Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Augenoptiker/ Augenoptikerin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Korrigieren von Fehlsichtigkeiten durch Sehhilfen, Beraten von Kunden bei der Auswahl von Brillen, Kontaktlinsen und vergrößernden Sehhilfen, Ermitteln von Brillengläsern nach Verwendung, Verordnung und Sehaufgabe, Informieren von Kunden über Auswirkungen der Sehhilfen auf den Sehvorgang, Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen, insbesondere aus Glas, Kunststoff und Metall, Bearbeiten und Einfassen von Brillengläsern, Anatomisches und optisches Anpassen von Brillen, Modifizieren und Reparieren von Brillen, Einweisen in den Gebrauch von Sehhilfen, Durchführen von Verwaltungsarbeiten, Mitwirken beim betrieblichen Rechnungswesen, Kundenberatung.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Augenoptiker/Augenoptikerinnen arbeiten in Betrieben des Augenoptikerhandwerks und der augenoptischen Industrie.
Hintergrund der Neuordnung (2011)
Die Ausbildungsordnung Augenoptiker/Augenoptikerin modernisiert den bisherigen gleichnamigen Ausbildungsberuf.
Einige handwerkliche Fertigkeiten, wie z.B. das "Bröckeln" spielen für heutige Augenoptiker/Augenoptikerinnen keine Rolle mehr und finden sich somit auch in der neuen Verordnung nicht wieder.
Handwerkliches Geschick und Freude an präziser Arbeit ist aber auch weiterhin eine wichtige Voraussetzung für diesen Ausbildungsberuf, müssen doch die vorgefertigten Brillengläser exakt unter Zuhilfenahme von High-Tech-Geräten in die Fassungen eingearbeitet werden.
In den Vordergrund rückt die Dienstleistung am Kunden, angefangen von intensiver Beratungstätigkeit über die die Ermittlung des Korrekturbedarfs bis hin zur anatomischen und optischen Anpassung der Sehhilfen. Umgang mit Kunden und Stilberatung gehören ebenso dazu wie auch die Unterweisung in den richtigen Gebrauch und die Pflege von Kontaktlinsen.
Geändert hat sich auch die Prüfungsform, denn die sogenannte "gestreckte" Gesellenprüfung kommt zur Anwendung, d.h. der erste Teil der Gesellenprüfung löst die bisherige Zwischenprüfung ab und das Ergebnis ist ein Bestandteil der Endnote.
Rechtsgrundlagen
vom 26.04.2011 (BGBl. I S. 698) / Ausbildungsdauer 36 Monate
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Fortbildung / Umschulung
Berufsklassifikation nach KldB 2010
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