Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen/Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen (Ausbildung)
Beruf im Überblick
FACHANGESTELLTER FÜR ARBEITSMARKTDIENSTLEISTUNGEN/FACHANGESTELLTE FÜR ARBEITSMARKTDIENSTLEISTUNGEN
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Diese Informationen geben einen Zwischenstand wieder, der sich im Laufe des Verfahrens ändern kann.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen/Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen (öD)
Hintergrund der Neuordnung
Die im Jahr 2012 erlassene Ausbildungsordnung zu Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen ist ein wichtiger Baustein für die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften für die Bundesagentur für Arbeit (BA). Durch Veränderungen in Kundenverhalten und -kommunikation sowie fortschreitender Entwicklung in Digitalisierung und Automatisierung haben sich die Anforderungen an die Fachkräfte der BA und Jobcenter jedoch deutlich gewandelt. Um die Qualifizierung der künftigen Fachkräfte an diesen Wandel anzupassen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Bundesinstitut für Berufsbildung die Weisung erteilt, die Ausbildung neu zu ordnen. Die Neuordnung soll eine flexible Ausbildung unabhängig von sich ändernden Organisationsformen ermöglichen und Rahmenbedingungen für mobiles Ausbilden schaffen. Inhaltlich soll die Ausbildung an das modernisierte Kompetenzmodell der BA angepasst werden. Neben stärker digitalisierten Arbeits- und Kommunikationsprozessen wird auch ein Fokus auf benachteiligungs- und extremismusfreie Kommunikation gelegt und sich an der Bearbeitung von Kundenanliegen orientiert. Die neue Ausbildungsordnung soll auf die gestreckte Abschlussprüfung umgestellt werden und zudem folgende Wahlqualifikationen enthalten: Arbeitsmarkt Leistungsgewährung und Interne Dienstleistungen.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Wahlqualifikationen