Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Immobilienkaufmann/ Immobilienkauffrau (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Vermieten und Bewirtschaften von Immobilien, Erwerben, Veräußern und Vermitteln von Immobilien, Begründen und Verwalten von Wohnungs- und Teileigentum, Entwickeln von immobilienbezogenen Dienstleistungen, Betreuen von Neubau, Modernisierung und Sanierung von Immobilien, Entwickeln von unternehmens- und kundenbezogenen Finanzierungskonzepten, Beraten von Kunden, Analysieren des Immobilienmarktes und Umsetzen von Marketingkonzepten, Organisieren und Steuern des technischen Gebäudemanagements.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Immobilienkaufleute sind in allen Geschäftsbereichen der Immobilienwirtschaft tätig. Sie arbeiten in Wohnungsunternehmen, bei Bauträgern, Immobilien- und Projektentwicklern, bei Grundstücks-, Vermögens- und Wohnungseigentumsverwaltungen, bei Immobilienmaklern oder in Immobilienabteilungen von Banken, Bausparkassen, Versicherungen, Industrie- und Handelsunternehmen.
Hintergrund der Neuordnung (2006)
Mit der Neuordnung wurde die bestehende Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft vom 11. März 1996 novelliert.
Die Neuordnunwar erforderlich, weil die Inhalte der bisherigen Ausbildungsordnung nicht mehr den Anforderungen entsprachen. Die zunehmende internationale Ausrichtung vieler Unternehmen und geänderte Bedingungen der Nachfrage erfordern mehr kommunikative Fremdsprachenkenntnisse, soziale Kompetenzen sowie technisches Verständnis. Auch Produktwissen, Kundenorientierung und moderne Methoden der Unternehmensführung sollen stärker als bisher vermittelt werden.
Um die veränderte inhaltliche Ausrichtung des modernisierten Berufes deutlich zu machen, soll die bisherige Berufsbezeichnung "Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft / Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft" durch die neue Berufsbezeichnung "Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau" ersetzt werden.
Von den fünf vorgesehenen Wahlqualifikationseinheiten sind zwei zu wählen und im Ausbildungsvertrag festzulegen. Die Wahlqualifikationen beziehen sich auf verschiedene Tätigkeitsfelder der Betriebe.
Rechtsgrundlagen
VO Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/ zur Immobilienkauffrau (PDF, 62 kb)
vom 14.02.2006 (BGBl. I S. 398) / Ausbildungsdauer 36 Monate
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Berufsklassifikation nach KldB 2010
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