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Die betriebliche Berufsausbildung ist ein wichtiger Pfeiler des deutschen Bildungssystems und von großer Bedeutung für die Sicherung des Fachkräftebedarfs der Betriebe. Obwohl die Zahl der ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen weiter zurückgeht und damit auch die Zahl der neu abgeschlossenen dualen Ausbildungsverträge, wird die Berufsausbildung weiterhin von einem erheblichen Teil der Jugendlichen für den Einstieg in den Arbeitsmarkt genutzt (vgl. Kapitel A1.1). Die Durchführung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung ist mit Kosten für die Betriebe verbunden, denen aber auch ein Nutzen gegenübersteht. Bereits während der Ausbildung erwirtschaften die Auszubildenden durch ihren produktiven Arbeitseinsatz Erträge. Mittel- und langfristig können die Betriebe bei Übernahme ihrer Auszubildenden weiteren Nutzen generieren, z. B. durch die Einsparung von Kosten, die bei einer Rekrutierung von Fachkräften vom externen Arbeitsmarkt anfallen würden, oder durch die Unabhängigkeit von Entwicklungen auf dem externen Arbeitsmarkt. Auch Ausfallkosten aufgrund unbesetzter Fachkräftestellen können vermieden werden. Geht man davon aus, dass sich Betriebe bei ihren Entscheidungen ökonomisch-rational verhalten, sollten sie nur dann ausbilden, wenn der Nutzen der Ausbildung die erwarteten Kosten übersteigt. Das BIBB hat seit 1980 in insgesamt sechs repräsentativen Betriebsbefragungen das Kosten-Nutzen-Verhältnis der betrieblichen Ausbildung untersucht, zuletzt für das Ausbildungsjahr 2017/2018. Die Ergebnisse dieser Erhebung werden nachfolgend dargestellt (vgl. Schönfeld u. a. 2020).

Betriebsbefragung zu Kosten und Nutzen der betrieblichen Ausbildung und der Rekrutierung von Fachkräften 2017/2018 (BIBB-Cost-Benefit-Survey/BIBBCBS 2017/2018)

Das BIBB hat in insgesamt sechs Erhebungen (für die Jahre 1980, 1991, 2000, 2007 und die Ausbildungsjahre 2012/2013 bzw. 2017/2018) Kosten und Nutzen der dualen Berufsausbildung für Betriebe ermittelt. Die konzeptionelle Grundlage, auf der alle nachfolgenden Untersuchungen aufbauten, lieferte die Sachverständigenkommission Kosten und Finanzierung der beruflichen Bildung in den 1970er-Jahren (vgl. Sachverständigenkommission Kosten und Finanzierung der beruflichen Bildung 1974). In den BIBB-Erhebungen wurde das Kostenmodell weiterentwickelt (vgl. ausführlich zur Methodik der Kosten- und Ertragsberechnung Schönfeld u. a. 2016, S. 19-25). 

In der Erhebung 2017/2018 wurden Personal- und Ausbildungsverantwortliche in 3.049 ausbildenden Betrieben und 996 nichtausbildenden Betrieben aller Branchen und Betriebsgrößenklassen in persönlichen Interviews befragt. Themen waren, neben den Kosten und dem Nutzen der Ausbildung und allgemeinen Angaben zum Betrieb, die Ausgaben für die Personalgewinnung von Fachkräften vom externen Arbeitsmarkt, die Übernahme und der längerfristige Verbleib von Ausgebildeten im Betrieb und die Gründe, die für oder gegen eine Ausbildung sprechen. 

Die Stichprobe für die Befragung wurde aus der Betriebsdatei der BA gezogen, in der alle Betriebe mit mindestens einem/einer sozialversicherungspflichtig Beschäftigten enthalten sind. Mittels iterativ bestimmter, stichprobenneutraler Gewichte wurden für Deutschland repräsentative Ergebnisse berechnet. 

Bruttokosten, Erträge und Nettokosten der Ausbildung

Die Ausbildungskosten und -erträge wurden in den Betrieben in detaillierter Form für jeweils einen bestimmten Ausbildungsberuf im dualen System, der nach den Regeln des BBiG bzw. der HwO ausgebildet wird, erfasst. Bildete ein Ausbildungsbetrieb in mehreren Berufen aus, wurde dieser Beruf aus den bis zu sechs am stärksten besetzten Ausbildungsberufen – bei gleicher Ziehungswahrscheinlichkeit – zufällig ausgewählt. Die verschiedenen Kostenwerte wurden jeweils für einen Auszubildenden/eine Auszubildende im Ausbildungsjahr 2017/2018 berechnet. Insgesamt wurden 10.858 Auszubildende aus 3.049 Ausbildungsbetrieben einbezogen. Um für Deutschland repräsentative Ergebnisse zu erhalten, wurde für jeden Auszubildenden/jede Auszubildende (maximal jedoch zehn Auszubildende pro Betrieb und Ausbildungsjahr) ein Gewicht entsprechend der Randverteilung der Auszubildenden nach Ausbildungsjahr, Betriebsgrößenklasse und Ausbildungsbereich bestimmt. Alle nachfolgend dargestellten Werte sind Durchschnittswerte, für die eine hohe Varianz zwischen den Betrieben zu beobachten ist. 

Im Ausbildungsjahr 2017/2018 betrugen die durchschnittlichen Bruttokosten 20.855 € pro Auszubildendem/Auszubildender und Jahr Tabelle A9.2-1. Die Personalkosten der Auszubildenden machten mit 12.806 € und einem Anteil von 61% den größten Teil der Bruttokosten aus (zur Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen vgl. Kapitel A9.1). Auf die Personalkosten des Ausbildungspersonals entfielen 4.935 € (24% der Bruttokosten). Für Anlage- und Sachkosten gab ein Ausbildungsbetrieb im Durchschnitt 767 € pro Auszubildenden/Auszubildende aus. Dies entsprach einem Anteil von 4% an den gesamten Bruttokosten. An sonstigen Kosten entstanden dem Betrieb im Durchschnitt eines Ausbildungsjahres 2.348 € (11%). 

Bruttokosten der Ausbildung

Die Bruttokosten umfassen alle Sach- und Personalkosten, die ein Betrieb für die Ausbildung aufbringt. Es werden vier Kostenarten unterschieden:

  • Personalkosten der Auszubildenden: Bruttoausbildungsvergütungen der Auszubildenden zuzüglich der gesetzlichen, tariflichen und freiwilligen Sozialleistungen.
  • Personalkosten des Ausbildungspersonals: Bei internem Ausbildungspersonal wird der Bruttolohn zuzüglich der gesetzlichen, tariflichen und freiwilligen Sozialleistungen entsprechend des Zeitaufwands für Ausbildungsaufgaben berücksichtigt. Zeiten, in denen das Ausbildungspersonal ausbildet, aber nicht in der Produktivität der eigentlichen Aufgaben gemindert ist, werden dabei nicht einbezogen. Bei externem Ausbildungspersonal werden die Kosten für Honorare, Reisen und Übernachtungen erfasst. 
  • Anlage- und Sachkosten: Anschaffungskosten für die Werkzeug- und Geräteausstattung der Auszubildenden, Kosten für die Lehrwerkstatt und den innerbetrieblichen Unterricht und Kosten für Verbrauchsmaterialien, die für Übungszwecke verwendet werden. 
  • Sonstige Kosten: Kammergebühren, Kosten für Lehr- und Lernmaterialien, für Berufs- und Schutzkleidung, für externe Kurse, für die Ausbildungsverwaltung und die Rekrutierung der Auszubildenden. 

Tabelle A9.2-1: Aufteilung der Bruttokosten nach Kostenarten pro Auszubildendem/Auszubildender im Ausbildungsjahr 2017/2018 nach verschiedenen Merkmalen (in € und % der Bruttokosten)

Die Bruttokosten waren in Westdeutschland etwa 3.300 € höher als in Ostdeutschland. Auch bei den einzelnen Kostenarten wurden für Westdeutschland jeweils höhere Werte ausgewiesen, mit Ausnahme der sonstigen Kosten, die in Ostdeutschland rund 200 Euro höher waren und mit 14% (vs. 11% in Westdeutschland) auch einen größeren Prozentsatz der Bruttokosten ausmachten. Die auch noch 30 Jahre nach dem Fall der Mauer niedrigeren Löhne und Ausbildungsvergütungen in Ostdeutschland (vgl. Kapitel A9.1) sind ein wichtiger Grund für diese Unterschiede. Einfluss haben sie insbesondere auf die Personalkosten für die Auszubildenden und das Ausbildungspersonal.

Mit Abstand die höchsten Bruttokosten gab es mit 25.045 € im Ausbildungsbereich öffentlicher Dienst. Auch in Industrie und Handel lagen die Bruttokosten mit 22.217 € deutlich über 20.000 €. In den anderen drei Ausbildungsbereichen wurden Werte zwischen 18.000 und 20.000 € ermittelt. Auch die Personalkosten der Auszubildenden waren im öffentlichen Dienst weit höher als in den anderen Ausbildungsbereichen. Mit 10.709 € waren sie im Handwerk besonders niedrig. Die Personalkosten für das Ausbildungspersonal lagen in den Ausbildungsbereichen freie Berufe, Industrie und Handel und öffentlicher Dienst mit Werten zwischen 5.000 und 5.500 € relativ eng beieinander. In der Landwirtschaft waren sie mit 3.916 € deutlich niedriger. Anlage- und Sachkosten fielen in den Ausbildungsbereichen öffentlicher Dienst, freie Berufe und Landwirtschaft mit einem Anteil an den Bruttokosten von 2% bzw. 1% kaum an.

Großbetriebe mit 500 und mehr Beschäftigten hatten mit durchschnittlich 24.817 € im Ausbildungsjahr 2017/2018 besonders hohe Bruttokosten zu tragen. In den anderen Betriebsgrößenklassen waren sie zwischen 4.000 € (Betriebe mit 50 bis 499 Beschäftigten) und 6.000 € (Betriebe mit 10 bis 49 Beschäftigten) niedriger. Die Personalkosten der Auszubildenden und die sonstigen Kosten stiegen mit der Betriebsgröße an. Auch die Anlage- und Sachkosten waren in den Großbetrieben deutlich höher als in kleineren Betrieben. Die Personalkosten des Ausbildungspersonals waren allerdings in Kleinstbetrieben mit 1 bis 9 Beschäftigten am höchsten. Während die Löhne im Durchschnitt mit der Betriebsgröße anstiegen, nahm die durchschnittliche Stundenzahl, in denen das Ausbildungspersonal mit Ausbildungsaufgaben befasst war, mit der Betriebsgröße ab.

Die Auszubildenden sind während ihrer Ausbildung auch produktiv tätig. Sie erstellen Produkte und erbringen Dienstleistungen, die für den Betrieb einen monetär bewertbaren Ertrag bringen. Insgesamt ergaben sich im Ausbildungsjahr 2017/2018 pro Auszubildendem/Auszubildender Erträge durch die produktiven Leistungen in Höhe von 14.377 € Tabelle A9.2-2. 48% der Erträge (6.852 €) wurden durch einfache Tätigkeiten am Arbeitsplatz erwirtschaftet, 50% (7.207 €) durch Fachkräftetätigkeiten. In der Lehrwerkstatt, in der etwas weniger als ein Fünftel der Auszubildenden ausgebildet wurde, entstand ein durchschnittlicher Ertrag in Höhe von 118 € (1%). Nur unwesentlich höher waren mit 199 € (1%) die durchschnittlichen Zuschüsse pro Auszubildendem/Auszubildender, die die Betriebe aus Förderprogrammen von Bund, Ländern, dem Europäischen Sozialfonds, der BA oder Berufs- und Branchenverbänden erhielten. 

Erträge der Ausbildung

Die Erträge am Arbeitsplatz und in der Lehrwerkstatt werden mittels des Äquivalenzprinzips errechnet, d.h., die Erträge entsprechen den Lohnkosten, die einem Betrieb entstehen würden, wenn die Tätigkeiten der Auszubildenden von normalen Beschäftigten durchgeführt worden wären. Es werden die folgenden Ertragsarten unterschieden:

  • Erträge durch einfache produktive Tätigkeiten, die ersatzweise auch von un- und angelernten Arbeitskräften durchgeführt werden können. Die Zeiten, die für diese Aufgaben aufgewendet werden, werden mit den durchschnittlichen Lohnkosten für Un- und Angelernte im Betrieb bewertet. 
  • Erträge durch Fachkräftetätigkeiten, die normalerweise von Fachkräften durchgeführt werden. Die Zeitanteile werden mit Fachkräftelöhnen bewertet. Da die Auszubildenden diese Tätigkeiten unter Umständen noch nicht auf dem Niveau einer ausgebildeten Fachkraft ausführen können, wird zusätzlich der Leistungsgrad im Vergleich zu einer durchschnittlichen Fachkraft im Ausbildungsberuf im Betrieb berücksichtigt. Beträgt der Leistungsgrad z. B. 50%, werden von jeder Stunde nur 30 Minuten in die Bewertung einbezogen.
  • Erträge in der Lehrwerkstatt: Die dort produktiv verbrachten Zeiten werden mit Fachkräftelöhnen unter Berücksichtigung des Leistungsgrads der Auszubildenden bei der Ausübung von Fachkräftetätigkeiten bewertet. 
  • Zuschüsse aus Förderprogrammen von Bund, Ländern, dem Europäischen Sozialfonds, der BA oder Berufs- und Branchenverbänden werden ebenfalls zu den Erträgen der Ausbildung gerechnet. 

Tabelle A9.2-2: Aufteilung der Erträge nach Ertragsarten pro Auszubildendem/Auszubildender im Ausbildungsjahr 2017/2018 nach verschiedenen Merkmalen (in € und % der Erträge)

Die Erträge waren in Westdeutschland rund 2.400 € höher als in Ostdeutschland. Der Unterschied ergab sich dabei insbesondere durch die wesentlich höheren Erträge im Westen durch Fachkräftetätigkeiten (+2.330 €), während die Differenz bei den Erträgen durch einfache Tätigkeiten mit 319 € kaum ins Gewicht fiel. Hohe Erträge um 15.000 € wurden in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel, freie Berufe und Landwirtschaft erzielt. Leicht geringer waren sie mit 14.175 € im öffentlichen Dienst. Das Handwerk fiel mit lediglich 12.414 € deutlich ab. Auffällig ist, dass die Auszubildenden hier sehr viel seltener mit Fachkräftetätigkeiten beauftragt wurden als in den anderen Ausbildungsbereichen. So waren sie an 48 Tagen mit einfachen Tätigkeiten beschäftigt, an 39 Tagen mit Fachkräftetätigkeiten. Die Gesamtdurchschnittswerte für Deutschland betrugen 45 bzw. 50 Tage. Für die Höhe der Erträge sind neben dem Zeitanteil, der auf die einzelnen Tätigkeiten entfällt, auch das allgemeine Lohnniveau und der Leistungsgrad bei der Ausübung der Fachkräftetätigkeiten von Bedeutung. Mit 53% war der Leistungsgrad im Handwerk niedriger als in den anderen Ausbildungsbereichen. Dort lag er zwischen 59% (Industrie und Handel, öffentlicher Dienst) und 65% (Landwirtschaft). Differenziert man nach der Betriebsgröße wurden in Betrieben mit 50 bis 499 Beschäftigten mit 15.331 € die höchsten Erträge erwirtschaftet. Sie lagen rund 2.100 € über den Erträgen in Kleinst- und Großbetrieben. Während in den Klein- und Mittelbetrieben die prozentuale Verteilung auf Erträge durch einfache und Fachkräftetätigkeiten weitgehend ausgeglichen war, wurde in Großbetrieben ein wesentlich größerer Anteil der Gesamterträge durch Fachkräftetätigkeiten erwirtschaftet (37% vs. 59%). 

Wie zuvor beschrieben, erstellen die Auszubildenden während ihrer Ausbildung wirtschaftlich verwertbare Produkte und erbringen Dienstleistungen. Diese produktiven Leistungen senken die Kosten für den Betrieb und werden deshalb als Ausbildungserträge von den Bruttokosten abgezogen. Die so ermittelten Nettokosten der Ausbildung geben die tatsächliche Investition in die Ausbildung wieder. Diese hängt also nicht nur von der Höhe der Kosten ab, sondern ebenso vom Umfang des produktiven Einsatzes der Auszubildenden. Im Ausbildungsjahr 2017/2018 betrugen die Nettokosten 6.478 € pro Auszubildenden/Auszubildende Schaubild A9.2-1

Nettokosten der Ausbildung

Zur Ermittlung der Nettokosten der Ausbildung werden die Erträge von den Bruttokosten abgezogen.

Schaubild A9.2-1: Nettokosten pro Auszubildendem/Auszubildender im Ausbildungsjahr 2017/2018 nach verschiedenen Merkmalen (in €)

Die Nettokosten streuten breit über die befragten Betriebe hinweg. 28% der Auszubildenden erwirtschafteten bereits während der Ausbildung Nettoerträge für ihren Betrieb, d.h., die Erträge aus den produktiven Leistungen überstiegen bei diesen Auszubildenden die Bruttokosten. Allerdings wurden auch für 11% der Auszubildenden Nettokosten von mehr als 20.000 € aufgewendet. 

In Westdeutschland waren die Nettokosten der Ausbildung 16% höher als in Ostdeutschland. Bei den Ausbildungsbereichen wurden im öffentlichen Dienst mit Abstand die höchsten Nettokosten ermittelt. Die niedrigsten Nettokosten verzeichneten die Betriebe in der Landwirtschaft. Die Großbetriebe lagen bei den Nettokosten weit vor den Betrieben mit geringeren Beschäftigtenzahlen. In Kleinstbetrieben mit 1 bis 9 Beschäftigten waren die Nettokosten mit 6.168 € höher als in den beiden nächsten Betriebsgrößenklassen. Die Erträge waren bei ihnen relativ niedrig und lagen mit 13.256 € nur wenig über den Erträgen in Großbetrieben. 

Im Verlauf der Ausbildung verändern sich die Kosten und Erträge. Dies liegt neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Anstieg bei den Ausbildungsvergütungen auch an einem Anstieg der Produktivität und einer Abnahme der reinen Lernzeiten. Die Ausbildungsdauer in den nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen reicht von zwei bis zu dreieinhalb Jahren. Sie hängt von der Zeit ab, die für die Einübung der beruflichen Fähigkeiten bis zu ihrer sicheren Beherrschung im Arbeitsprozess im jeweiligen Beruf als erforderlich angesehen wird. Tabelle A9.2-3 stellt die durchschnittlichen Bruttokosten, Erträge und Nettokosten in den einzelnen Ausbildungsjahren für Berufe unterschiedlicher Ausbildungsdauer dar.

Tabelle A9.2-3: Bruttokosten, Erträge und Nettokosten pro Auszubildendem/Auszubildender nach Ausbildungsjahren und Ausbildungsdauer im Ausbildungsjahr 2017/2018 (in €)

In den zweijährigen Berufen stiegen die Erträge vom ersten zum zweiten Ausbildungsjahr stärker an als die Bruttokosten. Somit verringerten sich die Nettokosten um 735 €. In den dreijährigen Berufen unterschieden sich die Bruttokosten in den drei Ausbildungsjahren nur wenig und lagen jeweils bei etwa 21.000 €. Bei den Erträgen waren deutliche Anstiege zu verzeichnen, die vom zweiten auf das dritte Ausbildungsjahr (+26%) noch etwas stärker ausfielen als vom ersten auf das zweite Ausbildungsjahr (+20%). Die Nettokosten verringerten sich daher von 8.609 € im ersten Ausbildungsjahr auf 2.162 € im dritten Ausbildungsjahr.

Auch bei den dreieinhalbjährigen Berufen190 gab es nur wenige Unterschiede bei den Bruttokosten in den ersten drei Ausbildungsjahren. Die Werte lagen bei etwa 22.000 € und waren damit höher als in den Berufen mit kürzerer Ausbildungsdauer. Die Erträge waren deutlich niedriger, aber auch hier waren starke Anstiege mit den Ausbildungsjahren festzustellen. Vom zweiten auf das dritte Ausbildungsjahr lag der Anstieg z. B. bei 55%. Insgesamt waren die Nettokosten in den dreieinhalbjährigen Berufen höher als in zwei- und dreijährigen Berufen. Die meisten dieser Berufe gehören zu den MINT-Berufen (vgl. Kapitel A5.4), deren Ausbildung aus verschiedenen Gründen besonders kostenintensiv ist. Oftmals findet die Ausbildung in Lehrwerkstätten statt. Diese verteuert die Ausbildung erheblich, da Unterhaltskosten für Maschinen und Räume anfallen und auch mehr Ausbildungspersonal benötigt wird. Die Nettokosten in Betrieben mit Lehrwerkstatt waren mit 13.372 € pro Auszubildendem/Auszubildender im Ausbildungsjahr 2017/2018 deutlich höher als in Betrieben ohne Lehrwerkstatt (4.951 €). Die Auszubildenden in den dreieinhalbjährigen Berufen wurden auch seltener für produktive Tätigkeiten eingesetzt. Dies betraf sowohl die einfachen als auch die Fachkräftetätigkeiten. Auch der Leistungsgrad, den die Auszubildenden bei den Fachkräftetätigkeiten in Relation zu einer ausgebildeten Fachkraft erreichten, war in den dreieinhalbjährigen Berufen in den ersten beiden Ausbildungsjahren vergleichsweise niedrig. Auszubildende in diesen Berufen müssen zunächst in größerem Maße als bei zwei- und dreijährigen Berufen den Umgang mit Materialien und Maschinen erlernen, bevor sie produktiv eingesetzt werden können.

Nutzen der betrieblichen Ausbildung nach Abschluss der Ausbildung

Bisher wurden die Kosten und Erträge behandelt, die während der Ausbildungszeit angefallen sind. Dabei zeigte sich, dass im Ausbildungsjahr 2017/2018 ein Großteil der Betriebe eine Investition in die Ausbildung getätigt hat. Betriebe können jedoch auch nach Abschluss der Ausbildung von dieser profitieren. Dieser Nutzen wird wirksam, wenn sie ihre erfolgreichen Ausbildungsabsolventen/-absolventinnen als Fachkräfte weiterbeschäftigen. Ausbildende Betriebe müssen im Fall der Übernahme nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt nach Fachkräften suchen und Weiterbildungs- und Einarbeitungsmaßnahmen durchführen, um extern rekrutierte Fachkräfte zu integrieren. So können Betriebe durch die Übernahme eigener Ausgebildeten Such- und Anpassungskosten einsparen. Zusätzlich machen sie sich unabhängig vom Arbeitsmarkt und können eventuelle Ausfallkosten verhindern. Das Fehlbesetzungsrisiko ist bei im eigenen Betrieb ausgebildeten Fachkräften geringer, auch weil der Betrieb bereits während der Ausbildung betriebsspezifische Kenntnisse vermitteln konnte und für die Übernahme die besten Ausbildungsabsolventen/-absolventinnen auswählen konnte.    

Den bisherigen Auswertungen zu den Ausbildungskosten und -erträgen liegt ein Gewichtungsmodell zugrunde, das von der Zahl der Auszubildenden ausgegangen ist. Alle nachfolgenden Berechnungen zum Nutzen der Ausbildung, zur Übernahmestrategie und zum Verbleib der Ausbildungsabsolventen/-absolventinnen im Ausbildungsbetrieb erfolgen auf Betriebsebene. Für die Gewichtung wurden die Randverteilungen der Betriebe (und nicht die der Auszubildenden) nach der Betriebsgrößenklasse, der Region, dem Wirtschaftszweig und der Ausbildungstätigkeit genutzt.

Die Rekrutierung von Fachkräften auf dem externen Arbeitsmarkt ist in den meisten Fällen mit Kosten verbunden. Die Höhe dieser Personalgewinnungskosten wurde in der BIBB-Kosten-Nutzen-Erhebung 2017/2018 ermittelt. Insgesamt wendeten die Betriebe 10.454 € für die Personalgewinnung einer neuen Fachkraft auf Tabelle A9.2-4. In etwa 50% der Betriebe lagen die Personalgewinnungskosten allerdings unter 5.000 €. Betrachtet man die einzelnen Kostenkomponenten wird deutlich, dass insbesondere die Einarbeitung von neuen Fachkräften mit hohen Kosten verbunden ist. Die Personalkosten der Beschäftigten, die an der Einarbeitung der neuen Fachkraft beteiligt waren und daher nicht ihre eigentlichen Aufgaben im Betrieb wahrnehmen konnten, beliefen sich auf 5.364 € und machten somit etwas mehr als die Hälfte der gesamten Personalgewinnungskosten aus. Ebenfalls von großer Bedeutung waren die Kosten durch Leistungs- und Lohnunterschiede während der Einarbeitungszeit: Eine neue Fachkraft erreicht zunächst noch nicht den vollen Leistungsgrad im Vergleich zu einer schon länger im Betrieb tätigen Fachkraft, da ihr z. B. betriebsspezifisches Wissen (über Maschinen, Kunden/Kundinnen, Produkte) fehlt. Diese Minderleistung verursachte Kosten in Höhe von rund 3.600 €. Auf das Bewerbungsverfahren entfiel mit 1.003 € ein Zehntel der gesamten Personalgewinnungskosten. Für die Weiterbildung der neuen Fachkraft während der Einarbeitungszeit wendeten die Betriebe 521 € auf. 

Personalgewinnungskosten

Die Berechnung der Personalgewinnungskosten erfolgt auf Betriebsebene. Ermittelt werden die Kosten, die für die Rekrutierung der zuletzt eingestellten Fachkraft in einem bestimmten Beruf191 angefallen sind. Berücksichtigt werden nur die 2.874 Betriebe, die seit dem Jahr 2015 mindestens eine Fachkraft vom externen Arbeitsmarkt eingestellt haben. 

Die Personalgewinnungskosten setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

  • Kosten für das Bewerbungsverfahren (Inserierungskosten, Personalkosten für das Bewerbungsverfahren, Kosten für externe Berater/-innen),
  • Kosten für Weiterbildung während der Einarbeitungszeit (Kosten für Weiterbildungsveranstaltungen, Arbeitsausfallkosten),
  • Einarbeitungskosten (Leistungs- und Lohnunterschiede zwischen einer neu eingestellten Fachkraft und einer im Betrieb tätigen Fachkraft auf einer vergleichbaren Arbeitsstelle, Personalkosten der Einarbeitung192).

Die Personalgewinnungskosten waren bei den Ausbildungsbetrieben mit durchschnittlich 9.732 € rund 900 € niedriger als bei Nichtausbildungsbetrieben Tabelle A9.2-4. Bei der Übernahme eines/einer Ausbildungsabsolventen/-absolventin können die Ausbildungsbetriebe demnach einen erheblichen Betrag einsparen, der in etwa 60% der gesamten durchschnittlichen Nettokosten in einem dreijährigen Ausbildungsberuf entspricht. Während die Weiterbildungskosten bei Ausbildungs- und Nichtausbildungsbetrieben sich nur wenig unterschieden, waren die Kosten für das Bewerbungsverfahren bei Ausbildungsbetrieben etwa 300 € höher. Die größte Differenz gab es bei den Einarbeitungskosten. Diese waren in Nichtausbildungsbetrieben rund 1.200 € höher, wobei die Summe in etwa zu gleichen Teilen auf Leistungs- und Lohnunterschiede während der Einarbeitungszeit und die Personalkosten der Einarbeitung entfielen.

Nachfolgend werden die Personalgewinnungskosten in Ausbildungsbetrieben nach verschiedenen Merkmalen betrachtet. In Westdeutschland waren sie etwa 2.600 € höher als in Ostdeutschland Schaubild A9.2-2. Knapp 2.000 € der Differenz entfielen dabei auf die Kosten für die Einarbeitung. Ausbildungsbetriebe in den Ausbildungsbereichen öffentlicher Dienst und Industrie und Handel mussten für die Personalgewinnung einer neuen Fachkraft Kosten von über 12.000 € aufwenden und lagen deutlich vor den anderen drei Ausbildungsbereichen. In der Landwirtschaft waren die Personalgewinnungskosten mit 4.080 € besonders niedrig. Hier gab es kaum Kosten für Weiterbildung und auch bei den Kosten für das Bewerbungsverfahren und die Einarbeitung waren die ermittelten Werte deutlich unter denen in den anderen Ausbildungsbereichen. Die Personalgewinnungskosten insgesamt wie auch die einzelnen Kostenkomponenten stiegen mit der Betriebsgröße an. Besonders große Unterschiede traten zwischen Ausbildungsbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten und Großbetrieben mit 500 und mehr Beschäftigten auf. Bei Letzteren waren die Personalgewinnungskosten mit im Durchschnitt 18.659 € je rekrutierter Fachkraft mehr als doppelt so hoch wie bei den Kleinstbetrieben mit 7.758 €.

Tabelle A9.2-4: Personalgewinnungskosten für eine neue Fachkraft nach Kostenarten für ausbildende und nicht ausbildende Betriebe (in €)

Schaubild A9.2-2: Personalgewinnungskosten für eine neue Fachkraft nach Kostenarten und verschiedenen Merkmalen in Ausbildungsbetrieben (in €)

Die Übernahme von Ausbildungsabsolventen/-absolventinnen ist wie zuvor dargestellt mit vielen Vorteilen verbunden. Nicht immer ist allerdings eine Übernahme möglich, da sowohl der Betrieb als auch die Ausbildungsabsolventen/-absolventinnen an einer weiteren Zusammenarbeit interessiert sein müssen. Auf die Frage, welche Strategie die Ausbildungsbetriebe bei der Übernahme verfolgten, gaben 62% an, dass sie alle Auszubildenden weiter beschäftigen wollten, 27% wollten zumindest einen Teil im Betrieb halten und lediglich jeder zehnte Betrieb dachte nur in Ausnahmefällen an eine Übernahme Schaubild A9.2-3. In Ostdeutschland war das Interesse an einer Übernahme möglichst aller Ausbildungsabsolventen/-absolventinnen etwas ausgeprägter als im Westen (68% vs. 62%). Mindestens sechs von zehn Betrieben im öffentlichen Dienst, in Industrie und Handel (jeweils 67%) sowie im Handwerk (62%) strebten die Übernahme aller Auszubildenden an. Etwas geringer fiel der entsprechende Anteil mit 58% in den freien Berufen aus. In der Landwirtschaft zeigte sich hingegen ein anderes Bild: Mehr als die Hälfte der Betriebe wollte ihre ehemaligen Auszubildenden nur in Ausnahmefällen oder gar nicht weiter beschäftigen. An einer Übernahme aller Absolventen/Absolventinnen zeigte nur ein Viertel der Betriebe Interesse. Das Bestreben, möglichst alle Auszubildende zu übernehmen, nahm mit der Betriebsgröße zu. Lediglich die Hälfte der Betriebe mit 1 bis 9 Beschäftigten gehörte zu dieser Gruppe. Damit unterschied sich ihre Übernahmestrategie deutlich von der der größeren Betriebe. Ein Grund – neben dem geringeren (Ersatz-)Arbeitskräftebedarf – könnte das höhere Abwanderungsrisiko sein, das die Kleinstbetriebe bereits in ihre Strategie mit einkalkulieren.

Die Ausbildungsbetriebe wurden auch zum mittelfristigen Verbleib ihrer Ausbildungsabsolventen/-absolventinnen befragt. Nach einem Jahr waren im Durchschnitt noch 64% der selbst Ausgebildeten in ihrem Ausbildungsbetrieb beschäftigt, nach drei Jahren etwas weniger als die Hälfte und nach fünf Jahren mit 37% etwas über ein Drittel Schaubild A9.2-4. Allerdings zeigten sich erhebliche Unterschiede nach verschiedenen betrieblichen Merkmalen. In Ostdeutschland wurden für alle drei Zeitpunkte deutlich höhere Verbleibsquoten ermittelt. Nach Ausbildungsbereichen wurden die mit Abstand höchsten Quoten im öffentlichen Dienst gemessen. Selbst nach fünf Jahren waren noch 60% der ehemaligen Auszubildenden in ihrem Ausbildungsbetrieb beschäftigt. Im Handwerk, in Industrie und Handel und in den freien Berufen lagen die entsprechenden Quoten zwischen 34% und 39%. Die niedrigsten Quoten waren in der Landwirtschaft zu verzeichnen. Bereits nach einem Jahr war nur noch knapp über ein Drittel der Ausbildungsabsolventen/-absolventinnen in ihrem Ausbildungsbetrieb beschäftigt, nach fünf Jahren lediglich 19%. Diese Zahlen stehen im Einklang mit der zuvor dargestellten Übernahmestrategie in der Landwirtschaft. Auch nach der Betriebsgröße zeigten sich große Unterschiede. Die Verbleibsquoten nahmen dabei mit der Betriebsgröße zu. Während in den Kleinstbetrieben mit 1 bis 9 Beschäftigten nach einem Jahr gerade einmal jede/-r zweite Ausbildungsabsolvent/-in noch im ausbildenden Betrieb beschäftigt war, war der Verbleib in Großbetrieben mit 87% weitestgehend die Regel. Über die Jahre nahm der Verbleib zwar ab, dennoch waren in Großbetrieben auch nach fünf Jahren noch im Durchschnitt 70% der selbst Ausgebildeten im Betrieb. In den Kleinstbetrieben traf dies lediglich auf jede/-n vierte/-n ehemalige/-n Auszubildende/-n zu. 

Schaubild A9.2-3: Strategie der Ausbildungsbetriebe mit Blick auf die Übernahme der Auszubildenden (Anteil in %)

Schaubild A9.2-4: Anteil der selbst Ausgebildeten, die im Durchschnitt ein, drei bzw. fünf Jahre nach Ausbildungsende noch im Betrieb waren (in %)

Fragt man die Ausbildungsbetriebe direkt nach den Gründen, die für die eigene Ausbildung sprechen, wird deutlich, wie wichtig die Fachkräftegewinnung für die Betriebe ist Schaubild A9.2-5. Für 73% der ausbildenden Betriebe war die Qualifizierung von Fachkräften, die langfristig im Betrieb eingesetzt werden sollen, ein sehr wichtiger Ausbildungsgrund. Die Ausbildung ermöglicht es den Betrieben, die Auszubildenden über einen längeren Zeitraum kennenzulernen. Sie können somit bei einer Übernahme davon ausgehen, dass diese den Bedürfnissen des Betriebs entsprechen. Darüber hinaus können die Betriebe bereits während der Ausbildung betriebsspezifische Kenntnisse und Kompetenzen, die über die in der Ausbildungsordnung festgelegten Inhalte hinausgehen, vermitteln. Für die Betriebe stellt die Ausbildung eine Investition in die Zukunft dar, durch die der Fachkräftebedarf gesichert werden kann. Dies ist für viele Betriebe besonders wichtig, da ein Großteil der Wirtschaft in den letzten Jahren vom Fachkräftemangel betroffen war. Auch die BIBB-Kosten-Nutzen-Erhebung belegt, dass sich die Fachkräftesituation deutlich zugespitzt hat: Fast drei Viertel der Ausbildungsbetriebe beurteilten die Verfügbarkeit geeigneter Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt ihrer Region als schlecht (30%) bzw. sehr schlecht (44%). 

Schaubild A9.2-5: Wichtigkeit von Gründen für die eigene Ausbildung (in %)

Viele Betriebe verstanden ihr Engagement in die Ausbildung auch als eine Gemeinschaftsaufgabe der Wirtschaft und somit als eine Leistung für die Gesellschaft. Bei der Ausbildungsentscheidung berücksichtigten sie also nicht allein betriebliche Kosten- und Nutzenüberlegungen, sondern auch die gesellschaftliche Verantwortung. Im Vergleich zu den beiden zuvor genannten Gründen war der Einsatz der Auszubildenden während der Ausbildung als Arbeitskräfte von geringerer Bedeutung, dennoch sahen 43% der Betriebe in ihm einen sehr wichtigen bzw. wichtigen Grund. Die Aussagen der Betriebe spiegeln die in der Literatur diskutierten zwei bedeutendsten Ausbildungsmotive wider (vgl. für einen Überblick Schönfeld u. a. 2016, S. 13): Beim größten Teil der Betriebe wird die Ausbildung als eine Investition in zukünftige Fachkräfte gesehen. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Investitionsmotiv (vgl. Merrilees 1983). Aber auch das Produktionsmotiv (vgl. Lindley 1975), bei dem die produktiven Leistungen der Auszubildenden während der Ausbildung im Vordergrund stehen, ist für einen Teil der Betriebe bedeutsam. 

Insgesamt zeigen die Ergebnisse der BIBB-Kosten-Nutzen-Studie 2017/2018, dass ein Großteil der ausbildenden Betriebe bereit ist, in ihre Auszubildenden zu investieren. Diesen Investitionen steht eine Reihe von mittel- und langfristig wirkenden Vorteilen gegenüber. Durch die Übernahme von Ausbildungsabsolventen/-absolventinnen kann der Betrieb seinen Bedarf an Fachkräften sichern und sich so unabhängig von den Entwicklungen auf dem externen Arbeitsmarkt machen. Ausfallkosten und Fehlbesetzungen können minimiert werden. Eine Bestenauswahl ist möglich. Hohe Kosten, die bei der Rekrutierung und Einarbeitung von Fachkräften vom externen Arbeitsmarkt anfallen, können eingespart werden. Fragt man die Betriebe direkt danach, wie zufrieden sie mit dem Kosten-Nutzen-Verhältnis der eigenen Ausbildung waren, äußerten sich die meisten Betriebe positiv. 63% waren sehr zufrieden oder zufrieden, nur 9% unzufrieden bzw. völlig unzufrieden. Einen besonders hohen Wert bei der Zufriedenheit erreichten die Betriebe im öffentlichen Dienst (85% sehr zufrieden bzw. zufrieden), unterdurchschnittliche Werte das Handwerk (48%), aber auch hier zeigten sich nur 13% der Betriebe unzufrieden bzw. völlig unzufrieden. Die Zufriedenheit stieg mit der Betriebsgröße an: Sechs von zehn Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten waren sehr zufrieden bzw. zufrieden, jedoch acht von zehn Betrieben mit 50 und mehr Beschäftigten. 

(Gudrun Schönfeld, Felix Wenzelmann, Harald Pfeifer)

  • 190

    Da das vierte Ausbildungsjahr nur ein halbes Jahr dauert, sind die Werte nicht direkt mit den Werten der anderen Jahre vergleichbar. Auch die Vergleichbarkeit des Gesamtwertes über alle Ausbildungsjahre hinweg mit den Ausbildungsberufen kürzerer Ausbildungsdauer ist eingeschränkt.

  • 191

    Bei den Ausbildungsbetrieben ist dies der Ausbildungsberuf, für den auch die Kosten der Ausbildung erhoben wurde, bei den Nichtausbildungsbetrieben der Ausbildungsberuf der zuletzt eingestellten Fachkraft.

  • 192

    Die Personalkosten der Einarbeitung berücksichtigen den zeitlichen Aufwand, der den anderen Beschäftigten im Betrieb bei der Einarbeitung der neuen Fachkraft entsteht. Hierbei wurden nur Zeiten erfasst, in denen die Beschäftigten ihren eigentlichen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten, d. h. sie haben während der Einarbeitung keine produktiven Leistungen für den Betrieb erbracht.