Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Binnenschiffer/ Binnenschifferin (Schifffahrtsberufe) (Ausbildung)
Vorläufige Informationen
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Diese Informationen geben einen Zwischenstand wieder, der sich im Laufe des Verfahrens ändern kann.
Berufsstruktur
Monoberuf
Hintergrund der Neuordnung
Mit der Einführung der Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates ergibt sich im Hinblick auf die anerkannte Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin aus dem Jahr 2006 dringender Handlungsbedarf. Darin genannte Rechtsänderungen im Bereich der Voraussetzungen für Besatzungsdienstgrade und Binnenschiffsführerpatenten gelten ab Januar 2022.
Vorgesehen sind eine dreijährige berufliche Ausbildung mit dem Abschluss „Steuermann und Steuerfrau“ (Arbeitstitel) für Anforderungen auf dem Operational Level sowie eine dreieinhalbjährige berufliche Ausbildung mit dem Abschluss „Schiffsführer und Schiffsführerin“ (Arbeitstitel) für Anforderungen auf dem Management Level, jeweils auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes.
Neben gemeinsamen Teilen des Berufsprofils in den beiden ersten Ausbildungsjahren – wie dem Einsetzen von Fahrzeugausrüstung, dem Be- und Entladen von Binnenschiffen und qualitätssichernden Maßnahmen – zeichnet sich die Berufsausbildung „Steuermann und Steuerfrau“ (Arbeitstitel) durch das Warten und Instandsetzen von Schiffsmotoren und mechanischen Anlagen und die Berufsausbildung „Schiffsführer und Schiffsführerin“ (Arbeitstitel) durch Ausbildungsinhalte im Bereich Nautik und Schiffssteuerung aus.
Die Ausbildungsrahmenpläne werden auf Grundlage der BIBB-Hauptausschuss-Empfehlungen 158 und 160 erarbeitet. Die geplanten Ausbildungsordnungen sollen zum 1. August 2022 in Kraft treten.