Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Florist/Floristin (Ausbildung)
FLORIST/FLORISTIN
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Diese Informationen geben einen Zwischenstand wieder, der sich im Laufe des Verfahrens ändern kann.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf
Hintergrund der Neuordnung
Die Ausbildungsordnung des Floristen und der Floristin wurde zuletzt im Jahr 1997 – damals erstmalig auf Grundlage des 1969 in Kraft getretenen Berufsbildungsgesetzes (BBiG) – geregelt und ist somit inzwischen gut 25 Jahre alt. In den letzten Jahren hat sich das Berufsbild im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Ebenso kommt betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen eine wachsende Bedeutung zu. Um diesen veränderten beruflichen Anforderungen gerecht zu werden, sollen die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Ausbildungsinhalten zukünftig stärker verankert werden. Ergänzt durch die Integration der modernisierten Standardberufsbildpositionen wird damit einen Beitrag für eine bedarfsorientierte und attraktive Berufsausbildung geleistet. Darüber hinaus soll als Prüfungsform die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt werden.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Anlassbezogenes Gestalten von Pflanzenschmuck und Blumenschmuck, Pflegen von Pflanzen und Versorgen von Pflanzenteilen, Ergreifen von Maßnahmen zum Pflanzenschutz, Serviceorientiertes Beraten von Kunden und Kundinnen, Durchführen von Kalkulationen, Verkaufen von Produkten und Dienstleistungen, Planen, Umsetzen und Kontrollieren von Marketingmaßnahmen, Präsentieren von Waren, Beschaffen von Waren, Annehmen und Lagern von Waren, Überwachen von Warenbeständen, Planen, Steuern und Optimieren von Arbeitsabläufen, Bereitstellen von Werkstoffen und Betriebsmitteln, Sicherstellen des Geschäftserfolges durch kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit, Ergreifen von Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit, zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Floristen und Floristinnen arbeiten in Floristikfachgeschäften sowie Gartencentern und Baumärkten mit Floristikabteilung. Darüber hinaus arbeiten sie in Beherbergungsbetrieben, im Einzelhandel, in Erwerbsgärtnereien und auf Kreuzfahrtschiffen
Bereich | Ausbildungsdauer |
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36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf