Ausland qualifizierte Männer -8,6 %, Frauen -5,4 %).

Betrachtet man die Löhne in Berufen ohne und mit Lizenzierung getrennt, zeigt sich für Männer folgendes Bild Tabelle C3.2-3: In nicht lizenzierten Berufen verdienen Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen im Durchschnitt rd. 8,6 % signifikant weniger als in Deutschland qualifizierte Personen. In regulierten Berufen zeigt sich dagegen „nur“ ein Lohnunterschied von 2,6 %, der statistisch nicht signifikant ist. Männliche Erwerbstätige mit ausländischen Qualifikationen verdienen also in lizenzierten Berufen ähnliche Löhne wie ihre Kollegen mit deutschen Qualifikationen.

Tabelle C3.2-2: Lohneffekte von Lizenzierung und Qualifikation Ausland vs. Deutschland (logarithmierter Bruttostundenlohn)

Tabelle C3.2-3: Lohneffekte von im Ausland vs. in Deutschland qualifiziert, in nicht lizenzierten und lizenzierten Berufen (logarithmierter Bruttostundenlohn)

Bei Frauen zeigt sich dagegen ein anderes Bild: Die Lohnlücke zwischen in Deutschland und im Ausland qualifizierten Frauen ist in lizenzierten Berufen größer als in nicht lizenzierten Berufen. Vertiefende Analysen zeigen, dass dies zum Teil darauf zurückzuführen sein könnte, dass Frauen mit ausländischen Abschlüssen eher in lizenzierten Tätigkeiten auf niedrigerem Anforderungsniveau beschäftigt sind als ihre inländisch qualifizierten Fachkolleginnen, z. B. als lizenzierte Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen, Altenpflegehelferinnen (KldB 2010-Codes 81301/82101) statt Gesundheits- und (Alten-)Krankenpflegerinnen (81302/82102).

Zieht man den zweiten Indikator für berufliche Schließung (Kredentialismus) heran, so zeigt sich ein ähnliches Bild wie für Lizenzierung: Zumindest für Männer gilt, dass sie durchschnittlich keine Lohnnachteile gegenüber Kollegen mit deutschen Abschlüssen hinnehmen müssen, wenn sie in stark kredentialistisch geschlossenen Berufen arbeiten, wohl aber sehr deutliche Lohneinbußen, wenn sie in weniger geschlossenen Berufen arbeiten (vgl. Rohrbach-Schmidt 2020).

Zusammenfassung und Fazit

Lizenzierung und Kredentialismus als zwei institutionalisierte Formen der beruflichen Schließung am deutschen Arbeitsmarkt prägen auch die Beschäftigungschancen und Lohnaussichten von Personen mit ausländischen Qualifikationen. Aus Sicht der hier vorgestellten Befunde stellt die vergleichsweise starke berufliche Schließung des deutschen Arbeitsmarktes einerseits eine schwierige Hürde für Personen mit ausländischen Abschlüssen dar. Andererseits bieten aber Lizenzierung und Kredentialismus das Potenzial, den Spielraum für qualifikationsunabhängige Selektions- und Entlohnungsmechanismen einzuschränken. Wenn die ausländische Qualifikation von den Arbeitgebern richtig eingeschätzt werden kann, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Fachkräfte aus dem Ausland passend eingestellt und entsprechend bezahlt werden. Der (in Deutschland anerkannte) Berufsabschluss kann insofern einen „Schutz“ vor fehlqualifizierter Beschäftigung und Lohneinbußen darstellen (vgl. Drange/Helland 2019, S. 5). Fehlen den Arbeitgebern jedoch verlässliche Informationen über die Gleichwertigkeit ausländischer Qualifikationen mit deutschen Qualifikationen, dann besteht die Gefahr, dass sie qualifikationsunabhängige Merkmale wie die ethnische Zugehörigkeit oder das Herkunftsland als Indikatoren heranziehen, um die Passung der Bewerber und Bewerberinnen einzuschätzen.

Bis 2012 war der rechtliche Rahmen für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen eher restriktiv. Mit dem Bundesanerkennungsgesetz 2012 und weiteren Änderungen danach (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2017) wurden wesentliche Defizite aufgehoben. Aufgrund dieser Änderungen dürfte das Gesamtniveau der formalen Anerkennung in den nächsten Jahren weiter ansteigen (vgl. Böse/Schmitz 2021), sodass der eingeschränkte Zugang zunehmend weniger ein Problem darstellen dürfte.

Ob der seit 2012 geltende Rechtsrahmen zu einer besseren Integration von Zugewanderten in den deutschen Arbeitsmarkt führt, hängt stark von den Einstellungs- und Vergütungssystemen der Unternehmen, d. h. von den Entscheidungen der Arbeitgeber ab. Die formale Anerkennung von Abschlüssen ändert nichts an den Kompetenzen der Zugewanderten als solche. Sie ist jedoch eine wirkungsvolle Maßnahme, die die Unsicherheit der Arbeitgeber in Bezug auf die individuellen Fähigkeiten von Zugewanderten verringern kann. Für Deutschland zeigen sich positive Effekte der beruflichen Anerkennung auf Beschäftigung und Löhne (vgl. Brücker u. a. 2021b).

(Daniela Rohrbach-Schmidt)

  • 372

    Im Datensatz liegen keine Informationen dazu vor, ob und wann die Personen nach Deutschland immigriert sind und ob ein Anerkennungsverfahren der Qualifikation durchlaufen wurde. Es ist aber anzunehmen, dass der Großteil der im Ausland qualifizierten Personen in der Stichprobe in einem anderen Land aufgewachsen und die dortigen Bildungsinstitutionen besucht hat (vgl. Rohrbach-Schmidt 2020).

  • 373

    Im Ausland Qualifizierte verfügen außerdem seltener über einen Ausbildungsabschluss und häufiger über einen Universitätsabschluss (höchster Abschluss) als die Erwerbstätigen mit in Deutschland erworbenen Qualifikationen in der Stichprobe. Sie sind im Vergleich zu den Erwerbstätigen mit deutschen Qualifikationen außerdem häufiger als Arbeiter/-innen oder Selbständige und seltener als Angestellte oder Beamte beschäftigt. Für eine detaillierte Diskussion der Stichproben siehe Rohrbach-Schmidt 2020.

  • 374

    Der Zugang zu stärker geschlossenen Berufen gelingt gemäß multivariater Analysen neben Personen mit einer deutschen Qualifikation am ehesten Personen mit einem Abschluss aus einem EU-Land, der Schweiz oder einem ehemaligen Aussiedlerland (vgl. Rohrbach-Schmidt 2020, S. 391).