Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister oder Geprüfte Floristmeisterin (Floristmeister-Forbildungsprüfungsverordnung – FloristMFPrV)
vom 09.12.2019 (BGBl. I S. 2153, 2223)
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