Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Bestattungsfachkraft (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Entgegennehmen und Bearbeiten von Bestattungsaufträgen, Beachten von Verfügungen zur Bestattung und Betreuung und Beratung von Angehörigen unter Berücksichtigung der jeweiligen Trauersituation sowie Anwendung (trauerpsychologischer Maßnahmen) und Informieren über Möglichkeiten der organisatorischen und psychologischen Betreuung, Durchführen von friedhofstechnischen Arbeiten, Versorgen von Verstorbenen nach hygienischen und thanatopraktischen Grundsätzen, Sorgen für Verstobene durch Überführen, Aufbewahren und Aufbahren, Mitwirken bei der Durchführung der Bestattung, Informieren über Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge, Unterbreiten von Angeboten hierüber und Erläutern von Finanzierungsmöglichkeiten, Beachten von einschlägigen Rechtsvorschriften, Normen und Sicherheitsbestimmungen sowie Riten und Gebräuchen, Selbstständiges Arbeiten und Arbeiten im Team, Abstimmen der Arbeiten mit den übrigen betrieblichen und außerbetrieblichen Beteiligten, Kundenorientiertes Arbeiten und Nutzen von modernen Informations- und Kommunikationstechniken, Planen von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen vonArbeitsergebnissen, Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, Bearbeiten von Verwaltungsvorgängen, Mitwirken bei der Kostenermittlung und Anwenden von qualitätssichernden Maßnahmen sowie Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Bestattungsfachkräfte arbeiten in Bestattungsunternehmen sowie in Friedhofsverwaltungen.
Hintergrund der Neuordnung (2007)
Auf Grundlage einer vom Bundesinstitut für Berufsbildung durchgeführten Evaluation im Bestattungsgewerbe und bei den Friedhofsverwaltungen wurde mit den Sozialpartnern im Jahre 2003 eine Ausbildungsordnung zur Erprobung erarbeitet. Zur Beobachtung der Evaluierung der Erprobungsverordnung wurde ein Sachverständigenbeirat gebildet. Die Evaluierung ergab, dass sich die Ausbildungsinhalte in der Praxis als stimmig erweisen und der Beruf sowohl bei den Auszubildenden als auch bei den Betrieben auf große Zustimmung trifft.
Nach Überarbeitung der Erprobungsverordnung auf Grundlage der Evaluationsergebnisse, ist die Neuordnung zum 01. August 2007 in Kraft getreten.
Rechtsgrundlagen
VO Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft (PDF, 70 kb)
vom 07.05.2007 (BGBl. I S. 673) / überführt in Dauerrecht / Ausbildungsdauer 36 Monate
vom 29.05.2007 (BGBl. I S. 957)
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Fortbildung / Umschulung
Berufsklassifikation nach KldB 2010
82402