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Die berufliche Fortbildung gehört zur Berufsbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Aufgabe der beruflichen Fortbildung ist nach § 1 Abs. 4 BBiG, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen (Anpassungsfortbildung) oder den beruflichen Aufstieg zu ermöglichen (Aufstiegsfortbildung).273 Eine Aufstiegsfortbildung nach BBiG bzw. Handwerksordnung (HwO) wird in der Regel nach einer Berufsausbildung und einschlägiger, meist mehrjähriger Berufserfahrung abgelegt und erhöht im Gegensatz zur beruflichen Weiterbildung das formale Qualifikationsniveau. Aufstiegsfortbildungen nach BBiG/HwO sind durch Regelungen des Bundes oder der Kammern festgelegt.274 Der Bund kann nach § 53 BBiG bzw. § 42 HwO für die berufliche Aufstiegsfortbildung sogenannte Fortbildungsordnungen erlassen. Sie schaffen eine bundesweit einheitliche Grundlage hinsichtlich der zu vermittelnden Inhalte sowie der Prüfungsbestimmungen für staatlich anerkannte Fortbildungsabschlüsse. Sind bundeseinheitliche Reglungen nicht erlassen, können die zuständigen Stellen (Kammern) nach § 54 BBiG bzw. § 42 a HwO selbst Fortbildungsprüfungsregelungen für ihren regionalen Zuständigkeitsbereich festlegen. Derzeit bestehen 219  Rechtsverordnungen des Bundes und ca. 2.889  Rechtsvorschriften einzelner Kammern zu 767 von ihnen geregelten Fortbildungsberufen (vgl. Kapitel  B4.1). Zu den quantitativ bedeutsamsten nach BBiG/HwO geregelten Fortbildungsberufen zählen Meister/ -in, Betriebswirt/ -in, Fachwirt/ -in oder Fachkaufmann/ -frau. Berichtet werden nachfolgend ausgewählte Ergebnisse der Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes.

Berufsbildungsstatistik (Erhebung des Statistischen Bundesamtes zum 31. Dezember)

Die Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes erhebt jährlich u. a. die Teilnahmen und den Prüfungserfolg an Fortbildungsprüfungen nach BBiG/HwO. Die Statistik ist eine Vollerhebung, für die Auskunftspflicht besteht. Differenzierungsmerkmale sind Geschlecht, Ausbildungsbereich, Prüfungserfolg, Fortbildungsberuf, Geburtsjahr der Teilnehmer/ -innen und regionale Merkmale. Die zuständigen Stellen melden die während des Kalenderjahres (Berichtsjahr ist Kalenderjahr) bei ihnen abgelegten Fortbildungsprüfungen (inkl. Meisterprüfungen). Bei Fortbildungsprüfungen, die aus mehreren Teilen (z. B. Kursen, Modulen) bestehen, werden Prüfungen und Teilnehmer/ -innen erst erfasst, wenn es sich um die letzte Stufe handelt, nach deren erfolgreichen Abschluss die neue Berufsbezeichnung geführt werden darf. Gezählt werden auch jene Prüfungen, die nicht erfolgreich bestanden wurden, sofern keine weitere Wiederholungsmöglichkeit mehr besteht. Es wird zudem erfasst, ob es sich bei der jeweiligen Prüfung um eine Wiederholungsprüfung handelt oder nicht. Der Prüfungserfolg wird danach unterschieden, ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden wurde bzw. endgültig nicht bestanden worden ist. 

 Im Berichtsjahr 2013 wurden insgesamt 115.872 Teilnahmen an Fortbildungsprüfungen erfasst; das waren 2.625 Teilnahmen weniger als 2012. Der kontinuierliche Anstieg seit 2009 hat sich somit auf hohem Niveau eingependelt (Tabelle B4.4-1).275 Durchgeführt wurden die meisten dieser Prüfungen wie auch in den Jahren zuvor in den beiden Ausbildungsbereichen Industrie und Handel (58.092 Prüfungen) und Handwerk (47.898 Prüfungen). Im Handwerk verringerte sich die Zahl der Fortbildungsprüfungen gegenüber dem Vorjahr um rund 1.917, im Bereich Industrie und Handel um 975 Prüfungen. Die Zahl der insgesamt bestandenen Fortbildungsprüfungen war mit 100.524 Prüfungen im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls leicht rückläufig (-2.463 Prüfungen). Die Prüfungserfolgsquote lag mit 86,8 % ähnlich hoch wie 2012 mit 86,9 %, wobei Männer etwas erfolgreicher abschnitten (88,6 %) als Frauen (83,4 %). Dies erklärt sich durch die sehr hohen Erfolgsquoten bei den Fortbildungsprüfungen im Handwerk (97,0 %). Im Bereich Industrie und Handel lag die Erfolgsquote bei nur 78,3 % (Tabelle B4.4-1). Auch auf der Berufsebene zeigt sich für 2013, dass der Prüfungserfolg bei gewerblich-technischen Fortbildungsprüfungen (91,5 %) höher lag als bei kaufmännischen Fortbildungsprüfungen (82,9 %).

Eine Differenzierung der bestandenen Prüfungen nach Geschlecht zeigt, dass der Frauenanteil bei den kaufmännischen Fortbildungsprüfungen mit 47,0 % weit über dem durchschnittlichen Frauenanteil (33,6 %) lag (Tabelle B4.4-3). Bedeutende Fachrichtungen waren mit 28.842 Prüflingen die Fortbildungen zum Fachwirt/zur Fachwirtin mit einem Frauenanteil von 43,6 %, zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau mit 8.946 Prüflingen und einem Frauenanteil von 52,8 % sowie zum Betriebswirt/zur Betriebswirtin mit 3.282 Prüflingen und einem Frauenanteil von 29,0 %. Unter den 44.280 gewerblich-technischen Fortbildungsprüfungen befanden sich hingegen nur 13,9 % Frauen. Bedeutende Fachrichtungen waren hier Handwerksmeister/ -in mit 22.749 Prüflingen und einem Frauenanteil von 18,3 %, Industriemeister/ -in (10.071 Prüflinge, Frauenanteil 4,6 %) und Fachmeister/ -in (1.782 Prüflinge, Frauenanteil 15,3 %). Mehr als die Hälfte der absolvierten Prüfungen (52,8 %) qualifizierte mittlerweile für einen kaufmännischen Beruf. 2013 wurden mehr Prüfungen für den Beruf „Fachwirt/ -in“ abgelegt (28.842 Prüfungen) als für den Beruf „Handwerksmeister/ -in“ (22.749 Prüfungen).

Wie in Tabelle B4.4-1 dargestellt, ist seit 2009 ist ein kontinuierlicher Anstieg der Prüfungszahlen zu verzeichnen. Betrachtet man das Verhältnis von bestandenen kaufmännischen Fortbildungsprüfungen zu gewerblich-technischen Fortbildungsprüfungen in diesem Zeitraum, dann zeigt sich ein deutlicher Zuwachs zugunsten der kaufmännischen Fortbildungsprüfungen im Jahr 2010 (Schaubild B4.4-1). Der Anteil kaufmännischer Fortbildungsprüfungen an allen bestandenen Prüfungen ist zwischen 1992 und 2010 von 40 % auf 54 % angestiegen (Tabelle B4.4-2 Internet).276 Nach Fachrichtungen differenziert geht der Anstieg in erster Linie auf einen Zuwachs bei den Fachwirtprüfungen zurück (von 2009 auf 2010 um +8.516 Abschlüsse bzw. 46 %). Auch der leichte Rückgang bei den kaufmännischen Fortbildungsprüfungen seit 2012 geht auf eine Veränderung bei den Fachwirtprüfungen zurück (-2.511 Abschlüsse). Der Anstieg bei den gewerblich-technischen Fortbildungsprüfungen zwischen 2009 und 2011 (+11 %) ist größtenteils auf die zunehmende Zahl an Prüfungen für Handwerksmeister/ -innen zurückzuführen (von 2009 auf 2011: +3.151 Abschlüsse bzw. 17 %).

(Anja Hall)

Tabelle B 4.4-1: Teilnahmen an Fortbildungsprüfungen nach BBiG/HwO 2009 bis 2013 nach Ausbildungsbereichen und Geschlecht (1)

Tabelle B 4.4-3: Teilnehmer/ -innen mit bestandener Fortbildungsprüfung nach BBiG/HwO nach Fachrichtungen und Geschlecht 2013

Schaubild B 4.4-1: Entwicklung der bestandenen Fortbildungsprüfungen nach Fachrichtung 2009 bis 2013

  • 273

    Die Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung kann durch staatliche Förderinstru­mente wie das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (vgl. Kapitel B3.2), die Bildungsprämie (vgl. Kapitel B3.7) sowie das Aufstiegs- oder Weiterbildungs­stipendium (vgl. Kapitel B3.3) unterstützt werden (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2013, S. 65 f.). 

  • 274

    Neben den auf Bundes- oder Kammerebene geregelten Berufen nach BBiG/HwO gibt es Fortbildungen z. B. zum/zur Techniker/ -in, die in Fachschulen auf Landesebene durchgeführt werden. Diese werden in der Schulstatistik des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 11, Reihe 2) ausgewiesen (vgl. Kapitel B4.3).

  • 275

    Für eine lange Zeitreihe siehe Tabelle B4.4-2 Internet sowie BIBB-Datenreport 2014, Kapitel B4.4

  • 276

    Dies erklärt sich hauptsächlich durch den Rückgang der bestandenen Prüfungen von Handwerksmeistern und Handwerksmeisterinnen (Rückgang zwischen 1992 und 2013 um 49 %, – 21.656) sowie Industriemeistern und Industriemeisterinnen (Rückgang zwischen 1992 und 2013 um 33 %, -4.976).