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Deutschland ist seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland. Die Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund lebt im Durchschnitt seit über 20 Jahren in Deutschland, rd. die Hälfte hat die deutsche Staatsbürgerschaft (Statistisches Bundesamt 2015). Gleichzeitig gibt es eine hohe Mobilität von Personen, die aus der EU zuwandern und bei denen sich ein positiver Wanderungssaldo zeigt (vgl. BIBB-Datenreport 2016, Kapitel A4.9). Dies gilt auch für Schutzsuchende. In den Jahren 2015 und 2016 sind in Deutschland rd. 1.222.000 Schutzsuchende und als Asylantragstellende registriert worden (vgl. Kapitel C und Kapitel C1).

Die Aufnahme und Integration Geflüchteter in Deutschland ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe, die insbesondere für das Bildungssystem eine zusätzliche Herausforderung darstellt. Angesichts der bedeutenden Anforderungen, die mit der Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Beruf verbunden sind, bildet das Thema Geflüchtete und Berufsbildung den Schwerpunkt des vorliegenden Datenreports (vgl. Kapitel C). In diesem Schwerpunktkapitel werden zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen skizziert sowie die Qualifizierungspotenziale bzw. -bedarfe von Geflüchteten und ihre Beteiligung an (vor-)beruflicher Ausbildung dargelegt (vgl. Kapitel C1, Kapitel C2 und Kapitel C3). Zum anderen werden annahmenbasierte Schätzungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu der Nachfrage Geflüchteter nach dualen Ausbildungsplätzen in den kommenden Jahren vorgestellt (vgl. Kapitel C5) und zentrale Ergebnisse neuer Forschungsarbeiten des BIBB zur beruflichen Ausbildung junger Geflüchteter aus betrieblicher Sicht und aus individueller Perspektive in den Blick genommen (vgl. Kapitel C4). Aus einer internationalen Perspektive befasst sich das Kapitel D2 mit der Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeitsmarkt.

In diesem Kapitel werden aktuelle Entwicklungen der Teilhabe von Jugendlichen mit Migrationshintergrund an beruflicher Ausbildung dargestellt.

Migrationshintergrund

Berufsbildungsstatistik, Schulstatistik und integrierte Aus­bildungsberichterstattung erfassen nicht den Migrationshintergrund, sondern die Staatsangehörigkeit. Auf dieser Datenbasis sind nur Aussagen zu Personen differenziert nach der Staatszugehörigkeit möglich.

Der Begriff „Migrationshintergrund“ erlaubt eine Differenzierung der Personen aus einem Zuwanderungskontext. Das in empirischen Erhebungen erfasste Merkmal Migrationshintergrund ist in der Regel ein Konstrukt aus mehreren Variablen, das auf je unterschiedliche Weise operationalisiert wird. Es ist daher erforderlich, die für die Definition von Migrationshintergrund jeweils verwendeten Kriterien und die Begründung ihrer Auswahl offenzulegen (Settelmeyer/Erbe 2010).

In den empirischen Untersuchungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) werden meist die aktuelle Staatsangehörigkeit und die Muttersprache (bzw. die als erste erlernte/-n Sprache/-n), teilweise auch das Geburtsland und in Deutschland verbrachte Zeiten erhoben (Beicht 2015; Settelmeyer/Erbe 2010). 

Auf Basis der Berufsbildungsstatistik zeigt sich bei ausländischen Ausbildungsanfängerinnen und -anfängern im dualen System für 2015 im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 7,4 % auf 34.431. Die Zahl der deutschen Ausbildungsanfänger/-innen ging geringfügig um 0,5 % auf 421.803 zurück (vgl. Kapitel A5.8). Bei deutschen Jugendlichen ist die Ausbildungsanfängerquote stabil, bei ausländischen Jugendlichen ist ein Rückgang zu verzeichnen. Bei der Einschätzung dieses Rückgangs ist jedoch zu berücksichtigen, dass die ausländische Wohnbevölkerung 2015 durch den Zuzug von Schutzsuchenden stark angestiegen ist. Dadurch ergibt sich rein rechnerisch ein Rückgang der Ausbildungsanfängerquote für ausländische Anfänger/-innen, die der De-facto-Zunahme der ausländischen Ausbildungsanfänger/-innen nicht entspricht. Verglichen mit 2011 zeigt sich 2015 für ausländische Ausbildungsanfänger/-innen de facto ein Anstieg um 20,6 %, für deutsche Ausbildungsanfänger/ -innen ein Rückgang um 9,9 % (vgl. Kapitel A5.8).

Da amtliche Statistiken keine Antwort auf Fragen zum Übergang junger Menschen mit Migrationshintergrund in berufliche Ausbildung geben können, wird hierfür auf Stichprobenerhebungen wie die BA/BIBB-Bewerberbefragung 2016 zurückgegriffen.

Nach der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2016 (vgl. Erläuterung in Kapitel A8.1) befanden sich 30 % der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) registrierten Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund am Ende des Jahres 2016 in einer dualen Berufsausbildung, und zwar 27 % in einer betrieblichen dualen und 3 % in einer nicht betrieblichen dualen Ausbildung. Dagegen sind es bei denjenigen ohne Migrationshintergrund 50 % (44 % in betrieblicher und 6 % in nicht betrieblicher dualer Ausbildung (vgl. Kapitel A8.1.1). Auch unter Berücksichtigung des Schulabschlusses sind Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund am Jahresende 2016 seltener in einer betrieblichen Ausbildung. Bei maximal Hauptschulabschluss waren Ende 2016 22 % der Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund und 33 % derjenigen ohne Migrationshintergrund in einer betrieblichen Ausbildung. Besonders sichtbar sind die Differenzen bei einem mittleren Ab­schluss: Während sich bei einem mittleren Abschluss Ende 2016 (knapp) die Hälfte der Bewerber/-innen ohne Migra­tionshintergrund (49 %) in einer betrieblichen Ausbildung befand, sind dies bei denjenigen mit Migra­tionshintergrund nur 30 %. Auch bei studienberechtigten Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund (mit MH) und ohne Migrationshintergrund (ohne MH) zeigt sich am Jahresende ein bedeutender Unterschied beim Verbleib in betrieblicher Ausbildung (mit MH: 31 %, ohne MH: 44 %) (vgl. Kapitel A8.1.1).

Jugendliche mit Migrationshintergrund benötigen beim Übergang in eine Berufsausbildung längere Zeit für eine erfolgreiche Einmündung (vgl. BIBB-Datenreport 2016, Kapitel A4.9). Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund verbleiben, so die BA/BIBB-Bewerberbefragung 2016, am Jahresende häufiger als Bewerber/-innen ohne Migrationshintergrund in teilqualifizierenden Maßnahmen bzw. Bildungsgängen (mit MH: 20 %, ohne MH: 15 %). Zudem befinden sie sich am Ende des Jahres häufiger in Aktivitäten außerhalb des Bildungssystems, d. h., sie jobben bzw. sind erwerbstätig (mit MH: 13 %, ohne MH: 6 %) oder arbeitslos (mit MH: 12 %, ohne MH: 8 %) (vgl. Kapitel A8.1.1, Tabelle A8.1.1-4). Auf der Grundlage von Auswertungen der Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) bestätigt sich, dass ausbildungsinteressierte Hauptschulabgänger/-innen mit Migrationshintergrund bei denjenigen, die eine duale oder schulische Berufsausbildung beginnen, unterrepräsentiert sind (vgl. Kapitel A8.3).

Diese Ergebnisse weisen erneut auf die Unterschiede nach dem Migrationshintergrund hin – selbst bei gleichen schulischen Voraussetzungen. Die Ergebnisse der BA/BIBB-Bewerberbefragungen, der BIBB-Übergangsstudien und anderer Untersuchungen weisen in die gleiche Richtung: Junge Menschen mit maximal Hauptschulabschluss oder mittlerem Schulabschluss münden bei einem Migrationshintergrund trotz engagierter Suchaktivitäten und längerer Übergangsprozesse seltener in eine betriebliche bzw. vollqualifizierende Ausbildung (alle Formen) ein. Weder ungünstigere schulische Voraussetzungen bzw. Schulleistungen oder metakognitive Fähigkeiten bzw. Berufspräferenzen oder Suchstrategien noch die bisher untersuchten kulturellen und sozialen Ressourcen bzw. die soziale Herkunft bzw. Unterstützungsangebote im Übergangsprozess oder die regionale Ausbildungsmarktlage können bei einem Migrationshintergrund die geringeren Einmündungschancen junger Menschen mit Hauptschul- oder mittlerem Schulabschluss bzw. bestimmter Herkunftsgruppen in eine nicht akademische berufliche Ausbildung abschließend erklären (einen Überblick gibt Beicht 2015).

Die geringeren Übergangschancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund wirken sich auch auf ihre Platzierung in der beruflichen Ausbildung aus. So münden Jugendliche mit Migrationshintergrund erheblich seltener in ihren Wunschberuf ein. Zudem erweisen sich die Rahmenbedingungen ihrer betrieblichen Ausbildung oftmals als ungünstiger (vgl. BIBB-Datenreport 2016, Kapitel A4.9). So werden sie beispielsweise häufiger in Ausbildungsberufen mit einer höheren Vertragslösungsquote ausgebildet. Dies zeigt sich auch in der Vertragslösungsquote von ausländischen Auszubildenden, die nach der Probezeit bei 21,6 % liegt und damit rd. 6 Prozentpunkte über der Vertragslösungsquote deutscher Auszubildender (15,7 %) (vgl. Kapitel A5.6, Tabelle A5.6-4). Werden u. a. die ungünstigeren Schulabschlüsse von Auszubildenden ausländischer Nationalität und die Ausbildungsberufe berücksichtigt, so zeigen sich bei dualen Auszubildenden mit ausländischem Pass im Vergleich zu denjenigen mit deutschem Pass kaum mehr Unterschiede in der Höhe der Vertragslösungen (Rohrbach-Schmidt/Uhly 2014).

Ein Berufsabschluss hat gerade im Hinblick auf eine dauerhafte Integration in das Erwerbsleben eine heraus­ragende Bedeutung (vgl. Kapitel A11). Namentlich junge Erwachsene mit Migrationshintergrund erlangen deutlich seltener einen Berufsabschluss. Der Anteil junger Erwachsener (20 bis 34 Jahre) mit Migrationshintergrund, der in Deutschland aufgewachsen ist und keinen Berufsabschluss hat, d. h. nicht formal qualifiziert ist, liegt 2015 mit 19,7 % mehr als doppelt so hoch wie bei der Vergleichsgruppe Deutscher ohne Migrationshintergrund (9,8 %). Bei den jungen Erwachsenen dieser Altersgruppe ohne eigene Migrationserfahrung, die aus der Türkei stammen, liegt die Quote der Personen ohne Berufsabschluss mit 25,3 % noch höher. Junge Frauen mit Migrationshintergrund, aber ohne eigene Migrationserfahrung bleiben seltener als die männliche Vergleichsgruppe ohne formalen Berufsabschluss (weiblich: 17,9 %, männlich: 21,2 %). Dies trifft auch auf die Gruppe junger Frauen türkischer Herkunft ohne eigene Migrationserfahrung zu (weiblich: 22,7 %, männlich: 27,8 %). Bei der Gruppe junger Erwachsener mit eigener Migrationserfahrung, d. h. derjenigen, die selbst nach Deutschland zugewandert sind, liegt die Quote der formal Ungelernten mit 29,8 % noch höher, gerade bei einer Herkunft aus der Türkei (58,8 %; Tabelle A11.3-1). Auch bei ersten Analysen auf der Datengrundlage des Nationalen Bildungspanels wird sichtbar, dass junge Erwachsene mit Migrationshintergrund bei der Gruppe der nicht formal Qualifizierten überrepräsentiert sind (Schaubild A11.4-1).

Bisherige Ergebnisse weisen darauf hin, dass insbesondere der schwierige Zugang zu einer beruflichen Erstausbildung Teilhabe Jugendlicher mit Migrationshintergrund an beruflicher Ausbildung erschwert (vgl. BIBB-Datenreport 2016, Kapitel A4.9). Daher benötigen diese Jugendlichen insbesondere beim Übergang Schule – Ausbildung Unterstützung. Als erfolgreich hatten sich Ansätze bewährt, die Jugendliche beim Übergang begleiten. Aktuelle Forschungsergebnisse weisen darauf hin, dass sich bei Bewerber/-innen um Berufsausbildungsstellen eine betriebliche Einstiegsqualifizierung, unter Berücksichtigung anderer zentraler Einflussfaktoren, als förderlich für eine Einmündung in duale Berufsausbildung erweisen kann (Beicht 2017). Eine Unterstützung benötigen sie auch im Verlauf beruflicher Ausbildung, um trotz ungünstigerer Rahmenbedingungen bei Ausbildungsbeginn die Ausbildung erfolgreich abschließen zu können. Programme, die Auszubildende im Verlauf der Ausbildung begleiten, erweisen sich hier als ebenso Erfolg versprechend wie Maßnahmen, die an den Auszubildenden und am Aus­bildungsbetrieb ansetzen (z. B. assistierte Ausbildung).

(Mona Granato)