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Friseurmeister/Friseurmeisterin (Fortbildung/Umschulung)

FRISEURMEISTER/FRISEURMEISTERIN gültig ab 01.03.2027

Das Neuordnungsverfahren für diese Fortbildungsregelung ist abgeschlossen. Sie tritt am 01.03.2027 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Fortbildungsberuf

Rechtsgrundlagen

Abschlussbezeichnung

Nach bestandener Handwerksmeisterprüfung darf zusätzlich die Bezeichnung "Bachelor Professional in" mit der Angabe des Handwerks geführt werden (§ 51 Absatz 2 HwO).

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