Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Kosmetiker/Kosmetikerin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Beraten und Betreuen der Kunden beim Verkauf von kosmetischen Waren und Artikeln sowie beim Angebot und bei der Nachsorge kosmetischer Dienstleistungen unter Berücksichtigung des betrieblichen Angebotes und der Kundentypologie, Beurteilen und Reinigen, Pflegen und Schützen von Haut und Nägeln unter Einsatz berufsüblicher Hilfsmittel, Apparate und Instrumente sowie unterstützender Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung von Hygiene und Gesundheitsschutz, Planen und Gestalten von dekorativen kosmetischen Maßnahmen am ganzen Körper unter Berücksichtigung des Kundentyps und aktueller Trends, Durchführen von Ernährungsberatung im Zusammenhang mit kosmetischen Anwendungen und unterbreiten von individuellen Vorschlägen zur Gesundheitsförderung, Kenntnisse der allgemeinen Grundlagen der Kosmetik, Durchführen von speziellen ergänzenden kosmetische Anwendungen, zum Beispiel permanenten kosmetischen Maßnahmen, insbesondere der permanenten Haarentfernung und der Applikation des permanenten Makeup, Planen und Durchführen von unterstützenden hydrotherapeutischen Anwendungen zur kosmetischen Behandlung, Durchführen von Maßnahmen der speziellen Fußpflege im kosmetischen Anwendungsbereich, Modellieren von Finger- und Fußnägeln und Beherrschen von visagistischen Techniken, Planen und Anwenden von kosmetischen Massagen, einschließlich der manuellen Lymphdrainage im kosmetischen Bereich.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Kosmetiker und Kosmetikerinnen arbeiten vorwiegend als Angestellte oder als Selbständige in Kosmetikinstituten, aber auch in Parfümerien, bei Friseuren sowie in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie zum Beispiel Kur- und Rehabilitationskliniken, spezialisierten Krankenhäusern oder sog. Wellness-Einrichtungen.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Wahlqualifikationen
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin
vom 09.01.2002 (BGBl. I S. 417)