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Ein Schulabschluss ist für eine betriebliche Ausbildung zwar nicht obligatorisch, jedoch ist der Zugang zu beruflicher Bildung für Personen ohne Schulabschluss zusätzlich erschwert (vgl. Kapitel A4 und Kapitel C3.1). Geflüchtete, die bereits über einen ausländischen Schulabschluss verfügen, können diesen bei einer der Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer anerkennen lassen (Braun/Lex 2016).339 In der repräsentativen IAB-BAMF-SOEP-Befragung gaben jedoch 65 % der befragten Geflüchteten zwischen 18 und 25 Jahren an, zunächst noch einen Schulabschluss in Deutschland machen zu wollen, wobei davon 41 % ein Abitur oder Fachoberschulabschluss anstreben (Romiti u. a. 2016, S. 53). Die Art des angestrebten Schulabschlusses und die Realisierung dieser Bildungsaspiration/Bildungsorientierung entscheidet mit darüber, wann Geflüchtete als Nachfragende für Berufsbildung in Erscheinung treten. Zudem ist entscheidend, bis wann sich die Geflüchteten entsprechende Sprachfertigkeiten angeeignet haben, um an schulischen oder beruflichen Bildungsgängen teilzunehmen.

Differenziert wird in den Vorausberechnungen zwischen 4 verschiedenen (Bildungs-)Bereichen, in denen die Geflüchteten potenziell unterschiedlichen Bildungsgängen nachgehen können. Diese Bereiche sind „Sprach- und Integrationskurse“, „Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung“, „Berufsausbildung“ und „sonstiger Verbleib“. Da keine Monats- oder Quartalszahlen vorliegen, erfolgt aus Vereinfachungsgründen eine jährliche Betrachtung. Aufgrund der positiv beschiedenen Asylanträge (Variante N1) bzw. der eingehenden Asylanträge (Variante N2) zum Jahresende 2015 und 2016 Tabelle C5.3-1 ist die Verteilung der Geflüchteten auf die 4 Bereiche jeweils als Jahresendbestand zu interpretieren. Es können weder Aussagen darüber getroffen werden, zu welchem Zeitpunkt im Jahr die Personen z. B. von einem Bereich in einen anderen wechseln, noch, ob zwischen den Wechseln zwischen den Bereichen Lücken bestehen bzw. wie lange die Personen exakt in einem Bereich verweilen. Über die Verteilung der Geflüchteten auf die 4 Bereiche werden unterschiedliche Bildungsverläufe konstruiert, denen die Geflüchteten potenziell nachgehen können. Im Folgenden werden zunächst die 4 (Bildungs-)Bereiche erläutert und dargelegt, welche Annahmen wir hinsichtlich der Verweildauer der Personen in den Bereichen unterstellen.

Sprach- und Integrationskurse

Aufgrund des Zuschnitts der Sprach- und Integrationskurse wird davon ausgegangen, dass Sprach- und Integrationskurse nur von Erwachsenen besucht werden (vgl. Kapitel C3.1). Personen unter 18 Jahren werden hingegen im Rahmen ihrer Schulpflicht betreut. Die Dauer des Integrationskurses des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beträgt in der Regel 700 Stunden, kann jedoch auch auf 1.000 Stunden ausgedehnt oder auf 430 Stunden verkürzt werden. Davon nimmt der Sprachkurs einen Umfang von 600 Stunden ein. Ein anschließender Orientierungskurs beträgt weitere 100 Stunden.340 Üblicherweise werden die Kurse in Vollzeit absolviert, mit einer täglichen Unterrichtszeit von 4 bis 5 Unterrichtsstunden, wodurch eine durchschnittliche Kursdauer von ca. 7 Monaten entsteht.341 Da ein Anspruch nur innerhalb eines Jahres nach Erteilung des Anspruches besteht, wird unterstellt, dass der Sprach- oder Integrationskurs in der Regel innerhalb des ersten Jahres nach Anerkennung des Asylstatus absolviert wird. Bei der notwendigerweise unterstellten Betrachtung der Personenbestände am Jahresende schließt deshalb eine z. B. 2015 als schutzbedürftig anerkannte Person den Kurs im Jahr 2016 ab.342 Aufgrund der notwendigen Fokussierung auf das Jahresende hat in diesen Berechnungen eine Person, die im Januar 2015 als schutzbedürftig anerkannt wurde, somit rund 23 Monate Zeit, um im Jahr 2016 (Jahresende) als Person mit abgeschlossenem Sprach-/Integrationskurs gezählt zu werden. Bei Personen, deren Antrag erst im Dezember 2015 posi­tiv beschieden wurde, verkürzt sich der Zeitraum der Kursauf- und -teilnahme auf 12 Monate.

Berufsorientierung und Ausbildungs­vorbereitung

Mit dieser Kategorie erfasst werden hauptsächlich allgemeinbildende Bildungsgänge der Sekundarstufe I und II sowie darüber hinaus wesentliche Bildungsgänge des Übergangsbereichs. Dazu zählen insbesondere das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) sowie weitere Bildungsgänge an Berufsfachschulen. Darüber hinaus bilden die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach SGB III und die Einstiegsqualifizierung (EQ) der BA wichtige Programme des Übergangsbereichs (vgl. Kapitel C3.1, Schaubild C3.1-2). Hierzu gehört beispielsweise auch das Berufsvorbereitungsjahr, das an beruflichen Schulen durchgeführt wird. Auch speziell für Geflüchtete geschaffene Programme, Maßnahmen und Bildungsphasen, z. B. „internationale Klassen“ u. Ä. an Berufsschulen sowie Angebote zur Berufsorientierung (z. B. BOF) und Ausbildungsvorbereitung von Geflüchteten (u. a. PERF, PREJUF, PERJUF-H, KOMPAS), werden zu diesem Bildungsbereich gerechnet (vgl. Kapitel C3.1, Schaubild C3.1-3). Dabei ist zu berücksichtigen, dass Übergänge zwischen den Bildungsangeboten nicht immer fließend sind, sondern auch kurzzeitige Lücken/Unterbrechungen bestehen können.

Zur einfacheren Berechnung wird angenommen, dass Personen unter 18 Jahren mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in schulischen oder beruflichen Schulen verweilen und somit immer dem Bereich „Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung“ zuzuordnen sind.343 Die an das 18. Lebensjahr anschließende Verweildauer im Bereich „Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung“ hängt von weiteren Faktoren ab. So werden für Personen, die zum Zeitpunkt des positiven Asylbescheides zwischen 18 und 25 Jahre alt waren, Verweildauern von bis zu 4 Jahren (nach dem Besuch eines Sprach- oder Integrationskurses) berücksichtigt, bevor die Personen für eine Berufsausbildung zur Verfügung stehen (vgl. Kapitel C5.6).344 Für die unter 18-Jährigen in den Jahren 2015 bzw. 2016 wird angenommen, dass ihre Altersstruktur bei Ausbildungsnachfrage der um ein Jahr verzögerten Altersstruktur der ausländischen Ausbildungsanfänger/-innen Tabelle A5.8-3 gleicht.

Berufsausbildung

Der Bereich „Berufsausbildung“ umfasst die letztendliche Zielgröße: die Anzahl Geflüchteter, die eine Berufsausbildung nach BBiG/HwO nachfragen bzw. potenziell an einer Ausbildung interessiert sind. Diese Größe ist unabhängig davon, ob und in welcher Form eine Ausbildung tatsächlich zustande kommt (z. B. betrieblich oder in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten). Dabei werden 2 Größen unterschieden:

  1. die Zahl an Geflüchteten, die in einem bestimmten Jahr das erste Mal als Berufsbildungsnachfrager/ -innen in Erscheinung treten, und
  2. die über 3 Jahre kumulierte Anzahl an Geflüchteten, die als Berufsausbildungsnachfrager/-innen in Erscheinung treten.

Letztere kann neben bereits in Berufsausbildung gemündeten Bewerberinnen und Bewerbern auch Personen umfassen, die bei der erstmaligen Bewerbungsphase keinen Erfolg hatten und sich weiterhin für eine Berufsausbildung interessieren.

Während die Zahl der neu auf den Ausbildungsmarkt strömenden Berufsausbildungsnachfrager/-innen die jährlich neuen Versorgungsnotwendigkeiten aufzeigen soll, dienen die auf 3 Jahre kumulierten Berufsaus­bildungsnachfrager/-innen dazu, den ungefähren Versorgungsaufwand pro Jahr abzuschätzen. Diese Größe kann auf zweierlei Art und Weise interpretiert werden: Geht man davon aus, dass ausbildungsinteressierte Geflüchtete nicht gleich bei erstmaliger Nachfrage in eine Berufsausbildung münden, dann kann die Anzahl der kumulierten Nachfrager/-innen als Näherungswert für die jährlichen „Neu-“ und „Altbewerber“ dienen.345 Unterstellt man hingegen, dass die Geflüchteten größtenteils direkt in eine Berufsausbildung münden und Unternehmen, Praxen und Verwaltungen bei der Ausbildung Geflüchteter auch verstärkt auf öffentliche Hilfen zurückgreifen, so dient die kumulierte Anzahl der Ausbildungsnachfrager/-innen als Näherungswert für die jährlich nachgefragten Unterstützungsleistungen (bei einer durchschnittlich dreijährigen dualen Berufsausbildung nach BBiG/HwO). Die kumulierte Anzahl an Ausbildungsinteressierten ist aber kein Maß für die Anzahl der tatsächlich in einer Ausbildung stehenden Geflüchteten. Hier spielen viele weitere Faktoren (z. B. auch Vertragslösungen) eine Rolle, deren Darstellung eine Vielzahl weiterer Annahmen erfordern würde.

Sonstiger Verbleib

Der letzte im Modell betrachtete Bereich stellt den „sonstigen Verbleib“ dar. Hier werden Übergänge auf dem Arbeitsmarkt (Erwerbstätigkeit, Erwerbslosigkeit) sowie sämtliche weitere vollqualifizierende Bildungsgänge außerhalb von BBiG/HwO zusammengefasst. Dazu zählen insbesondere der vollzeitschulische Bildungssektor, der Tertiärbereich mit den Aufstiegsfortbildungen zum/zur Meister/-in, Techniker/-in, Fach- oder Betriebswirt/-in sowie der (Fach-)Hochschulsektor. Eine weitere Differenzierung wird hier nicht vorgenommen, da dieser Beitrag in erster Linie dazu dient, die Anzahl der Nachfragenden nach Berufsausbildung zu bestimmen, und der Hochschulsektor daher hier nicht relevant ist. Sind Personen in die Kategorie „sonstiger Verbleib“ eingeordnet, treten sie dem einfachen Modell zufolge nicht mehr als Nachfrager/-innen für eine Berufsausbildung nach BBiG/HwO in Erscheinung.

 

  • 339

    Über die Anerkennung ausländischer allgemeinbildender Schulabschlüsse (z. B. die Gleichstellung mit einem deutschen Hauptschul-, einem mittleren Schulabschluss oder der Hochschulreife) entscheiden die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer. Die Berücksichtigung von im Ausland absolvierten, aber nicht abgeschlossenen Bildungsgängen bei der Einstufung in eine bestimmte Schulform oder Jahrgangsstufe ist Aufgabe der Schulen in Absprache mit den Schulaufsichtsbehörden (Braun/Lex 2016). 

  • 340

    Siehe www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/InhaltAblauf/inhaltablauf-node.html (Zugriff: 31.01.2017).

  • 341

    Siehe www.goethe.de/lrn/prj/wnd/faq/iku/deindex.htm (Zugriff: 03.02.2017). 

  • 342

    Theoretisch ist es aber dennoch möglich, dass die individuellen Dauern zwischen 12 (z. B. von Dezember 2015 bis Dezember 2016) und 23 Monaten (z. B. von Januar 2015 bis Dezember 2016) variieren. 

  • 343

    Der Anteil ausländischer Ausbildungsanfänger/-innen unter 18 Jahren beträgt ca. 19,2 % (6,8 % sind unter 16, 12,4 % sind 17 Jahre alt) Tabelle A5.8-3. Für die Geflüchteten wird angenommen, dass sie aufgrund der größtenteils fehlenden Sprachkenntnisse in etwa ein Jahr länger im Bildungswesen verweilen, bevor sie als potenzielle Ausbildungsnachfragende in Erscheinung treten. 

  • 344

    Es sind auch längere Verweildauern denkbar. Die Annahme dient, vor dem Hintergrund, dass die Ausbildungsinteressierten für die kommenden 5 Jahre berechnet werden sollen, zur Vereinfachung der Berechnung.

  • 345

    Sofern das Interesse, eine Berufsausbildung zu absolvieren, auch bei Misserfolgen tatsächlich über 3 Jahre andauert.