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Im Rahmen des Programms Bildungsprämie wird seit dem 1. Dezember 2008 die Beteiligung Erwerbstätiger mit niedrigem und mittlerem Einkommen an individueller beruflicher Weiterbildung gefördert. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union (ESF) gefördert. Aufgrund der positiven Ergebnisse der 1. Förderphase, die am 30. November 2011 endete, wurde eine 2. Förderphase mit leicht veränderten Förderkonditionen bis zum 30. Juni 2014 aufgelegt. Insgesamt wurden rd. 244.000 Prämiengutscheine und 27.000 Spargutscheine bis zum 31. Dezember 2013 ausgegeben. Nach den Erfahrungen aus der 1. Förderphase ist davon auszugehen, dass knapp 80 % der Prämiengutscheine eingelöst werden. 

Programm „Bildungsprämie“

Mit der Bildungsprämie können Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt werden, die berufsspezifische Kenntnisse bzw. Fertigkeiten vermitteln, sowie Weiterbildungen, die der Stärkung der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit dienen. Die Bildungsprämie umfasst 2 Finanzierungsinstrumente, die kumulativ anwendbar sind:252

  • Prämiengutschein: Mit dem Prämiengutschein unterstützt der Bund Erwerbstätige in ihrem Fortbildungsinteresse, indem 50 % der Weiterbildungskosten übernommen werden, maximal jedoch 500 €. Den Gutschein können Personen erhalten, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € bei Alleinstehenden (bzw. 40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt.
  • Spargutschein: Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung auch dann zu finanzieren, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Der Spargutschein kann auch als Ergänzung des Prämiengutscheins für den verbleibenden finanziellen Eigenanteil genutzt werden. Damit können aufwendige und oftmals langfristige Weiterbildungen leichter finanziert werden.

Für den Erhalt eines Prämien- und/oder Spargutscheins ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch in einer der bundesweit etwa 550 Beratungsstellen obligatorisch. Der Prämiengutschein kann im Rahmen der 2. Förderphase des Programms alle 2 Kalenderjahre beantragt werden. Eine 3. Förderphase ist geplant.

Struktur der Programmteilnehmer/-innen

Bei einer Betrachtung der Teilnehmerstruktur zeigt sich, dass über beide Förderperioden der überproportional hohe Frauenanteil stabil bleibt Tabelle B3.7-1. Mit 75 % sind auch in der 2. Förderphase mehr als drei Viertel der Beratenen weiblich. Multivariate Analysen auf der Basis des Adult Education Survey (AES) 2012 zeigen ebenfalls einen signifikanten Effekt der Geschlechtszugehörigkeit derart, dass Frauen signifikant häufiger an individueller berufsbezogener Weiterbildung253 teilnehmen als Männer (vgl. Kapitel B1.1, Kapitel C, Kuper/Unger/Hartmann 2013, S. 103 f.).

Für die Bildungsprämie relativiert sich dieser geschlechtsspezifische Effekt, wenn man weitere Variablen in die Betrachtung einschließt. Gefragt nach dem Wirtschaftsbereich, in dem die Person aktuell beschäftigt ist, nennt im Rahmen des obligatorischen Beratungsgesprächs beinahe die Hälfte (44 %) das „Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen“, mit deutlichem Abstand folgen die Bereiche „Erziehung und Unterricht“ (12 %) und „Unternehmensbezogene Dienstleistungen“ (11 %). Differenziert man den aktuellen Wirtschaftsbereich zusätzlich nach dem Geschlecht der Beratenen, zeigt sich, dass in der Gruppe der im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialbereich Beschäftigten 86 % Frauen sind Schaubild B3.7-1. Dieser Teil des Arbeitsmarktes wird auch in seiner Beschäftigungsstruktur allgemein eindeutig von Frauen dominiert. Dies belegt auch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Im Jahr 2012 waren rund 80 % der Beschäftigten im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen weiblich (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2013g, S. 130).

Ähnliches gilt für den Beschäftigungsstatus: Fast die Hälfte der Frauen im Programm (48 %) ist teilzeitbeschäftigt. Auch dieses Verhältnis spiegelt die Situation am Arbeitsmarkt wider. Insgesamt sind bundesweit die erwerbstätigen Frauen mit rund 45 % deutlich häufiger teilzeitbeschäftigt als Männer (9 %). Der hohe Frauenanteil im Programm ist von daher zu einem großen Teil die Folge der hohen Frauenanteile in den genannten Subgruppen.

Auch in Bezug auf das Bildungsniveau der Programmteilnehmer/-innen ergeben sich kaum prozentuale Verschiebungen zwischen der 1. und 2. Förderphase. Formal gering qualifizierte Personen (ISCED 1 & 2) liegen auch in der 2. Förderphase hinsichtlich ihrer Beteiligung am Programm mit einem Anteil von 3 % deutlich gegenüber Personen mit mittlerem (65 %) und hohem Qualifikationsniveau (32 %) zurück.

Andere Personengruppen wiederum, die nach Ergebnissen des AES seltener an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, sind im Vergleich dazu im Programm „Bildungsprämie“ überdurchschnittlich vertreten. Dies gilt vor allem – wie erwähnt – für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (41 %). Bemerkenswert ist, dass auch der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund von der 1. zur 2. Förderphase noch einmal deutlich gestiegen ist (15 % vs. 18 %).

Tabelle B3.7-1: Programm Bildungsprämie – Kernindikatoren im Zeitverlauf (relative Anteile in %)

Schaubild B3.7-1: Programmteilnehmer/ -innen nach Wirtschaftsbereichen

Motive und Ziele für die Weiterbildung

Welche Motive und Ziele mit der geförderten Weiterbildung die Teilnehmer/-innen verfolgen, ist in Schaubild B3.7-2 dargestellt. Von 76 % der Befragten werden ergänzende Kenntnisse im Beruf als Weiterbildungsziel angegeben, gefolgt von der Anpassung an neue Aufgaben (49 %), der Erlangung eines Zertifikats bzw. Prüfungsabschlusses (38 %) und der Sicherung des Arbeitsplatzes (36 %). Insgesamt zeigt sich, dass für die Programmteilnehmer/-innen weniger der berufliche Aufstieg im Vordergrund steht als vielmehr eine grundsätzliche Verbesserung ihrer Fähigkeiten, sei es um neue Tätigkeitsanforderungen leichter bewältigen zu können oder den eigenen Arbeitsplatz zu sichern. Damit erfolgt hier eine klare inhaltliche Abgrenzung zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, vgl. Kapitel B3.2), da die geförderte Weiterbildung nicht vornehmlich dem Ziel einer vertikalen Verbesserung in Form eines beruflichen Aufstiegs dient, sondern vielmehr einer horizontalen Verbreiterung der eigenen Fähigkeiten zur Absicherung der beruflichen Existenz.

Die Unterschiede zwischen Frauen und Männern bezüglich ihrer Weiterbildungsziele sind kaum erwähnenswert – mit einer Ausnahme: Männer (21 %) geben deutlich häufiger als Frauen (15 %) an, mit der geförderten Weiterbildung die Erlangung einer höheren Position bzw. Laufbahngruppe anzustreben.

Informationen zur geförderten Maßnahme

Die Inhalte der mit dem Prämiengutschein geförderten Weiterbildungen gestalten sich ähnlich wie die des aktuellen Wirtschaftsbereichs der Teilnehmer/-innen. Auch bei den tatsächlich realisierten Maßnahmen dominiert der Gesundheitsbereich mit knapp 50 %. Ebenfalls hoch ist der Anteil der Kurse zum Thema Betreuung/Pädagogik und der Sprachkurse. Die durchschnittliche Förderung pro ausgezahlten Gutschein beträgt in der 2. Förderphase rund 350 €. Die damit bezahlten Kursgebühren liegen im Mittel bei ca. 920 € (Stand: 31. Dezember 2013).

(Stephan Kroll)

Schaubild B3.7-2: Motive und Ziele der Weiterbildung (in %)

  • 252

    Weitere Informationen zum Programm Bildungsprämie finden sich unter www.bildungspraemie.info.

  • 253

    „Individuelle berufsbezogene Weiterbildung liegt vor, wenn die Weiterbildung erstens nicht überwiegend während der bezahlten Arbeitszeit erfolgt ist und wenn der Arbeitgeber keine direkten (pagatorischen) Kosten übernommen hat. Zudem muss die so als nicht betrieblich identifizierte Weiterbildungsteilnahme nach Angabe der Befragten in erster Linie aus beruflichen Gründen motiviert gewesen sein, um zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung gezählt zu werden“ (Kuper/Unger/Gnahs 2013b, S. 165).