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Jugendliche, denen die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme einer Berufsausbildung fehlen oder die aus anderen Gründen keinen Ausbildungsplatz finden, können im Übergangsbereich ihre individuellen Kompetenzen zur Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung verbessern (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2008; Konsortium Bildungsberichterstattung 2006). Diese Bildungsgänge führen allerdings nicht zu einem qualifizierten Berufsabschluss. Seit Anfang der 1990er-Jahre hatten sich die Übergangsprozesse in eine Ausbildung deutlich erschwert (Beicht 2009; Ulrich 2008). Zum einen gab es das Problem, dass eine zunehmende Zahl von Schulabgängerinnen und Schulabgängern nicht unmittelbar, sondern erst nach Absolvierung von Maßnahmen des Übergangsbereichs eine Ausbildung aufnehmen konnte. Zum anderen war kritisch, dass für einen Großteil der Jugendlichen nicht eine mangelnde Ausbildungsreife der Grund für den Umweg über den Übergangsbereich war, sondern dass der Übergangsbereich hier teilweise die Funktion übernommen hatte, die Wartezeit erfolgloser Ausbildungsplatzbewerber/-innen zu überbrücken (Beicht 2009; Braun/Müller 2009; Baethge/Solga/Wieck 2007). Dies ist der Grund, warum es von Anfang der 1990er- bis Mitte der 2000er-Jahre zu einer beträchtlichen Ausweitung des Übergangsbereichs kam. Für die einzelnen Personengruppen fiel die Bewertung der Bedeutung und Wirksamkeit der Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen für die Jugendlichen in der kontrovers geführten Diskussion unterschiedlich aus. Die BIBB-Übergangsstudie 2011 zeigt, dass sich jedoch durchaus günstige Bildungswege im Anschluss an die Teilnahme nachweisen lassen, insbesondere, wenn die Maßnahmen zu einem höherwertigen Schulabschluss führen (Beicht/Eberhard 2013).

Die Zahl der Anfänger/-innen im Übergangsbereich war zwischen 2005 und 2014 kontinuierlich zurückgegangen (rund 40%), was insbesondere auf die günstigere Ausbildungsmarktlage und die demografische Entwicklung zurückzuführen ist. Ab dem Jahr 2015 kehrte sich dieser Trend jedoch um und die Zahl der Anfänger/-innen stieg bis zum Berichtsjahr 2016 wieder um 18% (vgl. BIBB-Datenreport 2017, Kapitel A4.1). Dieser Anstieg ist vermutlich vor allem auf eine gestiegene Zahl an Geflüchteten (vgl. Kapitel A12.2) zurückzuführen, die für ihre Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse in Programme des Übergangsbereichs einmündeten. Dieser Trend bei den Anfängerinnen und Anfängern im Übergangsbereich wird sich bei den Analysen zu den Jugendlichen im dualen System, die eine vorherige Berufsvorbereitung bzw. eine berufliche Grundbildung durchlaufen haben, noch nicht direkt widerspiegeln, da die Entwicklungen vermutlich erst zeitverzögert auf das duale System wirken werden.

Die nachfolgenden Ergebnisse zur vorherigen Berufsvorbereitung und beruflichen Grundbildung basieren auf den Daten zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen der Berufsbildungsstatistik (vgl. Kapitel  A5.1). Seit 2007 wird in der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder erfasst, ob die Auszubildenden im dualen System zuvor eine berufsvorbereitende Qualifizierung und/oder berufliche Grundbildung abgeschlossen haben und um welche Art der Maßnahme(n) es sich handelt. Die Daten wurden erst für das Jahr 2008 veröffentlicht, da die Einführung der revidierten Berufsbildungsstatistik anfänglich noch von Meldeproblemen begleitet wurde. In den letzten Jahren hat sich die Datenlage deutlich gebessert, eine weiterhin bestehende Untererfassung der Angaben zur vorherigen Teilnahme an Maßnahmen des Übergangsbereichs kann allerdings nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund sind somit auch für das Berichtsjahr 2016 die im Folgenden dargestellten Ergebnisse noch mit entsprechender Vorsicht und eher als Untergrenzen zu interpretieren. 

Berufsbildungsstatistik: Erfassung der berufsvorbereitenden Qualifizierung oder beruflichen Grundbildung seit 2007

Im Jahr 2007 wurde die Berufsbildungsstatistik neu konzipiert und auf eine vertragsbezogene Einzeldatenerfassung mit erweitertem Merkmalskatalog umgestellt. Seither werden 3 Vorbildungsarten getrennt voneinander erfasst: der höchste allgemeinbildende Schulabschluss (vgl. Kapitel A5.5.1), eine vorausgegangene berufsvorbereitende Qualifizierung oder berufliche Grundbildung sowie Angaben zu einer vorherigen Berufsausbildung (vgl. Kapitel A5.3). Auf diese Weise kann die Vorbildung für alle Auszubildenden mit Neuabschluss jeweils vollständig ausgewiesen werden.

Als berufsvorbereitende Qualifizierung und berufliche Grundbildung werden nur abgeschlossene berufsvorbereitende und grundbildende Qualifizierungen von mindestens 6 Monaten Dauer erfasst. Unterschieden werden:

  • Betriebliche Qualifizierungsmaßnahme (Einstiegsqualifizierung, Einstiegsqualifizierungsjahr [EQJ], Qualifizierungsbaustein, Betriebspraktikum)
  • Berufsvorbereitungsmaßnahme91
  • Schulisches Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
  • Schulisches Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) (damit ist nicht das BGJ in kooperativer Form [Teilzeit] gemeint)
  • Berufsfachschule ohne vollqualifizierenden Berufsabschluss.

Mehrfachnennungen sind möglich. Verlaufsdaten, die die Übergangsprozesse bis zum Einmünden in eine Ausbildungsstelle abbilden, liegen jedoch nicht vor, da die jeweiligen Zeitpunkte, zu denen die Qualifizierungen absolviert wurden, nicht mit erhoben werden.

Generell sind die neu eingeführten Merkmale der Berufsbildungsstatistik in den ersten Jahren noch mit Vorsicht zu interpretieren, da u. a. nicht ausgeschlossen werden kann, dass unter der Ausprägung „liegt nicht vor“ auch fehlende Angaben gemeldet wurden. Analysen auf Basis der BIBB-Übergangsstudie 2011 (vgl. BIBB-Datenreport 2013, Kapitel A3.3) sowie der Schulabgängerstatistik der statistischen Ämter geben Hinweise darauf, dass das Merkmal „berufsvorbereitende Qualifizierung und berufliche Grundbildung“ unterfasst ist.

Für Zeitreihen des früheren Merkmals „schulische Vorbildung“ bis 2006 und dessen Erfassung siehe BIBB-Daten­report 2009, Kapitel A5.4.

Auszubildende mit vorheriger Teilnahme an Berufsvorbereitung und beruflicher Grundbildung   

Von den 509.997 Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag im Berichtsjahr 2016 wurde für 45.585 Auszubildende eine Teilnahme an einer Maßnahme des Übergangsbereichs gemeldet Tabelle  A5.5.2-1. Damit ist der Anteil der Jugendlichen, die vor ihrer Ausbildung eine berufsvorbreitende Maßnahme und/oder eine berufliche Grundbildung absolviert haben, im Vergleich zum Vorjahr auf 8,9% gesunken (2015:  9,2%).

Tabelle A5.5.2-1: Vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung nach Zuständigkeitsbereichen, Bundesgebiet 20161

Unterschiede nach Zuständigkeitsbereichen

Die Anteile berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung waren in den einzelnen Zuständigkeitsbereichen zum Teil stark unterschiedlich ausgeprägt. Der beobachtete leichte Rückgang des Anteils berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung zeigte sich außerdem nicht in allen Bereichen gleichermaßen, im öffentlichen Dienst und der Landwirtschaft kam es beispielsweise zu leichten Anstiegen. Im Zuständigkeitsbereich Handwerk lag der Anteil auf dem Vorjahresniveau. Rückgänge zeigten sich in Industrie und Handel und in den freien Berufen.

Im größten Bereich – Industrie und Handel – ging der Anteil der Personen, die zuvor die beschriebenen Maßnahmen des Übergangsbereichs durchlaufen hatten, von 6,2% (2015) auf 5,9% (2016) zurück. Wesentlich deutlicher war die Entwicklung bei den freien Berufen. Hier sank der Anteil von 7,5% auf 5,5%. Der Bereich Hauswirtschaft hatte mit 51,1% weiterhin den höchsten Anteil gemeldet (2015: 51,5%) Tabelle A5.5.2-1. Dieser hohe Anteilswert liegt u. a. darin begründet, dass sehr viele Auszubildende in diesem Bereich höchstens über einen Hauptschulabschluss verfügten (vgl. Kapitel  A5.5.1). Im Bereich Landwirtschaft hatten 19,1% der Jugendlichen mit Neuabschluss zuvor an einer berufsvorbereitenden Maßnahme bzw. beruflichen Grundbildung teilgenommen (2015: 18,7%). Wenn auch der Anteil im öffentlichen Dienst von 1,9% auf 2,4% gestiegen ist, so war er in diesem Bereich doch insgesamt am geringsten.92 

Regionale Unterschiede

Bei einer regional differenzierten Betrachtung nach den einzelnen Bundesländern ergeben sich zum Teil deutliche Unterschiede beim Anteil der vorausgegangenen Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung Tabelle A5.5.2-2: So lag der Anteil in Thüringen (5,5%) und Bayern (5,7%) bei etwas mehr als 5%. In Baden-Württemberg (13,6%), Sachsen (11,8%), Niedersachsen (10,9%) und Brandenburg (10,2%) waren es teilweise deutlich über 10%.

Die Anteile für die Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung haben sich zwischen Ost- und Westdeutschland von 2010 bis 2014 zunehmend angenähert. 2015 war die Entwicklung eine andere. Während der Anteil in Ostdeutschland 2015 mit 8,8% auf dem Vorjahresniveau verharrte, stieg der Anteil in Westdeutschland von 8,6% auf nunmehr 9,3% Tabelle A5.5.2-3. Im Berichtsjahr 2016 sanken die Anteile für West- und Ostdeutschland ähnlich stark, in Westdeutschland auf 9,0% und in Ostdeutschland auf 8,4%. Noch vor wenigen Jahren wiesen vor allem die östlichen Bundesländer deutlich höhere Anteile auf (2010: 13,1%). Dies stand im Zusammenhang mit der übrigen Förderlandschaft. Aufgrund des starken Lehrstellenmangels im östlichen Bundesgebiet waren dort in der Vergangenheit stärker als im Westen außerbetriebliche Stellen eingerichtet worden. Außerdem waren überwiegend öffentlich finanzierte Stellen an bestimmte Fördervoraussetzungen geknüpft (Eberhard/Ulrich 2010), die u. a. vorlagen, wenn die Auszubildenden zuvor an einer berufsvorbereitenden Maßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer teilgenommen hatten.93 Daher ging ein hoher Anteil öffentlich finanzierter Stellen mit einem hohen Anteil von Meldungen Auszubildender mit berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung einher.

Tabelle A5.5.2-2: Vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung nach Bundesländern 2016

Tabelle A5.5.2-3: Vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, Berichtsjahre 2010 bis 2016

Der Anteil öffentlich finanzierter Ausbildungsstellen unter den Neuabschlüssen 2010 war in den östlichen Bundesländern (19,4%) deutlich größer als im Westen (5,2%). Da aber die Förderung von Ausbildungsplätzen für marktbenachteiligte Jugendliche im Osten in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgefahren wurde (vgl. BIBB-Datenreport 2012, Kapitel A4.2.2), sank bis zum Berichtsjahr 2016 dementsprechend auch der Anteil öffentlich finanzierter Stellen unter den Neuabschlüssen im Osten deutlich auf nunmehr 7,1%. Im gleichen Zeitraum ging der Anteil im Westen auf 3,1% zurück (2010: 5,2%).

Unterschiede nach höchstem allgemeinbildendem Schulabschluss

Insbesondere im Hinblick auf die häufig beklagte mangelnde Ausbildungsreife der Jugendlichen (vgl. Ulrich 2008) scheint im Zusammenhang mit der Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung eine differenzierte Betrachtung nach dem allgemeinbildenden Schulabschluss und dementsprechend notwendige Nachqualifikation als sinnvoll. Auch wenn die Schulabschlüsse keine formellen Zugangsvoraussetzungen für eine Berufsausbildung nach BBiG/HwO darstellen, so hat sich dennoch gezeigt, dass insbesondere den Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit Hauptschulabschluss oder ohne Abschluss der Übergang in eine Ausbildung deutlich seltener unmittelbar nach Beendigung der allgemeinbildenden Schule gelingt (vgl. Reißig/Gaupp/Lex 2008).

Daher ist es wenig überraschend, dass sich deutliche Unterschiede bei der Betrachtung der Anteile berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung differenziert nach dem allgemeinbildenden Schulabschluss zeigen Tabelle A5.5.2-4. Wenn auch die Anteile in beinahe allen Schulabschlussgruppen im Vergleich zum Vorjahr gesunken sind, so hatte immer noch rund ein Fünftel der Auszubildenden ohne Hauptschulabschluss (20,8%) mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag 2016 zuvor eine Maßnahme im Übergangsbereich durchlaufen. Bei denjenigen mit Hauptschulabschluss ist der Anteilswert nur leicht auf 14,4% (2015:14,5%) zurückgegangen. Erwartungsgemäß sinken die Anteilswerte, je höher der allgemeinbildende Schulabschluss der Auszubildenden ist. Bei den Realschulabsolventen und -absolventinnen hatten nur noch 7,7% im Vorfeld eine berufsvorbereitende und/oder berufsgrundbildende Maßnahme besucht. Bei den Studienberechtigten lag der Anteil mit 4,6% auf dem Vorjahresniveau (vgl. BIBB-Datenreport 2017, Tabelle A5.5.2-4).

Diejenigen Jugendlichen, die die allgemeinbildende Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen haben, besuchten vor der Aufnahme ihrer dualen Ausbildung am häufigsten Berufsvorbereitungsmaßnahmen (10,8%). Bei den Hauptschulabsolventen und -absolventinnen konnten im Gegensatz dazu keine Einzelmaßnahmen mit derartig überdurchschnittlichen Anteilswerten ausgemacht werden. Von den Auszubildenden mit Realschulabschluss wurde am häufigsten eine Berufsfachschule ohne vollqualifizierenden Abschluss absolviert (4,0%).

Insgesamt wurden Maßnahmen des Übergangsbereichs von den studienberechtigten Jugendlichen eher selten besucht, lediglich der Besuch einer Berufsfachschule ohne vollqualifizierenden Berufsabschluss wurde bei einem nennenswerten Anteil der Studienberechtigten (3,6%) gemeldet. 

Tabelle A5.5.2-4: Auszubildende mit Neuabschluss und vorheriger Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung nach höchstem allgemeinbildendem Schulabschluss, Berichtsjahr 2016

Auszubildende nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit

Zwischen Frauen und Männern ergeben sich bei der Betrachtung der Anteile vorheriger berufsvorbereitender Qualifizierung und beruflicher Grundbildung unter den Neuabschlüssen recht deutliche Unterschiede Tabelle A5.5.2-5. Jeder zehnte männliche Auszubildende (10,1%) hatte zuvor eine Maßnahme durchlaufen, bei den Frauen lag dieser Wert bei 7,2%. Die Anteilswerte sind in beiden Geschlechtergruppen im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen (Männer 2015: 10,3%; Frauen 2015: 7,6%). 

Die Unterschiede beim Blick auf die Staatsangehörigkeit (deutsch/ausländisch94) und einer vorausgegangenen Teilnahme an Maßnahmen des Übergangsbereichs sind im Vergleich dazu etwas geringer Tabelle A5.5.2-5. So hatten von den Auszubildenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit 10,5% zuvor berufsvorbereitende bzw. grundbildende Maßnahmen absolviert, unter den deutschen Auszubildenden waren es 8,8%. Im Vergleich zum Vorjahr sind damit die Anteilswerte bei den Auszubildenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit gleich geblieben (2015: 10,5%) und bei den deutschen Auszubildenden leicht gefallen (2015: 9,1%). Wie eingangs bereits beschrieben, könnte hier der Anteilswert für die ausländischen Auszubildenden in Zukunft ansteigen, wenn Geflüchtete ihre berufsvorbereitenden Maßnahmen durchlaufen und im Anschluss daran eine Berufsausbildung im dualen System aufgenommen haben.

(Stephan Kroll) 

Tabelle A5.5.2-5: Vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung nach Personengruppen, Bundesgebiet 2016

  • 91

    Berufsvorbereitungsmaßnahmen, die mindestens 6 Monate dauern und keiner der anderen genannten Kategorien zuzuordnen sind.

  • 92

    Für den Zuständigkeitsbereich öffentlicher Dienst war ein sehr starker Rückgang der Zahl der Neuabschlüsse, die mit der Vorbildung „betriebliche Qualifizierungsmaßnahme“ gemeldet wurden, für das Berichtsjahr 2013 zu beobachten. Dies betraf insbesondere den Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/-r. Vermutlich handelte es sich hierbei um einen Meldefehler der Vorjahre (2007 bis 2012); nach Auskunft der zuständigen Stelle lag diese Vorbildung auch in den Vorjahren bei nur wenigen Neuabschlüssen vor. Auch 2014 und 2015 gab es nur wenige Meldungen für diese Maßnahme.

  • 93

    Die Förderungsfähigkeit aufgrund der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme mit mindestens 6-monatiger Dauer wurde mit der Aufhebung des §  242 SGB III zum 1. April 2012 ebenfalls aufgehoben. Seit dem 1. April 2012 ist die außerbetriebliche Ausbildung für sozial Benachteiligte bzw. Lernbeeinträchtigte geregelt durch § 74 Absatz 1 Ziffer 2 SGB III, § 76 SGB III und § 78 SGB III. Zu den Finanzierungsarten der Berufsausbildung siehe die Erläuterungen unter https://www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dazubi_daten.pdf

  • 94

    In der Berufsbildungsstatistik wird die Staatsangehörigkeit der Auszubildenden erfasst, ein möglicher Migrationshintergrund kann jedoch nicht ausgewiesen werden. Als ausländische Auszubildende werden alle Auszubildenden ohne deutschen Pass gezählt. Jugendliche, die sowohl über eine deutsche als auch eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, werden nicht als ausländische Auszubildende erfasst.