Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Weintechnologe/Weintechnologin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen von Wein, Sekt, Schaumwein, Perlwein und Weinmischgetränken, Vermarkten von Wein und sonstiger betrieblicher Erzeugnisse; Beraten von Kunden, Abfüllen, Ausstatten und Verpacken von Weinerzeugnissen, Untersuchen von Proben, Durchführen sensorischer Prüfungen und Bewerten von Ergebnissen, Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten sowie Betriebseinrichtungen, Planen und Dokumentieren von Arbeiten, Festlegen von Arbeitsschritten sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen, Durchführen von Arbeiten selbständig oder im Team auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen unter Beachtung des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, Anwenden von Kommunikations- und Informationstechniken.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Weintechnologen und Weintechnologinnen arbeiten in Winzergenossenschaften, Wein- und Sektkellereien, Weinbaubetrieben und weinwirtschaftlichen Lehr- und Versuchsanstalten. Darüber hinaus sind sie im Wein- und Kellereifachhandel tätig.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Weintechnologen und zur Weintechnologin
vom 15.05.2013 (BGBl. I S. 1369)
Erste Verordnung zur Änderung von Ausbildungsordnungen (Artikel 1)
vom 27.01.2014 (BGBl. I S. 90)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.