Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Hörakustiker/Hörakustikerin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Bestimmen und Beurteilen des individuellen Hörprofils durch Erheben der Anamnese, Einordnen der vorliegenden und ermittelten Befunde sowie Ermitteln des Hörbedarfs, Erheben und Bewerten audiologischer und otoskopischer Befunde unter Berücksichtigung anatomischer und pathologischer Gegebenheiten der Patienten, der Ergebnisse der Reinton- und Sprachaudiometrie sowie weiterführender Messverfahren, Beraten von Patienten hinsichtlich der Versorgung mit Hörsystemen, Hörassistenzsystemen und Sonderversorgungen unter Einbeziehung individueller Hörerwartungen sowie bezüglich Hörtraining, Hörtaktiken, Tinnitus, Implantaten, Pädakustik, individuellem Gehörschutz und Zubehör, Erstellen dreidimensionaler Abbilder des äußeren Ohrs unter Berücksichtigung psychologischer, anatomischer, pathologischer, akustischer, hörsystemtechnischer sowie kosmetischer Gegebenheiten, Herstellen von Otoplastiken, individuellem Gehörschutz und Sonderotoplastiken unter Berücksichtigung anatomischer, pathologischer, akustischer, hörsystemtechnischer sowie kosmetischer Gegebenheiten, Auswählen von Hörsystemen, Hörassistenzsystemen, Sonderversorgungen und Zubehör, Voreinstellen und Anpassen von Hörsystemen, Hörassistenzsystemen und Sonderversorgungen entsprechend des individuellen Hörprofils, Feinanpassen entsprechend dem individuellen Hörprofil, unter Durchführung und Beurteilung der vergleichenden Anpassung und Anleiten der Patienten zur Nutzung, Betreuen von Patienten und Durchführen von Rehabilitationsmaßnahmen, insbesondere durch fortlaufende audiologische Nachsorge sowie Einsatz von Hörassistenzsystemen und Kommunikationstraining, Durchführen von Service- und Instandhaltungsmaßnahmen an Hörsystemen, Hörassistenzsystemen, Sonderversorgungen und Zubehör, Organisieren und Ausführen von Geschäfts- und Abrechnungsprozessen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Hörakustiker und Hörakustikerinnen arbeiten vorwiegend in Handwerksbetrieben im engen Kontakt mit Patienten und Kunden.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 28.04.2016 (BGBl. I S. 1012)
vom 05.09.2016 (BGBl. I S. 2139)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.