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Auf der Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik (vgl. Kapitel A5.1) zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen wird im folgenden Kapitel die Vorbildung der Auszubildenden eingehender betrachtet. In der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder werden unter Neuabschlüssen Ausbildungsverhältnisse gezählt, die im aktuellen Berichtsjahr 2016 begonnen haben, angetreten und bis zum 31.  Dezember nicht gelöst wurden. 3 Arten von Vorbildung werden für alle Auszubildenden abgebildet: Angaben zum höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss (vgl. Kapitel A5.5.1), zur Teilnahme an einer vorherigen Berufsvorbereitung und beruflichen Grundbildung (vgl. Kapitel A5.5.2) sowie zur vorherigen Berufsausbildung (vgl. Kapitel A5.3). Seit der Einführung der Erhebung vertragsbezogener Einzeldaten im Zuge der Revision der Berufsbildungsstatistik im Jahr 2007 können die erfassten Merkmale frei kombiniert und für die verschiedenen Personengruppen ausgewertet werden. Hierdurch wurden die Analysemöglichkeiten deutlich erweitert.