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Bund, Länder und EU fördern die berufliche Ausbildung mit einer Reihe unterschiedlicher Initiativen und Maßnahmen. Das Fachkräfteportal www.ueberaus.de pflegt einen Datenbestand, in dem diese verschiedenen Aktivitäten möglichst vollständig erfasst und beschrieben werden. Die in diesem Kapitel beschriebenen Daten zu den im SGB III geregelten Instrumenten der Bundesagentur für Arbeit (BA) (im folgenden „Regelinstrumente“) sind den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Die Grundlage der Datenbasis für die Förderprogramme von Bund und Ländern (ohne Regelinstrumente) ist eine empirische Erhebung der Programme zur Förderung der Berufsausbildung bei den zuständigen Bundes- und Landesministerien, die die Firma Wolters Kluwer Deutschland im Auftrag des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) jährlich durchführt. Darüber hinaus werden die so gewonnenen Daten kontinuierlich von der Fachstelle überaus aktualisiert. Im Dezember 2017 umfasste der Datenbestand dieser Programmdatenbank  ein EU-Programm, 48 Bundesprogramme und 294 Landesprogramme.

Programmdatenbank

Die gewonnenen Informationen der Programmdatenbank stehen der Fachöffentlichkeit für eigene Recherchen zur Verfügung (www.ueberaus.de/wws/programme.php). Da es aufgrund der starken Heterogenität der Maßnahmen kein allgemeingültiges Verständnis dessen gibt, was als Förderprogramm gilt, sind auf dem Portal auch die inhaltlichen Abgrenzungen näher erläutert, nach denen Förderaktivitäten in den Datenbestand des Portals aufgenommen werden oder nicht (vgl. www.ueberaus.de/wws/24876190.php). 

Die statistischen Auswertungen des folgenden Beitrags entsprechen dem Datenbestand der Fachstelle überaus an aktuellen Förderaktivitäten zum Zeitpunkt Dezember 2017 und im Falle der Regelinstrumente (A9.4.1) Statistiken der Bundesagentur für Arbeit. Die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zu den Arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen finden sich auch auf folgender Website: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Arbeitsmarktpolitische-Massnahmen/Arbeitsmarktpolitische-Massnahmen-Nav.html.

Darüber hinaus werden strukturelle Verbesserungen zur Koordinierung und Bündelung von Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene in sogenannten Bund-Länder-Vereinbarungen (vgl. Kapitel C) im Rahmen der Initiative Bildungsketten geregelt. Ein Überblick über bestehende Bund-Länder-BA-Vereinbarungen findet sich auf der Seite der Initiative Bildungsketten (www.bildungsketten.de).

Die Maßnahmen für junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf umfassen verschiedene Handlungsfelder:

Berufsorientierung

Eine frühzeitige, an den Potenzialen und Interessen des Einzelnen ausgerichtete Berufsorientierung ist ein wichtiger Baustein für den gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf. Berufsorientierung ist ein Prozess mit zwei Seiten: Auf der einen stehen Jugendliche, die sich selbst orientieren, ihre eigenen Interessen, Kompetenzen und Ziele kennenlernen. Auf der anderen stehen die Anforderungen der Arbeitswelt, auf die hin junge Menschen orientiert werden. Angebote der Berufsorientierung unterstützen junge Menschen, diesen Prozess zu meistern, sich mit eigenen Interessen und Kompetenzen auseinanderzusetzen sowie Anforderungen von Berufen, Branchen und der Arbeitswelt kennenzulernen. Die einzelnen Bausteine der Berufsorientierung sollen konzeptionell verbunden sein und möglichst aufeinander aufbauen. So setzen Verfahren der Kompetenzfeststellung bereits ab der 7. Klasse an und schaffen Gelegenheiten, eigene Stärken zu erleben. Zeigt sich dabei Förderbedarf, sollen die Ergebnisse Anhaltspunkte für eine individuelle Förderung im Anschluss liefern. Praktika in Betrieben oder Berufsbildungsstätten ermöglichen Jugendlichen, Berufsfelder kennenzulernen und ihre Erfahrungen in Hinblick auf die eigene Person sowie die eigenen Ziele und Aufgaben zu reflektieren. Berufsorientierungsmaßnahmen werden bisher von ganz verschiedenen Fördergebern finanziert, vom Bund (z. B. Bundesagentur für Arbeit, BMBF), den Ländern (z. B. Kultusministerien, teilweise mit ESF-Mitteln kofinanziert) oder der Jugendhilfe (Angebote für spezifische Zielgruppen).

Hilfen beim Übergang

Zahlreiche Maßnahmen sollen junge Menschen insbesondere an den kritischen Übergängen absichern und Anschlüsse gewährleisten, um Bildungsketten bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss sicherzustellen. Vor allem junge Menschen mit ungünstigen Startchancen oder besonderem Förderbedarf müssen in ihren Bildungs- und Erwerbsbiografien viele Schwellen und Hürden überwinden. Hilfen beim Übergang wurden im Berichtsjahr 2016 von unterschiedlichen Seiten finanziert, so z. B. durch das Instrument der Berufseinstiegsbegleitung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Mit dem Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ im Rahmen der ESF-Förderperiode 2014–2020 unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) junge Menschen im Alter von 12 bis 26 Jahren im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie zum Ausgleich von sozialen Benachteiligungen.

Berufs(ausbildungs)vorbereitung

Die Berufs(ausbildungs)vorbereitung (§ 1, 68 ff. BBiG) umfasst qualifizierende Angebote für junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt, aber auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt keinen Platz gefunden haben. Sie vermittelt Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und soll an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranführen. Berufs(ausbildungs)vorbereitung wird von unterschiedlichen Trägern angeboten: 

  • als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der BA (Grundlage: SGB III), die bei Trägern stattfindet, aber auch betriebliche Phasen integriert, 
  • in Form von Aktivierungshilfen für Jüngere als niedrigschwelliges Angebot, finanziert durch die BA, zur Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem, 
  • als Einstiegsqualifizierung in Betrieben, finanziert durch die BA; 
  • als schulische Berufsvorbereitung, in berufsbildenden Schulen auf der Grundlage der Schulgesetze der Länder und je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet (vgl. www.überaus.de/schulische-bildungsgaenge),
  • als ergänzende Angebote der Jugendhilfe (SGB VIII), z. B. in Jugendwerkstätten.

Berufsausbildung

Die Angebote zur Ausbildungsbegleitung und Unterstützung der Berufsausbildung richten sich an die jungen Erwachsenen, die Betriebe und das ausbildende Personal sowie an die berufsbildenden Schulen und deren Lehrkräfte. Das Ziel ist immer die Hinführung zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss bzw. die Absolvierung einer regulären Ausbildung. Häufig kommt ein weiterer Partner in Form einer Bildungsorganisation hinzu, um an verschiedenen Stellen zu begleiten und zu unterstützen. Zu den Regelangeboten in der Förderung der Ausbildung gehören die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH), die Assistierte Ausbildung (AsA) und die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE, in integrativer und kooperativer Form). Das Angebot wird von Bildungsträgern im Auftrag der BA erbracht. Neben diesen Regelinstrumenten existieren Angebote über Programme oder auf Landes- bzw. kommunaler Ebene, z. B. zur Vermeidung von Vertragslösungen bzw. Ausbildungsabbrüchen. So begleiten im Programm VerA ehrenamtliche Betreuer/-innen Fälle, in denen die Ausbildung vom Abbruch bedroht ist. Auf Landesebene bietet beispielsweise das Programm „Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule – QuaBB“ in Hessen diese Begleitung über professionelle Fachkräfte.

Nachqualifizierung

Qualifizierungsangebote und Nachqualifizierungsprogramme wenden sich an junge Erwachsene, die über Arbeitserfahrung verfügen, aber noch keinen Berufsabschluss erworben haben. Qualifizierung und Beschäftigung werden dabei kombiniert. Der modulare Aufbau ermöglicht differenzierte und individualisierte Qualifizierungswege. Je nach gesetzlicher Grundlage können sie in Betrieben, bei Bildungsträgern oder Einrichtungen der öffentlichen Hand stattfinden. Über das Instrument der Externenprüfung können junge Menschen, die über berufliche Qualifikationen verfügen, auf den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung hingeführt werden.