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Bund, Länder und EU fördern die berufliche Ausbildung mit einer Reihe unterschiedlicher Initiativen und Maßnahmen. Die Fachstelle überaus stellt diese verschiedenen Aktivitäten auf ihrem Fachkräfteportal www.ueberaus.de dar.

Die in diesem Beitrag beschriebenen Daten zu den im SGB II und III geregelten Instrumenten der BA (im folgenden „Regelinstrumente“) sind den Statistiken der BA entnommen (vgl. Kapitel A9.4.1). Da diese sich auf die Kalenderjahre beziehen und aufgrund von Meldefristen, liegen die Daten nicht zum aktuellen, sondern zu den vorherigen Jahren vor.

Grundlage der Datenbasis für die Förderinitiativen und -programme von Bund und Ländern (ohne Regelinstrumente; vgl. Kapitel A9.4.2 und A9.4.3)  ist für die älteren Maßnahmen eine empirische Erhebung der Programme bei den zuständigen Bundes- und Landesministerien, die die Firma Wolters Kluwer Deutschland im Auftrag des BIBB durchgeführt hat. Für die jüngeren Maßnahmen wurden Förderrichtlinien und Programmbeschreibung der zuständigen Ministerien von der Fachstelle überaus hinsichtlich Anliegen, Angeboten und Adressaten inhaltlich ausgewertet. Im Dezember 2019 umfasste der Datenbestand zwei EU-Programme, 44 Bundesprogramme und 287 Landesprogramme.

Programmdatenbank

Die gewonnenen Informationen der Programmdatenbank stehen der Fachöffentlichkeit für eigene Recherchen zur Verfügung (https://www.ueberaus.de/wws/programme.php). Da es aufgrund der starken Heterogenität der Maßnahmen kein allgemeingültiges Verständnis dessen gibt, was als Förderprogramm gilt, sind auf dem Portal auch die inhaltlichen Abgrenzungen näher erläutert, nach denen Förderaktivitäten in den Datenbestand des Portals aufgenommen werden oder nicht.

Die statistischen Auswertungen des folgenden Beitrags entsprechen dem Datenbestand der Fachstelle überaus an aktuellen Förderaktivitäten zum Zeitpunkt Dezember 2019 und im Falle der Regelinstrumente (vgl. Kapitel A9.4.1) Statistiken der BA. Die Statistiken der BA zu den Arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen finden sich auch auf folgender Website: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Arbeitsmarktpolitische-Massnahmen/Arbeitsmarktpolitische-Massnahmen-Nav.html

Die Basis für die Datenbank zu den schulischen Bildungsgängen der Länder stellt die integrierte Ausbildungsberichterstattung (iABE, Sektor II – Integration in Ausbildung) dar. Auf dieser Grundlage, ergänzt um eigene Recherchen, bietet die Fachstelle überaus eine Übersicht an, in der die Bildungsgänge der Länder im Übergangsbereich (Schule – Beruf) recherchiert werden können.

Darüber hinaus werden strukturelle Verbesserungen zur Koordinierung und Bündelung von Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene in sogenannten Bund-Länder-Vereinbarungen im Rahmen der Initiative Bildungsketten geregelt. Ein Überblick über bestehende Bund-Länder-BA-Vereinbarungen findet sich auf der Seite der Initiative Bildungsketten (www.bildungsketten.de).  

Die Maßnahmen für junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf umfassen verschiedene Handlungsfelder:

Berufsorientierung 

Eine frühzeitige, an den Potenzialen und Interessen des Einzelnen ausgerichtete Berufsorientierung ist ein wichtiger Baustein für den gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf. Berufsorientierung ist ein Prozess mit zwei Seiten: Auf der einen stehen Jugendliche, die sich selbst orientieren, ihre eigenen Interessen, Kompetenzen und Ziele kennenlernen. Auf der anderen stehen die Anforderungen der Arbeitswelt, auf die hin junge Menschen orientiert werden. Angebote der Berufsorientierung unterstützen junge Menschen, diesen Prozess zu meistern, sich mit eigenen Interessen und Kompetenzen auseinanderzusetzen sowie Anforderungen von Berufen, Branchen und der Arbeitswelt kennen zu lernen. Die einzelnen Bausteine der Berufsorientierung sollen konzeptionell verbunden sein und möglichst aufeinander aufbauen. So setzen Verfahren der Kompetenzfeststellung bereits ab der 7. Klasse an und schaffen Gelegenheiten, eigene Stärken zu erleben. Zeigt sich dabei Förderbedarf, sollen die Ergebnisse Anhaltspunkte für eine individuelle Förderung im Anschluss liefern. Praktika in Betrieben oder Berufsbildungsstätten ermöglichen Jugendlichen, Berufsfelder kennenzulernen und ihre persönlichen Erfahrungen sowie die eigenen Ziele und Aufgaben zu reflektieren. Angebote zur Berufsorientierung werden bisher von ganz verschiedenen Förderern finanziert, vom Bund (z. B. BA, BMBF, BMAS), den Ländern (z. B. Kultusministerien, teilweise mit ESF-Mitteln kofinanziert) oder in kommunaler Verantwortung sowie der Jugendhilfe (Angebote für spezifische Zielgruppen). 

Hilfen beim Übergang

Zahlreiche Maßnahmen sollen junge Menschen insbesondere an den kritischen Übergängen absichern und Anschlüsse gewährleisten, um Bildungsketten bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss durchgängig sicherzustellen. Vor allem junge Menschen mit ungünstigen Startvoraussetzungen oder besonderem Förderbedarf müssen in ihren Bildungs- und Erwerbsbiografien viele Schwellen und Hürden überwinden. Hilfen beim Übergang wurden im Berichtszeitraum von unterschiedlichen Seiten finanziert, so z. B. das Instrument der Berufseinstiegsbegleitung durch das BMAS. 

Mit dem Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ im Rahmen der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 unterstützt das BMFSFJ gemeinsam mit dem BMUB junge Menschen im Alter von zwölf bis 26 Jahren im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie zum Ausgleich von sozialen Benachteiligungen. Einige Länder stellen über Programme eine Unterstützung für das kommunale oder regionale Übergangsmanagement bereit (vgl. Programmdatenbank der Fachstelle überaus: https://www.ueberaus.de/wws/programme.php). 

Zudem wird die Begleitung und Beratung der jungen Menschen mittels rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit in den Kommunen unterstützt. Ziel dieser Jugendberufsagenturen ist es, alle Jugendlichen vor Ort zu erreichen und jedem Einzelnen durch die rechtskreisübergreifende Kooperation aus der Vielzahl von Angeboten die jeweils bestmögliche Beratung und passgenaue Unterstützung zukommen zu lassen. An mehr als 370 Standorten im Bundesgebiet (Stand: September 2019) sind inzwischen Kooperationen zwischen den Rechtskreisen SGB II, SGB III und SGB VIII entstanden. Die bisherige erfolgreiche Arbeit der Jugendberufsagenturen soll gemäß Koalitionsvertrag weiter unterstützt und ausgebaut werden. In Planung ist die Einrichtung einer Servicestelle Jugendberufsagenturen beim BIBB. 

Um das Leistungsangebot des SGB II an der Schnittstelle zur Jugendhilfe zu ergänzen, wurde 2016 mit dem § 16h SGB II ein Instrument zur „Förderung von schwer zu erreichenden jungen Menschen“ (ebd.) eingeführt. Hierüber sollen insbesondere junge Menschen, die von den Regelangeboten der Sozialleistungssysteme nicht mehr erreicht werden, gezielt gefördert werden, um sie auf den Weg in Bildungsprozesse, Regelangebote der Arbeitsförderung, Ausbildung oder Arbeit zu führen. Dabei bilden Jugendberufsagenturen als Form der Zusammenarbeit der Leistungsträger des Sozialgesetzbuches eine gute Voraussetzung für die notwendige Abstimmung über die Planung und Einbindung dieser Maßnahme in das Gesamtangebot.

Berufs(ausbildungs)vorbereitung

Die Berufs(ausbildungs)vorbereitung (vgl. BBiG § 1, 68 ff.) umfasst qualifizierende Angebote für junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt, aber auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt keinen Platz gefunden haben. Sie vermittelt Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und soll an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranführen. Berufs(ausbildungs)vorbereitung wird von unterschiedlichen Trägern angeboten: 

  • als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der BA (Grundlage: SGB III), die bei Trägern stattfindet, aber auch betriebliche Phasen integriert, 
  • in Form von Aktivierungshilfen für Jüngere als niedrigschwelliges Angebot, finanziert durch die BA zur Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem, 
  • als Einstiegsqualifizierung in Betrieben, finanziert durch die BA,
  • als schulische Berufsvorbereitung, in berufsbildenden Schulen auf Grundlage der Schulgesetze der Länder und je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet,
  • als ergänzende Angebote der Jugendhilfe (SGB VIII), z. B. in Jugendwerkstätten.

Berufsausbildung 

Die Angebote zur Ausbildungsbegleitung und Unterstützung während der Berufsausbildung adressieren sowohl die jungen Erwachsenen, die Betriebe und das ausbildende Personal wie auch die berufsbildenden Schulen und deren Lehrkräfte. Das Ziel ist immer die Hinführung zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss bzw. die Absolvierung einer regulären Ausbildung. Häufig kommt ein weiterer Partner in Form einer Bildungsorganisation hinzu, um an verschiedenen Stellen zu begleiten und zu unterstützen. Zu den Regelangeboten in der Förderung der Ausbildung gehören die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH), die Assistierte Ausbildung (AsA) und die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE, in integrativer und kooperativer Form). Diese Angebote werden von Bildungsträgern im Auftrag der BA erbracht. Neben diesen Regelinstrumenten existieren Angebote über Programme oder auf Landes- bzw. kommunaler Ebene, z. B. zur Vermeidung von Vertragslösungen bzw. Ausbildungsabbrüchen (vgl. Programmdatenbank der Fachstelle überaus: https://www.ueberaus.de/wws/programme.php). So begleiten im Programm VerA ehrenamtliche Betreuer/Betreuerinnen Fälle, bei denen die Ausbildung vom Abbruch bedroht ist. Auf Landesebene bietet beispielsweise das Programm „Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule – QuaBB“ in Hessen diese Begleitung über professionelle Fachkräfte (vgl. Praxisbericht der Fachstelle überaus: https://www.ueberaus.de/wws/praxisbericht-quabb.php).

Nachqualifizierung

Qualifizierungsangebote und Nachqualifizierungsprogramme wenden sich an junge Erwachsene, die über Arbeitserfahrung verfügen, aber noch keinen Berufsabschluss erworben haben. Qualifizierung und Beschäftigung werden dabei kombiniert. Der modulare Aufbau ermöglicht differenzierte und individualisierte Qualifizierungswege. Je nach gesetzlicher Grundlage können sie in Betrieben, bei Bildungsträgern oder Einrichtungen der öffentlichen Hand stattfinden. Über das Instrument der Externenprüfung können junge Menschen, die bereits über berufliche Qualifikationen verfügen, auf den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung hingeführt werden. 

Mit § 16i SGB II sollen die Teilhabechancen am Arbeitsmarkt durch öffentlich geförderte Beschäftigung für „arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ (ebd.) verbessert werden. Das Ziel ist ein mittel- bis langfristiger Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.