Justizfachangestellter/Justizfachangestellte (Ausbildung)
Beruf im Überblick
JUSTIZFACHANGESTELLTER/JUSTIZFACHANGESTELLTE gültig ab 01.08.2025
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2025 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf Justizfachangestellter/Justizfachangestellte (öD)
Hintergrund der Neuordnung
Insbesondere aufgrund der Änderungen der Arbeitsweisen wegen der Arbeit mit der elektronischen Akte und der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitsprozesse erscheint die Neuordnung notwendig. Der im vorlagerten Auftaktgespräch skizzierte Qualifikationskatalog umfasst entsprechend „Arbeitsprozesse, auch im Zuge der E-Akte, organisieren" sowie „Digitalisierte Arbeitswelt“.Die Durchführung des Ordnungsverfahrens erfolgt gemäß der Empfehlung des Hauptausschusses vom 27.6.2008 zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement in Ordnungsverfahren. Sie umfasst im Wesentlichen die Moderation und die Leitung der Sachverständigensitzungen, die verantwortliche Erarbeitung von Entwürfen zur Gestaltung der Ausbildungsordnung, die Diskussion von Expertisen und Gestaltungsvorschlägen im Gremium unter Einbeziehung einschlägiger Literatur, die Abstimmung über die Gestaltung des Verordnungsentwurfs sowie die Abstimmung des Verordnungsentwurfs mit dem Entwurf des Rahmenlehrplans. Bei Bedarf werden zusätzliche Expertenmeinungen eingeholt.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren organisieren, Zivilprozessverfahren begleiten, Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen organisieren, Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ausführen, Insolvenzverfahren umsetzen, Familiensachen bearbeiten, Nachlasssachen bearbeiten, ...
Berufliche Tätigkeitsfelder
Justizfachangestellte arbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 26.02.2025 (BGBl. I Nr. 81)