BP:
 

Zentrales Ziel der Anerkennungsgesetze von Bund und Ländern ist es, den Zugang zu qualifikationsadäquater Beschäftigung für Menschen mit im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikation zu verbessern und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland zu leisten. Studienergebnissen zufolge hat eine erfolgreiche Anerkennung positive Arbeitsmarkteffekte bezogen auf Beschäftigungschancen, qualifikationsadäquate Beschäftigung, Umfang der Arbeitszeit und Verdienst. Die Effekte sind besonders bei reglementierten Berufen vergleichsweise hoch: Vor Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes konnte ein reglementierter Beruf (z. B. Arzt/Ärztin oder Pflegefachkraft) mit einem im Drittstaat erworbenen Abschluss per se nicht vollumfänglich ausgeübt werden. Positive Auswirkungen zeigten sich aber auch hinsichtlich der Arbeitsmarktintegration in nicht reglementierten Berufen, bei denen die volle Anerkennung keine zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Dies betrifft auch die subjektiv empfundene höhere Wertschätzung durch Vorgesetzte oder Arbeitgeber (vgl. Brücker u. a. 2021a; Ekert u. a. 2017; Ekert/Knöller/Raven 2017; Rohrbach-Schmidt 2020 sowie Kapitel C3.2).

Ein Blick in die Betriebe zeigt: 2014 gab in einer Betriebsbefragung gut ein Drittel der Betriebe an, bereits von den Anerkennungsgesetzen gehört zu haben, nur 3 % hatten sich bereits intensiver damit beschäftigt oder bei der Personalrekrutierung damit Erfahrung gemacht (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung 2015, S. 137). Erste Ergebnisse des BIBB-Betriebspanels zur Qualifizierung und Kompetenzentwicklung385 2021 zeigen, dass fast jeder fünfte Betrieb (19 %) zum Zeitpunkt der Befragung mindestens eine sozialversicherungspflichtige Person mit einem im Ausland erworbenen Abschluss beschäftigte;386 darunter wiederum etwa die Hälfte eine oder mehrere Personen mit einem auch in Deutschland anerkanntem Abschluss.387 Vergleichsweise häufig gaben u. a. Betriebe der Branche „Medizinische Dienstleistungen“ an, im Ausland qualifizierte Beschäftigte zu haben, wie Schaubild C3.4.2-1 verdeutlicht. Zusätzlich ist in dieser Branche der Anteil der Betriebe, der auch im Ausland Qualifizierte mit anerkanntem Abschluss beschäftigt, relativ hoch (22 % der Betriebe dieser Branche beschäftigten mindestens eine Person mit Abschluss aus dem Ausland; 13 %, also mehr als die Hälfte davon, geben an, auch mindestens eine Person mit anerkanntem Abschluss zu beschäftigen).

Die Mehrheit der Betriebe mit mindestens einem/einer Beschäftigten mit anerkanntem Abschluss,388 nämlich 91 %, hatte diese/-n Beschäftigte/-n in den meisten Fällen erst eingestellt, nachdem die Anerkennung bereits erfolgt war. Nur 9 % der Betriebe gaben dagegen an, dass die Anerkennung des ausländischen Abschlusses überwiegend nach der Einstellung erfolgte. Überdurchschnittlich häufig traf dies auf Betriebe der Branchen „Bauwirtschaft“, „Unternehmensnahe Dienstleistungen“ und „Medizinische Dienstleistungen“ zu.

Alle Betriebe, auch solche ohne Beschäftigte mit einem ausländischen Abschluss, wurden gefragt, welche Bedeutung die Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland zukünftig für sie haben werde. Vor allem Betriebe der Branche „Bauwirtschaft“ sprachen dieser Form der Personalgewinnung anteilsmäßig die höchste Relevanz zu: So gaben 44 % dieser Betriebe an, dass die Relevanz für sie zukünftig gleich wichtig bleiben oder zunehmen wird. Aber auch die Branche „Medizinische Dienstleistungen“ sah diesbezüglich Potenzial Schaubild C3.4.2-2. Betriebe, die bereits Personen mit einem anerkannten ausländischen Abschluss beschäftigen, schätzten die Relevanz höher ein als Betriebe, die keine Beschäftigten mit ausländischen Abschlüssen eingestellt haben: Unter den Erstgenannten waren es 59 %, für die die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland gleich wichtig bleiben oder wichtiger werden wird, bei den zuletzt genannten lag dieser Anteil nur bei 27 %.

(Carolin Böse)

Schaubild C3.4.2-1: Betriebe mit und ohne Beschäftigte mit (anerkanntem) ausländischem Abschluss (in %)

Schaubild C3.4.2-2: Zukünftige Bedeutung der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland für Betriebe in Deutschland (in %)

  • 385

    Das Betriebspanel zu Qualifizierung und Kompetenzentwicklung des Bundesinstituts für Berufsbildung ist eine repräsentative, seit 2011 jährlich durchgeführte Wiederholungsbefragung von mind. 3.500 Betrieben in Deutschland. Siehe auch https://www.bibb.de/de/1482.php

  • 386

    Befragte Betriebe: 4.002. Davon hat eine relativ hohe Anzahl an Betrieben (381) die Frage mit „weiß nicht“ beantwortet oder verweigert. Diese Fälle wurden bei den Berechnungen nicht berücksichtigt (d. h. gültige Werte: 3.621).

  • 387

    Von den Betrieben mit mind. einem/einer Beschäftigten mit ausländischem Abschluss, konnten oder wollten 137 keine Angabe dazu machen, ob es sich dabei auch um Beschäftigte mit anerkannten Abschlüssen handelte (d. h. gültige Werte: 1.241).

  • 388

    Diese Frage wurde nur den 747 Betrieben gestellt, die angaben, mindestens eine Person mit anerkanntem ausländischen Abschluss zu beschäftigten (gültige Werte: 725; 22 Betriebe beantworteten die Frage mit „weiß nicht“).