BP:
 

Die Regelangebote sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgehalten und werden von der BA ausgeschrieben und von Bildungsorganisationen durchgeführt. Die nachfolgenden Darstellungen der Maßnahmen basieren auf Zahlen der Förderstatistik der BA Schaubild A9.4.1-1.

Berufsorientierung (§ 33 SGB III)

Die BA bietet eine Reihe von Leistungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Berufsorientierung an (§ 33 SGB III). Dazu gehören unter anderem Informations- und Vortragsveranstaltungen, Workshops zu Berufswahlthemen sowie eine Reihe von Medienangeboten. Die vorrangigen Adressaten sind Schüler/-innen und allgemein alle Ausbildungssuchenden.

Berufsorientierungsmaßnahmen (§ 48 SGB III)

Ergänzend zur im § 33 SGB III geregelten Pflichtaufgabe der BA regelt der § 48 SGB III die Möglichkeit zusätzlicher Berufsorientierungsangebote, die von Berufsbildungseinrichtungen und sonstigen Maßnahmenträgern an den allgemeinbildenden Schulen für verschiedene Adressaten angeboten werden. Dazu zählen zunächst Schüler/-innen im Allgemeinen. Es werden aber auch Maßnahmen mit Fokus auf ganz bestimmte Förderbedarfe bezuschusst. Zu den Kernelementen dieser Maßnahmen gehören umfassende Information zu Berufsfeldern, Interessenerkundung, Eignungsfeststellung/Kompetenzfeststellung, Strategien zur Berufswahl- und Entscheidungsfindung, Hilfen zur Selbsteinschätzung von Neigungen und Fähigkeiten, Realisierungsstrategien sowie sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung. Der Zuschuss an die antragstellenden Maßnahmenträger umfasst bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Die BA verzeichnete für das Berichtsjahr 2013 einen Zugang von knapp 60.000 Teilnehmenden und im Berichtsjahr 2016 einen Zugang von rund 334.000 Teilnehmenden zu den Maßnahmen.

BA: Berufseinstiegsbegleitung (§ 49 SGB III)

Die Berufseinstiegsbegleitung ist eine Maßnahme, die bildungsgefährdeten Schülerinnen und Schülern individuelle Unterstützung bei der beruflichen Orientierung bietet. Jugendliche werden vom Besuch der Vorabgangsklasse an bis hin zum ersten halben Jahr in einem Berufsausbildungsverhältnis individuell beraten und unterstützt. Damit sollen das Erreichen eines Schulabschlusses, eine fundierte Berufswahlentscheidung und die Aufnahme sowie der Bestand eines Berufsausbildungsverhältnisses positiv beeinflusst werden. Zunächst war die BA-finanzierte Berufseinstiegsbegleitung als Probeinstrument an 1.000  Modellschulen gedacht und im inzwischen aufgehobenen § 421s SGB III geregelt. Die letzten Maßnahmenplätze dieser Modellphase wurden bis zum 31.07.2014 finanziert. Zum 01.04.2012 wurde die Berufseinstiegsbegleitung als Regelinstrument der BA aufgenommen und im § 49 SGB III verankert. Der Bestand an Teilnehmenden stieg in den letzten Jahren und lag im Jahr 2016 mit 62.341 noch einmal um circa 11.000 Teilnehmende über dem Vorjahr (2015: 51.197). Rund 58% der Teilnehmenden waren männlich. Im Jahr 2016 gab es 34.196 Austritte, davon waren 6 Monate nach Austritt rund ein Drittel in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, was einer Erhöhung um + 6 Prozentpunkte gegenüber 2015 entspricht, 25,6% waren in Ausbildung und 7,6% in sonstigen Beschäftigungsverhältnissen.

Maßnahmen der Berufsvorbereitung hatten bis 2009 eine deutliche Ausweitung erfahren. Sie hatten – vor allem in Westdeutschland – einen erheblichen Teil der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz aufgenommen. Seit 2010 gingen die Zahlen berufsvorbereitender Maßnahmen zurück, 2016 setzte sich dieser Trend weiter fort. In der allgemeinen Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) des § 51, SGB III ging die Teilnehmendenzahl deutlich zurück. Hingegen stiegen die Zahlen bei den Aktivierungshilfen und der Einstiegsqualifizierung im Berichtszeitraum, was auf den Zugang junger Flüchtlinge in diese Maßnahmen zurückzuführen ist. Zudem lässt sich in einer längeren Zeitbetrachtung festhalten, dass der Anteil der Teilnehmerinnen zurück ging und vermehrt auch junge Menschen mit höheren Bildungsabschlüssen in diese Maßnahmen eintraten Schaubild A9.4.1-2.

Schaubild A9.4.1-1: Regelangebote der Bundesagentur für Arbeit

Schaubild A9.4.1-2: Teilnehmende in verschiedenen Maßnahmen der Berufsvorbereitung (Jahresdurchschnittsbestand)

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) (SGB III § 51)

Mit den BvB wird die Eingliederung in Ausbildung angestrebt; wenn dieses Ziel nicht erreicht werden kann, wird die Aufnahme einer Beschäftigung intendiert. Zur Zielgruppe gehören Jugendliche und junge Erwachsene, sofern sie ohne berufliche Erstausbildung sind, ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25.  Lebensjahr noch nicht vollendet haben; dazu gehören insbesondere junge Menschen, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen oder deren Vermittelbarkeit am Ausbildungsmarkt durch die weitere Förderung verbessert werden kann. Die maximale individuelle Förderdauer beträgt i. d. R. bis zu 11 Monate, kann aber in begründeten Fällen verlängert werden. Ausnahmen betreffen junge Menschen mit Behinderung und junge Menschen, die innerhalb der BvB ausschließlich an einer Übergangsqualifizierung teilnehmen.

Die Zahlen spiegeln die demografische Entwicklung wider. Nachdem in den Jahren 2009 und 2010 durchschnittlich noch deutlich über 50.000 Teilnehmende pro Jahr im Rahmen der BvB allgemein gefördert worden waren, ging der Jahresdurchschnittsbestand (JD-Bestand) stetig zurück; im Jahr 2016 (25.560 Teilnehmende) sank er auf unter die Hälfte des Niveaus von 2010. Rund 45% der Teilnehmenden hatte einen Hauptschulabschluss, circa ein Drittel die Mittlere Reife (34%) und ca. ein Sechstel verfügte nicht über einen (Haupt-)Schulabschluss (16,5%); rund 40% waren weiblich. Damit stieg in den letzten Jahren der Anteil von männlichen jungen Erwachsenen, die vermehrt auch über höhere Schulabschlüsse verfügen (Zum Vergleich: 2013 besaß ein Viertel die Mittlere Reife und ein Fünftel keinen Hauptschulabschluss). Aus der allgemeinen BvB gab es im Jahr 2016 49.156 kumulierte Austritte, von denen nach 6 Monaten 36,2% in Ausbildung und zusätzliche 12,2% in sonstige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mündeten.

Die Teilnehmendenzahl an rehaspezifischen BvB (nach §  117, SGB III) blieb in den letzten Jahren relativ konstant; einen erneuten leichten Anstieg auf 11.154 Teilnehmende im Jahresdurchschnitt gab es im Jahr 2016. Die Zahl junger Menschen mit Behinderung, die an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen haben, kann allerdings höher liegen, denn auch diese Jugendlichen können an einer allgemeinen BvB teilnehmen, wenn mit dieser Leistung eine „Teilhabe am Arbeitsleben“ erreicht wird. Selbst die Bereitstellung beziehungsweise Gewährung individueller rehaspezifischer Leistungen schließt eine Teilnahme an einer allgemeinen BvB im Einzelfall nicht aus. Im Jahr 2016 gab es aus der rehaspezifischen BvB 15.905 Austritte; nach 6 Monaten waren 55,7% in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, aber nur ein geringer Teil in Ausbildung (8,6%). 

Eine Sonderform der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme bildet der produktionsorientierte Ansatz, der seit 2013 durchgeführt wird, zunächst mit überschaubaren 117 Teilnehmenden (2013), im Jahr 2016 aber bereits mit 1.092 Teilnehmenden. Im Rahmen der BvB haben im Jahr 2016 4.651 Personen den Hauptschulabschluss nachträglich erworben. Diese Zahl ist in den letzten fünf Jahre mit leichten Schwankungen relativ konstant geblieben.

Aktivierungshilfen für Jüngere (§ 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III)

Im Vorfeld einer Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung richten sich Aktivierungshilfen an Jugendliche, die z. B. für eine Förderung im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (noch) nicht in Betracht kommen, z. B. aufgrund vielfältiger und schwerwiegender Hemmnisse insbesondere in den Bereichen Motivation/Einstellungen, Schlüsselkompetenzen und sozialer Kompetenzen. Die Zielgruppe sind junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, über keine berufliche Erstausbildung verfügen und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können. Ziel ist es, die Personen für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und sie zu stabilisieren. 

Die Teilnehmendenzahlen an den Aktivierungshilfen stiegen im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr bzw. den Vorjahren deutlich. Nachdem die Zahl der Eintritte in die Maßnahme in den letzten Jahren sank (im Jahr 2015 auf 14.526), stieg sie im Jahr 2016 auf 26.391. Dieser Anstieg ist auf den Zugang junger Flüchtlinge in diese Maßnahme zurückzuführen. Auf Basis des § 45 SGB III wurden Sondermaßnahmen für junge Flüchtlinge initiiert: die Maßnahmen „Perspektiven für Flüchtlinge – PerF“, Perspektiven für junge Flüchtlinge – PerJuF“ und „Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb“ (KompAS). Der Jahresdurchschnitt-Bestand lag 2015 mit 4.459 Personen relativ konstant zu den Vorjahren und 2016 mit einem Anstieg auf 7.458. Von den 21.251 Austritten im Jahr 2016 befanden sich 22,3% nach 6 Monaten in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (darunter 8,3% in Ausbildung).

Einstiegsqualifizierung (§ 54a, 115 Nr. 2 SGB  III)

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) soll jungen Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven ein „Türöffner“ in eine betriebliche Berufsausbildung sein. Eine EQ, die mindestens 6, aber längstens 12 Monate dauert, dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte einer EQ orientieren sich an den Inhalten eines anerkannten Ausbildungsberufes. Zur Zielgruppe gehören nicht vollzeitschulpflichtige junge Menschen unter 25 Jahren:

  • Ausbildungsbewerber/-innen mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September eines Jahres noch nicht in Ausbildung vermittelt sind;
  • Junge Menschen, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen;
  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.

Der JD-Bestand für EQ lag im Jahr 2015 mit 10.296 deutlich unter dem der Vorjahre. 2010 lag die Zahl noch bei knapp 20.000 Teilnehmenden, 2012 waren es über 14.000 Personen. Im Jahr 2016 ist der Bestand an Teilnehmenden wieder auf 10.886 gestiegen, was auch auf den Zugang junger Geflüchteter in dieser Maßnahme zurückzuführen ist. Es ist zu erwarten, dass die Zahl in den nächsten Jahren aufgrund dessen weiter steigen wird. Der Anteil der Teilnehmerinnen sank über die Jahre und lag 2016 bei einem Drittel (2015: 37,3%, 2013: 40%). Der Anteil derer, die über einen Hauptschulabschluss verfügten, lag bei 42%; ein Drittel hatte die Mittlere Reife. 2016 gab es 17.620 Austritte aus der EQ, wobei 6 Monate nach Austritt zwei Drittel (66,4%) in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung waren, inklusive der Aufnahme einer Ausbildung (54,9%).

Die Maßnahmen zur Ausbildungsförderung bzw. -begleitung fokussieren in den letzten Jahren stärker auf die Begleitung der Ausbildung im Regelbetrieb. Die Zahl der außerbetrieblichen Ausbildung nimmt kontinuierlich ab, stattdessen ist mit der Assistierten Ausbildung ein neues Instrument installiert worden, das im regulären Betrieb die Ausbildung begleitet und auch im Vorfeld bereits auf ein stabiles Ausbildungsverhältnis hin aktiv ist. Mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen steht seit Jahren von den Teilnehmendenzahlen her ein relativ stabiles Instrument zur Verfügung. Die Ausgestaltung und Qualität der Maßnahmen ist in den Regionen aber durchaus unterschiedlich, wie Berichte aus der Praxis zeigen, auch wenn die Maßnahmen formal über die Fachkonzepte standardisiert werden.

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) (§ 75 SGB III)

Mit ausbildungsbegleitenden Hilfen soll förderungsbedürftigen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung und der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung ermöglicht sowie Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Die Maßnahmen umfassen Stützunterricht und individuelle sozialpädagogische Begleitung zur Sicherung des Ausbildungserfolgs. Auszubildende können Hilfestellungen bei Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und -praxis erhalten, bei Problemen im sozialen Umfeld oder im Betrieb, zum Abbau von Sprach- oder Bildungsdefiziten oder bei der Prüfungsvorbereitung. AbH werden von Bildungsträgern im Auftrag der BA oder des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende angeboten. Seit dem 1. August 2009 können diese nach Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen bzw. einer außerbetrieblichen Berufsausbildung oder nach erfolgreicher Beendigung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses fortgeführt werden. Im Jahr 2016 betrug der Jahresdurchschnitt-Bestand für abH 39.695 Teilnehmende; erstmals seit 8 Jahren lag er damit unter 40.000 Teilnehmenden. Die Zahl ist aber in den letzten Jahren relativ konstant geblieben, der Rückgang evtl. mit der Einführung der Assistierten Ausbildung als Regelinstrument zu erklären. Junge Frauen sind in abH – wie bereits in den Jahren zuvor – unterrepräsentiert, sie stellten 2016 nur 29% der Teilnehmenden. 47% hatten einen Hauptschulabschluss, 28% die Mittlere Reife und rund 10% verfügten nicht über den Hauptschulabschluss Schaubild A9.4.1-3

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) (§ 76ff. SGB III)

Für benachteiligte Jugendliche, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, soll mithilfe der außerbetrieblichen Berufsausbildung ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden. Auch Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist, können ihre Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen. Ein Fall der vorzeitigen Vertragslösung kann z. B. Folge einer Insolvenz, Stilllegung bzw. Schließung des ausbildenden Betriebes sein. Die BaE wird in zwei Modellen durchgeführt, dem integrativen Modell, bei der sowohl die fachtheoretische als auch fachpraktische Unterweisung dem Bildungsträger obliegt, und dem kooperativen Modell, bei der die fachpraktische Unterweisung in einem Kooperationsbetrieb stattfindet. Es wird in beiden Fällen ein frühzeitiger Übergang in eine reguläre betriebliche Ausbildung angestrebt. Gelingt der Übergang nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss außerbetrieblich fortgeführt.

Im Jahr 2016 war der JD-Bestand für BaE mit 26.823 Auszubildenden noch einmal um rund 14% niedriger als im Vorjahr. Seit 2009 (80.632 Personen) ist der JD-Bestand stetig und deutlich auf mittlerweile ein Drittel dieses Niveaus zurückgegangen. Eine unterschiedliche Entwicklung vollzieht sich bei den beiden Modellen der BaE. Während der Bestand beim kooperativen Modell noch relativ konstant blieb (2016: 16.334, 2015: 18.523; 2014: 20.276) ist der Rückgang beim integrativen Modell auf 7.143 Personen im Jahr 2016 sehr deutlich. Der JD-Bestand des kooperativen Modells war 2016 somit doppelt so groß wie der JD-Bestand des integrativen Modells Schaubild A9.4.1-4. Der Anteil der männlichen Teilnehmer in der BaE betrug 60%. Knapp 60% hatten einen Hauptschulabschluss. Die Zahl der Austritte aus der BaE lag insgesamt im Jahr 2016 bei 20.907, nach 6  Monaten waren 55,7% in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, bei der BaE-kooperativ 58,3%, bei der integrativen Variante 49,5%. Die Zahl der Rehabilitanden in der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (nach § 19, SGB III) lag im Jahr 2016 bei knapp 2.000 Personen, gut 60% waren männlich. Gut die Hälfte der Teilnehmenden hatte einen Hauptschulabschluss, knapp 40% verfügten nicht über einen Hauptschulabschluss.

Schaubild A9.4.1-3: Teilnehmende und Zugänge zu ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH)

Schaubild A9.4.1-4: Teilnehmende in Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) (§ 76, SGB III) nach integrativem und kooperativem Modell

BA: Assistierte Ausbildung (AsA) (§ 130 SGB III)

Seit Mai 2015 wird auch das Modell der Assistierten Ausbildung (AsA) von der BA als Dienstleistung ausgeschrieben. Hier sollen Bildungsorganisationen Dienstleistungen für Auszubildende und Betriebe anbieten, um verstärkt die Regelausbildung im Betrieb für leistungsschwächere oder beeinträchtigte Jugendliche zu ermöglichen. Die AsA besteht aus einer ausbildungsvorbereitenden Phase, die zur Aufnahme einer Ausbildung führen soll und einer ausbildungsbegleitenden Phase. Im Jahr 2015 war die Zahl der Teilnehmenden mit 1.045 Teilnehmenden noch überschaubar. Im Jahr 2016 stieg sie auf 5.918, Tendenz weiter steigend. Von den über 7.671 Austritten befanden sich 36,4% nach 6 Monaten in Ausbildungsverhältnissen, weitere 15,6% in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Damit stieg der Anteil beim Verbleib in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen im Vergleich zum ersten Jahr der AsA als Regelinstrument um rund 10 Prozentpunkte auf 52%.

BA: Arbeitsgelegenheiten (§ 3, 16 SGB II, Grundsicherung für Arbeitssuchende)

Arbeitsgelegenheiten sind Tätigkeiten, die Arbeitssuchende bei einem externen Träger ausüben, um ihre Beschäftigungsfähigkeit (wieder) zu erlangen. Arbeitsgelegenheiten haben Nachrang hinter Leistungen, die der Vermittlung in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt dienen. Die Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten müssen wettbewerbsneutral sein und einem öffentlichen Zweck dienen. Die Teilnehmenden dieser Angebote erhalten zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld  II eine Mehraufwandsentschädigung. Bereits in den letzten Jahren ließ sich ein rückläufiger Trend bei der Anzahl von neuen Antragstellungen im Bereich der unter 25-Jährigen beobachten, der sich auch 2016 fortsetzte: Im Jahr 2010 lag der Bestand an Teilnehmenden (Jahresdurchschnitt) bei über 306.000. Danach sank er stetig auf nun 80.125 im Jahr 2016.