Glaser/Glaserin - Fachrichtung Verglasung und Glasbau (Ausbildung)
Beruf im Überblick
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
- Arbeit an Glaskonstruktionen und Spezialverglasungssystemen
- Herstellen und Instandsetzen von Kunstverglasungen
- Einrahmen von Bildern und veredelten Gläsern
- Vorbereiten und Einbauen von Glasfassadenelementen
- Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
- Durchführen von Messungen
- Vorbereiten und Auflösen von Montagestellen
- Be- und Verarbeiten von Glas und Glaserzeugnissen und von lichtdurchlässigen Werkstoffen sowie von Glassystemen zur Energiegewinnung Be- und Verarbeiten von Holz, Kunststoffen, Metallen und sonstigen Werkstoffen
- Verarbeiten von Dicht-, Kleb- und Dämmstoffen
- Gestalten von Glas und Glaserzeugnissen, Einbauen von Bauelementen und Zubehörteilen
- Instandsetzen von Bauelementen, Zubehörteilen und Glaskonstruktionen
- Restaurieren von Glaskonstruktionen und Bauelementen
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Einsetzen und Warten von Arbeitsmitteln
- Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit und zum Umweltschutz
- Informieren und Beraten von Kunden, Arbeiten im Team, digitalisierte Arbeitswelt
Berufliche Tätigkeitsfelder
Glaser und Glaserinnen der Fachrichtung Verglasung und Glasbau arbeiten in Betrieben des Glasergewerbes, bei Fassadenbauunternehmen, in Fahrzeugglasereien und bei glasherstellenden Unternehmen.
| Zuständigkeitsbereich | Ausbildungsdauer |
|---|---|
| Hw | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin
vom 05.07.2001 (BGBl. I S. 1551)