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Die Regelangebote sind im Sozialgesetzbuch festgehalten und werden im Auftrag der BA bzw. Jobcenter an Bildungsorganisationen zur Durchführung vergeben. Die nachfolgenden Darstellungen der Maßnahmen basieren auf Zahlen der Förderstatistik der BA Schaubild A9.4.1-1.

Schaubild A9.4.1-1: Regelangebote der Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter

Berufsorientierung (§ 33 SGB III)

Die BA bietet eine Reihe von Leistungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Berufsorientierung an (§ 33 SGB III). Dazu gehören unter anderem Informations- und Vortragsveranstaltungen, Workshops zu Berufswahlthemen sowie zahlreiche Medienangebote. Die vorrangige Zielgruppe sind Schüler/-innen, allgemein aber auch alle Ausbildungssuchenden.

Berufsorientierungsmaßnahmen (§ 48 SGB III)

Ergänzend zur im § 33 SGB III geregelten Pflichtaufgabe der BA regelt § 48 SGB III die Möglichkeit zusätzlicher Berufsorientierungsangebote, die von Berufsbildungseinrichtungen und sonstigen Maßnahmenträgern an den allgemeinbildenden Schulen für verschiedene Adressatinnen und Adressaten angeboten werden. Dazu zählen natürlich Schüler/-innen im Allgemeinen. Es werden aber auch Maßnahmen mit Fokus auf ganz bestimmte Förderbedarfe bezuschusst. Zu den Kernelementen dieser Maßnahmen gehören umfassende Informationen zu Berufsfeldern, Interessenerkundung, Eignungsfeststellung/Kompetenzfeststellung, Strategien zur Berufswahl- und Entscheidungsfindung, Hilfen zur Selbsteinschätzung von Neigungen und Fähigkeiten, Realisierungsstrategien sowie sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung. Der Zuschuss an die antragstellenden Maßnahmenträger umfasst bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Im Jahr 2018 hat die BA 52.093.000 € bei der Zweckbestimmung „Zuschüsse für Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen“ verausgabt, rund 6,3 Mio. € mehr als im Jahr 2017.

Berufseinstiegsbegleitung (§ 49 SGB III)

Die Berufseinstiegsbegleitung ist eine Maßnahme, die bildungsgefährdeten Schülern und Schülerinnen eine individuelle Unterstützung bei der beruflichen Orientierung bietet. Jugendliche können vom Besuch der Vorabgangsklasse an bis hin zum ersten halben Jahr in einem Berufsausbildungsverhältnis individuell beraten und unterstützt werden. Damit sollen das Erreichen eines Schulabschlusses, eine fundierte Berufswahlentscheidung und die Aufnahme sowie der Bestand eines Berufsausbildungsverhältnisses positiv beeinflusst werden. Seit dem 01.04.2012 ist die Berufseinstiegsbegleitung als Regelinstrument der BA im § 49 SGB III verankert. Seit 2015 stellt der Bund für die Berufseinstiegsbegleitung insgesamt rund eine Mrd. € in der Förderperiode 2014 bis 2020 bereit, davon rund 500 Mio. € aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie aus Mitteln der BA. Damit war die Finanzierung bis zum Schuljahr 2018/2019 gesichert. Da die ESF-Förderperiode 2020 endet, steht das Instrument in vielen Bundesländern vor dem Aus. Die Kofinanzierung muss nun durch Dritte, vorzugsweise durch die Bundesländer selbst, gewährleistet werden. Mit Stand Januar 2020 haben sechs Bundesländer diese Kofinanzierung zugesagt, in zwei weiteren wird noch verhandelt. Der Bestand an Teilnehmenden stieg in den letzten Jahren kontinuierlich und lag im Jahr 2018 mit 65.821 fast doppelt so hoch wie noch im Jahr 2012 (34.502). Rund 59% der Teilnehmenden waren männlich und rund 70% der Begleitung fand an Hauptschulen bzw. für Hauptschüler/-innen statt und weitere 13% für Schüler/-innen, die nicht über einen Hauptschulabschluss verfügten. Im Jahr 2018 gab es 29.283 Austritte, davon befanden sich sechs Monate nach Austritt 36,3% in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, davon 27,1% in Ausbildung und 9,2% in sonstigen Beschäftigungsverhältnissen.

Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (§ 16h SGB II)

Die FseJ-Förderung richtet sich an junge Menschen im Alter ab 15 und unter 25 Jahren, die Schwierigkeiten haben, die Anforderungen an eine erfolgreiche Integration in Arbeit oder Ausbildung zu erfüllen oder Sozialleistungen nach SGB II zu beantragen oder anzunehmen. Die Schwierigkeiten müssen auf der individuellen Lebenssituation der jungen Menschen beruhen. Die Maßnahmedauer orientiert sich an dem jeweiligen individuellen Bedarf der Geförderten. Am Ende der Förderung sollen konkrete Anschlussperspektiven bestehen und möglichst über Zielvereinbarungen verbindliche weitere Schritte festgehalten werden. Die Hinführung zur Beteiligung an Bildungsprozessen, in Regelangebote der Arbeitsförderung, Ausbildung oder Arbeit ist dabei handlungsleitend. Aufgrund der Konzeption der Maßnahme ist es hilfreich, den Blick auf die Eintritte in die Maßnahme zu richten. Dieser lag im Jahr 2017 bei 928 Teilnehmenden und stieg im Jahr 2018 auf 2.125 Teilnehmende. Der Anteil der männlichen Teilnehmer lag bei 61%. Rund 40% der Teilnehmer/-innen verfügte über einen Hauptschulabschluss, rund 35% hatten keinen Schulabschluss und 16% verfügten über einen mittleren Schulabschluss. Ein kleiner Teil von 4,5% verfügte über die Hochschulreife. Von den 1.553 Austritten waren rund 21% nach sechs Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 4% in Ausbildung. 

Maßnahmen der Berufsvorbereitung hatten bis 2009 eine deutliche Ausweitung erfahren. Sie hatten – vor allem in Westdeutschland – einen erheblichen Teil der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz aufgenommen. Seit 2010 gingen die Zahlen berufsvorbereitender Maßnahmen zurück, 2018 setzte sich dieser Trend weiter fort. In der allgemeinen Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) des § 51 SGB III war die Teilnehmendenzahl deutlich rückläufig. Auch bei den Aktivierungshilfen sank die Zahl der Teilnehmenden, wohingegen die Einstiegsqualifizierung auf dem hohen Stand des Vorjahres stagnierte, was auch auf den Zugang junger Flüchtlinge in diese Maßnahmen zurückzuführen ist. Die Einstiegsqualifizierung stellt eine beliebte Maßnahme dar, um den Weg für junge Geflüchtete in Ausbildung zu bahnen. Rund jeder dritte Platz in der EQ wurde durch junge Flüchtlinge besetzt. Eine detailliertere Aufstellung zur Teilnahme junger Geflüchteter an den Maßnahmen der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung findet sich in Kapitel A12.2. Zudem lässt sich in einer längeren Zeitbetrachtung festhalten, dass der Anteil der Teilnehmerinnen in diesen Maßnahmen stetig abnimmt und die Maßnahmen „männlicher“ werden sowie vermehrt auch junge Menschen mit höheren Bildungsabschlüssen in diese Maßnahmen eintraten Schaubild A9.4.1-2.

Schaubild A9.4.1-2: Teilnehmende in verschiedenen Maßnahmen der Berufsvorbereitung 2013 bis 2018 (Jahresdurchschnittsbestand)

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) (§ 51 SGB III)

Mit den BvB wird die Eingliederung in Ausbildung angestrebt; wenn dieses Ziel nicht erreicht werden kann, wird die Aufnahme einer Beschäftigung intendiert. Zur Zielgruppe gehören Jugendliche und junge Erwachsene, die ohne berufliche Erstausbildung sind, ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, insbesondere junge Menschen, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen oder deren Vermittelbarkeit auf dem Ausbildungsmarkt durch die weitere Förderung verbessert werden kann. Die maximale individuelle Förderdauer beträgt i. d. R. bis zu elf Monate, kann aber in begründeten Fällen verlängert werden. Ausnahmen betreffen junge Menschen mit Behinderung und junge Menschen, die innerhalb der BvB ausschließlich an einer Übergangsqualifizierung teilnehmen. Nachdem in den Jahren 2009 und 2010 durchschnittlich noch deutlich über 50.000 Teilnehmende pro Jahr im Rahmen der BvB-allgemein gefördert worden waren, ging der Jahresdurchschnittsbestand (JD-Bestand) stetig zurück, im Jahr 2018 mit nun 22.705 Teilnehmenden auf unter die Hälfte des Niveaus von 2010. Rund 43% der Teilnehmenden hatten einen Hauptschulabschluss, gut ein Drittel die mittlere Reife (34,5%), was einen deutlichen Anstieg zum Vorjahr darstellt. Der Anteil derer, die nicht über einen (Haupt-)Schulabschluss verfügten, lag konstant bei 17%. Der Anteil der Teilnehmerinnen ist weiter gesunken und lag bei 37,8%. Im Jahr 2018 gab es aus der allgemeinen BvB 44.422 kumulierte Austritte, von denen nach sechs Monaten 38,7% in Ausbildung und zusätzliche 11,5% in sonstige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mündeten. Die Verbleibsquoten aus der BvB stiegen in den letzten Jahren stetig, wenn auch sehr gering. Die Teilnehmendenzahl an rehaspezifischer BvB (nach § 117 SGB III) blieb die letzten Jahre und auch in 2018 relativ konstant bei rund 11.000 Teilnehmer/-innen im Jahresdurchschnitt. Die Zahl junger Menschen mit Behinderung, die an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen haben, kann allerdings höher liegen, denn auch diese Jugendlichen können an einer allgemeinen BvB teilnehmen, wenn mit dieser Leistung eine „Teilhabe am Arbeitsleben“ erreicht wird. Selbst die Bereitstellung beziehungsweise Gewährung individueller rehaspezifischer Leistungen schließt eine Teilnahme an einer allgemeinen BvB im Einzelfall nicht aus. Im Jahr 2018 gab es aus der rehaspezifischen BvB 15.647 Austritte, nach sechs Monaten waren 57,2% in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, aber nur ein geringer Teil in regulärer Ausbildung (8,9%) und 35% in Reha-Ausbildungen. Diese Werte liegen relativ genau im Bereich der Vorjahre. Eine Sonderform der BvB bildet der produktionsorientierte Ansatz, der seit 2013 durchgeführt wird, zunächst mit überschaubaren 172 Teilnehmenden (2013). Mit einem zwischenzeitlichen Hoch im Jahr 2016 von über 1.000 Personen sank die Zahl seither wieder und betrug im Jahr 2018 noch 740. Im Rahmen der BvB haben im Jahr 2018 4.329 Personen den Hauptschulabschluss nachträglich erworben. Diese Zahl ist in den letzten fünf Jahren mit leichten Schwankungen relativ konstant geblieben. 

Aktivierungshilfen für Jüngere (§ 45 SGB III)

Im Vorfeld einer Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung richten sich Aktivierungshilfen an Jugendliche, die z. B. für eine Förderung im Rahmen der BvB (noch) nicht in Betracht kommen, z. B. aufgrund vielfältiger und schwerwiegender Hemmnisse, insbesondere in den Bereichen Motivation/Einstellungen, Schlüsselkompetenzen und sozialer Kompetenzen. Die Zielgruppe sind junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, über keine berufliche Erstausbildung verfügen und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können. Ziel ist, die Personen für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und sie zu stabilisieren. Nachdem die Zahl der Eintritte in die Aktivierungshilfen im Jahr 2016 und 2017 aufgrund des Zugangs junger Geflüchteter in die Maßnahmen stieg, sank sie im Jahr 2018 mit 17.303 wieder auf das Niveau von 2012. Der deutliche Anstieg in den beiden Vorjahren beruhte auf den Sondermaßnahmen für junge Flüchtlinge, die auf Basis des § 45 SGB III initiiert wurden, z. B. „Perspektiven für Flüchtlinge – PerF“, Perspektiven für junge Flüchtlinge – PerJuF“ und „Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS)“ (vgl. Kapitel A12.2). Die Teilnehmendenzahlen in diesen Maßnahmen sind seither rückläufig. Der Jahresdurchschnittsbestand blieb 2018 im Vergleich mit den Vorjahren mit 5.469 Personen relativ konstant. Von den 19.170 Austritten im Jahr 2018 befanden sich 29,4% nach sechs Monaten in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (darunter 10% in Ausbildung). Das bedeutet einen recht deutlichen Anstieg der Vermittlung über die letzten Jahre (2016: 22% in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung). 

Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III, 115 Nr. 2)

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) soll jungen Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven ein „Türöffner“ in eine betriebliche Berufsausbildung sein. Eine EQ, die mindestens sechs, aber längstens zwölf Monate dauert, dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte einer EQ orientieren sich an den Inhalten eines anerkannten Ausbildungsberufes. Zur Zielgruppe gehören nicht vollzeitschulpflichtige junge Menschen unter 25 Jahren:

  • Ausbildungsbewerber/-innen mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September eines Jahres noch nicht in Ausbildung vermittelt sind,
  • junge Menschen, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,
  • lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.

Der Jahresdurchschnittsbestand für die Einstiegsqualifizierung lag 2018 mit 13.250 konstant zum Vorjahr, aber deutlich über den Teilnahmen der Jahre 2013 bis 2016. Dies ist vor allem mit der Teilnahme junger Flüchtlinge in der Maßnahme zu begründen. Vielerorts wurde die EQ genutzt, um junge Geflüchtete an Betriebe heranzuführen. Auch in Sonderprogramme für Flüchtlinge von den Ländern wurde die EQ häufig als Bestandteil integriert (z. B. im Vorhaben SPRINT in Niedersachsen, vgl. https://www.ueberaus.de/wws/sprint.php). Der Anteil der männlichen Teilnehmer stieg auch aufgrund der hohen Zahl an jungen männlichen Flüchtlingen in der Maßnahme auf gut drei Viertel der Gesamtzahl (2013 lag dieser noch bei 60%). Der Anteil derer, die über einen Hauptschulabschluss verfügten, lag bei 40%, bei der mittleren Reife bei knapp einem Viertel. Gestiegen ist auch der Anteil derer, die nicht über einen Hauptschulabschluss verfügten, was ebenfalls auf den hohen Anteil junger Geflüchteter zurückgeführt werden kann. Dieser lag im Jahr 2018 bei 16,5%, im Jahr 2015 noch bei 8%. Im Jahr 2018 gab es 22.703 Austritte aus der EQ, wobei sechs Monate nach Austritt gut über zwei Drittel (rund 69%) in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung waren, inklusive der Aufnahme einer Ausbildung (53,6%). Dieser Wert ist in den letzten Jahren mit leichten Schwankungen leicht gestiegen.

Die Maßnahmen zur Ausbildungsförderung bzw. -begleitung fokussierten in den letzten Jahren stärker die Begleitung der Ausbildung im Regelbetrieb. Die Zahl der außerbetrieblichen Ausbildung (BaE) nahm kontinuierlich ab, stattdessen ist mit der Assistierten Ausbildung (AsA) ein Instrument installiert worden, das im regulären Betrieb die Ausbildung begleitet und auch im Vorfeld bereits auf ein stabiles Ausbildungsverhältnis hin aktiv ist. Mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) steht seit Jahren von den Teilnehmendenzahlen her ein relativ stabiles Instrument zur Verfügung. Der Anteil der männlichen Teilnehmer in den Maßnahmen stieg stetig, in AsA und abH betrug der Anteil rund drei Viertel. Die Ausgestaltung und Qualität der Maßnahmen ist in den Regionen durchaus unterschiedlich, wie Berichte aus der Praxis zeigen, auch wenn die Maßnahmen formal über die Fachkonzepte standardisiert wurden. Aktuell wird verhandelt wie das Instrument der Assistierten Ausbildung weiterentwickelt bzw. ausgebaut werden soll.

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) (§ 75 SGB III)

Mit abH sollen förderungsbedürftigen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung und der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung ermöglicht und Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Die Maßnahmen umfassen Stützunterricht und individuelle sozialpädagogische Begleitung zur Sicherung des Ausbildungserfolgs. Auszubildende können Hilfestellungen bei Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und -praxis erhalten, bei Problemen im sozialen Umfeld oder im Betrieb, zum Abbau von Sprach- oder Bildungsdefiziten oder bei der Prüfungsvorbereitung. AbH werden von Bildungsträgern im Auftrag der BA oder des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende angeboten. Im Jahr 2018 lag der Jahresdurchschnittsbestand für abH bei 39.017 Teilnehmenden. Nachdem dieser über die Jahre immer konstant bei über 40.000 lag, ist der Wert seit Einführung der ASA stetig leicht gesunken. Prinzipiell ist abH aber ein Instrument mit sehr konstanten Teilnehmerzahlen. Die Zahl der Teilnehmerinnen sank stetig und lag im Jahr 2018 bei unter einem Viertel. In abH verfügten die Teilnehmer/-innen in Mehrzahl schon immer über einen Hauptschulabschluss, in 2018 waren dies rund 44%. Der Anteil derer mit mittlerer Reife war mit rund einem Viertel relativ gleichgeblieben. Der Anteil der Teilnehmenden mit Fachhochschul- oder Hochschulabschluss ist auf über 7% gestiegen und lag fast gleichauf mit denen, die nicht über einen Hauptschulabschluss verfügten (8%) Schaubild A9.4.1-3.

Schaubild A9.4.1-3: Teilnehmende und Zugänge zu ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) 2012 bis 2018

Assistierte Ausbildung (ASA) (§ 130 SGB III)

Seit Mai 2015 wird auch das Modell der ASA von der BA als Dienstleistung ausgeschrieben. Hier sollen Bildungsorganisationen Dienstleistungen für Auszubildende und Betriebe anbieten, um verstärkt die Regelausbildung im Betrieb für leistungsschwächere oder beeinträchtigte Jugendliche zu ermöglichen. Die ASA besteht aus einer ausbildungsvorbereitenden Phase, die zur Aufnahme einer Ausbildung führen soll und einer ausbildungsbegleitenden Phase. Im Jahr 2015 war die Zahl der Teilnehmenden mit 1.045 Teilnehmenden noch überschaubar und ist im Jahr 2017 auf 9.118 angestiegen Schaubild A9.4.1-4. In 2018 gab es einen leichten Anstieg auf 10.770. Von den über 9.121 Austritten im Jahr 2018 befanden sich 38,3% nach sechs Monaten in Ausbildungsverhältnissen, weitere 27,4% in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Der Wert des Verbleibs nach Austritt in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erhöhte sich von rund der Hälfte im Jahr 2016 auf nun zwei Drittel im Jahr 2018. Der Anteil der männlichen Teilnehmer lag 2018 bei drei Viertel. Die Mehrzahl verfügte über einen Hauptschulabschluss (50,2%), knapp ein Viertel hatte die mittlere Reife, 11,7% hatten keinen Schulabschluss und 7,7% verfügten über Fachhochschul- oder Hochschulabschluss. In Planung ist derzeit eine Instrumentenreform, die eine Zusammenlegung von ASA mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen vorsieht.

Schaubild A9.4.1-4: Teilnehmende Assistierte Ausbildung (AsA) 2015 bis 2018

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) (§ 76 ff. SGB III)

Für benachteiligte Jugendliche, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, soll mithilfe der außerbetrieblichen Berufsausbildung ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden. Auch Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist, können ihre Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen. Ein Fall der vorzeitigen Vertragslösung kann z. B. Folge einer Insolvenz, Stilllegung bzw. Schließung des ausbildenden Betriebes sein. Die BaE wird in zwei Modellen durchgeführt, dem integrativen Modell, bei der sowohl die fachtheoretische als auch fachpraktische Unterweisung dem Bildungsträger obliegt, und dem kooperativen Modell, bei der die fachpraktische Unterweisung in einem Kooperationsbetrieb stattfindet. Es wird in beiden Fällen ein frühzeitiger Übergang in eine reguläre betriebliche Ausbildung angestrebt. Gelingt der Übergang nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss außerbetrieblich fortgeführt.

Die deutliche Abnahme der Teilnehmenden in außerbetrieblicher Ausbildung setzte sich wie in den Jahren zuvor weiter fort. Im Jahr 2018 lag der JD-Bestand für BaE bei 21.103 Auszubildenden. Im Jahr 2009 lag die Zahl noch bei 80.632 Personen. Eine unterschiedliche Entwicklung vollzieht sich bei den beiden Modellen der BaE. Während der Bestand beim kooperativen Modell noch höher lag (2018: 13.018, 2017: 14.597, 2016: 16.334) vollzog sich der Rückgang beim integrativen Modell sehr deutlich auf nunmehr 5.171 Personen Schaubild A9.4.1-5. Der Anteil der männlichen Teilnehmer in der BaE betrug 60% und rund 55% hatten einen Hauptschulabschluss, rund 29% die mittlere Reife. Die Zahl der Austritte aus der BaE lag insgesamt im Jahr 2018 bei 16.090. Nach sechs Monaten waren 61,1% in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, bei der BaE-kooperativ rund 63, bei der integrativen Variante rund 56%. Die Zahl der Rehabilitanden in der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (nach § 19 SGB III) lag im Jahr 2018 bei 1.580 Personen, 61% waren männlich. Über die Hälfte der Teilnehmenden hatte einen Hauptschulabschluss (54%); 36% verfügten über keinen Hauptschulabschluss.

Schaubild A9.4.1-5: Teilnehmende einer Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) (§ 76 SGB III) nach integrativem und kooperativem Modell

Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II)

Arbeitsgelegenheiten sind Tätigkeiten, die Arbeitssuchende bei einem externen Träger ausüben, um ihre Beschäftigungsfähigkeit (wieder) zu erlangen. Arbeitsgelegenheiten haben Nachrang hinter Leistungen, die der Vermittlung in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt dienen. Die Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten müssen wettbewerbsneutral sein und einem öffentlichen Zweck dienen. Die Teilnehmenden dieser Angebote erhalten zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung. Bereits in den letzten Jahren ließ sich ein rückläufiger Trend bei der Anzahl neuer Antragstellungen im Bereich der unter 25-Jährigen beobachten, der sich auch 2018 fortsetzte: Im Jahr 2010 lag der Bestand an Teilnehmenden (Jahresdurchschnitt) bei über 306.000. Nun sank er stetig auf 71.931 im Jahr 2018.