Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin (Ausbildung)
Beruf in der Neuordnung
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Informationen hierzu können Sie unter diesem Link abrufen:
Vorläufige Informationen zum Neuordnungsverfahren
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen von Mauerwerk aus klein- oder mittelformatigen Steinen, von ein- und mehrschichtigem Mauerwerk für Feuerungen und Abgaskanäle, von feuerfesten Konstruktionen, beispielsweise feuerfeste Formsteingewölbe, Herstellen von Schornsteinen aus Mauerwerk, von Futter für Schornsteine mit Wärmedämmungen, Herstellen von Abgasanlagen aus Fertigteilen, insbesondere freistehende Schornsteine, Versetzen von Abgasanlagen und -schächten aus Fertigteilen, Errichten von Blitzschutzanlagen für den äußeren Blitzschutz, Abdichten von Bauwerken gegen Feuchtigkeit, Herstellen, Aufbauen, Versteifen und Abspannen von Schalungen für Fundamente, rechteckigen Stützen und Balken sowie für ebene Wände und Decken, Herstellen und Einbauen von Bewehrungen, Fördern, Einbringen, Verdichten und Bearbeiten der Oberfläche von Hand und mit Hilfe von Maschinen von Beton, Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz und Feststellen von Schäden im Rahmen von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, Ermitteln der Ursachen und Durchführen von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, Auf- und Abbauen von Arbeits-, Schutz- und Traggerüste und Einmessen von Bauwerken und Bauteilen, Durchführen von angrenzenden Arbeiten in den Gewerben des Ausbaus und des Tiefbaus, Selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen, Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Der Arbeitsplatz von Feuerungs- und Schornsteinbauern/-bauerinnen ist in Betrieben des Baugewerbes, zum Beispiel bei Unternehmen des Feuerungs- und Industrieofenbaus, des Schornsteinbaus und in der Schornsteinsanierung.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
vom 02.06.1999 (BGBl. I S. 1102)
vom 02.04.2004 (BGBl. I S. 522)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.02.2009 (BGBl. I S. 399)