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Hilfestellung für Studierende und Auszubildende in der Coronakrise

Die Corona-Krise ist auch eine Herausforderung für das System der beruflichen Bildung und deren Umgang mit der aktuellen Lage. Hier erhalten Sie aktuelle Informationen und Hinweise, die in Bezug auf Duale Studiengänge im Netz zur Verfügung gestellt werden.

Hilfestellung für Studierende und Auszubildende in der Coronakrise

Hilfestellung für dual Studierende

Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 03.04.2020

FAQ zur Ausbildungsförderung

Der Unterricht an Schulen und Universitäten fällt aus, Prüfungen sind abgesagt, die Regelstudienzeit wird überschritten: Bekommen BAföG-Geförderte jetzt trotzdem Geld? Was gilt beim Aufstiegs-BAföG? Hier gibt es die Antworten.

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Keine Nachteile beim BAföG wegen Corona

Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 17.04.2020:

Angesichts der aktuellen Ausnahmesituation hat Bundesministerin Karliczek im Interesse der BAföG-Geförderten schnell und unbürokratisch für Planungssicherheit und finanzielle Absicherung gesorgt. Das Bundesministerium hat gegenüber den für den BAföG-Vollzug zuständigen Bundesländern und ihren Ausbildungsförderungsämtern klargestellt, dass das BAföG in pandemiebedingten Fallkonstellationen weiterzuzahlen ist. Studierende, Schülerinnen und Schüler, die auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angewiesen sind, sollen keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn Unterrichts-/Lehrangebote an Ihrer Ausbildungsstätte wegen der COVID 19 Pandemie oder der Semesterbeginn insgesamt verschoben werden.

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Wie lange der Beginn der Vorlesungszeit an den Hochschulen verschoben wird, liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Länder bzw. der einzelnen Hochschulen. Das vom BMBF geförderte Hochschulforum Digitalisierung (HFD) hat eine Karte erstellt, auf der die jeweils aktuelle Planung zum Start des Sommersemesters 2020 deutlich wird. Die Grafik wird laufend aktualisiert:

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Ich habe mein Einkommen und/oder meinen Job verloren, was kann ich tun?

Studierende ohne BAföG-Berechtigung, die aufgrund der aktuellen Situation ihr eigenes Einkommen aus Nebenjobs verlieren, können Anspruch auf Sozialleistungen haben (Arbeitslosengeld II, Wohngeld). Hierfür ist regelmäßig die Beurlaubung vom Studium Voraussetzung. Sind Studierende nicht beurlaubt, besteht die Möglichkeit, eine darlehensweise Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 27 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zu beantragen. Danach kann das zuständige Jobcenter im Einzelfall  Leistungen erbringen, soweit der Ausschluss von Arbeitslosengeld II eine besondere Härte bedeutet. In der aktuellen Situation kommt die Annahme eines besonderen Härtefalls in Betracht, sofern auf Grund der Auswirkungen der Pandemie eine erhebliche Einkommensminderung eingetreten ist. Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen trifft das jeweils zuständige Jobcenter im Einzelfall.

Weitere Informationen und das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie hier:

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Hilfestellung für Auszubildende und Betriebe

Jedes Bundesland kann selbst entscheiden!

Dadurch, dass die Länder im Fall Corona einzeln handeln dürfen, sind Berufsschulen und Betriebe ortsabhängig von den Entscheidungen betroffen. Wir geben jeweils spezifische Antworten, wenn möglich.

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Die aktuelle Corona-Krise sorgt für große Unsicherheit und wirft viele Fragen auf – bei Schülern, Bewerbern und Azubis, bei ihren Eltern und Lehrern und natürlich auch bei den Ausbildungsbetrieben selbst. Das Wichtigste vorab: Bewerbungen sind weiterhin willkommen!

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Durch die Corona-Pandemie verschieben sich auch die Termine der beruflichen Abschlussprüfungen. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) weisen darauf hin, dass die Prüflinge eine Verlängerung ihres Ausbildungsverhältnisses beantragen können.

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ZDH bietet Antworten zu den wichtigsten Fragen und zu den Prüfungen

08.04.20 | Autor: Antonia Seifert

Welche Auswirkungen haben die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für Auszubildende und ihre Betriebe? Der Zentralverband Deutsches Handwerk (ZDH) hat eine Liste mit den häufigsten Fragen und Antworten erstellt.

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Azubis und Corona

Schutzschirm für Ausbildungsplätze

Der DGB drängt auf ein Spitzentreffen der Allianz für Aus- und Weiterbildung - und hat Vorschläge für einen "Schutzschirm für Ausbildungsplätze" in der Corona-Krise vorgelegt. Es muss darum gehen, bestehende Ausbildungsverträge abzusichern, und fürs kommende Ausbildungsjahr Ausbildungschancen und damit Fachkräftesicherung zu garantieren, betonen der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und DGB-Vize Elke Hannack in einem Schreiben an Wirtschaftsminister Peter Altmaier.

Redaktionsnetzwerk Deutschland: Wie der DGB Auszubildende in der Corona-Krise schützen will

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Ausbildung.de beteiligt sich an der Bertelsmann-Content-Alliance-Initiative GEMEINSAM GEGEN CORONA. Über alle Mediengattungen hinweg wird zu neuesten Entwicklungen informiert, der Fokus liegt ebenfalls auf Servicethemen, Maßnahmen und Tipps zur Verbesserung der aktuellen Situation. Ausbildung.de startet dabei eine groß angelegte Informationskampagne für Schüler, Auszubildende und Ausbildungsunternehmen.

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