Friseurmeister/Friseurmeisterin (Fortbildung/Umschulung)
FRISEURMEISTER/FRISEURMEISTERIN gültig bis 01.03.2027
Das Neuordnungsverfahren für diese Fortbildungsregelung ist abgeschlossen. Sie tritt am 01.03.2027 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf
| Zuständigkeitsbereich |
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| Hw |
Rechtsgrundlagen
vom 19.04.2001 (BGBl. I S. 638)
vom 17.11.2011 (BGBl. I S. 2234)
vom 18.01.2022 (BGBl. I S. 39)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Abschlussbezeichnung
Nach bestandener Handwerksmeisterprüfung darf zusätzlich die Bezeichnung "Bachelor Professional in" mit der Angabe des Handwerks geführt werden (§ 51 Absatz 2 HwO).