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Computerschein K (Kaufmännischer EDV-Fachwirt)/Computerschein K (Kaufmännische EDV-Fachwirtin) (Fortbildung/Umschulung)

Zuständigkeitsbereich
Hw

Information zur Rechtsgrundlage

In der Tabelle finden Sie eine Liste von zuständigen Stellen, die eine Regelung erlassen haben. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen, z.B. den Text der Rechtsgrundlage, direkt an die zuständige Stelle (Kammer).

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zuständige Stelle Regelung vom
Handwerkskammer Hannover 13.04.2005
Handwerkskammer Dortmund 08.04.2002
Handwerkskammer Erfurt 22.03.2002