Maskenbildner/Maskenbildnerin (Ausbildung)
Beruf im Überblick
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
- Entwickeln von Gestaltungskonzeptionen
- Vorbereiten und Handhaben von Werkzeugen und Geräten
- Vorbereiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen
- Planen und Kalkulieren von Arbeitsabläufen
- Abstimmen von Farben
- Anfertigen von Perücken, Haarteilen und Körperbehaarungen
- Anfertigen von Glatzen
- Anfertigen von Masken und Körperteilen
- Anfertigen von Spezialeffekten
- Schminken
- Gestalten von Frisuren mit Eigenhaar und Haarteilen
- Prüfen von Arbeitsergebnissen
- Arbeiten für Proben und Produktionen
Berufliche Tätigkeitsfelder
Maskenbildner/-innen arbeiten als Angestellte oder Selbständige z.B. in Theater-, Film-, Opern-, Musical-, Fernseh-, Streaming-, Event und Fotoproduktionen, für Fotostudios, Werbung oder Modeproduktionen sowie in Kostüm , Requisiten und Perückenwerkstätten.
| Bereich | Ausbildungsdauer |
|---|---|
| IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maskenbildner/zur Maskenbildnerin
vom 08.02.2002 (BGBl. I S. 606)