Glaser/Glaserin - Fachrichtung Fenster- und Glasfassadenbau (Ausbildung)
Beruf im Überblick
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
- Herstellen von Fenster-, Türen- und Fassadenkonstruktionen
- Behandeln von Oberflächen, Einbauen von Fenster-, Türen- und Fassadenkonstruktionen
- Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
- Durchführen von Messungen
- Vorbereiten und Auflösen von Montagestellen
- Be- und Verarbeiten von Glas und Glaserzeugnissen und von lichtdurchlässigen Werkstoffen sowie von Glassystemen zur Energiegewinnung
- Be- und Verarbeiten von Holz, Kunststoffen, Metallen und sonstigen Werkstoffen
- Verarbeiten von Dicht-, Kleb- und Dämmstoffen
- Gestalten von Glas und Glaserzeugnissen
- Einbauen von Bauelementen und Zubehörteilen
- Instandsetzen von Bauelementen, Zubehörteilen und Glaskonstruktionen
- Restaurieren von Glaskonstruktionen und Bauelementen
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Einsetzen und Warten von Arbeitsmitteln
- Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit und zum Umweltschutz
- Informieren und Beraten von Kunden, Arbeiten im Team, digitalisierte Arbeitswelt
Berufliche Tätigkeitsfelder
Glaser und Glaserinnen der Fachrichtung Fenster- und Glasfassadenbau arbeiten in Betrieben des Glasergewerbes, bei Fassadenbauunternehmen, in Fahrzeugglasereien und bei glasherstellenden Unternehmen.
| Zuständigkeitsbereich | Ausbildungsdauer |
|---|---|
| Hw | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin
vom 05.07.2001 (BGBl. I S. 1551)