Verfahrensmechaniker Glastechnik/Verfahrensmechanikerin Glastechnik (Ausbildung)
Beruf im Überblick
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Planen und Optimieren von Prozess- und Arbeitsabläufen, - Anwenden betrieblicher und technischer Kommunikation, - Anwenden, Überwachen und Sicherstellen von Verfahren der Glaserzeugung, -herstellung und - weiterverarbeitung, - Transportieren und Lagern von Roh- und Hilfsstoffen sowie von Glaserzeugnissen, - Bereitstellen von Betriebsmitteln, - Warten und Pflegen von Betriebsmitteln in der laufenden Produktion, - Anwenden von manuellen und maschinellen Verfahren zur Metallbearbeitung, - Anwenden von elektrotechnischen Grundlagen sowie Erkennen elektrischer Gefahren und Einleiten von Maßnahmen, - Montieren von Baugruppen und Komponenten einschließlich Funktionsprüfung, - Überprüfen von Betriebsmitteln im Wartungszustand sowie Durchführen und Veranlassen von Instandhaltungsarbeiten, - Anwenden von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, - Einrichten, Umrüsten und Prüfen von Betriebsmitteln sowie Herstellen der Betriebsbereitschaft und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen, - Bedienen, Steuern und Regeln von Produktionsanlagen, - Analysieren von Glasfehlern und Einleiten von Maßnahmen zur Fehlervermeidung, - Anwenden von Qualitätsmanagement, - Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit, - Ergreifen von Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit, zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit - Digitalisierte Arbeitswelt.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Verfahrensmechaniker und Verfahrensmechanikerinnen Glastechnik arbeiten in industriellen Betrieben/Unternehmen und/oder Glashütten an halb- und vollautomatischen Maschinen und Anlagen, die sie programmieren und bedienen. Daneben benutzen sie Messgeräte zur Prozess- und Qualitätskontrolle.
| Zuständigkeitsbereich | Ausbildungsdauer |
|---|---|
| IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Einsatzgebiete
Flachglas
Hohlglas
Rechtsgrundlagen
vom 16.12.2025 (BGBl. I Nr. 336)