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Zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA), die über ein bundesweites Netz von örtlichen Arbeitsagenturen verfügt, zählen im Bereich der Berufsausbildung die Beratung Jugendlicher und junger Erwachsener bei der Berufswahl, die Vermittlung von Berufsausbildungsstellen und die finanzielle Förderung der Berufsausbildung. Die Ausbildungsvermittlung der BA zielt vor allem auf die duale Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO)16. Betriebe können ihre zu besetzenden Ausbildungsstellen bei der BA melden und Jugendliche, die eine duale Ausbildung anstreben, können sich mit einem entsprechenden Vermittlungswunsch an die BA wenden. Die Inanspruchnahme der Vermittlungsdienste der BA ist sowohl für die Betriebe als auch für die Jugendlichen freiwillig. Über die gemeldeten Ausbildungsstellen und die gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/-innen  führt die BA jeweils von März bis September eine monatliche Statistik. Ein Gesamtergebnis für das jeweilige Vermittlungs- bzw. Berichtsjahr (1.  Oktober des Vorjahres bis 30. September) liegt erst mit der September-Statistik vor17. Die Daten der BA-Ausbildungsmarktstatistik werden – neben der im Rahmen der BIBB-Erhebung zum Stichtag 30. September ermittelten Zahlen der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (vgl. Kapitel A1.2) – zur Berechnung der Ausbildungsmarktbilanz, also des Verhältnisses von Gesamtangebot zu Gesamtnachfrage nach Ausbildungsstellen in einem Jahr, herangezogen (vgl. Kapitel A1.1).

Gemeldete Berufsausbildungsstellen und gemeldete Ausbildungsstellen-bewerber/-innen

Als gemeldete Berufsausbildungsstellen zählen die bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern registrierten und im Berichtsjahr zu besetzenden Ausbildungsstellen, für die Vermittlungsaufträge erteilt wurden und deren Begutachtung durch die nach dem BBiG zuständige Stelle positiv ausgefallen ist (Bundesagentur für Arbeit 2017i). Neben betrieblichen Ausbildungsstellen für BBiG/HwO-Berufe werden auch entsprechende Ausbildungsplätze in außerbetrieblichen Einrichtungen sowie in Berufsbildungswerken oder sonstigen Einrichtungen, die Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen durchführen, berücksichtigt. 

Bei den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen um Berufsausbildungsstellen handelt es sich um die bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern registrierten Personen, die im Berichtsjahr die individuelle Vermittlung in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in Ausbildungsberufen nach BBiG/HwO wünschten und deren Eignung für eine solche Ausbildung geklärt bzw. deren Voraussetzung dafür gegeben war. Hierzu zählen auch Personen, die eine entsprechende Ausbildung in einem Berufsbildungswerk oder einer sonstigen Einrichtung, die Ausbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung durchführt, aufnehmen wollten (Bundesagentur für Arbeit 2017i). Zu den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen werden auch solche Jugendliche gerechnet, die zunächst eine Vermittlung durch die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter in eine Berufsausbildung wünschten, sich aber im Laufe des Berichtsjahres im Zuge ihres individuellen Berufswahlprozesses für andere Alternativen – wie z.  B. Schulbildung, Studium oder Erwerbstätigkeit – entschieden haben.

Seit dem Jahr 2005 ist nicht mehr ausschließlich die BA für die Unterstützung der gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/-innen zuständig. Die Ausbildungsvermittlung der Jugendlichen, die im Sinne des Sozialgesetzbuchs II hilfebedürftig sind, liegt seitdem in der Zuständigkeit der Träger der Grundsicherung (BA und kommunale Träger). Die betreffenden Jugendlichen werden seitdem nicht mehr von den Arbeitsagenturen, sondern von den Jobcentern betreut. Es gibt 2 unterschiedliche Arten von Jobcentern: Am meisten verbreitet sind Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung der BA und des kommunalen Trägers der Grundsicherung (JC gE), seltener handelt es sich um Jobcenter in alleiniger Verantwortung eines zugelassenen kommunalen Trägers (JC zkT). Die Jobcenter führen jeweils eigene Statistiken über die Ausbildungsvermittlung. Die JC gE erfassen die Daten dabei nach dem gleichen System wie die Arbeitsagenturen, die JC zkT hingegen nach einem anderen System, die beiden Verfahren sind nicht kompatibel. Erst seit dem Berichtsjahr 2009 ist es möglich, die Daten aller bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/-innen in der Ausbildungsmarktstatistik zusammenzuführen18. Diese Gesamtstatistik enthält in geringem Umfang auch Doppelzählungen von Bewerbern und Bewerberinnen19. In den statistischen Angaben zu den gemeldeten Ausbildungsstellen sind nach wie vor nur die Daten der Arbeitsagenturen und JC gE enthalten, die Daten der JC zkT können nicht berücksichtigt werden. Nach Einschätzung der BA gibt es jedoch nur wenige Ausbildungsstellen, die ausschließlich bei den JC zkT und nicht auch gleichzeitig bei den örtlichen Arbeitsagenturen zur Vermittlung gemeldet sind (Bundesagentur für Arbeit 2017c).

Gemeldete Ausbildungsstellen

Im Berichtsjahr 2017 waren insgesamt 549.785 Ausbildungsstellen bei den Arbeitsagenturen und JC gE zur Vermittlung registriert. Die Anzahl der gemeldeten Stellen nahm damit gegenüber dem vorherigen Berichtsjahr um 2.838 bzw. 0,5% zu Tabelle A1.3-1. In den alten Ländern betrug die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen 458.340 und fiel damit um 1.807 Stellen bzw. 0,4% höher aus als im Vorjahr. In den neuen Ländern gab es 91.302 registrierte Stellenangebote; dies bedeutet ein Plus von 1.022 Stellen bzw. 1,1%. 

Im Berichtsjahr 2017 waren insgesamt 521.870 betriebliche Ausbildungsstellen registriert, dies entspricht einem Anteil von 94,9% an allen gemeldeten Stellenangeboten20. Gegenüber dem Vorjahr nahm die Zahl der betrieblichen Stellen um 0,8% zu. Die Zahl der außerbetrieblichen Ausbildungsplätze lag 2017 bei 27.915, was einen Anteil von 5,1% an allen registrierten Stellenangeboten bedeutet. Gegenüber dem vorherigen Berichtsjahr nahm die Zahl der außerbetrieblichen Stellen um 4,3% ab. In den alten Ländern wurden 19.561 außerbetriebliche Plätze gemeldet und damit 9,8% weniger als im Vorjahr. In den neuen Ländern war mit 8.354 außerbetrieblichen Stellen dagegen ein Anstieg um 11,7% festzustellen. Der prozentuale Anteil der angebotenen außerbetrieblichen Ausbildungsplätze an allen gemeldeten Ausbildungsstellen lag in den neuen Ländern 2017 nach wie vor deutlich höher als in den alten Ländern (9,1% vs. 4,3%).

Der mit Abstand größte Anteil der registrierten Ausbildungsstellen entfiel 2017 mit 322.273 Stellen bzw. 58,6% auf den Ausbildungsbereich Industrie und Handel; die Stellenzahl erhöhte sich hier um 2,0% gegenüber dem Vorjahr. Im Handwerk wurden 123.755 Ausbildungsstellen (22,5%) zur Vermittlung angeboten und damit 1,1% weniger als im Jahr zuvor. Aus dem Bereich der freien Berufe kamen 37.287 Stellenangebote (6,8%); hier war eine Zunahme um 2,6% zu verzeichnen. Für den öffentlichen Dienst gab es 13.844 registrierte Stellenangebote (2,5%) und damit 0,6% weniger als im vorherigen Berichtsjahr. Aus der Landwirtschaft waren 6.117 zu besetzende Ausbildungsstellen gemeldet (1,1%), was um 5,0% unter dem Vorjahresangebot lag. Zu berücksichtigen ist, dass für 8,5% der Stellenangebote keine Angabe zum Ausbildungsbereich vorlag.

Tabelle A1.3-1: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete Berufsausbildungsstellen in den Berichtsjahren 2017 und 20161

Gemeldete Ausbildungsstellenbewerber/-innen

Im Berichtsjahr 2017 waren insgesamt 547.824 Jugendliche als Ausbildungsstellenbewerber/-innen bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldet. Die Bewerberzahl blieb mit einem Plus von lediglich 96 (0,02%) im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. In den alten Ländern betrug die Zahl der gemeldeten Bewerber/-innen 457.722; dies bedeutet eine Zunahme um 0,7% gegenüber dem Jahr zuvor. In den neuen Ländern war mit 89.730 Bewerbern und Bewerberinnen ein Rückgang um 0,9% zu verzeichnen.

Merkmale der Ausbildungsstellenbewerber/-innen

Der Anteil junger Frauen lag in der Gesamtgruppe aller gemeldeten Bewerber/-innen 2017 mit 40,1% deutlich niedriger als der Anteil junger Männer (59,9%) Tabelle A1.3-2. Der Frauenanteil ging damit im Vergleich zum Vorjahr noch weiter zurück, 2016 hatte er 41,8% betragen. 

In Hinblick auf die schulische Vorbildung wiesen die Bewerber/-innen 2017 am häufigsten einen Realschulabschluss auf, und zwar zu einem Anteil von 40,4%. Einen Hauptschulabschluss besaßen 26,2% der Bewerber/-innen, nur 1,6% hatten keinen Hauptschulabschluss erreicht. 27,5% der Bewerber/-innen verfügten über eine Studienberechtigung (Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife). Der Anteil Studienberechtigter fiel in den alten Ländern höher aus als in den neuen Ländern (28,4% vs. 22,7%). Für insgesamt 4,3% der Bewerber/-innen lagen keine Angaben zum Schulabschluss vor. Die schulische Vorbildungsstruktur der Bewerber/-innen veränderte sich 2017 gegenüber dem vorangegangenen Jahr nicht nennenswert.

Bei nur etwas mehr als der Hälfte (51,0%) der gemeldeten Bewerber/-innen 2017 stellte eine allgemeinbildende Schule die zuletzt besuchte Schulform dar. 41,0% der Bewerber/-innen waren anschließend noch auf einer berufsbildenden Schule gewesen und 5,4% kamen von einer Hochschule oder Akademie. In den alten Ländern lag der Anteil der Bewerber/-innen, die eine berufsbildende Schule besucht hatten, mehr als doppelt so hoch wie in den neuen Ländern (44,9% vs. 20,8%). In den neuen Ländern hatten die Bewerber/-innen dagegen wesentlich häufiger ausschließlich eine allgemeinbildende Schule absolviert als in den alten Ländern (71,3% vs. 47,1%). Diese Unterschiede lassen sich vor allem darauf zurückführen, dass der Übergangsbereich in den alten Ländern im Vergleich zu den neuen Ländern erheblich stärker ausgebaut ist und insbesondere teilqualifizierende Bildungsgänge an beruflichen Schulen sehr verbreitet sind (siehe hierzu BIBB-Datenreport 2017, Kapitel A6.2).

Von den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen hatten 2017 insgesamt 35,7% noch nicht die Volljährigkeit erreicht, 57,2% befanden sich im Alter von 18 bis 24 Jahren und 7% waren bereits 25 Jahre oder älter. In den alten Ländern fiel der Anteil 25-jähriger oder älterer Bewerber/-innen etwas niedriger aus als in den neuen Ländern (6,8% vs. 8,2%), der Unterschied ist aber gegenüber dem Vorjahr (5,7% vs. 8,4%) kleiner geworden.

Im Berichtsjahr 2017 waren 84,4% der Ausbildungsstellenbewerber/-innen deutsche Staatsangehörige, und 15,5% hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit. In den alten Ländern fiel der Anteil der Bewerber/-innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit mehr als doppelt so hoch aus wie in den neuen Ländern (16,9% vs. 8,0%). Insgesamt nahm der relative Ausländeranteil 2017 gegenüber dem Jahr zuvor um fast 2 Prozentpunkte zu, 2016 hatte er bei 13,7% gelegen. Die absolute Zahl der ausländischen Bewerber/-innen stieg von 75.008 im Jahr 2016 auf 84.913 im Jahr 2017 an, also um 9.905 Personen bzw. 13,2%. Ein wesentlicher Grund für diese Veränderung dürfte die stark gestiegene Zahl der Bewerber/-innen im Kontext von Fluchtmigration gewesen sein. 

Insgesamt gab es im Berichtsjahr 2017 unter den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen 26.428 Personen im Kontext von Fluchtmigration, dies entspricht einem Anteil von 4,8% (Bundesagentur für Arbeit 2017b).21 In den alten Ländern waren 23.318 Bewerber/-innen mit Fluchtmigration registriert, in den neuen Ländern 3.107. Die Gesamtzahl der Bewerber/-innen mit Fluchtmigration nahm gegenüber dem Vorjahr um mehr als das Zweieinhalbfache zu, 2016 hatte sie erst bei 10.253 gelegen. Der Anteil junger Männer lag in dieser Bewerbergruppe mit 85,2% sehr hoch. Auch in der Altersstruktur unterschieden sich die Bewerber/-innen im Kontext von Fluchtmigration deutlich von der Gesamtbewerbergruppe: So waren nur 33,4% von ihnen unter 20 Jahre alt, während 39,6% bereits ein Alter von 20 bis 24 Jahren erreicht hatten und 27,0% sogar ein Alter von 25 Jahren und mehr. Hinsichtlich der schulischen Vorbildung zeigten sich ebenfalls große Abweichungen im Vergleich zur Gesamtheit aller Bewerber/-innen: 4,3% der Bewerber/-innen mit Fluchtmigration verfügten über keinen Hauptschulabschluss, und 35,4% wiesen einen Hauptschulabschluss auf. Die Anteile lagen damit deutlich höher als in der Gruppe der Bewerber/-innen insgesamt (1,6% bzw. 26,2%). Der Anteil der Bewerber/-innen mit Realschulabschluss war in der Gruppe mit Fluchtmigration mit 16,6% dagegen wesentlich geringer als in der Gesamtbewerbergruppe (40,4%). Vergleichsweise häufig hatten die Bewerber/-innen im Kontext von Fluchtmigration – mit einem Anteil von 23,1% – eine Studienberechtigung (Fachhochschulreife: 4,0%, allgemeine Hochschulreife: 19,1%), in der Gesamtgruppe der Bewerber/-innen betrug der entsprechende Anteil 27,5%. Für 20,6% der Bewerber/-innen mit Fluchtmigration war der Schulabschluss nicht bekannt.

Tabelle A1.3-2: Geschlecht, Schulabschluss, besuchte Schule, Alter und Staatsangehörigkeit der bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen der Berichtsjahre 2017 und 20161

Verbleib der Ausbildungsstellenbewerber/-innen 

Bis zum Abschluss des Berichtsjahres am 30. September 2017 mündeten 265.320 bzw. 48,4% der Bewerber/-innen in eine Berufsausbildung ein. Der weit überwiegende Teil von ihnen erhielt eine ungeförderte Ausbildungsstelle (244.374 bzw. 92,1%); nur ein relativ kleiner Teil bekam einen geförderten Ausbildungsplatz (20.946 bzw. 7,9%). 164.485 bzw. 30,0% der Bewerber/-innen entschieden sich für eine Alternative zu einer Berufsausbildung. 94.307 bzw. 17,2% der Bewerber/-innen meldeten sich nicht mehr bei den Arbeitsagenturen oder Jobcentern zurück und verzichteten somit auf eine weitere Unterstützung bei der Ausbildungssuche, ihr Verbleib war der BA daher nicht bekannt.22 Die übrigen 23.712 bzw. 4,3% der Bewerber/-innen galten am Ende des Berichtsjahres 2017 offiziell als unversorgt, sie waren weder in eine Berufsausbildung noch in eine Alternative eingemündet.

Die 164.485 Bewerber/-innen mit einem alternativen Verbleib befanden sich am Ende des Berichtsjahres 2017 zu einem großen Teil in einer Schulbildung (43,1%) Tabelle A1.3-3. Relativ viele alternativ verbliebene Bewerber/-innen hatten auch eine Erwerbstätigkeit aufgenommen (22,1%). 7,5% hatten ein Studium begonnen. 7,4% verblieben in ihrer bisherigen (meist geförderten) Berufsausbildung, obwohl sie einen anderen Ausbildungsplatz gesucht hatten. 7,1% nahmen an einer berufsvorbereitenden Maßnahme (einschließlich Reha) teil. 5,9% leisteten einen Freiwilligendienst. Alle anderen Arten des Verbleibs (berufsvorbereitendes Jahr, Berufsgrundbildungsjahr, Praktikum, Einstiegsqualifizierung, Bundeswehr) spielten bei den alternativ verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen mit Anteilen von jeweils weniger als 3,0% eine geringere Rolle.

Von den 164.485 in einer Alternative verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen verzichteten 107.976 (65,6%) auf weitere Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagenturen oder Jobcenter. Die übrigen 56.509 Bewerber/-innen mit alternativem Verbleib (34,4%) hielten ihren Wunsch nach Vermittlung in eine Berufsausbildung dagegen aufrecht. Bewerber/-innen, die in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme eingemündet waren, gaben besonders selten ihre Ausbildungssuche auf: Von ihnen wollten 72,2% (8.018) weiterhin in eine Berufsausbildung vermittelt werden, nur 27,8% (3.086) verzichteten hierauf. Auch bei einem Verbleib in einer bestehenden geförderten Berufsausbildung, einem Praktikum oder einer Einstiegsqualifizierung blieb der Wunsch nach Vermittlung in eine Berufsausbildung sehr häufig bestehen. Anders war dies bei einer Einmündung in Schulbildung: Nur 25,4% (18.028) der betreffenden Bewerber/-innen wünschten eine Fortführung der Ausbildungsvermittlung, 74,6% (52.823) dagegen nicht. Von denjenigen, die alternativ ein Studium begonnen hatten, fragten lediglich 13,0% (1.594) weitere Vermittlungsbemühungen nach, während 87,0% (10.667) diese nicht mehr in Anspruch nahmen.

Insgesamt war am Ende des Berichtsjahres 2017 für 467.603 bzw. 85,4% der Ausbildungsstellenbewerber/-innen der Vermittlungsauftrag abgeschlossen. Dies traf zum einen auf die Bewerber/-innen zu, die im Laufe des Berichtsjahres in eine Berufsausbildung vermittelt werden konnten (265.320 bzw. 48,4% aller Bewerber/-innen), und zum anderen auf diejenigen, die in einer Alternative verblieben waren und zunächst keine Vermittlung in Berufsausbildung mehr wünschten (107.976 bzw. 19,7%). Aber auch für die unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen (94.307 bzw. 17,2%) galt der Vermittlungsauftrag als beendet. Nach Abschluss des Berichtsjahres fortgesetzt wurden die Vermittlungsbemühungen für die offiziell unversorgten Bewerber/-innen (23.712 bzw. 4,3%) und für die alternativ verbliebenen Bewerber/-innen, die weiterhin in eine Berufsausbildung vermittelt werden wollten (56.509 bzw. 10,3%). Für insgesamt 80.221 bzw. 14,6% der Bewerber/-innen lief der Vermittlungsauftrag somit über das Berichtsjahr 2017 hinaus noch weiter; sie werden daher als unvermittelte Bewerber/-innen bezeichnet.

Der Verbleib der 26.428 Bewerber/-innen im Kontext von Fluchtmigration stellte sich im Berichtsjahr 2017 folgendermaßen dar: In eine Berufsausbildung mündeten 9.475 bzw. 35,9% der betreffenden Bewerber/-innen ein, davon 389 bzw. 1,5 % in eine geförderte Ausbildung. 4.216 bzw. 16,0% verblieben in einer Alternative und verzichteten auf weitere Vermittlungsbemühungen. 7.502 bzw. 28,4% meldeten sich nicht bei den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern zurück und hatten somit einen unbekannten Verbleib. Damit war für insgesamt 21.193 bzw. 80,2% der Bewerber/-innen mit Fluchtmigration der Vermittlungsauftrag am Ende des Berichtsjahres beendet. Weitergeführt wurde die Vermittlung für 5.234 bzw. 19,8% der Bewerber/-innen. Diese Gruppe der unvermittelten Bewerber/-innen setzte sich zusammen aus 2.850 Personen (10,8%), die in einer Alternative verblieben waren, aber weiterhin in eine Berufsausbildung vermittelt werden wollten, sowie 2.385 (9,0%) unversorgten Bewerbern und Bewerberinnen. Bewerber/-innen mit Fluchtmigration mündeten somit im Vergleich zu allen Bewerbern und Bewerberinnen deutlich seltener in Berufsausbildung ein (35,9% vs. 48,4%) und blieben etwa doppelt so oft unversorgt (9,0% vs. 4,3%). Auch ein unbekannter Verbleib kam bei ihnen erheblich häufiger vor (28,4% vs. 17,2%).

Im Berichtsjahr 2017 blieb in der Gesamtgruppe aller Bewerber/-innen der Anteil derjenigen, die in eine Berufsausbildung eingemündet waren, mit 48,4% im Vergleich zum Vorjahr (48,3%) nahezu unverändert Tabelle A1.3-4. Bei Betrachtung der Gesamtentwicklung seit dem Berichtsjahr 2009 ist festzustellen, dass sich die Einmündungsquote ab 2013 wieder unter 50% bewegte (Bundesagentur für Arbeit 2017g). In den Jahren 2011 und 2012 hatte sie vorübergehend etwas über 50% gelegen. In den alten Ländern änderte sich 2017 der Anteil der in eine Berufsausbildung vermittelten Bewerber/-innen mit 47,6% ebenfalls kaum gegenüber dem vorherigen Jahr (47,5%). In den neuen Ländern, in denen die Einmündungsquote in Berufsausbildung im gesamten betrachteten Zeitraum immer höher ausfiel als in den alten Ländern, lag sie 2017 mit 53,0% leicht über dem Vorjahresniveau (52,0%). In den Jahren zuvor war der Anteil der einmündenden Bewerber/-innen in den neuen Ländern dagegen mehrfach zurückgegangen, 2010 hatte er noch 56,2% betragen. 

Die alternativ verbliebenen Bewerber/-innen, die keinen weiteren Vermittlungswunsch hatten und für die daher der Vermittlungsauftrag abgeschlossen war, nahmen in den Berichtsjahren 2009 bis 2017 bundesweit sowie in den alten Ländern einen relativ konstanten Anteil von rund einem Fünftel ein. In den neuen Ländern fiel die betreffende Quote allerdings stets etwas niedriger aus. Der Anteil der unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen schwankte im betrachteten Zeitraum insgesamt ebenfalls nur wenig, und zwar zwischen rund 16% und 18%; er lag jedoch in den neuen Ländern in den meisten Jahren etwas höher als in den alten Ländern. 

Der Anteil der unvermittelten Bewerber/-innen variierte in den Berichtsjahren 2009 bis 2017 insgesamt zwischen 13,2% (2011) und 15,7% (2009). Dabei nahm die Quote der unversorgten Bewerber/-innen, d. h. die unvermittelt und ohne einen alternativen Verbleib waren, in den letzten Jahren merklich zu, und zwar von 2,1% im Jahr 2011 auf 4,3% im Jahr 2017.23 In den neuen Ländern lag der Anteil der unvermittelten Bewerber/-innen stets niedriger als in den alten Ländern: 2017 betrug er hier 12,3%, in den alten Ländern dagegen 15,1%. Allerdings war in den alten Ländern immer eine niedrigere Quote unversorgter Bewerber/-innen zu verzeichnen als in den neuen Ländern.

Tabelle A1.3-3: Verbleib der im Berichtsjahr 2017 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen zum 30.09.20171

Tabelle A1.3-4: Verbleib der in den Berichtsjahren 2009 bis 2017 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen jeweils zum 30. September1

Merkmale der unvermittelten Ausbildungsstellenbewerber/-innen

Unter den insgesamt 80.221 unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen des Berichtsjahres 2017 hatten junge Frauen einen Anteil von 38,3% Tabelle A1.3-5. Dieser Frauenanteil fiel damit etwas geringer aus als bei allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen (40,1%). Nur wenige unvermittelte Bewerber/-innen hatten keinen Hauptschulabschluss erreicht (1,9%). 27,6% verfügten über einen Hauptschulabschluss, 38,2% über einen Realschulabschluss und 28,4% über eine Studienberechtigung. Die unvermittelten Bewerber/-innen wiesen damit kaum niedrigere Schulabschlüsse auf als die Gesamtgruppe der Bewerber/-innen. Allerdings fällt auf, dass mit 50,1% relativ viele der unvermittelten Bewerber/-innen auf eine berufliche Schule gegangen waren, dagegen mit 40,8% verhältnismäßig wenige zuletzt eine allgemeinbildende Schule besucht hatten. In der Gesamtgruppe aller Bewerber/-innen war dies umgekehrt; für 41,0% war hier eine berufliche Schule und für 51,0% eine allgemeinbildende Schule die letzte besuchte Schulform. 

Von den unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen waren 70,9% bereits volljährig, und 40,5% befanden sich schon im Alter von 20 und mehr Jahren. Auch in der Altersstruktur gab es somit Unterschiede gegenüber allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen, von denen 64,2% die Volljährigkeit und 35,3% ein Alter von 20 Jahren und mehr erreicht hatten. 

Im Berichtsjahr 2017 hatten 18,9% der unvermittelten Bewerber/-innen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Die Ausländerquote fiel damit höher aus als in der Gesamtgruppe der Bewerber/-innen (15,5%). Der Anteil an Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nahm bei den unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen 2017 gegenüber dem Vorjahr (16,1%) merklich zu. 

Tabelle A1.3-5: Unvermittelte Bewerber/-innen nach Geschlecht, Schulabschluss, besuchter Schule, Alter und Staatsangehörigkeit in den Berichtsjahren 2017 und 20161

Ausbildungsstellenbewerber/-innen mit Schulabgang vor dem Berichtsjahr 

Von den insgesamt 547.824 im Berichtsjahr 2017 gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen waren 235.506 bzw. 43,0% bereits vor dem Berichtszeitraum (Oktober 2016 bis September 2017) von der allgemeinbildenden oder beruflichen Schule abgegangen.  Von ihnen hatten 41,2% die Schule im Vorjahr verlassen und 58,8% noch früher  Tabelle A1.3-6. Verglichen mit dem Berichtsjahr 2016 nahm die Zahl der Bewerber/-innen mit Schulabgang in früheren Jahren insgesamt zu, und zwar um 4.217 Personen bzw. 1,8%. Auch der relative Anteil an allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen erhöhte sich 2017 leicht, und zwar um 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr (von 42,2% auf 43,0%).

Gemeldete Ausbildungsstellen-bewerber/-innen, die die Schule vor dem Berichtsjahr verlassen haben

In der Ausbildungsmarktstatistik der BA werden die Bewerber/-innen um Berufsausbildungsstellen nach dem Schulabgangsjahr differenziert. Es werden folgende Gruppen unterschieden:

  • Bewerber/-innen mit Schulabgang im Berichtsjahr,
  • Bewerber/-innen mit Schulabgang im Vorjahr,
  • Bewerber/-innen mit Schulabgang im Vorvorjahr oder in noch früheren Jahren.

Das Schulabgangsjahr bezieht sich dabei nicht nur auf die allgemeinbildende Schule, sondern es werden auch im Anschluss an die allgemeinbildende Schule besuchte berufliche Schulen berücksichtigt. Für das Schulabgangsjahr zählt also die zuletzt beendete allgemeinbildende oder berufliche Schule.

Bei den Bewerbern und Bewerberinnen mit Schulabgang vor dem Berichtsjahr handelt es sich somit um Personen, die im Laufe des aktuellen Berichtszeitraums (1. Oktober des Vorjahres bis 30. September) keine Schule mehr besuchten, sondern z. B. an einer berufsvorbereitenden Maßnahme der BA teilnahmen, eine Einstiegsqualifizierung oder ein sonstiges Praktikum absolvierten, einen Freiwilligendienst leisteten, einer Erwerbstätigkeit nachgingen oder aus privaten Gründen bzw. wegen erfolgloser Ausbildungssuche zuhause blieben. In der Vergangenheit sind die Jugendlichen mit Schulabgang vor dem Berichtsjahr häufig als „Altbewerber/-innen“ bezeichnet worden, obwohl unbekannt ist, ob sie sich tatsächlich früher schon einmal um eine Ausbildungsstelle beworben haben. Zumindest für einen kleineren Teil von ihnen ist anzunehmen, dass sie vor dem aktuellen Berichtsjahr überhaupt noch keine Berufsausbildung angestrebt hatten. Umgekehrt werden aber Jugendliche, die nach erfolglosen Bewerbungen um eine Berufsausbildungsstelle z. B. teilqualifizierende schulische Bildungsgänge besuchten, in der BA-Ausbildungsmarktstatistik als aktuelle Schulabgänger/-innen eingestuft.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung geht daher im Rahmen der regelmäßig durchgeführten BA/BIBB-Bewerberbefragung bei der Definition der Personengruppe der Altbewerber/-innen von früher tatsächlich bereits erfolgten Bewerbungen um eine Ausbildungsstelle aus (vgl. Kapitel A8.1).

Tabelle A1.3-6: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete Bewerber/-innen, die die Schule bereits vor dem Berichtsjahr verlassen haben, in den Berichtsjahren 2017 und 20161

Im Berichtsjahr 2017 fiel der Anteil der Bewerber/-innen, die die Schule bereits in vorherigen Jahren beendet hatten, in den neuen Ländern mit 46,9% deutlich höher aus als in den alten Ländern mit 42,2%. Die meisten der betreffenden Bewerber/-innen hatten die Schule bereits im Vorvorjahr oder früher, also vor 2 oder mehr Jahren, verlassen, und zwar in den neuen Ländern noch häufiger als in den alten Ländern (62,3% vs. 58,1%). Die Anteile der Bewerber/-innen mit Schulabgang vor einem Jahr fielen in den alten Ländern entsprechend höher aus als in den neuen Ländern (41,9 % vs. 37,7%). 

Bei einem Vergleich mit dem Berichtsjahr 2016 ist festzustellen, dass 2017 in den alten Ländern die Zahl der Bewerber/-innen aus früheren Schulentlassjahrgängen mit 3,4% merklich zugenommen hat. Dabei gab es insbesondere mehr Bewerber/-innen, die bereits vor 2 oder mehr Jahren von der Schule abgegangen waren (+5,4%). In den neuen Ländern ging dagegen die Zahl der Bewerber/-innen mit Schulbeendigung in früheren Jahren insgesamt leicht zurück, und zwar um 1,0%. Hier waren nun vor allem weniger Bewerber/-innen zu verzeichnen, die schon vor mindestens 2 Jahren die Schule verlassen hatten (-1,2%).

Von den Bewerbern und Bewerberinnen aus früheren Schulentlassjahrgängen waren im Berichtsjahr 2017 insgesamt 40,4% junge Frauen. Der Frauenanteil fiel damit ungefähr ebenso hoch aus wie bei den Bewerbern und Bewerberinnen, die die Schule im aktuellen Berichtsjahr beendet hatten (40,1%)  Tabelle A1.3-7. Anders als in den alten Ländern lag in den neuen Ländern der Frauenanteil unter den Bewerbern und Bewerberinnen mit Schulabgang in früheren Jahren mit 41,7% etwas höher als bei denjenigen mit Schulabgang im Berichtsjahr (39,0%)  Tabelle A1.3-8, Tabelle A1.3-9.

Insgesamt verfügten die Bewerber/-innen aus früheren Schulentlassjahren im Vergleich zu denjenigen mit aktuellem Schulabgang deutlich seltener über einen mittleren Schulabschluss (34,4% vs. 45,3%) oder die (Fach-)Hochschulreife (22,2% vs. 31,9%), dagegen wiesen sie wesentlich häufiger einen Hauptschulabschluss auf (31,8% vs. 22,2%) oder hatten keinen Hauptschulabschluss erreicht (2,7% vs. 0,7%) Tabelle A1.3-7. Besonders oft besaßen Bewerber/-innen, die die Schule bereits vor 2 oder mehr Jahren beendet hatten, maximal einen Hauptschulabschluss (39,3%). Dabei ist zu berücksichtigen, dass für insgesamt 8,9% der Bewerber/-innen aus vorangegangenen Schulabgangsjahren der Schulabschluss nicht bekannt war, während für diejenigen, die im aktuellen Berichtsjahr die Schule beendet hatten, nahezu vollständige Angaben hierzu vorlagen. Bewerber/-innen aus früheren Schulentlassjahren wiesen sowohl in den alten Ländern als auch in den neuen Ländern wesentlich häufiger maximal einen Hauptschulabschluss auf (alte Länder: 33,9%. neue Länder: 37,5%) als diejenigen mit aktuellem Schulabgang (alte Länder: 23,1%, neue Länder: 21,2%) Tabelle A1.3-8Tabelle A1.3-9.

Auch hinsichtlich des Verbleibs der Bewerber/-innen gab es 2017 erhebliche Unterschiede, je nachdem, wie lange der letzte Schulbesuch bei ihnen zurücklag: So befanden sich insgesamt 40,1% der Bewerber/-innen, die bereits in früheren Jahren die Schule verlassen hatten, am Ende des Berichtsjahres in einer ungeförderten Berufsausbildung, von denjenigen mit einem Schulabgang im aktuellen Jahr waren es dagegen 49,8% Tabelle A1.3-7. Wurde die Schule im Vorjahr beendet, so kam ein Verbleib in ungeförderter Berufsausbildung mit 52,3% allerdings sogar häufiger vor als bei einem Schulabgang im aktuellen Berichtsjahr. Lag der letzte Schulbesuch aber schon 2 oder mehr Jahre zurück, fiel der Anteil der in ungeförderter Ausbildung verbliebenen Bewerber/-innen mit 31,7% erheblich niedriger aus. 

Die Bewerber/-innen aus früheren Schulentlassjahrgängen erhielten relativ häufig einen aus öffentlichen Mitteln finanzierten Ausbildungsplatz. Insgesamt 10,2% von ihnen befanden sich am Ende des Berichtsjahres 2017 in einer solchen geförderten Ausbildung, gegenüber nur 1,3% derjenigen mit aktuellem Schulabgang. Damit verblieben Bewerber/-innen mit Schulbeendigung in früheren Jahren insgesamt fast so oft in einer (geförderten oder ungeförderten) Berufsausbildung wie die Vergleichsgruppe mit Schulabgang im Berichtsjahr (50,3% vs. 51,1%). Allerdings gab es innerhalb der Gruppe der Bewerber/-innen aus früheren Schulentlassjahrgängen einen großen Unterschied: Sehr gut schnitten diejenigen ab, die die Schule im Vorjahr verlassen hatten: 61,0% von ihnen befanden sich am Ende des Berichtsjahres in Berufsausbildung, und damit sogar deutlich mehr als in der Bewerbergruppe mit aktuellem Schulabgang. Dagegen kam ein Verbleib in Berufsausbildung bei denjenigen mit einem 2 oder mehr Jahre zurückliegenden Schulbesuch mit 42,9% weit seltener vor.


Tabelle A1.3-7: Geschlecht, Schulabschluss und Verbleib der im Berichtsjahr 2017 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen nach Schulabgangsjahr - Bundesgebiet1

Zwischen alten und neuen Ländern waren in Hinblick auf den Verbleib der Bewerber/-innen relativ starke Abweichungen zu verzeichnen: In den alten Ländern befanden sich am Ende des Berichtjahres 2017 die Bewerber/-innen mit Schulabgang in früheren Jahren etwas häufiger in einer (geförderten oder ungeförderten) Berufsausbildung als diejenigen aus dem aktuellen Schulentlassjahrgang (50,4% vs. 49,5%). In den neuen Ländern verblieben dagegen Bewerber/-innen, die die Schule in vorherigen Jahren beendet hatten, viel seltener in einer Berufsausbildung als diejenigen mit Schulabgang im aktuellen Berichtsjahr (50,4% vs. 60,1%) Tabelle A1.3-8, Tabelle A1.3-9

Insgesamt lagen den Arbeitsagenturen und Jobcentern über die Bewerber/-innen, die die Schule bereits in früheren Jahren verlassen hatten, wesentlich häufiger keine Informationen zum Verbleib vor als über diejenigen mit aktuellem Schulabgang (32,4% vs. 12,9%). Der Anteil der unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen betrug in der Bewerbergruppe, die die Schule vor einem Jahr beendet hatte, 24,5%. Lag der Schulabgang der Bewerber/-innen schon mindestens 2 Jahre zurück, war der betreffende Anteil mit 37,9% noch wesentlich höher. 

Tabelle A1.3-8: Geschlecht, Schulabschluss und Verbleib der im Berichtsjahr 2017 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen nach Schulabgangsjahr – alte Länder1

Tabelle A1.3-9: Geschlecht, Schulabschluss und Verbleib der im Berichtsjahr 2017 bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber/-innen nach Schulabgangsjahr – neue Länder1

Ausbildungsstellenbewerber/-innen, die bereits vor dem Berichtsjahr bei der BA gemeldet waren

Seit einigen Jahren enthält die BA-Ausbildungsmarktstatistik auch Angaben über die gemeldeten Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen, die nicht nur im aktuellen Berichtsjahr, sondern bereits auch in früheren Jahren mit Unterstützung einer Arbeitsagentur oder eines Jobcenters eine Ausbildungsstelle gesucht haben. Für die Jahre 2014 bis 2017 wurden u. a. die Zahlen der Bewerber/-innen ausgewiesen, die schon in mindestens einem der letzten 5 Berichtsjahre bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter als Bewerber/-innen registriert waren. Aus diesen Angaben geht allerdings nicht hervor, in welchem Jahr die betreffenden Bewerber/-innen erstmals gemeldet waren. 

Von den insgesamt 547.824 Bewerbern und Bewerberinnen des Berichtsjahrs 2017 waren demnach 183.727 auch in einem oder mehreren der vorherigen 5 Berichtsjahre als Ausbildungsstellenbewerber/-in registriert, dies entsprach einem Anteil von 33,5%. In den alten Ländern waren 154.109 Bewerber/-innen bereits früher einmal gemeldet, und damit 33,7% der insgesamt 454.722 Ausbildungsstellenbewerber/-innen. In den neuen Ländern traf dies auf 29.513 Bewerber/-innen zu, also auf 32,9% der Gesamtbewerberzahl von 89.730.

Der relative Anteil der Bewerber/-innen, die bereits in einem der 5 früheren Berichtsjahre gemeldet waren, an allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen veränderte sich in den vergangenen Jahren insgesamt kaum: Er lag 2014 bei 33,3%, 2015 bei 33,7%, 2016 bei 33,8% und 2017 bei 33,5%. Auch in den alten Ländern blieb der Anteil der schon früher einmal registrierten Bewerber/-innen nahezu unverändert (2014: 33,4%, 2015: 33,8%, 2016: 34,0%, 2017: 33,7%). In den neuen Ländern stagnierte der betreffende Anteil von 2014 bis 2016 bei 33,6% und sank 2017 leicht auf 32,9%.

Unbesetzte Berufsausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/-innen am Ende des Berichtsjahres 

In die Bilanz des Ausbildungsstellenmarktes gehen auf der Angebotsseite die am Ende des Berichtsjahres (zum Stichtag 30. September) bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern als unbesetzt registrierten Ausbildungsstellen ein und auf der Nachfrageseite die zu diesem Zeitpunkt noch unvermittelten Ausbildungsstellenbewerber/-innen.  Zu diesen Größen wird jeweils die vom BIBB erhobene Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zum 30. September hinzugerechnet und so das Gesamtangebot an Ausbildungsstellen bzw. die Gesamtnachfrage nach Ausbildungsstellen ermittelt (vgl. Kapitel A1.1).

Unbesetzte Berufsausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/-innen zum 30. September

Als unbesetzte Berufsausbildungsstellen zählen alle bei den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern zur Vermittlung im Berichtsjahr gemeldeten Ausbildungsstellen, die nicht zurückgenommen wurden und die am Stichtag 30.  September noch nicht besetzt waren (Bundesagentur für Arbeit 2017i). Einbezogen werden dabei auch unbesetzte Berufsausbildungsplätze in Berufsbildungswerken und sonstigen Einrichtungen, die Ausbildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung durchführen; diese Plätze dürften allerdings zahlenmäßig kaum ins Gewicht fallen.

Bei den unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen um Berufsausbildungsstellen handelt es sich um die bei den Arbeitsagenturen bzw. Jobcentern im Berichtsjahr gemeldeten Bewerber/-innen, die am Stichtag 30. September entweder offiziell unversorgt (d. h. weder in eine Berufsausbildung noch in eine Alternative gemündet waren) oder die in einer Alternative verblieben waren, aber weiterhin in eine Berufsausbildung vermittelt werden wollten. Für beide Gruppen lief der Vermittlungsauftrag auch nach Ende des Berichtsjahres weiter.  

Am 30. September 2017 waren von den insgesamt 549.785 im Berichtsjahr zur Vermittlung gemeldeten Ausbildungsstellen 48.937 Stellen unbesetzt geblieben Tabelle A1.3-10. Der Anteil unbesetzter Stellen an allen gemeldeten Ausbildungsstellen nahm mit 8,9% um einen Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr (7,9%) zu. In den alten und neuen Ländern fiel der relative Anteil unbesetzter Ausbildungsstellen 2017 mit 8,9% bzw. 9,0% fast gleich hoch aus. Allerdings gab es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern: Die höchsten Anteile unbesetzter Stellen waren in Bayern (13,7%), Brandenburg (11,8%) und Mecklenburg-Vorpommern (11,7%) zu verzeichnen, die niedrigsten Anteile dagegen in Bremen (2,8%), Niedersachsen (5,4%) und im Saarland (6,1%). 

Von den insgesamt 547.824 im Berichtsjahr 2017 gemeldeten Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen waren 80.221 Bewerber/-innen am 30. September noch unvermittelt, d. h. für sie liefen die Vermittlungsbemühungen weiter. Der Anteil unvermittelter Bewerber/-innen an allen Bewerbern und Bewerberinnen fiel mit 14,6% fast ebenso hoch aus wie im Vorjahr (14,7%). In den alten Ländern blieben Bewerber/-innen 2017 mit 15,1% deutlich häufiger unvermittelt als in den neuen Ländern mit 12,3%. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern waren wiederum beträchtlich: Der mit Abstand höchste relative Anteil unvermittelter Bewerber/-innen war in Hamburg mit 26,1% festzustellen24, gefolgt von Bremen (20,2%) und Schleswig-Holstein (19,5%), während Thüringen (8,1%), Bayern (9,0%) und Sachsen-Anhalt (10,5%) die niedrigsten Anteile aufwiesen.

Werden die unbesetzten Ausbildungsstellen in Relation zu den noch unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen gesetzt, so lässt sich erkennen, ob zumindest rein rechnerisch eine Versorgung der unvermittelten Bewerber/-innen möglich gewesen wäre. Im Berichtsjahr 2017 war dies nicht der Fall, vielmehr gab es insgesamt ein deutliches Defizit an Stellenangeboten: Das Zahlenverhältnis betrug lediglich 0,61, was bedeutet, dass auf 10 unbesetzte Ausbildungsstellen ungefähr 16 unvermittelte Bewerber/-innen entfielen. Allerdings hat sich 2017 die Relation gegenüber dem Vorjahr (0,54) leicht verbessert. 

In den neuen Ländern war das Verhältnis von unbesetzten Ausbildungsstellen zu unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen im Berichtsjahr 2017 mit 0,74 etwas günstiger als in den alten Ländern mit 0,59. Erhebliche Abweichungen traten auch hierbei zwischen den einzelnen Bundesländern auf: Die günstigste Relation zeigte sich in Bayern (1,98), hier kamen auf 10 unbesetzte Stellen nur rund 5 unvermittelte Bewerber/-innen. Auch in Thüringen (1,46) und Mecklenburg-Vorpommern (1,11) gab es mehr unbesetzte Ausbildungsstellen als unvermittelte Bewerber/-innen. Am ungünstigsten waren die Relationen in Bremen (0,14) sowie in Hamburg und Niedersachsen (jeweils 0,30), wo 10 unbesetzten Stellen ca. 71 bzw. 33 unvermittelte Bewerber/-innen gegenüberstanden. 

In der längerfristigen Entwicklung hat sich der relative Anteil unbesetzter Ausbildungsplätze an allen gemeldeten Stellen in der Zeit von 2009 bis 2017 insgesamt mehr als verdoppelt, und zwar von 3,7% auf 8,9% Tabelle A1.3-11. In den neuen Ländern nahm in diesem Zeitraum der zunächst geringere Anteil unbesetzter Stellen stärker zu (von 2,8% auf 9,0%) als in den alten Ländern (von 3,9% auf 8,9%). Der relative Anteil unvermittelter Bewerber/-innen an allen gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen veränderte sich demgegenüber vergleichsweise wenig: Insgesamt sank er von 15,7% in 2009 auf einen Tiefstand von 13,2% in 2011 und lag 2017 bei 14,6%. In den alten Ländern fiel der Anteil unvermittelter Bewerber/-innen – er betrug 17,2% im Jahr 2009 und 15,1% im Jahr 2017 – jeweils wesentlich höher aus als in den neuen Ländern, dort nahm er allerdings von 9,7% in 2009 auf 12,3% in 2017 zu. Das Verhältnis von unbesetzten Ausbildungsstellen zu unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen verbesserte sich von 2009 bis 2017 deutlich: Die Relation verdreifachte sich sowohl insgesamt (von 0,20 auf 0,61) als auch in den alten Ländern (von 0,19 auf 0,59) und den neuen Ländern (von 0,25 auf 0,74).

Tabelle A1.3-10: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete unbesetzte Ausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/-innen in den Berichtsjahren 2017 und 2016 nach Ländern1

Tabelle A1.3-11: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete unbesetzte Ausbildungsstellen und unvermittelte Bewerber/-innen in den Berichtsjahren 2009 bis 20171

Gemeldete Berufsausbildungsstellen in Relation zum Stellenangebot insgesamt sowie gemeldete Bewerber/-innen in Relation zu den Ausbildungsinteressierten insgesamt

Zuletzt soll noch darauf eingegangen werden, inwieweit die Daten der BA-Ausbildungsmarktstatistik Aufschluss über das Gesamtgeschehen auf dem Ausbildungsmarkt geben. Wie eingangs bereits erwähnt, ist die Inanspruchnahme der Vermittlungsdienste der BA sowohl für die Betriebe als auch für die Jugendlichen freiwillig. Dies bedeutet, dass es sich bei den im jeweiligen Berichtsjahr gemeldeten Ausbildungsstellen längst nicht um alle zu besetzenden Plätze für eine duale Berufsausbildung handelt. So sind die Stellenangebote von Betrieben, die ihre Ausbildungsplätze ohne Einschaltung der BA besetzen wollten, nicht registriert. Die außerbetrieblichen Ausbildungsplätze, die zur Verfügung standen, dürften dagegen in der BA-Statistik vollständig erfasst sein. Der Personenkreis der gemeldeten Bewerber/-innen umfasst ebenfalls bei Weitem nicht alle an einer dualen Berufsausbildung interessierten Jugendlichen: All diejenigen, die die Vermittlungsdienste der BA nicht genutzt haben, sind auch nicht als Ausbildungsstellenbewerber/-innen registriert worden. Gleiches gilt für diejenigen, die zwar die Unterstützung der BA bei der Ausbildungssuche in Anspruch nehmen wollten, aber nach Einschätzung der BA noch nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine Berufsausbildung erfüllten.

In der Ausbildungsmarktbilanz zum Stichtag 30. September wird das Gesamtangebot an Ausbildungsstellen berechnet, indem zu der vom BIBB ermittelten Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen laut BA-Statistik addiert wird (vgl. Kapitel A1.1). Das Gesamtangebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen wird auf die gleiche Weise errechnet, d. h., der Zahl der neu abgeschlossenen Verträge für betriebliche Ausbildungsverhältnisse wird wiederum die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen hinzugerechnet. Werden die bei der BA registrierten Ausbildungsplätze den so gebildeten Gesamtstellenangeboten gegenübergestellt, so ergibt sich Folgendes: Im Berichtsjahr 2017 lag der Anteil gemeldeter Ausbildungsstellen bei 96,1% des Gesamtangebots, bezogen auf die betrieblichen Stellen waren es 93,8% Tabelle A1.3-12. Bei Betrachtung der Entwicklung seit 2009 ist eine kontinuierliche Zunahme des Anteils gemeldeter Ausbildungsstellen am Gesamtstellenangebot festzustellen. Dies entspricht dem bekannten Zusammenhang, dass der Einschaltungsgrad der BA durch die Betriebe immer ansteigt, wenn – so wie in den letzten Jahren – aufgrund einer sinkenden Nachfrage die Besetzung der betrieblichen Ausbildungsstellen schwieriger wird (Bundesagentur für Arbeit 2017c). Dennoch erscheint der sich rechnerisch ergebende Einschaltungsgrad von inzwischen weit über 90% ungewöhnlich hoch.

In den neuen Ländern war der rechnerische Anteil der bei der BA registrierten Stellen am Gesamtstellenangebot in den letzten Jahren stets wesentlich höher als in den alten Ländern, wobei auffällt, dass er ab 2011 sogar jeweils deutlich mehr als 100% betrug. Dies bedeutet, dass in den neuen Ländern in den betreffenden Berichtsjahren mehr Plätze bei der BA zur Vermittlung gemeldet waren, als zum Stichtag 30. September statistisch als besetzt und unbesetzt erfasst wurden (durch die BIBB-Erhebung neu abgeschlossener Ausbildungsverträge bzw. die BA-Ausbildungsmarktstatistik). Die Erklärung hierfür dürfte sein, dass die zur Vermittlung angebotenen Ausbildungsstellen im Laufe des Berichtsjahres immer häufiger nicht besetzt werden konnten und die Betriebe hierfür den Vermittlungswunsch dann auch nicht aufrechterhalten haben. Es ist also von einem gestiegenen Anteil gemeldeter Ausbildungsstellen auszugehen, die von den Betrieben nicht besetzt werden konnten, die aber dennoch statistisch nicht als unbesetzte Plätze (zum Stichtag 30.  September) erfasst wurden.25 Dass sich dies in den neuen Ländern so deutlich zeigt, könnte mit den bereits seit Längerem bestehenden erheblichen Problemen ostdeutscher Betriebe bei der Besetzung ihrer Ausbildungsplätze zusammenhängen (Mohr/Troltsch/Gerhards 2014, Troltsch 2015).

Die Gesamtzahl der institutionell erfassten ausbildungsinteressierten Personen wird gebildet, indem zu der vom BIBB ermittelten Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge die Zahl der bei der BA gemeldeten, aber nicht in eine Berufsausbildung eingemündeten Bewerber/-innen26 hinzugerechnet wird (vgl. Kapitel A1.1). Wird der so gebildete Personenkreis der Ausbildungsinteressierten den bei der BA registrierten Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen gegenübergestellt, ist festzustellen, dass im Berichtsjahr 2017 mit 68,0% bei Weitem nicht alle an einer dualen Berufsausbildung interessierten Jugendlichen eine Unterstützung durch die BA bei der Ausbildungssuche in Anspruch genommen haben. Bei Betrachtung der Entwicklung in den vergangenen Jahren zeigt sich, dass der Anteil der gemeldeten Bewerber/-innen an allen Ausbildungsinteressierten von 2009 bis 2017 insgesamt zunahm. Dies ist ungewöhnlich, da bei einer verbesserten Angebotslage auf dem Ausbildungsmarkt eigentlich von einem Rückgang des Einschaltungsgrades der BA durch die ausbildungsinteressierten Jugendlichen ausgegangen werden kann (Bundesanstalt für Arbeit 2017c). Auffällig ist dabei auch, dass der Anteil der registrierten Bewerber/-innen an allen Ausbildungsinteressierten in den neuen Ländern jeweils erheblich höher lag als in den alten Ländern. Ein möglicher Grund hierfür könnte in den zunehmenden und in den neuen Ländern besonders ausgeprägten Passungsproblemen auf dem Ausbildungsmarkt gelegen haben. Für die Jugendlichen wurde es möglicherweise trotz günstigerer Marktverhältnisse schwieriger, eine ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechende Ausbildungsstelle zu finden, weshalb sie verstärkt die Vermittlungsdienste der BA in Anspruch nahmen.

Tabelle A1.3-12: Bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldete Ausbildungsstellen sowie gemeldete Bewerber/-innen in den Berichtsjahren 2009 bis 2017 - absolut und in Relation1

Zusammenfassung und Fazit

Im Berichtsjahr 2017 wurden über die Arbeitsagenturen und Jobcenter 549.785 Ausbildungsstellen zur Vermittlung angeboten, und 547.824 Jugendliche waren als Ausbildungsstellenbewerber/-innen registriert. Die Zahl der gemeldeten Stellen nahm damit gegenüber dem vorangegangenen Berichtsjahr nur sehr leicht zu, die Bewerberzahl blieb fast genau auf dem Vorjahresniveau.

Weniger als die Hälfte der Bewerber/-innen (48,4%) mündete im Berichtsjahr 2017 in eine Berufsausbildung ein. Ein Fünftel (19,7%) verblieb in einer Alternative und wünschte vorerst keine weiteren Vermittlungsbemühungen mehr. 10,3% der Bewerber/-innen hatten am Ende des Berichtsjahres ebenfalls einen alternativen Verbleib, hielten allerdings ihren Wunsch nach Vermittlung in eine Berufsausbildung weiterhin aufrecht. 4,3% der Bewerber/-innen befanden sich weder in einer Berufsausbildung noch in einer Alternative und galten daher offiziell als unversorgt. Von 17,2% der Bewerber/-innen lagen keine Angaben zum Verbleib vor; sie hatten sich bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern nicht mehr zurückgemeldet, weshalb die Vermittlungsbemühungen für sie eingestellt wurden.

Der relative Anteil der gemeldeten Bewerber/-innen, die die Schule vor dem aktuellen Berichtsjahr verlassen hatten, lag 2017 mit 43,0% leicht über dem Vorjahresniveau. In den neuen Ländern fiel der Anteil mit 46,9% deutlich höher aus als in den alten Ländern mit 42,2%. Sehr ungünstig stellte sich vor allem die Lage der Bewerber/-innen dar, die die Schule bereits vor mindestens 2  Jahren beendet hatten: Von ihnen befanden sich zum Ende des Berichtsjahres 2017 lediglich 42,9% in einer Berufsausbildung. Ihr Verbleib war zudem besonders oft unbekannt (37,9%), d. h. sie brachen überdurchschnittlich oft den Kontakt zur Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ab und verzichteten so auf eine weitere institutionelle Unterstützung bei der Ausbildungssuche.

Am Ende des Berichtsjahres 2017 waren insgesamt 80.221 bzw. 14,6% der gemeldeten Bewerber/-innen unvermittelt, d. h. für sie liefen die Bemühungen um Vermittlung in eine Ausbildungsstelle weiter. Ihnen standen insgesamt 48.937 noch unbesetzte Ausbildungsstellen gegenüber, dies waren 8,9% aller gemeldeten Stellenangebote. Selbst rein rechnerisch reichten die unbesetzten Plätze zur Versorgung der unvermittelten Bewerber/-innen somit bei Weitem nicht aus, denn auf 10 unbesetzte Ausbildungsstellen entfielen ungefähr 16 unvermittelte Bewerber/-innen. Hinsichtlich des Verhältnisses von unbesetzten Stellen zu unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen gab es allerdings beträchtliche regionale Unterschiede. Es ist zu beachten, dass die BA-Ausbildungsmarktstatistik keineswegs Aufschluss über das gesamte Marktgeschehen gibt. So werden insbesondere viele der bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern registrierten betrieblichen Ausbildungsstellen mit Jugendlichen besetzt, die nicht als Ausbildungsstellenbewerber/-innen gemeldet waren. Umgekehrt können sich gemeldete Ausbildungsstellenbewerber/-innen selbstverständlich auch auf Stellen bewerben, die von den Betrieben nicht bei der BA zur Vermittlung angeboten worden sind. Die Zahlen der BA-Statistik stellen daher nur jeweils Teilgrößen des Gesamtstellenangebots und der Gesamtnachfrage auf dem Ausbildungsmarkt dar. Daher wird zur Abbildung der gesamten Marktbilanz die vom BIBB ermittelte Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse zum 30. September herangezogen und dieser dann die Zahl der gemeldeten unbesetzten Ausbildungsstellen bzw. der unvermittelten Ausbildungsstellenbewerber/-innen hinzugerechnet. 

Werden allerdings die bei der BA gemeldeten Ausbildungsstellen dem im Rahmen der Ausbildungsmarktbilanz ermittelten Gesamtstellenangebot gegenübergestellt, so deutet das Ergebnis darauf hin, dass der Anteil der nicht besetzten betrieblichen Ausbildungsstellen in der BA-Statistik untererfasst ist, und zwar besonders ausgeprägt in den neuen Ländern. Unterstützt wird diese Annahme durch die Ergebnisse des BIBB-Qualifizierungspanels, nach welchem im Jahr 2014 der Anteil unbesetzter Ausbildungsstellen am betrieblichen Gesamtstellenangebot in Westdeutschland 25% betrug und in Ostdeutschland sogar 41% (Troltsch 2015). Aber auch die Zahl der unvermittelten Bewerber/-innen dürfte eher zu niedrig angesetzt sein. So war von den offiziell unbekannt verbliebenen Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen im Berichtsjahr 2017 ein Viertel am 30. September arbeitslos gemeldet. Dies entsprach einem Anteil von 4,1% aller gemeldeten Bewerber/-innen. Sie zählen nur deshalb nicht zu den unversorgten bzw. unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen, weil sie sich nicht mehr bei der Ausbildungsvermittlung der Arbeitsagenturen oder Jobcentern zurückmeldeten, und aus diesem Grund angenommen wird, dass sie ihren Wunsch nach Aufnahme einer Berufsausbildung aufgegeben haben.

(Ursula Beicht)

  • 16

    Die BA unterstützt darüber hinaus auch Jugendliche, die eine andere Art von Berufsausbildung (z.  B. Schulberufsausbildung, Ausbildung in einer Beamtenlaufbahn) anstreben. In die BA-Statistik zum Ausbildungsstellenmarkt werden aber ausschließlich die Bewerber/-innen und Ausbildungsstellen für BBiG/HwO-Berufe einbezogen (Bundesagentur für Arbeit 2017i).

  • 17

    Die in der September-Statistik enthaltenen Angaben bilden im Folgenden immer die Datengrundlage.

  • 18

    Von 2005 bis 2008 konnten die Daten der bei den JC zkT gemeldeten Bewerber/-innen datentechnisch bedingt in der BA-Ausbildungsmarktstatistik nicht berücksichtigt werden. Aus Gründen der Vergleichbarkeit beginnen die in diesem Kapitel enthaltenen Zeitreihen daher jeweils mit dem Jahr 2009.

  • 19

    Doppelerfassungen entstehen beispielsweise, wenn Ausbildungsstellenbewerber/-innen mit ihrem Vermittlungswunsch ursprünglich bei einer Arbeitsagentur gemeldet waren, dann aber im Laufe des Vermittlungsjahres eine Hilfebedürftigkeit im Sinne von Sozialgesetzbuch II eintrat und die Ausbildungsvermittlung deshalb von einem JC zkT übernommen wurde. Im Berichtsjahr 2017 gab es insgesamt 3.949 solcher Doppelzählungen (Bundesagentur für Arbeit 2017f).

  • 20

    In der BA-Ausbildungsmarktstatistik zählen als betriebliche Berufsausbildungsstellen die gemeldeten Ausbildungsstellen insgesamt abzüglich vor allem der Ausbildungsplätze in außerbetrieblichen Einrichtungen (Bundesagentur für Arbeit 2017c).

  • 21

    In der BA-Ausbildungsmarktstatistik erfolgt die Abgrenzung dieses Personenkreises anhand ihres aufenthaltsrechtlichen Status. „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ umfassen demnach Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis Flucht, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung (Bundesagentur für Arbeit 2017d).

  • 22

    Die BA stellte allerdings fest, dass 22.594 der offiziell unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen am 30. September 2017 arbeitslos gemeldet waren, dies entsprach knapp einem Viertel (24,0%) dieser Bewerbergruppe (Bundesagentur für Arbeit 2017c). Siehe hierzu auch die Ergebnisse der BA/BIBB-Bewerberbefragungen 2008 bis 2016 zu den offiziell unbekannt verbliebenen Bewerbern und Bewerberinnen in Kapitel A8.1.4.

  • 23

    Der Anstieg des Anteils der unversorgten Bewerber/-innen 2017 gegenüber 2016 um 0,5 Prozentpunkte dürfte zum Teil daran gelegen haben, dass es in der BA-Ausbildungsmarktstatistik 2017 eine Veränderung in Hinblick darauf gab, welche Bewerber/-innen als versorgt galten. Bestimmte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Praktika wurden nicht mehr als versorgungsrelevant eingeordnet (Bundesagentur für Arbeit 2017c), was zu einer Zunahme der Zahl unversorgter Bewerber/-innen und einer entsprechenden Abnahme der Zahl an Bewerbern und Bewerberinnen mit Alternative führte.

  • 24

    Dieser sehr hohe Anteil unvermittelter Bewerber/-innen hängt wahrscheinlich auch damit zusammen, dass in Hamburg seit 2012 ein integriertes Beratungs- und Vermittlungskonzept für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen umgesetzt wird (Jugendberufsagentur nach dem Hamburger Modell), das u. a. vorsieht, den Verbleib jedes einzelnen Jugendlichen genau zu verfolgen und zu erfassen.

  • 25

    In der BA-Ausbildungsmarktstatistik werden alle Ausbildungsstellen erfasst, die zur Vermittlung im jeweiligen Berichtsjahr gemeldet wurden. Dabei spielt es bei betrieblichen Ausbildungsstellen keine Rolle, ob sie im Laufe des Berichtsjahres erfolgreich besetzt werden konnten oder ob Ausbildungsangebote vom Betrieb später zurückgezogen („storniert“) wurden (Bundesagentur für Arbeit 2017j).

  • 26

    Hierbei werden auch die unbekannt verbliebenen Bewerber/-innen eingerechnet, von denen – wie aus den BA/BIBB-Bewerberbefragungen bekannt ist – jeweils ein kleiner Teil in Berufsausbildung eingemündet war (vgl. Kapitel A8.1.4). Insofern hat diese Berechnung Unschärfen.