Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fahrzeuglackierer/ Fahrzeuglackiererin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Selbständiges kundenorientiertes Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen allein und im Team, Planen und Koordinieren der Arbeit, Festlegen der Arbeitsschritte und der benötigten Materialien, Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz, Führen von Gesprächen mit Kunden, Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, Dokumentieren der Arbeiten, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Erfassen von Mengen und Zeitaufwand zur Berechnung der erbrachten Leistungen, Prüfen, Bewerten und Vorbereiten für die Endbeschichtung von Untergründen, Durchführen von Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Beschichten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen, Herstellen von Beschriftungen, Design und Effektlackierungen, Instandhalten und Instandsetzen von Oberflächen, Prüfen von elektrischen, elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Bauteilen und Systemen auf Funktion, Durchführen von Demontage- und Montagearbeiten, sowie Ausführen von Verglasungen an Fahrzeugen, Durchführen von Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, Durchführen von Messungen und Dokumentieren der Ergebnisse, Auswählen, Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag, Bearbeiten von Werkstoffen und Bauteilen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fahrzeuglackierer/innen sind in handwerklichen Fahrzeuglackierereien und Karosseriereparaturwerkstätten oder auch in der Fahrzeugindustrie tätig.
Hintergrund der Neuordnung (2003)
Dieser neue Ausbildungsberuf wurde im Zusammenhang mit der Neuordnung der Verordnung über die Berufsbildung zum Maler und Lackierer vom 23. Juni 1975 mit den zuständigen Sozialparteien im Bundesinstitut für Berufsbildung entwickelt. Die o.a. Verordnung berücksichtigte in einem der beiden Schwerpunkte die Spezialisierung zum Fahrzeuglackierer. Mit der vorliegenden Verordnung ist für den Schwerpunkt Fahrzeuglackierung ein eigenständiger, monostrukturierter Ausbildungsgang geschaffen worden. Der Ausbildungsberuf ist dem Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung entsprechend der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung zugeordnet worden. Ausbildungsberufsbild, Prüfungsanforderungen für die Zwischen- und Gesellenprüfung sowie die Lerninhalte entsprechen den heutigen Standards bzw. dem Anforderungsprofil dieses Wirtschaftsbereiches. Zur Ergänzung und Vertiefung entsprechender Ausbildungsinhalte kann während einer Dauer von acht Wochen eine überbetriebliche Ausbildung erfolgen, sofern dies nicht im Ausbildungsbetrieb durchgeführt werden kann. Die Ausbildungsordnung gilt gleichermaßen für das Handwerk gemäß § 25 HWO und für die Industrie nach § 25 BBiG.
Rechtsgrundlagen
VO Berufsausbildung zum Fahrzeuglackierer/ zur Fahrzeuglackiererin (PDF, 61 kb)
vom 03.07.2003 (BGBl. I S. 1083) / Ausbildungsdauer 36 Monate
vom 29.07.2003 (BGBl. I S. 1548)
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Berufsklassifikation nach KldB 2010
22212