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Im dualen Berufsausbildungssystem gibt es für die Auszubildenden einen rechtlichen Anspruch auf eine angemessene und mit jedem Ausbildungsjahr ansteigende Vergütung (§ 17 Berufsbildungsgesetz). Diese hat zwei Funktionen: Sie soll einen spürbaren Teil der Lebenshaltungskosten der Auszubildenden decken und die Auszubildenden für ihre während der Ausbildung im Betrieb geleistete produktive Arbeit entlohnen. Die Vergütungen haben für die Auszubildenden somit eine große finanzielle Bedeutung. Gleichzeitig wirken sie sich für die Ausbildungsbetriebe erheblich auf die Ausbildungskosten aus. Insgesamt stellen die Personalkosten der Auszubildenden bei der Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung den größten Kostenfaktor dar (vgl. Schönfeld u. a. 2016). Durchschnittlich 45% der Bruttoausbildungskosten entfallen dabei auf die Ausbildungsvergütungen und weitere 17% auf die gesetzlichen, tariflichen und freiwilligen Sozialleistungen für die Auszubildenden.

Bedeutung der tariflichen Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen

In weiten Teilen der Wirtschaft schließen die Tarifpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften) Vereinbarungen über die Höhe der Ausbildungsvergütungen ab. Die tariflichen Regelungen werden meistens für einen bestimmten Wirtschaftszweig in einer bestimmten Region (Tarifbereich) getroffen.208 Tarifgebundene Betriebe209 müssen ihren Auszubildenden mindestens die in ihrem Wirtschaftszweig und ihrer Region tariflich vereinbarten Beträge zahlen; niedrigere Vergütungen sind dann unzulässig, übertarifliche Zuschläge aber möglich. Betriebe ohne Tarifbindung können dagegen die in ihrem Wirtschaftszweig und ihrer Region geltenden tariflichen Vergütungssätze deutlich unterschreiten, und zwar nach derzeitiger Rechtsprechung um bis zu 20%. Allerdings orientieren sich auch nicht tarifgebundene Betriebe häufig freiwillig an den tariflichen Ausbildungsvergütungen. Daher werden die tatsächlichen Vergütungszahlungen in den alten Ländern nach wie vor sehr stark durch die tariflichen Regelungen bestimmt, obwohl die Tarifbindung der Betriebe hier seit Mitte der 1990er-Jahre deutlich abgenommen hat (vgl. Ellguth/Kohaut 2017). In den neuen Ländern ist die Tarifbindung schon immer schwächer ausgeprägt gewesen (vgl. Ellguth/Kohaut 2017), und dort liegt die Höhe der tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen auch häufiger unter dem Tarifniveau als in den alten Ländern (vgl. Beicht/Walden 2012a). 

BIBB-Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beobachtet und analysiert seit dem Jahr 1976 die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen. Zu diesem Zweck wird jährlich zum Stand 1. Oktober eine Auswertung der aktuellen tariflichen Vergütungssätze durchgeführt. Die erforderlichen Angaben werden jeweils vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus dem dort geführten Tarifregister zusammengestellt. Einbezogen werden dabei die Vergütungsvereinbarungen aus rund 450 wichtigen Tarifbereichen Deutschlands. Auf dieser Datenbasis werden im BIBB Vergütungsdurchschnitte für stärker besetzte Ausbildungsberufe berechnet. Seit 1992 erfolgt neben der Auswertung für die alten Länder auch eine gesonderte Auswertung für die neuen Länder. 2017 wurden 181 Berufe in den alten Ländern und 152 Berufe in den neuen Ländern berücksichtigt. In diesen Berufen waren insgesamt 89% aller Auszubildenden vertreten (alte Länder: 90%, neue Länder: 80%).

Die in den Tarifvereinbarungen festgelegte Höhe der Ausbildungsvergütungen unterscheidet sich zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen beträchtlich. In vielen Wirtschaftszweigen gibt es zudem unterschiedliche Tarifregionen mit voneinander abweichenden Regelungen. Daher bestehen meistens auch regionale Unterschiede in der Vergütungshöhe innerhalb der Wirtschaftszweige, vor allem zwischen den alten und neuen Ländern. Nur in relativ wenigen Wirtschaftszweigen gibt es keinerlei regionale Abweichungen mehr, da dort die Ausbildungsvergütungen in den neuen Ländern bereits an das Tarifniveau der alten Länder angepasst wurden. 

Innerhalb eines Tarifbereichs (d. h. einer Tarifregion eines Wirtschaftszweigs) werden in der Regel für alle Auszubildenden – unabhängig vom Ausbildungsberuf – einheitliche monatliche Vergütungssätze für die einzelnen Ausbildungsjahre festgelegt. Der Auswertung des BIBB, in der berufsspezifische Vergütungsdurchschnitte ermittelt werden, liegt eine Zuordnung von Ausbildungsberufen zu denjenigen Wirtschaftszweigen bzw. Tarifbereichen zugrunde, in denen sie schwerpunktmäßig bzw. typischerweise ausgebildet werden (zur Methode vgl. Beicht 2011). Für jeden einbezogenen Ausbildungsberuf wird ein Durchschnitt über die tariflichen Vergütungssätze der jeweils zugeordneten Tarifbereiche berechnet. Anschließend werden auf Basis der berufsspezifischen Vergütungsdurchschnitte weitere Durchschnittswerte gebildet, z. B. für die einzelnen Ausbildungsbereiche sowie Gesamtdurchschnitte für die alten und neuen Länder. Dabei gehen die jeweiligen Berufe immer mit dem Gewicht ihrer jeweiligen Auszubildendenzahlen in die Berechnungen ein. Seit 2016 werden die für die alten und neuen Länder getrennt ermittelten Durchschnittsbeträge anschließend auch noch jeweils zu gewichteten Vergütungsdurchschnitten für das gesamte Bundesgebiet zusammengefasst.

Anstieg der tariflichen Ausbildungsvergütungen von 1992 bis 2017

Der gesamtdeutsche Durchschnitt der tariflichen Ausbildungsvergütungen lag 2017 bei 876 € pro Monat. Die Vergütungen erhöhten sich damit um durchschnittlich 2,6% gegenüber dem Vorjahr.210 Der Anstieg fiel prozentual deutlich schwächer aus als 2016 (3,4%). In den alten Ländern betrugen die Vergütungen 2017 durchschnittlich 881 € pro Monat und in den neuen Ländern 827 €.211 Prozentual unterschied sich der Vergütungsanstieg in den alten und neuen Ländern mit 2,6% bzw. 2,5% kaum. In den neuen Ländern ging die Steigerungsrate allerdings im Vergleich zu 2016 (alte Länder: 3,2%, neue Länder: 4,9%) erheblich stärker zurück als in den alten Ländern. 

Bei Betrachtung der langfristigen Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in den alten und neuen Ländern zeigen sich Phasen mit vergleichsweise hohen Vergütungssteigerungen und Phasen mit eher schwachen Erhöhungen Schaubild A9.1-1.212 In den alten Ländern gab es 1993 mit einem Plus von durchschnittlich 5,3% den stärksten Anstieg in den letzten 25 Jahren. Ab 1996 fiel die Anhebung der Ausbildungsvergütungen dann aber für viele Jahre – mit meist deutlich unter 3,0% – eher gering aus. Ein relativ starker Vergütungsanstieg war erst wieder von 2012 bis 2014 festzustellen, mit jährlichen Erhöhungen von über 4,0%. In den Folgejahren ging die Steigerungsrate allerdings erneut zurück, auf nur noch 2,6% im Jahr 2017. 

In den neuen Ländern, in denen zunächst sehr hohe Vergütungssteigerungen zu verzeichnen waren, gab es von 1997 bis 2006 nur noch sehr schwache Erhöhungen. In einzelnen Jahren sank der Vergütungsdurchschnitt hier sogar. Ab 2007 wurden in den neuen Ländern dann allerdings meist wieder höhere Steigerungsraten erreicht als in den alten Ländern. Von 2008 bis 2016 bewegte sich der jährliche Anstieg – mit Ausnahme von 2010 – zwischen 4,1% und 5,0%. Die Annäherung an das westdeutsche Vergütungsniveau, die zeitweise sogar rückläufig gewesen war, verstärkte sich daher wieder deutlich. Während beispielsweise 2006 die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den neuen Ländern erst 85% der westlichen Höhe erreichten, fehlten 2016 mit 94% nur noch 6 Prozentpunkte bis zur völligen Angleichung. Im Jahr 2017 halbierte sich jedoch die Steigerungsrate der Vergütungen in den neuen Ländern mit 2,5% im Vergleich zum Vorjahr nahezu, womit die Angleichung an das Tarifniveau der alten Länder wieder stagnierte. 

Strukturen der tariflichen Ausbildungsvergütungen 2017

Die durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen unterschieden sich 2017 beträchtlich zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen. Im Handwerksberuf Maurer/-in waren – mit monatlich 1.095 € im gesamtdeutschen Durchschnitt – sehr hohe Vergütungen tariflich vereinbart. In den neuen Ländern fielen sie allerdings mit durchschnittlich 915 € erheblich niedriger aus als in den alten Ländern mit 1.110 €. Sehr hoch lagen die tariflichen Vergütungsdurchschnitte beispielsweise auch in den Berufen Mechatroniker/-in (gesamt: 1.043 €, alte Länder: 1.047 €, neue Länder: 1.023 €), Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (einheitlich: 1.028 €), Industriekaufmann/-frau (gesamt: 1.004 €, alte Länder: 1.008 €, neue Länder: 942 €) sowie Medientechnologe/-technologin Druck (einheitlich: 981 €). Eher niedrig waren die tariflichen Vergütungsdurchschnitte 2017 zum Beispiel in den Berufen Maler/-in und Lackierer/-in (einheitlich: 693 €), Bäcker/-in (einheitlich: 637 €), Florist/-in (gesamt: 617 €, alte Länder: 622 €, neue Länder: 587 €) sowie Schornsteinfeger/-in (einheitlich: 518 €).

Zwischen den Ausbildungsbereichen gab es 2017 ebenfalls große Unterschiede im Niveau der tariflichen Ausbildungsvergütungen. Im öffentlichen Dienst waren im Gesamtdurchschnitt die höchsten Vergütungen tariflich vereinbart, eine Abweichung zwischen alten und neuen Ländern trat hier nicht mehr auf Schaubild A9.1-2. Ebenfalls hoch fielen die Vergütungen insgesamt in Industrie und Handel aus. Allerdings unterschieden sich hier die Durchschnitte zwischen alten und neuen Ländern relativ stark, wobei in den neuen Ländern erst 92% der Vergütungshöhe in den alten Ländern erreicht wurden. Ein insgesamt eher niedriges Vergütungsniveau wiesen die freien Berufe, das Handwerk und die Landwirtschaft auf. Im Bereich der freien Berufe lagen die Beträge in den neuen Ländern bei 95% der Vergütungshöhe in den alten Ländern, im Handwerk bei 91% und in der Landwirtschaft bei 85%. Bei den Durchschnittswerten für die Ausbildungsbereiche ist zu berücksichtigen, dass vor allem innerhalb von Industrie und Handel sowie Handwerk die Vergütungen der einzelnen Berufe stark differierten. Dagegen waren die Vergütungsunterschiede innerhalb der kleineren Ausbildungsbereiche, die wesentlich weniger Berufe umfassen, viel geringer.

Insgesamt verteilten sich die berufsspezifischen Ausbildungsvergütungen im Jahr 2017 in Deutschland wie folgt: 26% der Auszubildenden kamen auf hohe monatliche Beträge von 1.000 € und mehr. Für 52% bewegten sich die Vergütungen zwischen 750 € und unter 1.000 €. Relativ gering waren die Beträge für 22% der Auszubildenden mit weniger als 750 €. In den neuen Ländern ist aufgrund des im Vergleich zu den alten Ländern niedrigeren Vergütungsniveaus eine ungünstigere Verteilung zu verzeichnen als im gesamten Bundesgebiet.213 Für 19% der Auszubildenden gab es in den neuen Ländern hohe Vergütungen von 1.000 € und mehr. Für 44% lagen die Vergütungen zwischen 750 € und unter 1.000 €. 37% der Auszubildenden erhielten Vergütungen von weniger als 750 €.

Unterschiede in der Vergütungshöhe waren 2017 auch zwischen männlichen und weiblichen Auszubildenden festzustellen. Im gesamten Bundesgebiet betrugen 2017 die durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen für junge Männer 885 € pro Monat, für junge Frauen lagen sie mit 860 € um 2,8% niedriger. In Ostdeutschland war der Abstand etwas geringer als im gesamtdeutschen Durchschnitt. Männliche Auszubildende erreichten im Osten durchschnittlich 833 €, weibliche Auszubildende 815  €, und damit 2,2% weniger. Deutlich stärker fielen die Abweichungen allerdings innerhalb der beiden größten Ausbildungsbereiche Industrie und Handel sowie Handwerk aus. So kamen junge Männer 2017 in Industrie und Handel im gesamtdeutschen Durchschnitt auf 959 €, junge Frauen dagegen mit 913 € auf einen um 4,8% niedrigeren Betrag. Im Handwerk gab es für weibliche Auszubildende mit durchschnittlich 644 € sogar eine um 15,0% geringere Vergütung als für männliche Auszubildende mit 758 €. Die abweichenden Vergütungsdurchschnitte resultierten dabei ausschließlich daraus, dass junge Männer schwerpunktmäßig in anderen Berufen ausgebildet wurden als junge Frauen. In Berufen, in denen fast ausschließlich junge Männer vertreten waren, waren die Ausbildungsvergütungen häufig relativ hoch. Umgekehrt lagen in einigen Berufen, in denen weit überwiegend junge Frauen ausgebildet wurden, die Vergütungen eher niedrig.

Bei allen bisher genannten Beträgen handelte es sich jeweils um die durchschnittlichen tariflichen Vergütungen während der gesamten in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer der Berufe. Für die einzelnen Ausbildungsjahre wurden 2017 folgende monatliche Durchschnittswerte bezogen auf das gesamte Bundesgebiet ermittelt: Im 1. Ausbildungsjahr betrugen sie 794 €, im 2. Jahr 870 €, im 3. Jahr 960 € und im 4.  Jahr 995 €. In den neuen Ländern ergaben sich für das 1. Ausbildungsjahr durchschnittlich 748 €, für das 2. Jahr 822 €, für das 3. Jahr 902 € und für das 4. Jahr 971 € pro Monat.214

Schaubild A9.1-1: Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen von 1992 bis 2017 (durchschnittliche monatliche Bruttobeträge in € / jährliche Steigerungsraten in %)

Schaubild A9.1-2: Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2017 insgesamt und nach Ausbildungsbereichen

Anstieg der tariflichen Ausbildungsvergütungen 2005 bis 2016 vor dem Hintergrund der Lohn- und Gehaltsentwicklung sowie der Preissteigerung

Im Folgenden wird die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen mit der allgemeinen tariflichen Lohn- und Gehaltsentwicklung verglichen und der Vergütungsanstieg unter Berücksichtigung der stattgefundenen Preisentwicklung betrachtet Tabelle A9.1-1. Im Zeitraum von 2005 bis 2016 erhöhten sich die durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen im gesamten Bundesgebiet um 40,7%. In den alten Ländern betrug die Steigerung insgesamt 37,9%, in den neuen Ländern 52,6%. Der allgemeine Lohn- und Gehaltsanstieg lässt sich für den betreffenden Zeitraum anhand der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Indizes der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer/-innen215 feststellen. Demnach fiel im gesamtdeutschen Durchschnitt die Steigerungsrate bei den Ausbildungsvergütungen von 2005 bis 2016 um 13,0 Prozentpunkte höher aus als bei den Verdiensten der Arbeitnehmer/-innen (27,7%).

In den alten Ländern war die Gesamtsteigerungsrate der tariflichen Ausbildungsvergütungen von 2005 bis 2016216 um 10,5 Prozentpunkte höher als bei den Tarifverdiensten der Arbeitnehmer/-innen (27,4%). Vor allem in den Jahren ab 2011 wurden die Ausbildungsvergütungen hier prozentual jeweils merklich stärker erhöht als die Arbeitnehmerverdienste. In den neuen Ländern lag der prozentuale Gesamtanstieg der Vergütungen von 2005 bis 2016 sogar um 22,1 Prozentpunkte über der Steigerungsrate der Arbeitnehmerverdienste (30,5%). In allen Jahren – mit Ausnahme von 2008 – war die Verdienstentwicklung für die Auszubildenden dort deutlich günstiger als für die Arbeitnehmer/-innen.

Tabelle A9.1-1: Nominaler und realer Anstieg der tariflichen Ausbildungsvergütungen (AV) sowie nominaler Anstieg der Tarifverdienste von 2005 bis 2016

Bei den bisher genannten Steigerungsraten handelt es sich immer um die nominalen Erhöhungen. Um den realen Zuwachs, d. h. den tatsächlichen Zugewinn an Kaufkraft beurteilen zu können, muss die Preissteigerung herausgerechnet werden. Hierfür wurde der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex (Gesamtindex für Deutschland) herangezogen. Danach stiegen die Verbraucherpreise in Deutschland von 2005 bis 2016 um insgesamt 16,1% an. Bezogen auf das gesamte Bundesgebiet betrug die reale Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in dieser Zeitspanne somit 24,6%. In den alten Ländern lag die reale Steigerung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in den Jahren 2005 bis 2016 bei 21,8%. In den neuen Ländern gab es mit 36,5% einen deutlich stärkeren prozentualen Realanstieg, allerdings basierend auf einem erheblich niedrigeren Ausgangsniveau der Vergütungen als in den alten Ländern.

(Ursula Beicht)


  • 208

    Insbesondere im Handwerk sowie im Dienstleistungssektor gibt es allerdings Bereiche, in denen die Ausbildungsvergütungen nicht in allen, sondern nur in einzelnen Regionen Deutschlands tariflich geregelt sind oder in denen überhaupt keine tariflichen Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen geschlossen werden.

  • 209

    Eine Tarifbindung liegt in der Regel dann vor, wenn der Betrieb dem tarifschließenden Arbeitgeberverband eines Wirtschaftszweigs angehört oder wenn für den Betrieb ein gesonderter Firmentarifvertrag abgeschlossen wurde. In eher seltenen Fällen werden Tarifvereinbarungen in einem Wirtschaftszweig durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt, dann gelten die tariflichen Regelungen ohne Ausnahme für alle Betriebe des betreffenden Bereichs.

  • 210

    Die tariflichen Ausbildungsvergütungen stellen für die Auszubildenden Bruttobeträge dar. In der Regel ist hiervon der Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung zu entrichten. Nur wenn die Vergütung nicht mehr als 325 € beträgt, gilt der Auszubildende als Geringverdiener und die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) müssen dann vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden. Bei relativ hohen Ausbildungsvergütungen erfolgt gegebenenfalls auch ein Lohnsteuerabzug.

  • 211

    Zu beachten ist, dass die tariflichen Ausbildungsvergütungen nicht in der aus öffentlichen Mitteln finanzierten außerbetrieblichen Berufsausbildung in BBiG/HwO-Berufen gelten. Dort erhalten die Auszubildenden in der Regel wesentlich niedrigere Vergütungen, die gesetzlich bzw. durch Verordnung festgelegt werden.

  • 212

    Zur Langzeitentwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen von 1976 bis 2010 vgl. auch Beicht (2011).

  • 213

    Die für das gesamte Bundesgebiet ermittelten Vergütungsdurchschnitte wurden sehr stark vom westlichen Vergütungsniveau geprägt, da der weitaus größte Teil der Auszubildenden in Westdeutschland ausgebildet wurde. Daher wird in diesem Abschnitt auf die westdeutschen Ergebnisse nicht mehr gesondert eingegangen.

  • 214

    Zu beachten ist, dass der Vergütungsdurchschnitt für das 4. Ausbildungsjahr ausschließlich auf den relativ wenigen Berufen mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer basiert und somit nicht unmittelbar mit den Werten der anderen Ausbildungsjahre vergleichbar ist.

  • 215

    Für 2017 lagen diese Angaben noch nicht vor.

  • 216

    Für 2017 lagen diese Angaben ebenfalls noch nicht vor. Die Verbraucherpreisindizes werden vom Statistischen Bundesamt nicht in der Differenzierung nach alten und neuen Ländern ermittelt.