Druckermeister/Druckermeisterin (Fortbildung/Umschulung)
DRUCKERMEISTER/DRUCKERMEISTERIN
Das Neuordnungsverfahren für diese Fortbildungsregelung ist abgeschlossen. Sie tritt am 01.01.1985 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Fortbildungsberuf Meister im Print- und Medientechnologen-Handwerk/Meisterin im Print- und Medientechnologen-Handwerk
| Zuständigkeitsbereich |
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| Hw |
Rechtsgrundlagen
vom 16.08.1984 (BGBl. I S. 1148)
geändert durch Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts
vom 18.01.2022 (BGBl. I S. 39)
Änderung der Druckermeisterverordnung
vom 08.10.2026 (BGBl. I Nr. 290, S. 8)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Abschlussbezeichnung
Nach bestandener Handwerksmeisterprüfung darf zusätzlich die Bezeichnung "Bachelor Professional in" mit der Angabe des Handwerks geführt werden (§ 51 Absatz 2 HwO).