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Altbewerber und Altbewerberinnen 

Nach der Ausbildungsmarktstatistik der BA lag der Anteil der aus früheren Schulentlassjahrgängen stammenden Bewerber/ -innen an allen bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen im Berichtsjahr 2014 bei 42,1 % (vgl. Kapitel A1.3). Ob sich die Bewerber/ -innen, die die Schule bereits in Vorjahren verlassen haben und daher in der Vergangenheit oft als „Altbewerber/ -innen“ bezeichnet wurden, tatsächlich schon früher einmal um eine Ausbildungsstelle beworben hatten, geht aus der BA-Statistik allerdings nicht hervor.34 Eine eindeutige Abgrenzung des Personenkreises der Altbewerber/ -innen ist demgegenüber bei der BA/BIBB-Bewerberbefragung möglich. Dort wird nicht nur erfasst, ob sich die Bewerber/ -innen bereits in vorherigen Jahren um eine Ausbildungsstelle beworben hatten, sondern auch, für welches Ausbildungsjahr sie erstmals den Beginn ihrer Ausbildung anstrebten. 

Das BIBB geht bei seinen Analysen auf Grundlage der BA/BIBB-Bewerberbefragung von folgender Definition aus: Altbewerber/ -innen sind „all diejenigen Personen, die angeben, sich bereits einmal für einen früheren Ausbildungsbeginn als den des jeweils aktuellen Ausbildungsjahres beworben zu haben“ (vgl. in Kapitel A1.3; Ulrich/Krekel 2007). Nach dieser Definition ergab sich auf Basis der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2014 eine Altbewerberquote von 28 % bezogen auf alle Ausbildungsstellenbewerber/ -innen des Berichtsjahres 2014.35 Bei den männlichen Bewerbern betrug die Altbewerberquote 26 %, bei den Bewerberinnen fiel sie mit 30 % merklich höher aus. 

In der Gruppe der Altbewerber/ -innen lag der Männeranteil mit 48 % niedriger als der Frauenanteil (52 %) Tabelle A3.1.1-1. In der Gruppe der sonstigen Bewerber/ -innen36 war dies umgekehrt: Hier nahmen Männer einen deutlich höheren Anteil als Frauen ein (53 % vs. 47 %). Die Altbewerber/ -innen hatten im Durchschnitt bereits ein höheres Alter erreicht: So waren 87 % schon volljährig, während dies auf nur 46 % der anderen Bewerber/ -innen zutraf. Jugendliche mit Migrationshintergrund waren unter den Altbewerbern und Altbewerberinnen mit einem Anteil von 26 % nicht stärker vertreten als unter den sonstigen Bewerbern und Bewerberinnen (26 %). Die Schulabschlüsse unterschieden sich zwischen den beiden Bewerbergruppen zum Teil deutlich: So verfügten Altbewerber/ -innen im Vergleich zu sonstigen Bewerbern und Bewerberinnen häufiger über einen Hauptschulabschluss (30 % vs. 27 %) und die (Fach-)Hochschulreife (21 % vs. 17 %), aber erheblich seltener über einen mittleren Schulabschluss (47 % vs. 55 %). Dies lässt sich damit erklären, dass die in früheren Jahren erfolglosen Bewerber/ -innen mit mittlerem Schulabschluss relativ häufig z. B. durch den Besuch einer Fachoberschule oder höheren Handelsschule noch einen höheren Schulabschluss erworben hatten. 


Tabelle A 3.1.1-1: Merkmale der Altbewerber/ -innen und sonstigen Bewerber/ -innen des Berichtsjahrs 2014

Hinsichtlich der Schulnoten schnitten die Bewerber/ -innen, die sich bereits in Vorjahren um einen Ausbildungsplatz bemüht hatten, nicht immer ganz so gut ab wie die sonstigen Bewerber/ -innen: Bei den Altbewerbern/Altbewerberinnen mit einem mittleren Schulabschluss fielen die Mathematiknoten im Durchschnitt etwas schlechter aus (3,2 vs. 3,0), und bei denjenigen mit (Fach-)Hochschulreife waren sowohl die Deutschnoten (2,9 vs. 2,7) als auch die Mathematiknoten (3,2 vs. 2,9) schwächer. Altbewerber/ -innen mit maximal Hauptschulabschluss unterschieden sich in den Schulnoten dagegen im Durchschnitt kaum von den vergleichbaren sonstigen Bewerbern und Bewerberinnen.

Zum Jahresende 2014 befanden sich 37 % der Altbewerber/ -innen des Berichtsjahres 2014 in einer betrieblichen Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO), 8 % in einer außerbetrieblichen oder schulischen Ausbildung in einem BBiG/HwO-Beruf und 7 % in einer Ausbildung in einem Schulberuf37 bzw. in einer sonstigen vollqualifizierenden Ausbildungsform, z. B. einer Ausbildung in einer Beamtenlaufbahn Tabelle A3.1.1-2. Die sonstigen Bewerber/ -innen waren demgegenüber häufiger in einer betrieblichen Ausbildung verblieben (41 %) und seltener in einer nicht betrieblichen BBiG/HwO-Ausbildung (5 %). 

Je länger die erstmalige Bewerbung um eine Ausbildungsstelle zurücklag, desto seltener waren Altbewerber/ -innen am Jahresende 2014 in einer betrieblichen Berufsausbildung anzutreffen. Hatten sie sich erstmalig im Vorjahr beworben, so lag der Anteil derjenigen, die in betrieblicher Ausbildung verblieben waren, bei 42 % und sank auf 35 %, wenn die Erstbewerbung bereits 2  Jahre zuvor erfolgte, bzw. 29 %, wenn sie noch früher stattgefunden hatte. Dagegen waren Altbewerber/ -innen, die sich schon vor mehreren Jahren erstmals beworben hatten, häufiger in einer außerbetrieblichen oder schulischen Ausbildung in einem BBiG/HwO-Beruf vertreten: Die entsprechenden Anteile erhöhten sich von 5 % bei einer Erstbewerbung im Vorjahr auf 12 % bei einer ersten Bewerbung vor 2 Jahren bzw. 11 % bei einer noch früheren Bewerbung. 

Wird das Studium mit eingerechnet, war am Ende des Jahres 2014 für insgesamt 56 % der Altbewerber/ -innen und 58 % der sonstigen Bewerber/ -innen ein Verbleib in einer vollqualifizierenden Ausbildungsform zu verzeichnen. 2 % der Altbewerber/ -innen und 8 % der sonstigen Bewerber/ -innen besuchten weiterhin eine allgemeinbildende Schule. 11 % der Altbewerber/ -innen und 20 % der sonstigen Bewerber/ -innen befanden sich in einem teilqualifizierenden Bildungsgang oder einer teilqualifizierenden Maßnahme (teilqualifizierende berufsbildende Schule38, schulisches Berufsvorbereitungsjahr o. Ä., berufsvorbereitende Maßnahme der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters, Einstiegsqualifizierung, Praktikum). Dass Altbewerber/ -innen seltener in diesem teilqualifizierenden Bereich verblieben waren, lässt sich damit erklären, dass viele von ihnen bereits früher an entsprechenden Bildungsgängen oder Maßnahmen teilgenommen hatten. 

Eine Erwerbstätigkeit oder einen Job übten 11 % der Altbewerber/ -innen, aber nur 5 % der sonstigen Bewerber/ -innen aus. 16 % der Altbewerber/ -innen waren arbeitslos bzw. ohne Beschäftigung, gegenüber 6 % der übrigen Bewerber/ -innen. Der Anteil der Arbeits- bzw. Beschäftigungslosen unter den Altbewerbern und Altbewerberinnen lag umso höher, je früher sie sich erstmals um eine Ausbildungsstelle beworben hatten; er stieg von 14 % bei einer Erstbewerbung im Vorjahr auf 16 % bzw. 17 % an, wenn die erste Bewerbung bereits vor 2 oder mehr Jahren erfolgte.  

Tabelle A 3.1.1-2: Verbleib der Altbewerber/ -innen und sonstigen Bewerber/ -innen des Berichtsjahrs 2014 zum Jahresende 2014

Der Verbleib der Altbewerber/ -innen und sonstigen Bewerber/ -innen unterschied sich relativ stark je nach Schulabschluss Schaubild A3.1.1-1. Altbewerber/ -innen mit maximal Hauptschulabschluss befanden sich am seltensten in betrieblicher Ausbildung, und zwar erheblich seltener als vergleichbare andere Bewerber/ -innen (24 % vs. 32 %). Bei einem mittleren Schulabschluss verblieben beide Gruppen deutlich häufiger in betrieblicher Ausbildung, wobei Altbewerber/ -innen aber wiederum etwas ungünstiger abschnitten (41 % vs. 44 %). Bei Vorliegen der (Fach-)Hochschulreife war dagegen für Altbewerber/ -innen häufiger ein Verbleib in betrieblicher Ausbildung zu verzeichnen als für sonstige Bewerber/ -innen (50 % vs. 45 %). 

Obwohl Altbewerber/ -innen mit maximal Hauptschulabschluss deutlich öfter als vergleichbare sonstige Bewerber/ -innen eine außerbetriebliche oder schulische BBiG/HwO-Ausbildung wahrnehmen konnten, waren sie insgesamt gesehen am seltensten in einer vollqualifizierenden Ausbildung anzutreffen (44 % vs. 51 %). Am häufigsten war dagegen für studienberechtigte Altbewerber/ -innen ein Verbleib in vollqualifizierender Ausbildung (einschließlich Studium) zu verzeichnen (74 % vs. 71 %), und zwar obwohl sie erheblich seltener ein Studium aufgenommen hatten als die vergleichbaren anderen Bewerber/ -innen.

Die bei der BA gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/ -innen hatten in der Regel ursprünglich eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Die ungünstigeren Aussichten der überwiegend nicht-studienberechtigten Altbewerber/ -innen, eine solche Ausbildungsmöglichkeit tatsächlich zu finden, schlugen sich in ihrer Bewertung des aktuellen Verbleibs deutlich nieder Schaubild A3.1.1-2. So bezeichneten nur 30 % der Altbewerber/ -innen diesen als wunschgemäß, aber 43 % der sonstigen Bewerber/ -innen. 23 % der Altbewerber/ -innen schätzten ihren derzeitigen Verbleib dagegen als Notlösung oder sogar als Sackgasse ein; dies traf bei den sonstigen Bewerbern und Bewerberinnen nur auf 11 % zu.  

Schaubild A 3.1.1-1: Verbleib der Altbewerber/ -innen und sonstigen Bewerber/ -innen des Berichtsjahrs 2014 zum Jahresende 2014 nach Schulabschluss (in %)1

Bewerber und Bewerberinnen mit Migrationshintergrund

Während in der Ausbildungsmarktstatistik der BA lediglich die Nationalität der gemeldeten Bewerber/ -innen ausgewiesen wird, ist es im Rahmen der BA/BIBB-Bewerberbefragung möglich, den Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen festzustellen. 

Bewerber/ -innen mit Migrationshintergrund

Im Rahmen der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2014 wurde der Migrationshintergrund wie folgt definiert: Bewerber/ -innen, die in Deutschland geboren wurden und alleine die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen und ausschließlich Deutsch als Muttersprache gelernt hatten, wurden als Deutsche ohne Migrationshintergrund eingeordnet; für alle anderen wurde von einem Migrationshintergrund ausgegangen.

Dieser Definition folgend konnte bei 26 % der gemeldeten Bewerber/ -innen des Berichtsjahrs 2014 ein Migrationshintergrund festgestellt werden. Bei 73 % der Ausbildungsstellenbewerber/ -innen handelte es sich um deutsche Jugendliche ohne Migrationshintergrund.39 Damit fiel der Migrantenanteil unter den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen doppelt so hoch aus wie der Anteil der Bewerber/ -innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (12,6 %) (vgl. Kapitel A1.3).

Bewerber/ -innen des Berichtsjahres 2014, die über einen Migrationshintergrund verfügten, waren häufiger älter als Bewerber/ -innen ohne Migrationshintergrund Tabelle A3.1.1-3. Während 66 % der Migranten und Migrantinnen bereits volljährig waren, lag der Anteil der volljährigen Bewerber/ -innen ohne Migrationshintergrund bei 54%. Ein Grund hierfür dürfte darin liegen, dass der Übergang in Berufsausbildung für Migranten und Migrantinnen im Vergleich zu Jugendlichen ohne Migrationshintergrund nach wie vor schwieriger und langwieriger ist (vgl. Kapitel A3.2; Beicht/Walden 2014 c). Was die Schulabschlüsse betrifft, so schnitten Bewerber/ -innen mit Migrationshintergrund etwas ungünstiger ab: 34 % der Migranten und Migrantinnen hatten maximal einen Hauptschulabschluss erreicht, bei den Bewerbern und Bewerberinnen ohne Migrationshintergrund waren es dagegen nur 28 %. Im Vergleich zu Jugendlichen ohne Migrationshintergrund verfügten Migranten und Migrantinnen seltener über einen mittleren Schulabschluss (49 % vs. 54 %) und etwas seltener über die Fachhoch- bzw. Hochschulreife (17 % vs. 18 %). 

Hinsichtlich der Schulnoten zeigten sich kaum größere Unterschiede zwischen den Bewerbern und Bewerberinnen mit und ohne Migrationshintergrund. Lediglich bei den Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen mit Studienberechtigung wiesen Jugendliche ohne Migrationshintergrund durchschnittlich bessere Deutschnoten auf als Jugendliche mit Migrationshintergrund (2,7 vs. 3,0). Bei den Jugendlichen mit mittleren Abschlüssen zeigte sich, dass Bewerber/ -innen ohne Migrationshintergrund etwas bessere Zensuren in Mathematik erhalten hatten als Bewerber/ -innen mit Migrationshintergrund (3,0 vs. 3,2). Ebenso verhielt es sich bei Jugendlichen mit maximal einem Hauptschulabschluss. Hier wiesen Bewerber/ -innen ohne Migrationshintergrund eine etwas bessere Durchschnittsnote (3,3) auf als solche mit Migrationshintergrund (3,5).  

Schaubild A 3.1.1-2: Bewertung des aktuellen Verbleibs durch die Altbewerber/ -innen und sonstigen Bewerber/ -innen des Berichtsjahrs 2014

Zum Befragungszeitpunkt Ende 2014 befanden sich 29 % der gemeldeten Bewerber/ -innen mit Migrationshintergrund in einer betrieblichen Berufsausbildung nach BBiG/HwO, 7 % in einer außerbetrieblichen oder vollzeitschulischen Ausbildung nach BBiG/HwO und 8 % in einer Berufsausbildung im Schulberufssystem oder einer sonstigen Berufsausbildung außerhalb BBiG/HwO. 2 % der Migranten und Migrantinnen hatten ein Studium aufgenommen Tabelle A3.1.1-4. Damit war weniger als die Hälfte (45 %) der Jugendlichen mit Migrationshintergrund in eine vollqualifizierende Ausbildung eingemündet. Demgegenüber konnten fast zwei Drittel (61 %) der Bewerber/ -innen ohne Migrationshintergrund eine vollqualifizierende Ausbildung aufnehmen. Zurückzuführen ist die Diskrepanz im Verbleib zwischen den beiden Gruppen auf die höhere betriebliche Einmündungsquote von Jugendlichen ohne Migrationshintergrund: Mit 44 % war es den Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen ohne Migrationshintergrund wesentlich häufiger gelungen, eine betriebliche Ausbildungsstelle aufzunehmen, als Jugendlichen mit Migrationshintergrund (29 %). Die Verbleibe in einer außerbetrieblichen oder vollzeitschulischen Berufsausbildung nach BBiG/HwO (6 %), in einer schulischen oder sonstigen Berufsausbildung (7 %) oder in einem Studium (4 %) fielen dagegen bei den Jugendlichen ohne Migrationshintergrund ähnlich aus wie bei der Gruppe der Migranten und Migrantinnen. Dementsprechend häufiger waren Jugendliche mit Migrationshintergrund außerhalb einer vollqualifizierenden Berufsausbildung verblieben. So war ein Fünftel von ihnen (20 %) in einen teilqualifizierenden Bildungsgang oder eine teilqualifizierende Maßnahme (teilqualifizierende berufsbildende Schule, schulisches Berufsvorbereitungsjahr o. Ä., berufsvorbereitende Maßnahme der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters, Einstiegsqualifizierung, Praktikum) eingemündet; dies traf ebenso auf 16 % der Bewerber/ -innen ohne Migrationshintergrund zu. Auch in einer allgemeinbildenden Schule befanden sich Migranten und Migrantinnen zum Befragungszeitpunkt etwas häufiger (9 % vs. 5 %). Bewerber/ -innen mit Migrationshintergrund hatten etwas öfter eine Erwerbstätigkeit aufgenommen bzw. jobbten (11 % vs. 5 %) oder waren arbeitslos (11 % vs. 8 %).  

Tabelle A 3.1.1-3: Merkmale der Bewerber/ -innen mit und ohne Migrationshintergrund des Berichtsjahrs 2014

Tabelle A 3.1.1-4: Verbleib der Bewerber/ -innen mit und ohne Migrationshintergrund des Berichtsjahrs 2014 zum Jahresende 2014

Berücksichtigt man die Schulabschlüsse, wird zum einen deutlich, dass sowohl für Bewerber/ -innen mit als auch ohne Migrationshintergrund der Anteil derjenigen, die eine betriebliche Ausbildungsstelle aufnehmen konnten, mit der Höhe des Schulabschlusses stieg Schaubild A3.1.1-3. Erkennbar wird allerdings auch, dass selbst unter Berücksichtigung der Schulabschlüsse Bewerber/ -innen mit Migrationshintergrund seltener in einer betrieblichen Ausbildung verblieben als Bewerber/ -innen ohne Migrationshintergrund. Während dieser Unterschied für die Bewerber/ -innen mit maximal Hauptschulabschluss mit 8 Prozentpunkten noch relativ gering ausfällt, schlägt er bei den Jugendlichen mit mittleren Schulabschlüssen deutlich ins Gewicht. So waren von den betreffenden Bewerbern und Bewerberinnen, die keinen Migrationshintergrund aufwiesen, 48 % in einer betrieblichen Ausbildungsstelle verblieben, während die betriebliche Einmündungsquote bei den Jugendlichen mit Migrationshintergrund lediglich bei 30 % lag. Diese Diskrepanz reduzierte sich zwar in der Gruppe der Personen mit Fachhochschul- oder Hochschulreife etwas (35 % vs. 51 %). Darüber hinaus zeigte sich, dass auch bei alternativen vollqualifizierenden Ausbildungsformen Migranten und Migrantinnen mitunter seltener vertreten waren. So mündeten von den Jugendlichen mit maximal Hauptschulabschluss 9 % der Bewerber/ -innen mit Migrationshintergrund in eine außerbetriebliche oder schulische Ausbildung nach BBiG/HwO ein, aber 13 % derjenigen ohne Migrationshintergrund. 

Die geringeren Chancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, in eine betriebliche bzw. vollqualifizierende Berufsausbildung einzumünden, korrespondierten mit ihrer gegenwärtigen Situationseinschätzung. So bezeichneten Bewerber/ -innen mit Migrationshintergrund im Vergleich zu Jugendlichen ohne Migrationshintergrund ihre aktuelle Situation seltener als wunschgemäß (36 % vs. 40 %) und häufiger als Notlösung oder Sackgasse (18 % vs. 13 %) Schaubild A3.1.1-4.

Schaubild A 3.1.1-3: Verbleib der Bewerber/ -innen mit und ohne Migrationshintergrund des Berichtsjahrs 2014 zum Jahresende 2014 nach Schulabschluss (in %)1

Schaubild A 3.1.1-4: Bewertung des aktuellen Verbleibs durch die Bewerber/ -innen mit und ohne Migrationshintergrund des Berichtsjahrs 2014

Offiziell unbekannt verbliebene Bewerber/ -innen

Im Berichtsjahr 2014 wurden für 16 % der bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft gemeldeten Bewerber/ -innen die Vermittlungsbemühungen eingestellt, da sie sich nicht mehr zurückgemeldet hatten. Sie waren somit laut der Ausbildungsmarktstatistik der BA am Ende des Berichtsjahres offiziell unbekannt verblieben.40 Welchen Verbleib diese Bewerber/ -innen tatsächlich hatten, lässt sich im Rahmen der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2014 feststellen.

Zum Jahresende 2014 befanden sich 9 % der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/ -innen des Berichtsjahres 2014 in einer betrieblichen Berufsausbildung nach BBiG/HwO, 1 % in einer außerbetrieblichen oder schulischen Ausbildung in einem BBiG/HwO-Beruf, 3 % in einer Ausbildung in einem Schulberuf bzw. in einer sonstigen Ausbildungsform und 3 % in einem Studium Tabelle A3.1.1-5. Insgesamt waren nur 15 % der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/ -innen in einer vollqualifizierenden Ausbildung. Bei den sonstigen Bewerbern und Bewerberinnen, deren Verbleib den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern bekannt war oder für die die Vermittlungsbemühungen weiterliefen, betrug der entsprechende Anteil dagegen 65 %. 

6 % der unbekannt verbliebenen Bewerber/ -innen besuchten am Jahresende 2014 eine allgemeinbildende Schule, und 17 % befanden sich in einem teilqualifizierenden Bildungsgang oder einer teilqualifizierenden Maßnahme (teilqualifizierende Berufsfachschule, Fachoberschule, schulisches Berufsvorbereitungsjahr o. Ä., berufsvorbereitende Maßnahme, Einstiegsqualifizierung, Praktikum). Bei den sonstigen Bewerbern und Bewerberinnen lagen die entsprechenden Anteile etwa ebenso hoch. 

Tabelle A 3.1.1-5: Verbleib der offiziell unbekannt verbliebenen und sonstigen Bewerber/ -innen des Berichtsjahrs 2014 zum Jahresende 2014

Eine Erwerbstätigkeit oder einen Job hatten 19 % der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/ -innen aufgenommen, 34 % waren arbeitslos bzw. ohne Beschäftigung, und 7 % hatten einen sonstigen Verbleib, blieben z. B. aus privaten Gründen zu Hause. Die Anteile dieser eher ungünstigen Verbleibsformen fielen damit bei den unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen beträchtlich höher aus als bei den sonstigen Bewerbern und Bewerberinnen. Von diesen waren nur 5 % erwerbstätig oder jobbten, 4 % waren arbeitslos, und lediglich 1 % hatte einen sonstigen Verbleib.

Unter den unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen war der Anteil der Altbewerber/ -innen (s. o.) relativ hoch: 40 % von ihnen hatten sich bereits in früheren Jahren um eine Ausbildungsstelle beworben. Altbewerber/ -innen, deren Erstbewerbung um einen Ausbildungsplatz bereits mindestens 2 Jahre zurücklag, waren bei den unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen vergleichsweise stark vertreten Tabelle A3.1.1-6. Dies deutet darauf hin, dass die Neigung, sich nicht mehr bei den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern zurückzumelden, nach längerer Ausbildungsplatzsuche zunahm. Besonders häufig waren unter den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen auch Jugendliche mit Migrationshintergrund (s. o.) sowie Jugendliche mit maximal Hauptschulabschluss anzutreffen.  

Tabelle A 3.1.1-6: Merkmale der offiziell unbekannt verbliebenen und sonstigen Bewerber/ -innen des Berichtsjahrs 2014

Zusammenfassung

Im Berichtsjahr 2014 hatten sich von allen bei der BA gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen 28 % bereits in früheren Jahren um eine Berufsausbildungsstelle beworben, waren also Altbewerber/ -innen. Die Altbewerberquote war unter den Bewerberinnen höher als unter den männlichen Bewerbern. Altbewerber/ -innen waren wesentlich häufiger bereits volljährig als die sonstigen Bewerber/ -innen. In den schulischen Voraussetzungen unterschieden sich beide Gruppen deutlich: Altbewerber/ -innen verfügten im Vergleich zu sonstigen Bewerbern und Bewerberinnen erheblich seltener über einen mittleren Schulabschluss, dagegen wiesen sie häufiger einen Hauptschulabschluss oder eine Studienberechtigung auf. 

Die Aussichten, einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu erhalten, waren insbesondere für Altbewerber/ -innen mit maximal Hauptschulabschluss wesentlich geringer als für vergleichbare sonstige Bewerber/ -innen. Auch bei Vorliegen eines mittleren Schulabschlusses verblieben Altbewerber/ -innen seltener in betrieblicher Ausbildung. Verfügten Altbewerber/ -innen hingegen über eine Studienberechtigung, so befanden sie sich am Jahresende deutlich häufiger in betrieblicher Ausbildung als die Vergleichsgruppe. Insgesamt gesehen waren die Altbewerber/ -innen deutlich unzufriedener als die sonstigen Bewerber/ -innen mit ihrer beruflichen Situation: Erheblich seltener bezeichneten sie diese als wunschgemäß und mehr als doppelt so oft als Notlösung oder Sackgasse. 

Von den gemeldeten Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen des Berichtsjahres 2014 wiesen 26 % einen Migrationshintergrund auf. Bewerber/ -innen mit Migrationshintergrund waren aufgrund der für sie oftmals schwierigeren Übergänge in Berufsausbildung im Durchschnitt älter als Bewerber/ -innen ohne Migrationshintergrund, und sie verfügten über ungünstigere schulische Voraussetzungen, d. h., sie hatten seltener einen mittleren oder höheren Schulabschluss erreicht und wiesen häufiger maximal einen Hauptschulabschluss auf. Die im Schnitt niedrigeren Schulabschlüsse von Migranten und Migrantinnen können jedoch keinesfalls als alleinige Erklärung für ihre schlechteren Zugangschancen zu betrieblicher Ausbildung herangezogen werden. Denn auch bei gleichen Schulabschlüssen mündeten Jugendliche mit Migrationshintergrund wesentlich seltener in eine betriebliche Ausbildung ein als diejenigen ohne Migrationshintergrund, wobei die größten Unterschiede in der Gruppe der Bewerber/ -innen mit mittlerem Schulabschluss auftraten. 

Die offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/ -innen befanden sich am Jahresende 2014 nur selten in einer vollqualifizierenden Ausbildung, über ein Drittel war arbeitslos bzw. ohne eine Beschäftigung. Der Anteil der Altbewerber/ -innen sowie Bewerber/ -innen mit Migrationshintergrund lag unter den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen relativ hoch. Dies weist auf das Problem hin, dass gerade Jugendliche dieser „Risikogruppen“ von den Vermittlungs- und Unterstützungsbemühungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter oft nicht mehr erreicht werden. Sie fallen damit nicht nur verstärkt aus der offiziellen Ausbildungsmarktstatistik heraus, sondern es besteht vor allem auch die Gefahr, dass viele dieser Jugendlichen auf Dauer ohne vollqualifizierende Ausbildung bleiben. 

(Ursula Beicht, Julia Gei) 

  • 34

    Aus diesem Grund weist die BA inzwischen zusätzlich Angaben über die gemeldeten Bewerber/ -innen aus, die nicht nur im aktuellen Berichtsjahr, sondern bereits auch in einem früheren Berichtsjahr mit Unterstützung einer Arbeitsagentur oder eines Jobcenters eine Ausbildungsstelle gesucht haben (vgl.  in Kapitel A1.3).  

  • 35

    Für 3 % der in der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2014 befragten Ausbildungsstellenbewerber/ -innen konnte der Status nicht geklärt werden, da die Frage zu früheren Bewerbungen um eine Ausbildungsstelle nicht beantwortet wurde. Die tatsächliche Altbewerberquote könnte somit leicht unterschätzt sein. 

  • 36

    Zu den sonstigen Bewerbern und Bewerberinnen wurden die Befragungspersonen gerechnet, die sich früher noch nicht um eine Ausbildungsstelle beworben hatten oder für die dies aufgrund fehlender Angaben nicht geklärt werden konnte. 

  • 37

    Hierunter wird die Berufsausbildung außerhalb BBiG/HwO, d. h. nach sonstigen bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, verstanden. 

  • 38

    Auch der Besuch beruflicher Schulen, in der die Hochschulzugangsberechtigung erworben werden konnte, wie z. B. Fachoberschule oder höhere Handelsschule, ist hierunter berücksichtigt worden.  

  • 39

    Für 1 % der Befragten konnte der Status nicht geklärt werden, da weder Antworten zum Geburtsort noch zur Staatangehörigkeit oder erlernten Muttersprache vorlagen, diese Fälle werden von den weiteren Analysen ausgeschlossen. 

  • 40

    Bezogen auf alle bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern (einschließlich der Jobcenter in kommunaler Trägerschaft) gemeldeten Bewerber/ -innen betrug im Berichtsjahr 2014 der Anteil der unbekannt verbliebenen Bewerber/ -innen 17,5 % (vgl. Kapitel A1.3).